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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Fragen zum Kirchenaustritt.


Wurschtler
2010-03-29, 14:14:37
Ich hab mich schon informiert, wie das funktioniert:
Ich gehe zum Standesamt (Bayern), unterschreibe dort den entsprechenden Wisch und lass mir eine Kirchenaustrittsbescheinigung ausstellen.

Dann heißt es, ich soll mit meiner Lohnsteuerkarte und der Kirchenaustrittsbescheinigung zum Bürgeramt, Einwohnermeldeamt oder Finanzamt und die Konfession aus der Lohnsteuerkarte austragen lassen.

(Quelle: http://kirchenaustritt.de/)

1. Frage: Ja zu welchem Amt denn nun genau?
2. Frage: Woher bekomme ich meine Lohnsteuerkarte? Für 2010 habe ich die doch bereits Ende letzten Jahres bei meinem Arbeitgeber abgegeben.
3. Frage: Angenommen ich zahle nun doch noch Kirchensteuer, obwohl bereits ausgetreten, kann ich diese irgendwie (z.B. über die Steuererklärung) wieder zurückholen? Oder ist das Geld für mich weg?
4. Frage: Wenn man während dem Jahr austritt, wie wird dann die Kirchensteuer auf Abgeltungssteuer für das gesamte Jahr berechnet?
Anteilsmäßig? Oder abhängig vom Datum der Zinsgutschrift?

frix
2010-03-29, 14:25:41
Bin neulich selbst erst ausgetreten.

1. Bei mir ließ sich alles auf dem standesamt regeln. Hat 25€ bearbeitungsgebühr gekostet.
2. Die lohnsteuerkarte soll dein arbeitgeber vom finanzamt anfordern und dir dann
für 1-2 tage mitgeben.

zur 3. und 4. weiß ich dir leider keine antwort.

Wurschtler
2010-03-29, 14:31:13
2. Die lohnsteuerkarte soll dein arbeitgeber vom finanzamt anfordern und dir dann
für 1-2 tage mitgeben.


Ich gehe also zu meinem Arbeitgeber und sage, der soll mir meine Lohnsteuerkarte für ein paar Tage zurückgeben?

Gandharva
2010-03-29, 14:37:32
Ich gehe also zu meinem Arbeitgeber und sage, der soll mir meine Lohnsteuerkarte für ein paar Tage zurückgeben?
Ja.

Die Kirchensteuer ist eine abzugsfähige Sonderausgabe. Kannst dir also tlw. über die Steuererklärung zurück holen.

piker
2010-03-29, 15:06:26
Bin neulich selbst erst ausgetreten.

1. Bei mir ließ sich alles auf dem standesamt regeln. Hat 25€ bearbeitungsgebühr gekostet.



25€ um aus diesem sauhaufen auszutreten? :eek:

als ich ausgetreten bin war das umsonst. ich würde fast wetten, dass wenn man dagegen klagen würde, man aussicht auf erfolg hätte. das klingt für mich stark sittenwidrig. (es sei denn, man kann den betrag von der steuer wieder absetzen)....(aber selbst dann eine frechheit)

Wurschtler
2010-03-29, 15:10:14
25€ um aus diesem sauhaufen auszutreten? :eek:

als ich ausgetreten bin war das umsonst. ich würde fast wetten, dass wenn man dagegen klagen würde, man aussicht auf erfolg hätte. das klingt für mich stark sittenwidrig. (es sei denn, man kann den betrag von der steuer wieder absetzen)....(aber selbst dann eine frechheit)

In Bayern sinds sogar 31 Euro.
Ist mir aber ziemlich egal, derzeit zahle ich monatlich noch viel mehr Kirchensteuer.

Gandharva
2010-03-29, 15:10:15
25€ um aus diesem sauhaufen auszutreten? :eek:
Das ist die Bearbeitungsgebühr vom Amt. Kannst ja mal versuchen da zu klagen. ^^
Die Kirche sieht davon keinen Cent.

Wurschtler
2010-03-29, 15:11:02
Die Kirchensteuer ist eine abzugsfähige Sonderausgabe. Kannst dir also tlw. über die Steuererklärung zurück holen.

Das konnte ich ja schon immer.
Damit kann ich mein zu versteuerndes Einkommen mindern.

Meine Frage ist, ob ich zuviel gezahlte Kirchensteuer an sich zurück bekommen kann.

Gandharva
2010-03-29, 15:11:48
Du meinst rückwirkend nach dem Austritt? Nein.

Wurschtler
2010-03-29, 15:15:17
Du meinst rückwirkend nach dem Austritt? Nein.

Schade, dann muss ich wohl für den April noch zahlen.

Gandharva
2010-03-29, 15:21:50
Schade, dann muss ich wohl für den April noch zahlen.
Ja, wenn du es nicht bis zum 31. über die Bühne bringst. Ich glaube das wird zum Anfang des nächsten Kalendermonats gültig. Ist schon ne Weile her bei mir der Austritt. Die Dame vom Amt hat mir das damals erklärt.

=dragon=
2010-03-29, 15:25:09
Also ich war beim Standesamt, die haben mich zum Amtsgericht geschickt was auch direkt in der City ist.

Kann also auch anders laufen je nach Kreis..

Bezahlt hab ich 30 Euro.

xaverseppel
2010-03-29, 16:13:50
Mir hat letztens jemand gesagt, dass man dann eine andere Steuer zahlen muss, wenn man aus der Kirche austritt.
Stimmt dies? Ich glaube das nicht so richtig!!

Wurschtler
2010-03-29, 16:16:40
Mir hat letztens jemand gesagt, dass man dann eine andere Steuer zahlen muss, wenn man aus der Kirche austritt.
Stimmt dies? Ich glaube das nicht so richtig!!


Unsinn.
Man zahlt nur indirekt mehr Einkommensteuer, weil man die Kirchensteuer vom zu versteuernden Einkommen absetzen kann.

mallkuss
2010-03-29, 17:45:00
bei mir wurde das IIRC aufs ganze Jahr zurückgerechnet. Hab mir auch von der Firma die Lohnsteuerkarte ausgeliehen, und habs gleich in einem Rutsch austragen lassen :biggrin: spart echt Unmengen an Geld!

Rooter
2010-03-29, 18:07:11
Ich habe auch schon mal darüber nachgedacht aus dem Verein auszutreten. Mal ein paar ganz banale Fragen dazu:

Darf ich dann noch eine kirchliche Hochzeit besuchen? Vermutlich schon, oder? Aber dürfte ich auch Trauzeuge sein?
Oder Taufpate?
Würde meine Freundin, die natürlich noch Mitglied sein müsste, mich kirchlich heiraten wollen, ginge das überhaupt?
Und was ist wenn ich sterbe, wie ist das dann mit der Beisetzung geregelt? Ich meine, im Wald verscharrt wird man dann ja wohl auch nicht...


MfG
Rooter

ESAD
2010-03-29, 18:10:49
Ich habe auch schon mal darüber nachgedacht aus dem Verein auszutreten. Mal ein paar ganz banale Fragen dazu:

Darf ich dann noch eine kirchliche Hochzeit besuchen? Vermutlich schon, oder? Aber dürfte ich auch Trauzeuge sein?
Oder Taufpate?
Würde meine Freundin, die natürlich noch Mitglied sein müsste, mich kirchlich heiraten wollen, ginge das überhaupt?
Und was ist wenn ich sterbe, wie ist das dann mit der Beisetzung geregelt? Ich meine, im Wald verscharrt wird man dann ja wohl auch nicht...


MfG
Rooter

Meines wissens nach:
1) besuchen ja, Trauzeuge hängt vom Pfarrer ab
2) eher nein, hängt vom Pfarrer ab
3) eher nein, hängt vom Pfarrer ab
4) staatlicher friedhof

Wurschtler
2010-03-29, 19:24:27
Ich habe auch schon mal darüber nachgedacht aus dem Verein auszutreten. Mal ein paar ganz banale Fragen dazu:

Darf ich dann noch eine kirchliche Hochzeit besuchen? Vermutlich schon, oder? Aber dürfte ich auch Trauzeuge sein?
Oder Taufpate?
Würde meine Freundin, die natürlich noch Mitglied sein müsste, mich kirchlich heiraten wollen, ginge das überhaupt?
Und was ist wenn ich sterbe, wie ist das dann mit der Beisetzung geregelt? Ich meine, im Wald verscharrt wird man dann ja wohl auch nicht...


MfG
Rooter


Dahingehend habe ich mich schon mal informiert.

1. Ja, Trauzeuge nein.
2. Nein.
3. Ja!
4. Auf kirchliche Friedhöfe darfst du nicht begraben werden, aber auf kommunale.

xaverseppel
2010-03-29, 22:22:04
Unsinn.
Man zahlt nur indirekt mehr Einkommensteuer, weil man die Kirchensteuer vom zu versteuernden Einkommen absetzen kann.

wusst ich´s doch :wink:

Dahingehend habe ich mich schon mal informiert.

1. Ja, Trauzeuge nein.
2. Nein.
3. Ja!
4. Auf kirchliche Friedhöfe darfst du nicht begraben werden, aber auf kommunale.

Dann zahlt man also damit man kirchlich heiraten darf und später auf einem kirchlichen Friedhof liegen darf

=dragon=
2010-03-29, 22:27:17
Dann zahlt man also damit man kirchlich heiraten darf und später auf einem kirchlichen Friedhof liegen darf

Naja..

Was kümmert`s dich wenn du tot bist? ;)

Huhamamba
2010-03-29, 22:51:05
Dann zahlt man also damit man kirchlich heiraten darf und später auf einem kirchlichen Friedhof liegen darf
+ dir wird die Pforte zum Paradies geöffnet. :smile:


;D

stickedy
2010-03-29, 22:59:33
Ist das nicht stark unterschiedlich ob katholisch oder evangelisch? Letztere sind afaik deutlich liberaler was den Umgang mit "Heiden" anbelangt...

!_Tomcat_!
2010-03-29, 23:41:49
Dafür langen die Evangelisten beim Austritt mehr hin. Eine Sauerei :mad:


Beschreibung

Nach Artikel 3 Abs. 4 Kirchensteuergesetz bedarf der Austritt aus einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder weltanschaulichen Gemeinschaft (Körperschaft des öffentlichen Rechts) zur öffentlich-rechtlichen Wirkung der mündlichen oder schriftlich notariell beglaubigten Erklärung vor dem Standesamt des Wohnsitzes (egal ob Haupt- oder Nebenwohnsitz) oder gewöhnlichen Aufenthalts.

Die mündliche Austrittserklärung muss persönlich vor dem Standesbeamten erklärt werden. Bei einer schriftlichen Austrittserklärung muss ein Notar Ihre Unterschrift beglaubigen. Die vom Notar ausgestellte Urkunde müssen Sie anschließend an das zuständige Standesamt weiterleiten.

Eine schriftliche Erklärung durch einen Brief oder eMail an das Standesamt entspricht nicht der vorgeschriebenen Form und kann daher nicht rechtswirksam entgegengenommen werden.

Wird die Austrittserklärung durch einen rechtsgeschäftlich bevollmächtigten Vertreter abgegeben, so benötigt der Vertreter eine schriftliche Vollmacht. Die Unterschrift des Vollmachtgebers bedarf ebenfalls der notariellen Beglaubigung.

Kinder, die noch keinen Personalausweis haben, sollten die Geburtsurkunde bzw. den Kinderausweis vorlegen.

Kinder, die das 12. aber noch nicht das 14. Lebensjahr vollendet haben, müssen der Erklärung der Eltern über den Austritt ausdrücklich zustimmen und daher mit den/dem Sorgeberechtigten gemeinsam vorsprechen. Sollte ein Elternteil das alleinige Sorgerecht haben, legen Sie einen Nachweis darüber vor.

Kinder ab 14 Jahren können den Austritt allein, also ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters erklären.

Wirksamkeit

Der Kirchenaustritt wird wirksam, sobald die Austrittserklärung dem zuständigen Standesbeamten zugegangen ist.

Die Kirchensteuerpflicht endet mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Austrittserklärung wirksam geworden ist (Artikel 6 Abs. 3 Kirchensteuergesetz). Die Pflicht zur Entrichtung des Kirchgeldes für evangelische Religionszugehörige endet nach Artikel 21 Abs. 3 KirchStG mit Ablauf des Kalenderjahres, in dessen Verlauf der Kirchenaustritt wirksam geworden ist.

Nichtselbständig Beschäftigte

Auf der Lohnsteuerkarte ist die Religion eingetragen. Damit der Arbeitgeber umgehend erfährt, dass die Kirchensteuer nicht mehr abgeführt werden muss, kann die Religionszugehörigkeit auf der Steuerkarte gestrichen werden.

Für die Änderung ist das Bürgeramt im Erdgeschoss des Rathauses nur dann zuständig. wenn

* Sie die Lohnsteuerkarte nicht direkt bei der Austrittserklärung beim Standesamt mit vorlegen können
* die Lohnsteuerkarte noch von ihrem Zuzugswohnort ausgestellt worden ist

Selbständige

Bitte teilen Sie den Austritt aus der Kirche Ihrem Steuerberater mit, bzw. fügen Sie Ihrer nächsten Steuererklärung die Abschrift der Kirchenaustrittserklärung bei.

Erforderliche Unterlagen

* Personalausweis oder Reisepass
* Hinweis über das Taufdatum und die Taufpfarrei (z.B. Vorlage des Taufzeugnisses - nicht unbedingt erforderlich - die Daten über Ihre Taufe genügen)
* Lohnsteuerkarte (wird direkt im Standesamt geändert, wenn diese von der Stadt [Heimatstadt] ausgestellt worden ist)
Sollten Sie diese mit dabei haben, so kann Ihr Austritt bereits im Standesamt auf dieser Karte vermerkt werden.
Natürlich haben Sie auch weiterhin die Möglichkeit, den Kirchenaustritt beim Bürgeramt (Erdgeschoss des Rathauses) auf der Karte austragen zu lassen.
* Sollte Ihr Ehegatte einer anderen Konfession zugehören als Sie - so werden beide Lohnsteuerkarten zur Änderung benötigt.

Desweiteren haben Sie natürlich auch die Möglichkeit, die Steuer weiter zu zahlen und sich über den Jahressteuerausgleich die "Überzahlung" zurück zu holen.

Kosten

Die Aufnahme der Erklärung über den Kirchenaustritt ist gebührenpflichtig und wird sofort fällig. Die Gebühr kann nur bar bezahlt werden.

Die Gebühr für den Austritt mit Ausstellung einer Austrittsbescheinigung beträgt pro Person: 31,-- € (inkl. der Bescheinigung).

Ein Ehepaar, das gemeinsam aus derselben Konfession austritt, bezahlt dafür: 35,-- € sowie jeweils 6,-- € pro Bescheinigung (47,-- € insgesamt).

Treten Ehegatten aus verschiedenen Konfessionen aus, wird ein Betrag von jeweils 25,-- € sowie jeweils 6,-- € pro Bescheinigung (wie bei einer Einzelperson auch insgesamt 31,-- €).

Tritt ein Elternteil oder beide Ehegatten mit Kind(er) aus derselben Konfession aus, wird ein Betrag von 35,-- € sowie jeweils 6,-- € pro Bescheinigung fällig.

Rechtsgrundlagen

Kirchensteuergesetz, Stand 26.01.2010


Quelle: Standesamt der Stadt Erlangen

stickedy
2010-03-29, 23:53:29
Dafür langen die Evangelisten beim Austritt mehr hin. Eine Sauerei :mad:
:confused:

Die Kosten sind immer gleich, egal ob du katholisch, evangelisch oder einer anderen anerkenanten Religionsgemeinschaft angehörst (bzw. angehört hast). Wobei die Kosten an sich bzw. die Höhe der Kosten eine Frechheit sind: Ein Auto abmelden kostet 5,50 € und ein Kirchenaustritt (in Bayern) 31 Euro. Ich mein, was ist wohl verwaltungstechnisch aufwendiger?

GBWolf
2010-03-30, 00:41:17
Dahingehend habe ich mich schon mal informiert.

1. Ja, Trauzeuge nein.
2. Nein.
3. Ja!
4. Auf kirchliche Friedhöfe darfst du nicht begraben werden, aber auf kommunale.


Kannst du das belegen?

Denunziant
2010-03-30, 01:30:18
Tretet bitte nicht aus! Die Kirchen tun viel Gemeinnütziges für Menschen in Not!
Denkt an die vielen Kinder denen geholfen wird!

derpinguin
2010-03-30, 07:21:37
Tretet bitte nicht aus! Die Kirchen tun viel Gemeinnütziges für Menschen in Not!
Denkt an die vielen Kinder denen geholfen wird!
Vergewaltigungen sind gemeinnützig? :freak:

medi
2010-03-30, 07:44:19
Vergewaltigungen sind gemeinnützig? :freak:

Klar denn die Berichterstattung trägt zur Unterhaltung bei :rolleyes: :freak: :frown:

Tretet bitte nicht aus! Die Kirchen tun viel Gemeinnütziges für Menschen in Not!
Denkt an die vielen Kinder denen geholfen wird!

Jup, deswegen trete ich auch nicht aus. Auch wenn ich von dem gesparten Geld einmal mehr pro Jahr in den Urlaub fahren könnte :rolleyes:

Was mich aber annervt ist, dass die lokale Kirche einen nochmal zusätzlich zur KAsse pro Jahr bitten will. Was ich aber bisher immer ignoriert habe da ich ansich mit der Kirche null mehr zu tun habe und wenn sie mal ernst machen sollten mit ihrer Forderung bin ich ganz fix komplett weg.

synergie
2010-03-30, 09:23:28
Ich habe auch schon mal darüber nachgedacht aus dem Verein auszutreten. Mal ein paar ganz banale Fragen dazu:

Darf ich dann noch eine kirchliche Hochzeit besuchen? Vermutlich schon, oder? Aber dürfte ich auch Trauzeuge sein?
Oder Taufpate?
Würde meine Freundin, die natürlich noch Mitglied sein müsste, mich kirchlich heiraten wollen, ginge das überhaupt?
Und was ist wenn ich sterbe, wie ist das dann mit der Beisetzung geregelt? Ich meine, im Wald verscharrt wird man dann ja wohl auch nicht...


MfG
Rooter

Du kannst ja wieder für nen Monat oder 2 eintreten und alle "Vorzüge" nutzen und anschließend wieder austreten :)

Wurschtler
2010-03-30, 09:26:28
Desweiteren haben Sie natürlich auch die Möglichkeit, die Steuer weiter zu zahlen und sich über den Jahressteuerausgleich die "Überzahlung" zurück zu holen.

Das wollte ich wissen.
Dann gehts ja doch, sehr gut.

Wurschtler
2010-03-30, 09:27:34
Kannst du das belegen?

Das habe ich vor ein paar Tagen im Internet recherchiert. (für die katholische Kirche in Bayern)
Belegen kann ich es gerade nicht mehr.

Wurschtler
2010-03-30, 09:33:39
Jup, deswegen trete ich auch nicht aus. Auch wenn ich von dem gesparten Geld einmal mehr pro Jahr in den Urlaub fahren könnte :rolleyes:


Das habe ich mir auch lange genug eingeredet, aber mittlerweile "treibts" die katholische Kirche (im Wörtlichen Sinne) zu weit.

Wenn sie das Zölibat abschaffen, überlege ich mir vielleicht, wieder einzutreten. ;)

V2.0
2010-03-30, 09:42:13
Ist das nicht stark unterschiedlich ob katholisch oder evangelisch? Letztere sind afaik deutlich liberaler was den Umgang mit "Heiden" anbelangt...

Echt. Hier lesen die evangelischen im Gottesdienst eine Liste vor mit den Kirchenmitgleidern, die ausgetreten sind und schreiben Dir einen Brief in dem sie Dir vorwerfen, dass Du unsozial bist, Dich nicht um die Gemeinschaft kümmerst und ein Ergoist bist. Es hängt sogar ein Zettel im entsprechenden Schaukasten, dass man Paare nur traut wenn beide Christen sind.

Im Grundsatz liegt die Entscheidung über was ein "Heide" darf beim Pfarrer.

1. Trauzeuge ist so 50:50
2. Taufpate geht nicht
3. Trauung ist auch 50:50
4. Beerdigung ist klar, da kommt keiner von denen. Ist aber auch nicht schlimm, da die sowieso nur einen Standardtext ableiern, wenn Du nicht genug gespendet hast bevor Du abtrittst.

An einer Zeremonie teilnehmen zu dürfen ist nach meiner Erfahrung leichter, wenn Du bei der Konkurrenz ausgetreten bist. (also als Trauzeuge bei den Katholen ist leichter, wenn Du aus der evangelischen ausgetreten bist.)

medi
2010-03-30, 09:54:21
Das habe ich mir auch lange genug eingeredet, aber mittlerweile "treibts" die katholische Kirche (im Wörtlichen Sinne) zu weit.

Wenn sie das Zölibat abschaffen, überlege ich mir vielleicht, wieder einzutreten. ;)

Bin in der evangelischen, deswegen juckts mich relativ wenig was eure Pfarrer so "treiben" :redface:

DK2000
2010-03-30, 10:24:52
Das Zöllibat wird nicht abgeschafft - warum sonst sollten schwule Männer die Angst haben sich ihre Sexualität zu öffnen / auszuleben weiter Priester werden? In diesem Amt ist es halt nicht verdächtig dass sie keine Freundin / Frau haben und sich "rein" halten. Bis sie dann doch Opfer ihres Inner Deamons werden und dann sind halt nur ein paar Jungs "zur Hand"...
Oder was glaubt ihr warum es immer Jungs sind die belästigt werden?!?

Wurschtler
2010-03-30, 12:13:05
Echt. Hier lesen die evangelischen im Gottesdienst eine Liste vor mit den Kirchenmitgleidern, die ausgetreten sind ...


Das können sie bei der kath. Kirche auch machen.
Hängt aber auch vom Pfarrer ab, ob der das machen will.

!_Tomcat_!
2010-03-30, 12:27:13
:confused:

Die Kosten sind immer gleich, egal ob du katholisch, evangelisch oder einer anderen anerkenanten Religionsgemeinschaft angehörst (bzw. angehört hast). Wobei die Kosten an sich bzw. die Höhe der Kosten eine Frechheit sind: Ein Auto abmelden kostet 5,50 € und ein Kirchenaustritt (in Bayern) 31 Euro. Ich mein, was ist wohl verwaltungstechnisch aufwendiger?

Wer lesen kann ist klar im Vorteil.

Zitat: Die Kirchensteuerpflicht endet mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Austrittserklärung wirksam geworden ist (Artikel 6 Abs. 3 Kirchensteuergesetz). Die Pflicht zur Entrichtung des Kirchgeldes für evangelische Religionszugehörige endet nach Artikel 21 Abs. 3 KirchStG mit Ablauf des Kalenderjahres, in dessen Verlauf der Kirchenaustritt wirksam geworden ist. \Zitat

D.h. wer als Katholike austritt, der muss ab dem nächsten Monat keine Kirchensteuer mehr zahlen.
Wer als Evangelist austritt, der muss das ganze Jahr noch Kirchensteuer zahlen!

=dragon=
2010-03-30, 12:54:37
Tretet bitte nicht aus! Die Kirchen tun viel Gemeinnütziges für Menschen in Not!
Denkt an die vielen Kinder denen geholfen wird!

Man sollte vielleicht auch wissen, dass das diese Hilfe größtenteils gar nicht von der Kirchensteuer sondern Steuergeldern bezahlt wird..

kadder
2010-03-30, 14:03:40
Wer lesen kann ist klar im Vorteil.

Zitat: Die Kirchensteuerpflicht endet mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Austrittserklärung wirksam geworden ist (Artikel 6 Abs. 3 Kirchensteuergesetz). Die Pflicht zur Entrichtung des Kirchgeldes für evangelische Religionszugehörige endet nach Artikel 21 Abs. 3 KirchStG mit Ablauf des Kalenderjahres, in dessen Verlauf der Kirchenaustritt wirksam geworden ist. \Zitat

D.h. wer als Katholike austritt, der muss ab dem nächsten Monat keine Kirchensteuer mehr zahlen.
Wer als Evangelist austritt, der muss das ganze Jahr noch Kirchensteuer zahlen!

Komisch, ich war als protestant am Ende des Monats, in dem ich ausgetreten bin, mit der Sache durch, wurde so auf der Lohnsteuer-Karte eingetragen.

=dragon=
2010-03-30, 14:17:45
War bei mir aber auch so.
Hab mich abgemeldet beim Gericht, mit der Lohnsteuerkarte zum Bürgerbüro, die hat das da eingetragen und fertig..

Ich war evangelisch.

!_Tomcat_!
2010-03-30, 16:19:21
Naja, vielleicht machen die Bayern hier mal wieder Ihr eigenes Ding, so wie mit der Gebühr für den Austritt ja auch schon.
Ich kann es nur für die Stadt Erlangen sagen, den offiziellen Schrieb hab ich ja bereits zitiert.

Rooter
2010-03-30, 19:09:45
Was kümmert`s dich wenn du tot bist? ;)Meine Angehörigen kümmert es vielleicht ob ich nicht auf dem "Stammfriedhof" liege. Gut, vielleicht auch nicht...

Du kannst ja wieder für nen Monat oder 2 eintreten und alle "Vorzüge" nutzen und anschließend wieder austreten :)Was muss man denn zum Eintritt machen? Wird man da wieder getauft oder gilt das erste Mal noch? Weil innem weißen Taufhemdchen würde ich wie jeder Mann sehr albern aussehen... :freak:

MfG
Rooter

Tesseract
2010-03-30, 19:29:39
Tretet bitte nicht aus! Die Kirchen tun viel Gemeinnütziges für Menschen in Not!
Denkt an die vielen Kinder denen geholfen wird!

dann spende das geld lieber direkt an entsprechende gemeinnützige organisationen anstatt es diesem verbrecherhaufen in den rachen zu werfen.

Gandharva
2010-03-30, 19:57:18
Naja, vielleicht machen die Bayern hier mal wieder Ihr eigenes Ding, so wie mit der Gebühr für den Austritt ja auch schon.
Ich kann es nur für die Stadt Erlangen sagen, den offiziellen Schrieb hab ich ja bereits zitiert.
Ich war evangelisch und hier in München hats 25€ gekostet.

Wurschtler
2010-03-30, 20:02:39
Was muss man denn zum Eintritt machen? Wird man da wieder getauft oder gilt das erste Mal noch? Weil innem weißen Taufhemdchen würde ich wie jeder Mann sehr albern aussehen... :freak:

MfG
Rooter


Du wirst nicht wieder getauft.
Bei der kath. Kirche ist es so, dass eine Taufe als nicht umkehrbar betrachtet wird. Auch wenn du austrittst. Der Austritt bewirkt "nur" eine Exkommunikation.

PHuV
2010-03-30, 20:14:28
25€ um aus diesem sauhaufen auszutreten? :eek:

als ich ausgetreten bin war das umsonst. ich würde fast wetten, dass wenn man dagegen klagen würde, man aussicht auf erfolg hätte. das klingt für mich stark sittenwidrig. (es sei denn, man kann den betrag von der steuer wieder absetzen)....(aber selbst dann eine frechheit)

Hm, ich bin 1989 ausgetreten, und da mußte ich schon damals ca. 50 DM bezahlen.

Mit der Sittenwidrigkeit der Gebühren gab es schon ein Urteil, leider dafür. :mad:

Urteil: Behörden dürfen für Kirchenaustritt Gebühren kassieren (http://www.jurablogs.com/de/urteil-behoerden-duerfen-fuer-kirchenaustritt-gebuehren-kassieren)

brutzi
2010-03-30, 20:44:12
dann spende das geld lieber direkt an entsprechende gemeinnützige organisationen anstatt es diesem verbrecherhaufen in den rachen zu werfen.

Die Kirche ist kein Verbrecherhaufen. Ich finde es ziemlich traurig, vom Fehlverhalten einzelner Personen (Das ist so!) auf die gesamte Kirche zu schimpfen.

Deswegen ist..

- jeder Osteuropäer ein Dieb
- jeder Hartz IV - Empfänger ein Schmarotzer
- jeder Beamte faul
- jeder 3Dcenter- user ein Nerd
- jeder Deutsche ohne Humor und eh ein Ausländerfeind.

Ich glaube nicht, dass pauschalieren der richtige Weg ist.:mad:

Übrigens sind gemeinnützige Organisationen, wie z.B. UNICEF Deutschland, auch nicht immer das Gelbe vom Ei...:rolleyes:

Tesseract
2010-03-30, 21:12:48
Die Kirche ist kein Verbrecherhaufen. Ich finde es ziemlich traurig, vom Fehlverhalten einzelner Personen (Das ist so!) auf die gesamte Kirche zu schimpfen.

die kirche besitzt in vielen rechtssystemen sonderprivilegien, an die viele andere organisationen nichtmal denken könnten - mit der begrundung: weil... halt.
vieles davon ist rein rechtsstaatlich nicht wirklich zu rechtfertigen.

die diversen missbrauchsfälle hab ich garnicht gemeint, aber die kommen da natürlich noch dazu.

stickedy
2010-03-30, 23:31:18
Wer lesen kann ist klar im Vorteil.

Zitat: Die Kirchensteuerpflicht endet mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Austrittserklärung wirksam geworden ist (Artikel 6 Abs. 3 Kirchensteuergesetz). Die Pflicht zur Entrichtung des Kirchgeldes für evangelische Religionszugehörige endet nach Artikel 21 Abs. 3 KirchStG mit Ablauf des Kalenderjahres, in dessen Verlauf der Kirchenaustritt wirksam geworden ist. \Zitat

D.h. wer als Katholike austritt, der muss ab dem nächsten Monat keine Kirchensteuer mehr zahlen.
Wer als Evangelist austritt, der muss das ganze Jahr noch Kirchensteuer zahlen!
Nein, du verwechselst hier Kirchensteuer mit Kirchgeld! Das ist ein Unterschied und zwar ein großer :)

Kichensteuer dürfte klar sein, das wird die vom Lohn abgezogen bzw. als Selbständiger muss man es entsprechend des Einkommen auch zahlen.

Das Kirchengeld ist eine quasi eine Art Mitgliedsbeitrag. Und so wie Du in einem Verein keinen Jahresbeitrag zurückbekommst (in der Regel, Ausnahmen gibt es bestimmt), ist das auch beim Krichgeld so geregelt.

Allerdings wird es eh nicht wirklich eingefordert bzw. überprüft. D.h. es ist quasi dejure verpflichtend, defacto aber freiwillig. Ich hab z.B. bis jetzt noch keinen Cent Kirchgeld gezahlt...

Dazu aus Wikipedia:

Ergänzend zum geringeren Steuersatz in Bayern gibt es hier noch das allgemeine und von der Steuer absetzbare Kirchgeld der evangelisch-lutherischen Kirche, das zwar allgemeinverbindlich ist, aber ohne Kontrolle erhoben wird.

http://de.wikipedia.org/wiki/Kirchensteuer_(Deutschland)#Kirchgeld

Gandharva
2010-03-31, 08:09:18
Die Kirche ist kein Verbrecherhaufen. Ich finde es ziemlich traurig, vom Fehlverhalten einzelner Personen (Das ist so!) auf die gesamte Kirche zu schimpfen.Hier mal ein bisschen was zu lesen für dich: http://www.theologe.de/

!_Tomcat_!
2010-03-31, 14:31:10
Nein, du verwechselst hier Kirchensteuer mit Kirchgeld! Das ist ein Unterschied und zwar ein großer :)

Wer lesen kann ist klar im Vorteil!
Schande über mein Haupt und danke für die Richtigstellung :wink:

brutzi
2010-04-01, 21:18:42
Hier mal ein bisschen was zu lesen für dich: http://www.theologe.de/

Was soll mir das sagen?

Black-Scorpion
2010-04-01, 21:26:41
Die Kirche und gerade die katholische ist nur durch Krieg, Landraub und Einschüchterung groß geworden.
Und das wird mit allen Mitteln verteidigt.
Wenn das keine Verbrechen sind was dann?
Das sie obendrein auf weltliche Gesetze scheißen haben sie in letzter Zeit ja ganz deutlich gezeigt.
Da werden Kinderschänder von einem Posten zum anderen versetzt und arbeiten fleißig weiter. Natürlich mit Kindern.
Und der Oberboss hält es mit der Devise aus sitzen.

V2.0
2010-04-01, 22:07:08
Die meisten Staaten Europassind nur durch Krieg, Landraub und Einschüchterung groß geworden.
Und das wird mit allen Mitteln verteidigt.
Wenn das keine Verbrechen sind was dann?

Oder so. :D

Dem zweiten Teil kann ich durchaus zustimmen.

brutzi
2010-04-01, 22:29:56
Keine Frage, dass ist alles sch***. Streitet ja auch keiner ab.

Jedoch darf keiner vergessen, dass es sehr viele Leute gibt, die aktuell viel Gutes im Namen der Kirche, oder vielleicht besser ausgedrückt im Namen der Gemeinschaft tun. Zum Glück sind die immer noch in der Mehrzahl. Deswegen habe ich mich auch so über die Pauschalisierung geärgert, weil das falsch ist.

Ich muss dazu sagen, dass ich kein Kirchgänger bin und aufgrund meiner naturwissenschaftlichen Bildung eigentlich die besten Voraussetzungen für ein Leben als Atheist habe. Jedoch bin ich seit frühester Kindheit immer mit kirchlichen Einrichtungen und Glauben konfrontiert gewesen, habe auch schon in Schule und Studium für beide Kirchen gearbeitet und auch nachher in einem Beruf gearbeitet, der sehr viel mit Glauben zu tun hatte. Dort sieht man die wirklich gute Arbeit, die an der Basis geleistet wird und die leider nicht oft genug geschätzt wird. Deswegen schätze ich die Kirchen und würde nie austreten, weil ich damit ne Menge Geld sparen würde. Kirche ist nicht nur das, was sich innerhalb eines Gottesdienstes abspielt.

Leider hat gerade die katholische Kirche keine sehr gute Außendarstellung und ist auch nicht wirklich reformfreudig. Da müsste mit Sicherheit eine Menge getan werden. Ob man z.B. mit dem Wegfall des Zöllibats Missbrauch verhindern kann, ist schon wieder eine andere Frage, denn es wurde und werden ja auch woanders Kinder missbraucht.

brutzi
2010-04-01, 22:35:15
Oder so. :D

Dem zweiten Teil kann ich durchaus zustimmen.

Sehr schön!:biggrin:
Teil 2 könnte man übrigens leicht umgeschrieben und mit ein wenig Phantasie auf das Gebaren einiger führender Köpfe aus Politik und Wirtschaft beziehen.:wink:

Wurschtler
2010-04-27, 18:12:57
So, ich habs getan.
Ich bin ausgetreten. :eek:

=dragon=
2010-04-27, 18:13:49
Glückwunsch. :) (y)

hq-hq
2010-04-27, 18:52:41
glückwunsch mein vereinsloser kollege, falls der link noch nicht gefallen ist und es uns welche nachtun wollen:

http://www.ibka.org/infos/FAQKA.html

aja, und heb dir die bestätigung des austritts sehr sehr gut auf, solltest du mal umziehen, in ein anderes bundesland zum bleistift, könnte es sein das plötzlich wieder kirchensteuer fällig wird und du den heiligen beleg vorzeigen darfst

Rotti
2010-06-28, 16:29:59
So, ich habs getan.
Ich bin ausgetreten. :eek:

und wie genau ist das alles abgelaufen? Wohnst ja im gleichen Landkreis wie ich ;) Hab auch schon überlegt auszutreten.

Bitte Step for Step^^

Gandharva
2010-06-28, 16:34:28
Die Kirche und gerade die katholische ist nur durch Krieg, Landraub und Einschüchterung groß geworden.
Du hast Massenmord vergessen.

Jedoch darf keiner vergessen, dass es sehr viele Leute gibt, die aktuell viel Gutes im Namen der Kirche, oder vielleicht besser ausgedrückt im Namen der Gemeinschaft tun. Zum Glück sind die immer noch in der Mehrzahl.
Und wozu braucht man dazu jetzt genau die Kirche? Wenn jemand Gutes für die Allgemeinheit/Gemeinschaft tun will, braucht er keine Kirche. das geht auch einfach so...

Plutos
2010-06-28, 17:23:20
Vor einiger Zeit hab' ich das auch getan. Und das beste ist ja: von einer Pfarrerin hier aus der Stadt habe ich nun einen Brief bekommen. "Mit Bedauern..." bla bla bla, aber der beste Teil ist: "Natürlich können Sie jederzeit wieder eintreten..." :smile:. Den Brief heb' ich auf, wenn ich irgendwann für irgendeinen Zweck mal wieder einen Monat lang Mitglied sein muss X-D.

Reneeeeeee
2010-06-28, 18:54:24
Was ich mich frage wie man in der heutigen Zeit überhaupt sowas noch beitreten kann , die hätten im Mittelalter bleiben können da wo sie auch hingehören. Ich will hier niemanden seinen Glauben schlecht reden aber für mich ist das nicht mehr Zeitgemäß.

HatesuckZ
2010-06-28, 19:32:39
Das ist absolut keine Religion. :wink:

Austretten und dann in einer Kirche heiraten wollen oder sonst irgendwelche Leistungen beziehen wollen, ich habe selten sowas scheinheiliges gelesen.
Wenn ihr konsequent wärt würdet ihr auf alles verzichten und bitteschön nicht zu Weihnachten die Kirche verstopfen.

Rooter
2010-06-28, 19:51:25
Den Brief heb' ich auf, wenn ich irgendwann für irgendeinen Zweck mal wieder einen Monat lang Mitglied sein muss X-D.Musst du dann nicht neu getauft werden? :eek:

MfG
Rooter

Plutos
2010-06-28, 19:55:47
Das ist absolut keine Religion. :wink:

Austretten und dann in einer Kirche heiraten wollen oder sonst irgendwelche Leistungen beziehen wollen, ich habe selten sowas scheinheiliges gelesen.
Wenn ihr konsequent wärt würdet ihr auf alles verzichten und bitteschön nicht zu Weihnachten die Kirche verstopfen.

Das hängt ja primär von anderen Leuten ab...wenn die Frau unbedingt kirchlich heiraten will und es für mich so einfach ist, warum ihr nicht den Gefallen tun z.B.?

Was ich mich frage wie man in der heutigen Zeit überhaupt sowas noch beitreten kann , die hätten im Mittelalter bleiben können da wo sie auch hingehören. Ich will hier niemanden seinen Glauben schlecht reden aber für mich ist das nicht mehr Zeitgemäß.

Meistens hat man selbst da ja erstmal keine Wahl :rolleyes:.

Musst du dann nicht neu getauft werden? :eek:

MfG
Rooter

Natürlich nicht...meines Wissens nach sind evangelische und katholische Kirche sich da einig, dass die Taufe unumkehrbar ist - man wird durch einen Austritt nur "exkommuniziert" ;).

HatesuckZ
2010-06-28, 21:03:59
Das hängt ja primär von anderen Leuten ab...wenn die Frau unbedingt kirchlich heiraten will und es für mich so einfach ist, warum ihr nicht den Gefallen tun z.B.?


Für mich trotzdem Beschiss³.
Aber ob du es glaubst oder nicht, es gibt viele Ausgetretene die aus Sentimentalität und
Romantik in einer Kirche heiraten wollen oder einen Priester bei der Beerdigung ihres ausgetretenen Familienmitglieds...
Es gibt Leute die treten nur wegen des Geldes aus aber das Kind soll getauft werden.
Warum denn nicht? Das Kind muss nicht zahlen und die Eltern sind sowieso ausgetreten.:freak:
Zu Weihnachten gibt es dann ein feines Krippenspiel und
Chor und hinterher kann man Oblaten fressen alles für umsonst.
Nix da, was ein echter Atheist ist, der heiratet im Standesamt in Plattenbauoptik, wird anonym im Sammelgrab
unter Fußballplatzrasen verscharrt und bleibt zu Weihnachten zu Hause und guckt in die Flimmerkiste.

Reneeeeeee
2010-06-28, 22:26:15
Nix da, was ein echter Atheist ist, der heiratet im Standesamt in Plattenbauoptik, wird anonym im Sammelgrab
unter Fußballplatzrasen verscharrt und bleibt zu Weihnachten zu Hause und guckt in die Flimmerkiste.

Trifft voll auf mich zu, nur dass das Standesamt bei uns kein Plattenbau ist sondern eine Villa in einer Villen-Gegend ^^

Weihnachten kuck ich auch in die Kiste, und das Begräbnis ist auf einem wunderschönen Friedhof um die Ecke :D :)

Vikingr
2010-06-28, 22:28:38
Gut gemacht, bloß raus aus Der Institution Kirche. Das ist ernst gemeint.
http://www.universelles-leben.org/cms/wer-sitzt-auf-dem-stuhl-petri/kirchenaustritt.html
http://video.google.com/videoplay?docid=-1267918994691538563#
Mir ging es hier jetzt in erster Linie um die Aussage aus Offb. 18,4

@HatesuckZ
Me too. Ich selbst werde NIE&NIMMER zB. in der Kirche heiraten. Da kann ich mir schöneres vorstellen, als das. Komme was wolle, aber nicht Kirche.

GBWolf
2010-06-29, 07:41:52
Musst du dann nicht neu getauft werden? :eek:

MfG
Rooter


Nein, eine Taufe gilt für immer.

Im übrigen gibt es keinen mir bekannten Zweck, den man nicht erfüllen könnte nur weil man nicht der Kirche angehört.

Kannst sowohl kirchlich heiraten, wenn z.B. die Frau in der Kirche ist und das möchte, kannst Trauzeuge sowohl im Standesamt als in der Kirche sein. Bei Taufpate bin ich mir nicht sicher, da war ich selbst noch Kirchenmitglied als ich das Amt angetreten habe :)

ps. bin kein Atheist

Gandharva
2010-06-29, 08:51:00
Nix da, was ein echter Atheist ist, der heiratet im Standesamt in Plattenbauoptik, wird anonym im Sammelgrab
unter Fußballplatzrasen verscharrt ...
Plattenbau Standesamt? Naja wenn man im hinterletzen Kaff wohnt vielleicht...
Sammelgrab? Es gibt wunderschöne kommunale/städtische Friedhöfe.

HatesuckZ
2010-06-29, 11:17:16
Plattenbau Standesamt? Naja wenn man im hinterletzen Kaff wohnt vielleicht...
Sammelgrab? Es gibt wunderschöne kommunale/städtische Friedhöfe.

Ich möchte nicht bestreiten, dass es auch schöne Standesämter gibt, aber bestimmt nicht überall und da brauchts auch kein hinterletztes Kaff sein um Plattenbauoptik zu bekommen.
Bei uns sind anonyme Beerdigungen mittlerweile üblich, da wird dein Asche in der Urne unter einfachem Rasen vergraben. Das sind mehrere 4m x 4m große Rasenstücke auf denen oben ein "Bitte nicht betreten!" - Schild aufgesteckt ist.
Hat meine Nachbarin letztens auch mit ihrem Mann gemacht. Da frag ich mich wozu Grabstein und so, wenn man tot ist dann ist das sowieso egal und billig obendrein.

Reneeeeeee
2010-06-29, 11:33:45
Ich möchte nicht bestreiten, dass es auch schöne Standesämter gibt, aber bestimmt nicht überall und da brauchts auch kein hinterletztes Kaff sein um Plattenbauoptik zu bekommen.
Bei uns sind anonyme Beerdigungen mittlerweile üblich, da wird dein Asche in der Urne unter einfachem Rasen vergraben. Das sind mehrere 4m x 4m große Rasenstücke auf denen oben ein "Bitte nicht betreten!" - Schild aufgesteckt ist.
Hat meine Nachbarin letztens auch mit ihrem Mann gemacht. Da frag ich mich wozu Grabstein und so, wenn man tot ist dann ist das sowieso egal und billig obendrein.

Ich wüsste nicht mal ein Standesamt was wie ein Plattenbau aussieht ( Dresden ), möchte nicht wissen wo ihr wohnt :D

Und unsere Städtischen Friedhöfe sind richtig schön aber bis ich den kennen lerne kann es ruhig noch eine Weile dauern :) Und die Blümelwiese ist bei uns hier nicht im kommen sondern die Ausnahme.

Wurschtler
2010-06-29, 12:03:57
und wie genau ist das alles abgelaufen? Wohnst ja im gleichen Landkreis wie ich ;) Hab auch schon überlegt auszutreten.

Bitte Step for Step^^


Gibt doch genug Anleitungen.
http://www.kirchenaustritt.de/

Ich habe als erstes die Lohnsteuerkarte von meinem Arbeitgeber zurückgefordert. Dann bin ich damit zusammen mit dem Familienstammbuch (Geburtsurkunde, Taufschein) und Personalausweis und genügend Bargeld für die Gebühren zu meinem zuständigen Standesamt gegangen. Die haben dort dann alles geregelt (eine Menge Blabla und eine Unterschrift) und auch gleich die Lohnsteuerkarte geändert - fertig.
Die Lohnsteuerkarte wieder dem Arbeitgeber geschickt und beim nächsten Gehalt gleich mehr Netto vom Brutto gehabt. ;)

ZÜNDELholz
2010-08-27, 19:33:02
bei mir wurde das IIRC aufs ganze Jahr zurückgerechnet. Hab mir auch von der Firma die Lohnsteuerkarte ausgeliehen, und habs gleich in einem Rutsch austragen lassen :biggrin: spart echt Unmengen an Geld!

Reicht dann wohl jetzt für die Ersatzteile Deines Grossen ;)