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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : TFT nach 5 Monaten defekt - "Nutzungsgebühr" rechtens?


RainingBlood
2010-04-16, 16:53:19
hallo,

mein 26" TFT ist nach 5 Monaten kaputt gegangen. Ich hab ihn also eingeschickt. Jetzt habe ich eine Mail vom Onlinehändler bekommen, dass eine Reparatur oder Austausch nicht möglich ist. Dementsprechend bieten sie mir eine Rückzahlung der Summe an, abzüglich einer "Nutzungsgebühr" von 34,45€ (ca. 15% des Neupreises) wegen der Nutzungsdauer von 5 Monaten.

Da frag ich mich natürlich wtf? Kann das rechtens sein oder wollen die mich Übervorteilen?

sw0rdfish
2010-04-16, 16:57:35
Eigentlich musst du doch Garantie haben? Ich würde versuchen das ganze über den Händler abzuwickeln. Ob der Abzug ok ist, kann ich nicht genau sagen.

lg

RainingBlood
2010-04-16, 17:00:21
die Rückzahlung bietet mir der Händler an. Garantie wäre sogar 36 Monate. Der Hersteller sagt nur, dass ich mich an den Händler wenden soll.

InsaneDruid
2010-04-16, 17:01:21
deswegen kauft man keine solchen billigheimer, hab ich mit meinem yuraku auch lernen müssen.

Ansonsten.. -34 Euro sind doch ok, oder?

RainingBlood
2010-04-16, 17:03:57
ob das rechtlich haltbar ist, möchte ich mich ja erkundigen. Da ich keinen Rechtschutz habe, wäre der Gang zum Anwalt dann erstmal zu teuer.

pr0g4m1ng
2010-04-16, 17:13:01
Gekauft in Deutschland als Verbraucher?

Falls ja: Gewährleistung. Du schickst ihn ein, sie müssen ihn reparieren oder dir ein Austauschgerät geben. Können oder wollen sie das nicht kannst du vom Vertrag zurücktreten. Dann erhältst du den vollen Kaufpreis zurück.*
Etwaige Wertersatzpflichten deinerseits liegen nicht vor soweit du den Monitor "normal" genutzt hast und der Fehler auch beim "normalen Betrieb" auffiel.

* Abzüge können nur da auftreten wo du einen Gebrauchsvorteil hattest. Wie hoch der sein darf ist in der Praxis umstritten.

bloub
2010-04-16, 17:40:00
hallo,

mein 26" TFT ist nach 5 Monaten kaputt gegangen. Ich hab ihn also eingeschickt. Jetzt habe ich eine Mail vom Onlinehändler bekommen, dass eine Reparatur oder Austausch nicht möglich ist. Dementsprechend bieten sie mir eine Rückzahlung der Summe an, abzüglich einer "Nutzungsgebühr" von 34,45€ (ca. 15% des Neupreises) wegen der Nutzungsdauer von 5 Monaten.

Da frag ich mich natürlich wtf? Kann das rechtens sein oder wollen die mich Übervorteilen?

die wollen dich bescheissen, nutzungsgebühr dürfen sie dir nicht berechnen. da gabs letztes oder vorletztes jahr ein gerichtsurteil von irgendeinen eu-gericht dazu.

EureDudeheit
2010-04-16, 17:52:34
Da es erst 5 Monate sind, hast du noch die Beweislastumkehr auf deiner Seite, d.h. der Mangel lag schon bei Kauf vor. Daher Sachmangel, Gewährleistung, ergo Händler muß reparieren oder dir neues Gerät geben. Man will dich bescheißen.
§§ sind 433, 434, 437, 439, 476 BGB

deekey777
2010-04-16, 18:30:39
Da es erst 5 Monate sind, hast du noch die Beweislastumkehr auf deiner Seite, d.h. der Mangel lag schon bei Kauf vor. Daher Sachmangel, Gewährleistung, ergo Händler muß reparieren oder dir neues Gerät geben. Man will dich bescheißen.
§§ sind 433, 434, 437, 439, 476 BGB
Er hat doch geschrieben, dass eine Nacherfüllung laut Verkäufer nicht möglich ist.

pr0g4m1ng
2010-04-16, 18:43:44
die wollen dich bescheissen, nutzungsgebühr dürfen sie dir nicht berechnen. da gabs letztes oder vorletztes jahr ein gerichtsurteil von irgendeinen eu-gericht dazu.
Ich war gewillt das auch zu schreiben aber dann fiel mir ein, dass sich das Urteil nur auf Austausch bezog (siehe die Edits bei meinem ersten Post). Bei einem Rücktritt können demnach in angemessener Weise Gebrauchsvorteile berücksichtigt werden.

LOD
2010-04-16, 18:49:28
Hättest du ihn hier im Forum verkauft... hätte dir keiner mehr als 100€ unter dem ehemaligen Neupreis gegeben....

Also sei mal froh :biggrin:

Naja Späßchen am Rande...wollt die ganze Diskussion nur mal etwas erheitern....

pippo
2010-04-16, 19:58:36
Jetz mal ganz von vorne: Warum kann der Händler das Gerät denn nicht tauschen/reparieren?

Wie pr0g4m1ng schon schrieb, dürfen sie keine Nutzungsgebühr verlangen. Hab grad im BGB nachgeschaut. Du kannst auf einen Austausch oder Reperatur bestehen.

Schick ihm doch einfach mal nen schönen Gruß mit nem Verweis auf §323 Abs. 1 BGB, §439 Abs. 1 BGB sowie §476 BGB. Anschließend setzt du ihm eine Frist von 3 Wochen auf Nacherfüllung, ansonsten trittst du vom Kauf zurück!

JaDz
2010-04-16, 20:08:21
Welcher Hersteller soll das denn sein? Selbst so Billigprinten wie Hanns.G und Co. bieten doch die direkte Abwicklung an.

deekey777
2010-04-16, 20:32:58
Jetz mal ganz von vorne: Warum kann der Händler das Gerät denn nicht tauschen/reparieren?

Wie pr0g4m1ng schon schrieb, dürfen sie keine Nutzungsgebühr verlangen. Hab grad im BGB nachgeschaut. Du kannst auf einen Austausch oder Reperatur bestehen.

Schick ihm doch einfach mal nen schönen Gruß mit nem Verweis auf §323 Abs. 1 BGB, §439 Abs. 1 BGB sowie §476 BGB. Anschließend setzt du ihm eine Frist von 3 Wochen auf Nacherfüllung, ansonsten trittst du vom Kauf zurück!
Du bist echt lustig.
Der Händler sagt, dass eine Nacherfüllung nicht möglich ist, und schlägt vor, dass der TS vom Kaufvertrag zurücktritt. Was soll jetzt der letzte Absatz?

Und nochmal: Es geht um den Rücktritt. Ich persönlich finde keine Quelle, in der steht, dass eine "Nutzungsentschädigung" im Falle eines Rücktritts nicht erlaubt ist. Ich wäre sehr dankbar, wenn mir einen Link zeigt.
Die Entscheidung des BGH betrifft den Fall des § 439 IV BGB, wo die Unternehmer so dreist waren, eine vertragswidrige Ware zu liefern, für die sie dann eine Nutzungsentschädigung verlangten, wenn es im Zuge der Nacherfüllung zur Ersatzlieferung kam. Die Frage, ob das auch für den Rücktritt gilt, hat der BGH nicht beantwortet.

Es gibt also zwei Möglichkeiten:
Wenn der Verbraucher vom Kaufvertrag zurücktritt, weil die Nacherfüllung nicht möglich ist, ist die Nutzungsentschädigung rechtswidrig. (eher negativ)
Oder sie ist rechtmäßig, aber wie hoch darf diese sein? Wo kommen diese 15% überhaupt her? AGB? Ist so eine AGB überhaupt zulässig (§ 308 Nr. 7a)?

pippo
2010-04-16, 20:43:51
Wieso soll eine Nacherfüllung nach 5 Monaten denn nicht möglich sein, wenn der Hersteller selbst 36 Monate Garantie anbietet? Das soll mir der Händler mal erklären.

RainingBlood
2010-04-16, 21:07:38
hm, also könnte ich stur auf Austausch gegen ein gleichwertiges Gerät setzen? Es war nämlich so, dass ich mir den Novita gekauft habe, weil er baugleich zu einem 40€ teureren IIyama war.
http://www.novita.ag/active/mode=article/art_nr=N10216
Die Sache ist jetzt, dass es in dem Preissegment nur Produkte minderer Qualität gibt. Ist ein Austausch auf das Preissegment oder die Qualität (Ausstattung, DVI, HDMI, 2ms Overdrive e.c.t.) bezogen? Bei geizhals finde ich keine Produkte dieses Herstellers mehr in dieser Größe, anscheinend werden die nicht mehr verkauft.

Steffko
2010-04-16, 21:15:06
Edit: Grml, vorher 1. Post richtig lesen :/

deekey777
2010-04-16, 21:19:36
Wieso soll eine Nacherfüllung nach 5 Monaten denn nicht möglich sein, wenn der Hersteller selbst 36 Monate Garantie anbietet? Das soll mir der Händler mal erklären.
Das ist ja die Kernfrage: Der Verkäufer wäre sehr gut beraten, dies zu erklären. Einfach so auf die Möglichkeit des Rücktritts bei fehlgeschlagener Nacherfüllung hinzuweisen, bringt einfach nicht viel.

Er kann ja die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung verweigern (unmöglich, unverhältnismäßig usw) und ihm die Alternative bieten. Was er dagegen macht, ist, sich in eine bessere Lage zu bringen, denn bei einem Rücktritt steht ihm eine Nutzungsentschädigung grundsätzlich zu.

Ich würde eher so reagieren: Als Verkäufer ist der Händler zur Nacherfüllung verpflichtet. Dabei kann der Käufer zwischen der Nachbesserung und der Ersatzlieferung wählen. Sollte eine der beiden Möglichkeiten für ihn mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden sein, so kann er auf die andere ausweichen, natürlich mit einer genauen Kostenrechnung. Eine Ersatzlieferung ist immer möglich, da es ausreicht, eine Sache gleicher Güte zu liefern - eine neue Sache selbstverständlich.
Sollte der Händler dies verweigern und weiterhin auf den Rücktritt bestehen, so kann man schon eine gerichtliche Durchsetzung des Rechts auf Nacherfüllung androhen.
hm, also könnte ich stur auf Austausch gegen ein gleichwertiges Gerät setzen? Es war nämlich so, dass ich mir den Novita gekauft habe, weil er baugleich zu einem 40€ teureren IIyama war.
http://www.novita.ag/active/mode=article/art_nr=N10216
Die Sache ist jetzt, dass es in dem Preissegment nur Produkte minderer Qualität gibt. Ist ein Austausch auf das Preissegment oder die Qualität (Ausstattung, DVI, HDMI, 2ms Overdrive e.c.t.) bezogen? Bei geizhals finde ich keine Produkte dieses Herstellers mehr in dieser Größe, anscheinend werden die nicht mehr verkauft.
Diese 40 Euro sind bestimmt weniger als 20% des Preises, den du bezahlt hast?
Wobei ich mir jetzt nicht ganz sicher bin: Es ist ja eine "Gattungsschuld", und ich weiß nicht so recht, ob der IIyama dieser Gattung angehört, vom Gefühl her ja, denn es dazu gehören auch die Qualitätsmerkmale.

RainingBlood
2010-04-16, 21:32:01
dieser Asus wäre der preislich günstigste mit den Eigenschaften des Novita. Kann ich darauf bestehen diesen zu bekommen?
http://geizhals.at/deutschland/a380441.html

deekey777
2010-04-16, 21:46:00
ob das rechtlich haltbar ist, möchte ich mich ja erkundigen. Da ich keinen Rechtschutz habe, wäre der Gang zum Anwalt dann erstmal zu teuer.
Das Wichtigste vergessen: Beratungsschein.
Du gehst zum Amtsgericht, fragst, wo du einen Beratungsschein bekommen kannst. Dort schilderst du den Sachverhalt dem zuständigen Rechtspfleger (der Händler verweigert die Nacherfüllung ohne einen ersichtlichen Grund), zeigst ihm deine Einkommensverhältnisse und dieser stellt dir einen Beratungsschein aus, wenn die nötigen Voraussetzungen vorliegen. Mit diesem gehst du dann zu einem Rechtsanwalt (frag den Rechtsverpfleger gleich, welcher RA das macht).

EureDudeheit
2010-04-16, 22:25:57
Er hat doch geschrieben, dass eine Nacherfüllung laut Verkäufer nicht möglich ist.


Nicht gelesen...dann halt Ersatzlieferung einer mangelfreien SAche, sollte bei einem 5 Monate altem Gerät nicht wirklich schwer sein. Da möchte ich mal sehen, wie er sich da auf Unmöglichkeit beruft...

JaDz
2010-04-17, 16:24:38
Und Digitest hat wirklich die RMA-Anfrage abgelehnt? ;(

RainingBlood
2010-04-17, 16:38:31
returnbox war/ist da der zuständige Dienstleister. K.A. ob ich den Shop nennen darf. Mit Returnbox hat ich aber nichts zu tun, lief alles über den Shop.

Hamster
2010-04-18, 00:06:57
Das Wichtigste vergessen: Beratungsschein.
Du gehst zum Amtsgericht, fragst, wo du einen Beratungsschein bekommen kannst. Dort schilderst du den Sachverhalt dem zuständigen Rechtspfleger (der Händler verweigert die Nacherfüllung ohne einen ersichtlichen Grund), zeigst ihm deine Einkommensverhältnisse und dieser stellt dir einen Beratungsschein aus, wenn die nötigen Voraussetzungen vorliegen. Mit diesem gehst du dann zu einem Rechtsanwalt (frag den Rechtsverpfleger gleich, welcher RA das macht).


Bitte nicht! Wegen 34,45€ den Steuerzahler mit weitaus höheren Kosten zu belasten mag vielleicht sein ihm zugestandenes Recht sein, moralisch vertretbar ist das in keinster Weise.

Das kann man durchaus direkt mit dem Händler oder gar mit dem Hersteller direkt klären.
Zumal dies vielleicht eine Lehre ist, das nächstes mal vielleicht doch nicht die Geiz-ist-Geil Mentalität durchblicken lassen, und dann doch vielleicht die 40 Euro Aufpreis zur renommierten Marke zahlen (und damit auch ein Drei Jahre Vor-Ort-Austauschservice zu erwerben).

Muss jeder für sich selbst entscheiden, aber in diesem Falle hätte es sich wohl schon bezahlt gemacht.

RainingBlood
2010-04-19, 19:07:34
aktuelle Stunde: Der Händler will die Versandkosten nicht zurückerstatten und mir das Monitor-Geld einfach auf mein Konto überweisen. Muss ich mir zweiteres einfach so gefallen lassen? Da nehm ich doch lieber einen vergleichbaren Monitor.

Philipus II
2010-04-19, 19:20:18
Die Versandkosten sind zu erstatten.

Evetuell wäre Schadensersatz möglich, praktisch würd ichs lassen. Die Versandkosten würde ich allerding einfordern und bei Verweigerung nochmal die Rechtslage prüfen.
und- ja, ich würde wegen 8,90€ Ärger machen:D

sw0rdfish
2010-04-21, 14:31:12
Hmm, also in Ordnung finde ich das so auch nicht. Schließlich hat man sich mit dir scheinbar gar nicht abgestimmt. Ob man dann allerdings was machen will ist ne andere Frage. Ich tippe eher darauf, dass jede weitere Kontaktaufnahme im Sande verlaufen würde. Schon bei Geizhals entsprechend bewertet?
Welcher Händler wars denn? (ggf. PN)

lg

RainingBlood
2010-04-21, 15:56:53
stimmt, ich habs mal dort bewertet. Die versprochene email ist auch seit 2 Tagen überfällig.

Major J
2010-04-21, 17:27:24
Also mein zweiter TFT von Media Markt hat sich nach 22 Monaten verabschiedet. Hingegeben, reparieren lassen (war das Netzteil wie schon von mir vermutet) und zurückbekommen. Gab keine Diskussion...

Meine anderen TFTs sind alle von Onlinehändlern und da hoffe ich auch, dass die nicht kaputt gehen, denn da ist der Aufwand höher bzw. der Ärger den man manchmal hat.