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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Peinlich in die Internet-Abofalle getappt


Gast
2010-04-13, 18:23:33
Hallo,

ich schreibe als Gast da es mir peinlich ist. Ich habe vor rund 2 Monaten mich auf einer Kontaktseite im Internet angemeldet. Beim einrichten des Accounts welcher for free war/ist, mußte man AGB's der Seite akzeptieren.
Am Anfang konnte man im Account frei E-Mails an die Ladies schicken. Hier war ein gewisses Gratiskontingent hinterlegt was ziemlich schnell aufgebraucht war. Nunja als die Antworten dann einflaterten, war dies erschöpft und ich wurde auf den VIP Memberbereich hingewiesen. Man konnte hier auswählen zwischen einem Monatszugang, 3 Monatszugang, halb-Jahres und Jahreszugang. Ich entschied mich für einen Testzugang für 3 Tage zu 2,79. Auf dieser Seite war kein Stern oder sonstige informationen zu finden. Ich habe die Seite zwei mal auf den Kopf gestellt ob hier ein Haken dran ist, allerdings absolut nichts gefunden. Da der Testzugang über Click&Buy bezahlbar war, dachte ich, okay sollte seriös sein.

Auch beim clicken auf den Button Testzugang kam keine sonstige Erläuterung, kein Sternchen, keine AGB's zum akzeptieren.

Nunja einen Tag später schaute ich dann Abends in meine Mailbox und auf einmal sah ich etwas wegen einem abgeschlossenen Abos für 3 Monate für 80 Euro. Ich bin total erschrocken, sah das es von der Seite ist, loggte mich bei der Seite über meinen Account ein und schrieb dem Support, dass ich nur einen Testzugang gemacht habe wie beschrieben und kein Abo für 3 Monate. Ich erhielt die Antwort, dass ich ein Abo abgeschlossen hätte, und ich das kündigen müßte. Ich schrieb per Account zurück, dass ich das sofort widerrufe und bekam einen Tag später die Antwort das ich dies schriftlich binnen den 3 Tagen kündigen mußte - ohne Angabe der Adresse. Ich drehte die Seite rum bis ich nach langer suche auf das Impressum kam und siehe da eine Adresse in Polen. SUPER!
Ich setze einen Brief auf das ich kein Abo abgeschlossen hätte und dies auch entsprechen Widerrufe.
2 Tage darauf wurde mir per click&buy die 80 Euro von meinem Giro abgebucht, welches ich zurückbuchen ließ und ich click&buy darüber informierte das ich kein Abo abgeschlossen habe.
5 Tage darauf erhielt ich eine E-Mail von der intermax-ag.de von einer polnischen Frau das mein Abo nun automatisch gekündigt wurde da ich meine Schulden nicht bezahle und Sie auf diese weiterbestehen.
Ich schrieb zurück ich habe kein Abo abgeschlossen und habe dies per Account gleich einen Tag später mitgeteilt und auch einen Brief geschickt.
3 Tage darauf kam eine E-Mail, dass der Widerruf per E-Mail nicht gelte auch wenn dies über den Account der Seite mit Username + Passwort gemacht wurde und auch ein widerruf per Post zu spät kam.

Nunja auf ein weiteres Schreiben antwortete mir die Intermax-ag nicht mehr.
Click&buy sitzt mir nun im nacken, hat mir schon mahngebühren drauf gebrummt und als antwort bekomme ich immer nur "der anbieter hat aber gesagt, sie hätten dies und dies und Click&Buy interessiert die Kündigung per Account und das schreiben ebenfalls nicht. Auch kein Widerrufsrecht von 14 Tagen, denn der Anbieter sagt, dies sei nicht konform zu dessen Fristen.

Ich bin nun total verzweifelt. Inzwischen beläuft sich die Summe auf 105,90 Euro. Der Anbieter hat eine Hotline geschalten welche nur dauer belegt ist. Click&buy interessiert es nicht, denn der Anbieter sagt. Und die nächsten Schritte sind das Click&Buy dies an ein Inkassobüro weitergibt.

Ich habe nun gebeten damit ich endlich ruhe habe, dass ich einen Monat zu 35 Euro bezahle und das Geld abschreibe, aber darauf reagiert der Anbieter auch nicht. :(

so ne sch***e und ich wiedermal, ich dachte nie das mir soetwas mal passiert.

peppschmier
2010-04-13, 18:35:22
Welche Seite war es denn?

Gast
2010-04-13, 19:10:00
darf ich das hier posten? http://www.volkommenst-unerotisch.com/

Simon Moon
2010-04-13, 23:14:23
Ich habe nun gebeten damit ich endlich ruhe habe, dass ich einen Monat zu 35 Euro bezahle und das Geld abschreibe, aber darauf reagiert der Anbieter auch nicht. :(

Autsch :redface:

Das ist das dümmste was du tun konntest. Damit gestehst du dem Anbieter zumindest einen Teilanspruch auf seine Forderung zu - sollte der Fall vor Gericht gehen, kann er dir daraus u.U. einen Strick drehen.

Richtig ist in so einem Fall, klar den Forderungen widersprechen und eine Klärung vor einer staatlichen Instanz (KA was in Dtl. dafür nun genau angesprochen werden muss) verlangen. C&B teilst du dann mit, dass du in einem Rechtsstreit mit dem Abo-Betreiber ist, dann werden sie dir dein Geld vorerst schon lassen. Der Abo-Betreiber umgekehrt wird sich 2x überlegen ob er vor Gericht geht, insbesondere wenn seine Masche Intransparent ist, wird er den Schaden eines Urteils wohl mehr fürchten als die potentiellen 100€ die er sich erstreiten kann.

Aber wie gesagt, dafür muss man von Anfang an knallhart sein und darf keinen Millimeter von seiner Position abrücken. Nachgeben kann man schlimmstenfalls im Nachhinein immer noch, diese Möglichkeit bleibt ja bestehen.

Philipus II
2010-04-13, 23:29:11
Eigentlich wärst du in einer relativ bequemen Position: Wer Geld will, muss es einklagen.
Man stellt einmal per netter Mail klar, dass man das nicht bezahlt, weil kein Anspruch besteht. Danach muss man nur einem (unwahrscheinlichen) Mahnbescheid widersprechen.
Will der Anbieter ernsthaft Geld, müsst er klagen.
Erst dann würde ich einen Anwalt einschalten.

Simon Moon
2010-04-13, 23:53:23
Eigentlich wärst du in einer relativ bequemen Position: Wer Geld will, muss es einklagen.
Man stellt einmal per netter Mail klar, dass man das nicht bezahlt, weil kein Anspruch besteht. Danach muss man nur einem (unwahrscheinlichen) Mahnbescheid widersprechen.
Will der Anbieter ernsthaft Geld, müsst er klagen.
Erst dann würde ich einen Anwalt einschalten.

Genau, dann sollte man aber nicht noch schriftlich festhalten, dass man zu Teilzahlungen bereit ist. Auch wenns nicht verbindlich ist, hat man daraus keinerlei Vorteil gezogen. Dadurch fühlt sich der vermeintliche Gläubiger nur darin bestärkt, seinen Forderungen Nachdruck zu verleihen.

Fairy
2010-04-14, 00:07:56
Eigentlich wärst du in einer relativ bequemen Position: Wer Geld will, muss es einklagen.
Man stellt einmal per netter Mail klar, dass man das nicht bezahlt, weil kein Anspruch besteht. Danach muss man nur einem (unwahrscheinlichen) Mahnbescheid widersprechen.
Will der Anbieter ernsthaft Geld, müsst er klagen.
Erst dann würde ich einen Anwalt einschalten.
Komplett richtig.

Gast: Das wichtigste ist erst mal keine Sorgen machen und ruhig bleiben. In meinem Jura-Studium wurde das Thema schon so oft durchgekaut und jedes mal kam man zum gleichen Ergebnis. Ich sage dir, dass zu 98% nichts nach deinem Widerspruch des Mahnbescheides passiert. Falls es überhaupt soweit kommt.

Kurze Geschichte:
Kumpel A rief mich eines Abends an und erzählte mir, dass er eine Mahnung in Höhe von 60 Euro von einer Online-Model-Agentur erhielt. Es wurde in dem Schreiben darauf hingewiesen, dass er die einmalige Gebühr für eine Clubkarte (welche er nicht mal bekommen hatte) begleichen soll. Dieser Hinweis stand irgendwo tief in den AGB versteckt, kaum auffällig. Naja, aus einer Mahnung wurden nach mehreren Briefen des A nun Mehrere und die Summe belief sich mittlerweile auf 120 Euro. Der ganze Rotz wurde dann an ein Inkasso-Unternehmen weitergeleitet, die ihn auch ein paar mal mit Anrufen bombardierten. Er möchte bitte den ausstehenden Betrag begleichen oder es werden weitere, rechtliche Schritte eingeleitet. Mit viel Schweiß auf der Stirn hatte er nun richtig Bammel, aber wie ich ihm schon am Anfang sagte, dass nicht weiter passiert, hatte ich auch recht.
Das ganze ist jetzt schon 1 oder 1 1/2 Jahre her und der Laden wurde mittlerweile in diversen Sendungen mit "blauen Fässern" durch den Dreck gezogen.

Timolol
2010-04-14, 00:09:02
Ja nix abbuchen lassen einfach schnell wieder zurückholen und fertig. Ohne leere Drohungen kommt da nicht viel. Mir hat man auch mal irgend so nen Gewinnspiealabo angedreht. Ich hab telefonisch nicht zugesagt. Die wollten mir nur irgend nen Gewinn von nem gratis Online Gewinnspiel überweisen. Mehr nicht. das erste mal wo irgendwie ein Monatsbetrag abgebucht wurde habs ichs verpennt. Das 2. hab ich dann auch wieder zurückgeholt. Weis bis heute net was die scheiße sollte. Aber ist ne bekannte Masche.
Gibts schon Gottverdammte Arschlöcher die, Leute so anlügen und anschließend bestehlen. Was anderes ist das wirklich nicht.

anderer Gast
2010-04-14, 00:20:15
Laut Impressum sind die aber aus Tschechien oder sind die schon mal vorsorglich umgezogen?

Noch ein Tipp, falls wirklich etwas von einem Inkassounternehmen kommt der Forderung schriftlich widersprechen, sonst kommt es vielleicht zum Eintrag in irgend eine Schuldner-datei.

Colin MacLaren
2010-04-14, 00:23:12
Da ich schon auf der anderen Seite saß:

Mache nichts. Geld zurückbuchen, Du hast per Mail und per Post Deinen Willen zum Ausdruck gebracht dass Du das 3-Monats-Abo stornieren möchtest. Eventuell, solang die 14 Tage nicht vergangen sind, das Ganze nochmal klarstellen in einem Fax.

"Normale" Mahnungen kannst Du dann getrost ignorieren. Einer gerichtlichen Mahnung kannst Du durch das einfache Setzen eines Kreuzchens widersprechen.

Ab da ist der Anbierter in der Beweispflicht. Und hat erstmal 23 Euro vorgeschossen. Und Du hast durch Deine Mail und das Fax den Gegenbeweis. Die wenigsten werden es jetzt noch auf ein Verfahren ankommen lassen. Denn das kostet nochmal 52 Euren.

Und selbst dann kannst Du Dich in der ersten Instanz noch selbst verteidigen. In die zweite wird es nicht gehen, da der Streitwert zu gering ist.

Falk
2010-04-14, 19:23:31
Man sollte bei so Seiten immer mal vorher ins Impressum sehen und bei der besagten Seite ist das irgendeine Adresse in Tschechien. Und wenn man dann noch sieht wie billig die Seite der Blöd-Zeitung-Volksauktion nachempfunden ist kann man nur sagen: SELBST SCHULD sich bei so einem Dreck anzumelden.

Die 80 Euro würde ich daher als Lehrgeld verbuchen.

Popeljoe
2010-04-14, 20:09:50
Zahlen und das Geld abschreiben.
Du wirst nur immer höhere Kosten anhäufen, wenn das auch noch über Anwalt usw. laufen sollte.
Falls du nochmal auf so eine klasse Idee kommst: http://www.mywot.com/de
Da weißt du dann, woran du bist! ;)
Edit: ich hab den Ero-Link mal editiert.

Philipus II
2010-04-14, 21:00:42
Kosten kommen da normalerweise keine auf einen zu.
Für das aussergerichtliche Verfahren braucht man keinen Anwalt.
Daher entstehen auch keine Kosten.
Sollte es wirklich zum Prozess kommen, trägt der Unterlegene die anfallenden Kosten. Da ich mit deinen Aussichten eher optimistisch bin, solltest du also kostenneutral rauskommen.
Für einen Prozess rate ich aber stark zu anwaltlicher Beratung, auch wenn dies am Amtsgericht nicht nötig ist.

Selbst wenn es wirklich ganz ganz blöd läuft ist das Kostenrisiko noch absolut überschaubar.


Die Rechtslage ist ziemlich verbraucherfreundlich. Bisher kenne ich keinen einzigen Fall, bei dem ein Betreiber eines Geschäftsmodells ähnlich den weit verbreiteten Abofallen recht bekommen hätte.

Gast
2010-04-14, 21:18:08
vielen dank für die vielen anregungen. Mein Problem ist in der Geschichte nur, was es für mich schwierig macht - ich stehe in diesem fall nich direkt mit dem Abzockanbieter im Forderungsstreik sondern mit CLick&buy, die leider die Forderungsansprüche nicht an diesen Anbieter auch auf mehrfaches drängen von mir zurückgeben. D.h. der Abzocker in Tschechien lehnt sich zurück den CLick & Buy macht alles für diesen.
Zahle ich nicht hat mir click&buy gesagt das es nächste woche abgetreten wird an ein inkassobüro. diese werden drei mal mahnen dann geht es zu einem anwalt was sicherlich auch son dubioses ding ist. bis das vor gericht geht sind wir wahrscheinlich bei 1000 euro mahn und rechtsanwaltsgebühren.

Würde die Ansprüche direkt vom Abzockanbieter würde ich nichts machen und mich auch zurücklehnen. Da dies aber nun über Click&buy geht und die das quasi als ihre forderung ansehen - habe ich schiß!

Buzzler
2010-04-15, 10:06:04
@TS: Sowohl der Anbieter als auch Click&Buy sitzen nicht in Deutschland, deshalb greift deutsches Recht hier nicht. Ich weiß nicht, inwieweit es da Unterschiede gibt.

Was passiert grundsätzlich bei Zahlungsverkehr über einen Dritten? Der Dritte (Click&Buy) erfüllt statt des Schuldners (Dir) die Schuld gegenüber dem Gläubiger ("Anbieter") und der Schuldner erfüllt die daraus resultierende Schuld gegenüber dem Dritten. Die Reihenfolge ist dabei rechtlich egal. Im BGB wird dafür die total griffige Formulierung "an Erfüllungs statt" verwendet.

Der Dritte ist also prinzipiell Teil des Schuldverhältnisses, weil Schuldner und Gläubiger ihre Ansprüche im Zweifelsfall an den Dritten richten könnten und umgekehrt. Wenn der Dritte eine Bank ist und einer der Beteiligten seiner Verpflichtung aus dem Schuldverhältnis nicht nachkommt, sagt die Bank "Geht mich nichts an!" und erfüllt dann ihrerseits den Teil auf der anderen Seite nicht bzw. führt eine Rückabwicklung durch. So würde dann halt eine Rücklastschrift durch den Schuldner bis zum Konto des Gläubigers durchrutschen und die Bank würde sich raushalten.

Das müsste die Bank aber prinzipiell nicht machen, sie könnte gegenüber dem Gläubiger auch auf Erfüllung der Schuld drängen. Das ist jetzt genau das, was Click&Buy macht und das Recht dazu haben sie. Warum sie das machen, ist wieder eine andere Frage - könnte damit zu tun haben, dass Click&Buy keine Bank ist, allerdings würde das bei paypal wohl auch nicht anders ablaufen und dabei haben die zumindest in Europa eine Bankzulassung.

Wichtig ist jetzt, dass Click&Buy durch den Anbieter den Beweis eines Schuldverhältnisses hat und Dich rannehmen kann, den Verpflichtungen dieses Schuldverhältnisses nachzukommen. In DE reicht die Sachlage IMHO absolut aus, um einen Titel zu erwirken und die Schuld entsprechend bei Dir zu pfänden - mit einem unqualifizierten Widerspruch wirst Du da auch nicht weit kommen. Was dieser Beweis wert ist, ist dabei erstmal zweitrangig, denn Click&Buy wird das nicht für Dich überprüfen. Der Ball ist in Deinem Feld und Du bist in der Beweispflicht, dass kein Vertragsverhältnis und damit kein Schuldverhältnis besteht.

Stillhalten kannst Du Dir IMHO nicht leisten, weil im Augenblick die Sachlage gegen Dich spricht. Eine Zahlung anzubieten war falsch, sowas kommt IMHO erst in Frage, wenn ein Inkasso-Unternehmen Dich mit einer Kontopfändung (und dementsprechend Kontosperre) an den Eiern hat. Schon das Storno war ein Fehler, denn das kann und wird man so auslegen, dass Du das Vertragsverhältnis anerkennst.

Was ich jetzt als Erstes versuchen würde, wäre mich an http://www.financial-ombudsman.org.uk/ zu wenden und denen die Sache zu schildern. Was Du erreichen willst, ist ja, dass sich Click&Buy aus der Sache raushält wie es eine Bank in dem Fall machen würde.

Leonidas
2010-04-15, 10:33:05
Der Ball ist in Deinem Feld und Du bist in der Beweispflicht, dass kein Vertragsverhältnis und damit kein Schuldverhältnis besteht.


Bitte was? Die Gegenseite stellt die Behauptung eines Vertragsverhältnisses auf und ist daher in der Beweispflicht. Da sie dies nicht beweisen kann, wird sie niemals vor Gericht gehen. Wenn sie es doch tut, geht sie Gefahr, auf allen Gerichtskosten sitzenzubleiben, wenn sie nix beweisen kann - und die Gerichtskosten sind deutlich höher als der Fallwert.

Letztlich isses doch so, daß hier jemand ein 3-Tages-Abo geschlossen hat und plötzlich auf einem 3-Monats-Vertrag saß. Das läßt sich ziemlich gut, ziemlich anschaulich und sehr schnell belegen. Welcher Richter hilft einer ausländischen Firma in so einer Sache? Denn wenn ein deutsches Unternehmen das machen würde, wäre es nicht legal. Die werden sicherlich nicht einer ausländischen Firma zu ihrem Geld verhelfen in einer Angelegenheit, die in D nicht legal ist.

Ich würde Click und Buy umgehend damit drohen, den jeweils nationalem Regulierer den Fall zu schildern, eventuell Strafanzeige zu erstatten und vor allem alles dafür tun, um klarzumachen, daß Click und Buy hier Neppern und Betrügern Zahlungsdienste leistet. Das könnte für Click und Buy ganz schnell zu gefährlich werden, vor allem angesichts des lächerlichen Wertes.

Buzzler
2010-04-15, 11:03:06
Bitte was? Die Gegenseite stellt die Behauptung eines Vertragsverhältnisses auf und ist daher in der Beweispflicht.
Den Beweis haben sie. Der TS hat seine Daten eingegeben, die Geschäftsbedingungen akzeptiert und den Anbieter legitimiert, sein Click&Buy-"Konto" in Anspruch zu nehmen. Zudem hat der TS durch sein konkludentes Handeln das Vertragsverhältnis zweimal legitimiert. An dem Punkt ist der TS im Beweiszwang. Stell Dir doch nur mal vor, was die Folge wäre, wenn das nicht so wäre: Du könntest Dich aus wirklich jedem Schuldverhältnis rauswieseln, einfach indem Du behauptest, es gäbe ja gar kein Vertragsverhältnis.

Da sie dies nicht beweisen kann, wird sie niemals vor Gericht gehen.
Die Gegenseite ist leider nicht mehr der tschechische Anbieter, sondern Click&Buy und die werden die Schuld ohne Zögern an ein deutsches Inkasso-Unternehmen verkaufen, die dann noch ein bisschen mahnen, um die Schuldsumme zu steigern, sich dann einen Titel holen und pfänden. So wird das jedenfalls ablaufen, wenn der TS nicht selbst aktiv wird. Wie gesagt, die Sachlage ist absolut ausreichend, um in DE einen Titel zu erwirken.

Letztlich isses doch so, daß hier jemand ein 3-Tages-Abo geschlossen hat und plötzlich auf einem 3-Monats-Vertrag saß. Das läßt sich ziemlich gut, ziemlich anschaulich und sehr schnell belegen.
Wenn das so einfach ist, dann mach das mal im Hinblick auf die o.a. Sachlage. Dabei kannst Du auch gleich noch darlegen, wieso der TS das Vertragsverhältnis konkludent akzeptiert hat.

Welcher Richter hilft einer ausländischen Firma in so einer Sache?
Der einzige Ausländer in dieser Sache ist der TS. Click&Buy sitzt in England, der Anbieter sitzt in Tschechien und deren jeweilige Gesetze gelten. Sind solche "Betrugs"-Angebote in Tschechien überhaupt verboten?

Ich würde Click und Buy umgehend damit drohen, den jeweils nationalem Regulierer den Fall zu schildern, eventuell Strafanzeige zu erstatten und vor allem alles dafür tun, um klarzumachen, daß Click und Buy hier Neppern und Betrügern Zahlungsdienste leistet.
Kann man versuchen, aber offenkundig interessiert sich Click&Buy dafür nen Scheiß, sonst würden sie es sich nicht so einfach machen.

Leonidas
2010-04-16, 15:45:42
Den Beweis haben sie. Der TS hat seine Daten eingegeben, die Geschäftsbedingungen akzeptiert und den Anbieter legitimiert, sein Click&Buy-"Konto" in Anspruch zu nehmen. Zudem hat der TS durch sein konkludentes Handeln das Vertragsverhältnis zweimal legitimiert. An dem Punkt ist der TS im Beweiszwang. Stell Dir doch nur mal vor, was die Folge wäre, wenn das nicht so wäre: Du könntest Dich aus wirklich jedem Schuldverhältnis rauswieseln, einfach indem Du behauptest, es gäbe ja gar kein Vertragsverhältnis.


Ähm, nur weil man der Sache A zugestimmt hat, bedeutet das nicht, das man auch Sache B zustimmt. Nimmst Du die Lieferung eines nagelneuen Atomkraftwerks á 5 Mrd an, nur weil Du mit Amazon eine Geschäftsbeziehung hast und die Deine Daten haben - für die Lieferung einer CD?

Relevant ist nicht, ob der Kunde bei der Firma bekannt ist oder ob er ein legitimes 3-Tage-Abo abgeschlossen hat oder ob er die AGB akzeptiert hat. Relevant ist: Gibt es einen legalen Vertragsabschluß zum Thema 3-Monats-Abo? Da ist die Firma in der Bringpflicht, den Klick auf die Zustimmung dazu zu beweisen. Viel Spaß: Entweder sie faken es oder sie verweisen auf die AGB, was in D nichtig wäre. Wie der Threadstarter es sagt: Die Webseite gibt das nicht her (Webseite unbedingt komplett sichern!), ergo gibt es keinen Vertrag. Wenn die Firma was anderes behauptet - bitte, sie sind in der Beweispflicht. Und es idiotensicher zu sagen: Sie sind in der Beweißpflicht für jeden einzelnen konkreten Vertrag.

Emperator
2010-04-16, 16:44:59
Da der Testzugang über Click&Buy bezahlbar war, dachte ich, okay sollte seriös sein.


Das war ein fataler Irrtum, Click&Buy ist selbst nicht wirklich seriös.

http://www.ciao.de/Erfahrungsberichte/ClickandBuy__2496521

Buzzler
2010-04-16, 19:57:24
Ähm, nur weil man der Sache A zugestimmt hat, bedeutet das nicht, das man auch Sache B zustimmt. Nimmst Du die Lieferung eines nagelneuen Atomkraftwerks á 5 Mrd an, nur weil Du mit Amazon eine Geschäftsbeziehung hast und die Deine Daten haben - für die Lieferung einer CD?
Du hast "Ich fühl mich wie ein toller Hecht, wenn ich jemandem auf die dümmlich Polemische komme!" falsch geschrieben.

Relevant ist nicht, ob der Kunde bei der Firma bekannt ist oder ob er ein legitimes 3-Tage-Abo abgeschlossen hat oder ob er die AGB akzeptiert hat. Relevant ist: Gibt es einen legalen Vertragsabschluß zum Thema 3-Monats-Abo?
Was macht man, wenn man eine falsche Bestellbestätigung über ein Atomkraftwerk kriegt?

Falsch: Stornieren. Ein Storno ist eine (freiwillige!) Rückabwicklung eines gültigen Vertrages. Das kann es offensichtlich nur geben, wenn es vorher einen gültigen Vertrag gegeben hat, deshalb bedeutet Stornieren, dass man dem Vertrag konkludent zustimmt und er dadurch Gültigkeit bekommt. Ganz fiese Sache.
Richtig: Widersprechen.

Da ist die Firma in der Bringpflicht, den Klick auf die Zustimmung dazu zu beweisen. Viel Spaß: Entweder sie faken es oder sie verweisen auf die AGB, was in D nichtig wäre.
Mal theoretisch angenommen, Click&Buy wäre die Faktenlage scheißegal ... hoppla, das ist ja genau das vorliegende Problem! Der tschechische Dingsbums braucht ja erst mal gar nichts zu beweisen, die haben ihre Kohle ja schließlich von Click&Buy bekommen.

Und woher kennst Du Dich eigentlich so gut mit tschechischem Recht aus?

Wie der Threadstarter es sagt: Die Webseite gibt das nicht her (Webseite unbedingt komplett sichern!), ergo gibt es keinen Vertrag. Wenn die Firma was anderes behauptet - bitte, sie sind in der Beweispflicht. Und es idiotensicher zu sagen: Sie sind in der Beweißpflicht für jeden einzelnen konkreten Vertrag.
Wenn man diesen Maßstab an jedes Vertragsgeschäft anlegen würde, dann gäbe es keine Vertragsgeschäfte und schon gar keine Online-Shops jedweder Form, das sollte eigentlich jedem in den Schädel gehen.

Mal ein Vergleich: Wenn ein Zeuge im Gerichtssaal lügt, dann reicht es eben nicht "Der lügt!" zu rufen, sondern man muss diese Lüge irgendwie widerlegen oder zumindest die Glaubwürdigkeit des Lügners zerstören. Solange wie das nicht passiert ist, gilt die Aussage des Lügners als Wahrheit.

Leonidas
2010-04-16, 20:49:37
Quatsch. Du sagst, das eine einfache Behauptung als Wahrheit vor Gericht gilt. Das ist übelster Unsinn. Sie gilt als Behauptung. Sofern ich sie nicht wiederlegen kann, ist sie im Zivilprozeß durchaus wertvoll - aber im Zivilprozeß reicht es dafür auch aus, wenn ich sie ausreichend genug in Zweifel ziehen kann, ich muß sie nicht einwandfrei wiederlegen. Aber in jedem Fall ist eine Behauptung keine Wahrheit. Es gibt vor Gericht immer noch zwei Seiten und keine Automatismus, das die Behauptungen der einen Seite generell als wahr angesehen werden.

Und nebenbei zum konkreten Fall: Wie jemand vor Gericht sagt "A" und ich sage, das wäre gelogen, steht Aussage gegen Aussage, ergo passiert gar nichts. Es reicht in der Tat aus, einfach nur das Gegenteil zu behaupten - ganz im Gegensatz zu deiner Aussage. Die Frage ist dann, ob irgendjemand mit Belegen kommt.

=dragon=
2010-04-16, 20:57:05
Nichts tun.
Gerichtlichen Mahnbescheid abwarten (der zu 99% nie kommen wird)
Diesem widersprechen.
Fertig!

Eigentlich ganz einfach.

btw.. Hast du ne Rechtschutzversicherung?
Wenn nicht..Anschaffen.

Ich zahle 18 Euro im Monat und hab dafür meinen Seelenfrieden!

Buzzler
2010-04-16, 21:12:44
Quatsch. Du sagst, das eine einfache Behauptung als Wahrheit vor Gericht gilt. Das ist übelster Unsinn.
Nein, ist es nicht. Falschaussage vor Gericht ist eine Straftat, die jemandem nicht grundlos unterstellt wird. Deshalb darf ein Richter eine Aussage nicht ohne Begründung missachten.

Es gibt vor Gericht immer noch zwei Seiten und keine Automatismus, das die Behauptungen der einen Seite generell als wahr angesehen werden.
Zwei Seiten gibt es aber nur dann, wenn nicht die eine Seite schweigt! Und das ist es, was sich diese Seite (der TS) nicht leisten kann: Schweigen und Nichtstun. Und der Ansicht, dass er mit "Die lügen!" nicht weit kommt, bist Du ja offensichtlich auch, sonst hättest Du jawohl nicht empfohlen, dass er die Seite des Anbieters sichern soll.

Und nebenbei zum konkreten Fall: Wie jemand vor Gericht sagt "A" und ich sage, das wäre gelogen, steht Aussage gegen Aussage, ergo passiert gar nichts. Es reicht in der Tat aus, einfach nur das Gegenteil zu behaupten - ganz im Gegensatz zu deiner Aussage. Die Frage ist dann, ob irgendjemand mit Belegen kommt.
Das Gegenteil zu behaupten, ist etwas anderes, als die Gegenseite der Lüge zu bezichtigen, ihr also eine Straftat zu unterstellen.

Ansonsten ist hier jetzt für mich EOD. Der TS meldet sich offenbar sowieso nicht mehr und dass Du nicht auf meine Aussagen eingehst, ist mir einfach zu blöd.

Labberlippe
2010-04-17, 02:25:37
Hi

@buzzler
Da bist Du aber daneben.
Du gehst davon aus das Die Verträge quasi gleich sind, als wenn Du in einem Geschäft einen Vertrag abschliesst würdest, das ist hier nicht der Fall.

Die Frage ist ob Click and Buy dann über ein deutsches Inkassounternehmen geht.
Es ist egal ob die Firma in Polen b.zw. Grossbritanien sitzt, dann geht es wieder über das Deutsche Inkassobüro b.z.w über das Deutsche Gericht gehen, da sieht die Sache dann anders aus.
Das Inkassobüro wird dann nicht vor Gericht gehen weil sich das nicht lohnen wird.
Wenn doch dann kann der TS (sofern er die Mails noch hat) sofort bestätigen das er diesen Vertrag in der Form nicht abgeschlossen hat.



Die Firma in Polen wird gar nichts machen weil auch dennen das Risiko zu gross ist, die überlassen das Click and Buy.

@TS
Den lieben Inkassobüro sagen das Du sofort den Vertrag widerrufen hast und fertig.
Du darfst Dich nicht einschüchtern lassen und die können sehr gerne Briefe und Mahnungen schreiben, wichtig ist nur das Du gegen diese Briefe sofort einen schriftlichen Einspruch machst und die notwendigen Belege mit einreichst das Du den Vertrag sofort widersprochen hast.

Abgesehen davon ist Click an Buy quasi eine Paypal Firma die können jederzeit innerhalb von 14 Tagen das Geld von der polnischen Firma zurück buchen.


Gruss Labberlippe

DanMan
2010-04-17, 14:06:45
Ist denn eine E-Mail in Deutschland mittlerweile rechtlich relevant? Müssen da nicht wenigstens irgendwelche Anforderungen wie Signaturen oder so erfüllt werden?

Leonidas
2010-04-18, 17:59:49
Ich sehe in diesem Fall sowieso nicht, wieso eine windige Truppe, die schon ganz genau weiss, wieso sie im Ausland sitzt, hier deutsche Gesetze und Rechtsgrundlagen dafür verwenden darf, um ihre in D nicht legalen Geschäfte durchzuboxen. Wenn ich eine Packung Blutdiamanten aus Afrika nicht bezahle, wird den afrikanischen Händler auch kein deutsches Gericht dabei unterstützen, an sein Geld zu kommen.

Philipus II
2010-04-18, 19:31:52
Du bist überhaupt nicht verpflichtet, auf Briefe von Abmahnanwälten, Forderungsanwälten, Inkassobüros oder angeblichen Vertragspartnern zu reagieren.
Manchmal bringt es halt Vorteile.
In diesem Fall hier reicht E-Mail vollkommen aus.
Auch im Falle einer gerichtlichen Klärung ist der TS in einer guten Position.
Die E-Mail ist daher nur ein netter Hinweis an das Unternehmen/den Anwalt/das Inkassobüro, sich und mir Aufwand zu ersparen.
Wenn sie den Aufwand wollen- bitteschön.

Eine nachweisbare ZUstellung ist sinnvoll, wenn du durch die beweisbare Zustellung Vorteile hast.

PHuV
2010-04-19, 01:00:57
Du bist überhaupt nicht verpflichtet, auf Briefe von Abmahnanwälten, Forderungsanwälten, Inkassobüros oder angeblichen Vertragspartnern zu reagieren.


Das glaubst aber auch nur Du. :| Diese Leute sind nicht blöd, das sind Profis, die sich sehr gut mit diesen Dingen rechtlich auskennen. Das zu unterschätzen, ist in meinen Augen sehr sehr dumm. Wenn die es schaffen, einen Titel gegen Dich zu erwirken, dann bist Du der Dumme. Man sollte bei solchen Sachen immer reagieren, der Schaden durch nichtreagieren kann dann viel viel höher liegen.

Labberlippe
2010-04-19, 01:49:49
Das glaubst aber auch nur Du. :| Diese Leute sind nicht blöd, das sind Profis, die sich sehr gut mit diesen Dingen rechtlich auskennen. Das zu unterschätzen, ist in meinen Augen sehr sehr dumm. Wenn die es schaffen, einen Titel gegen Dich zu erwirken, dann bist Du der Dumme. Man sollte bei solchen Sachen immer reagieren, der Schaden durch nichtreagieren kann dann viel viel höher liegen.


Hi

Die Firmen können so gesehen gar nichts machen die können Breife schreiben bis Sie schwarz werden.
Das einzige was die machen können ist das bei Gericht einzufordern, in diesen Falle bekommt der "Schuldner" ebenso ein Schreiben vom Gericht.

Bei diesen Schreiben hat der Schuldner die Möglichkeit Einspruch zu erheben.
Also, solange die Herren nicht übers Gericht gehen ist in meine Augen das hinfällig.

Das optimalste ist was man machen kann, wenn das Inkassobüro ein schreiben sendet, dennen gleich zurück schreiben was sache ist.

Gruss Labberlippe

Philipus II
2010-04-19, 12:37:59
Das glaubst aber auch nur Du. :| Diese Leute sind nicht blöd, das sind Profis, die sich sehr gut mit diesen Dingen rechtlich auskennen. Das zu unterschätzen, ist in meinen Augen sehr sehr dumm. Wenn die es schaffen, einen Titel gegen Dich zu erwirken, dann bist Du der Dumme. Man sollte bei solchen Sachen immer reagieren, der Schaden durch nichtreagieren kann dann viel viel höher liegen.
Ohne den Rechtsweg bekommen die auch keinen Titel.
Ich sagte ja bereits: Auf offizielle Schreiben muss unbedingt reagiert werden! Dann ist auch der Nachweis der Zustellung sehr wichtig.
Beispiele: gerichtliche Mahnbescheide, Klagen

Anders schauts mit den Bettelbriefen aus. Dort kann ich reagieren, muss aber nicht, wenn ich kein Problem mit einer gerichtlichen Klärung habe.
Im Einzelfall kann es sich aber lohnen, trotzdem zu reagieren.
Beispiele:
-netter Hinweis an den Rechnungssteller, dass er einen Fehler gemacht hat.
->erspart eventuell mir und ihm Zeit
-Abgabe einer angepassten Unterlassungserklärung bei Abmahnungen wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung (reduziert den Streitwert im Falle iner Auseinandersetzung)

Ich bin zwar kein Profi, aber interessierter Laie. Einige Praxiserfahrungen habe ich auch schon gesammelt:)