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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Gewinnbeteiligung


Gast-arbeiter
2010-04-17, 01:21:59
Abend,

Stehe Momentan vor nem kleinen Problemchen. Hab ein recht gutes Produkt konstruiert und habe das Interesse einer Firma geweckt. Fakt ist das ich auf Kundenwunsch Teile bauen kann die andere Firmen nicht so gut hinbekommen und mehr Zeit für schlussendlich nur bedingt brauchbares verschwendet haben. Komme mit dem Chef gut aus. Scheint auch ein netter zu sein. Habe schon Prototyp 1. gebaut und ich hatte schon vom Chef zugesagt bekommen das ich Produkte ihrer Firma im 4 stelligen Bereich bekommen kann. Habe das bisher noch nicht genutzt aber schon vor kurzem ein neues "Arbeitsgerät" im oberen 3 stelligen Euro Bereich gestellt bekommen! Ich kanns gebrauchen, aber auch das die Firma sich daraus nen nutzen zieht ist mir nicht ganz unbewusst.
So nun steht letzte Woche Firmen Mitartbeiter XY vor meiner Tür. Alles ganz kurzfristig. Sie brauchen in max 2 Wochen das Teil nach ihren Wünschen. Kann ich natürlich machen, mein Produkt wird aber über die Zeit ansich immer ausgereifter und Herr XY möchte mit seinem Prototyp schon nächsten Monat Rennen gewinnen :-).
Halte ich meinen Termin nicht fällt das flach.
So da die dinger aber auch wenn ich alle zufriedenstellen kann in Serie produziert werden sollen, ich mich nicht einfach mit paar tausend euro Produkten abspeisen lassen möchte hab ich mit dem Cheff geredet und gesagt das ohne Gewinnbeteiligung an meinem "Ding" das in Serie produziert werden soll ich einfach nicht mit rausrücke und den Termin nicht halten kann :-).
Nun geht die scheinbar unmögliche Gewinnbeteilung doch.
Die Frage ist welche Prozentualen Anteil kann ich verlangen? Will kein unverschämtes Angebot machen, aber auch nicht mit leeren Händen dastehen!
Das Produkt in das mein "Ding" verbaut wird. Ist etwas sehr hochwertiges und da ich mich mittlerweile da schon recht gut auskenne ziemlich Revolutionär das wohl auch gut verkauft werden wird.
Habe leider niemanden in der Famile oder im Bekanntenkreis der sich mit sowas auskennen würde. Auf der anderen Seite will und darf man darüber auch nur sehr bedeckt reden.

Danke euch. Hoffe der Themen-Bereich passt für nen "Gast" noch und wird nicht gelöscht.


Mfg Gast-arbeiter

Thowe
2010-04-17, 14:03:35
Ich habe mir erlaubt den Thread im Sinne der "Inkognito" Regelung freizuschalten, wenn er auch Thementechnisch nicht 100% hier ins Unterforum passt.

Walkman
2010-04-17, 15:13:35
Ich glaube nicht, dass dir hier jemand sagen kann was du für einen Anteil bekommen solltest ohne überhaupt zu wissen was das Produkt überhaupt ist.

synergie
2010-04-17, 16:52:46
Ich würde es vom Nutzen/Stückzahl/Vorteil des Kunden und der Idee an sich festmachen was du verlangen solltest.
Ka um was es geht und welchen Nutzen/Aufwand es hergibt.

Gast
2010-04-17, 18:15:28
Ich würde in diesem Fall einen auf Wirtschaftsfragen im Technologiesektor spezialisierten Anwalt konsulitieren. Der wird sich dann zwar auch einen Teil vom Kuchen sichern, kann aber aufgrund seiner Erfahrung das für dich beste Angebot unterbreiten und auch den Vertrag so formulieren, dass du am Ende nicht mit leeren Händen da stehst ;).

Armaq
2010-04-17, 19:15:29
Geh zu einem Anwalt, der sich mit Patentrecht auskennt. Die haben mit sowas häufiger zu tun.

Gast-arbeiter
2010-04-17, 21:52:45
Danke das der Beitrag trotzdem Freigeschalten wurde. Ich kanns euch leider net sagen um was es sich genau handelt. Ich wär ansich nur an ner Gewinnbeteiligung an dem meinen Produkt aus das später vermutlich ne große Firma in Serie produziert. Patentieren ist das denk ich nicht wirklich wert, gibts ja schon, nur eben etwas anders.

Irgend ne Grundlage im % Bereich was ich am Gewinn verlangen könnte sollte ich halt einfach wissen.
25-30% evtl? Weis es nicht.

Aber mommentan stehts wirklich etwas auf der Kippe. Auftraggeber sieht net das er etwas unmögliches haben will. Und da ich auch keinen Müll abliefern will was nachher nicht funktioniert sieht er das ganze nur aus Designtechnischer sicht obwohls 100% technisches Bauteil ist wo es nur auf Funktion ankommt.

aoe_forever
2010-04-18, 01:34:37
Zur Info:

Wenn Du irgendwelche "Erfindungen" im Angestelltenverhältnis erbringst gehören sie deinem Arbeitgeber. Eine Gewinnbeteiligung ist dann eher eine großzügige und freiwillige Teilhabe.

Falls Du sie nicht innerhalb eines Angestelltenverhältnis erbracht hast wirst du weitere Rechte (Urheberrecht, usw.) vertreten können und dann auch evt. einen Schnitt machen.