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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Auto verkauft - Käufer weigert sich abzumelden!


Gast
2010-04-20, 22:53:35
Servus,

habe folgendes Problem, habe letzte Woche in München einen 15 Jahre alten Wagen für knapp unter 1000 € an einen Händler übers Internet verkauft.

Im KV steht ausdrücklich als Bastlerfahrzeug unter Ausschluss von Gewährleistung wie gesehen.

Am nächsten Tag ruft mich der Typ an und behauptet, ich hätte ihm Schrott verkauft, dass der Wagen überall Rost hätte, obwohl er sich vortags den Wagen anschaut hat.

Ich soll nun den Wagen zurücknehmen oder er meldet den Wagen nicht ab.
Habe mich selbstverständlich geweigert den Wagen gegen vollen Kaufpreis zurück zu nehmen, habe ihm angeboten den Wagen mit 150 € Minderung zurück zu nehmen.

Wie kann ich die Abmeldung erwirken, habe bereits meine Versicherung kontaktiert und den Kaufvertrag zugefaxt, leider kann die Versicherung oder die Polizei derzeit etwas unternommen.

Ich solle mich nochmal an die Zulassungsstelle wenden.

Gibt es da irgendeine Möglichkeit den Händler zur Abmeldung zu zwingen?

Danke für die Tipps im Voraus.

Gruß aus München

iDiot
2010-04-21, 10:49:34
Sofort Rechtsschutz einschalten! Da ist definitiv ein abzocker unterwegs!

vad4r
2010-04-21, 10:56:22
Du hast ein Kaufvertrag. Gehe damit zur Zulassungsstelle und schildere die Situation. Die sollten dann das Auto Zwangsstilllegen...

LOD
2010-04-21, 11:04:10
Sofort Rechtsschutz einschalten! Da ist definitiv ein abzocker unterwegs!

Warum sollen eigentlich immer die Käufer die Abzocker sein....

Gibt auch genug Fälle wo Verkäufer " Schrott " verkauft haben und sie diejenigen sind...

Sorry an TS ... mußt dich ja nicht angesprochen fühlen....

Gast
2010-04-21, 11:09:00
SOFORT abmelden, aber sofort- Sonst hast du ärger deines Lebens. Stell dir vor, der baut vorsätzlich Unfall damit oder begeht Fahrerflucht oder sonstiges.
Meld dich jetzt gleich noch bei deiner Kfz-Versicherung, wenn das auch nicht sofort hilft, geh sofort zu Polizei und schildere den SV die wissen, wie man vorgeht und die wissen, das der Wagen nicht mehr in deinem Besitz war.

Viel Glück

sun-man
2010-04-21, 11:23:29
Da hast Du erstmal ein Problem. Zum Glück hast Du ja bei der Versicherung schon angerufen. Wenn der nen Bums baut würde das erstmal auf Dich zukommen.

Je nachdem. Pack 10 Freunde ein und hol Dir die Schilder ab oder kratz die Plaketten runter.

Wenn ich das so lese bin ich froh das das bei mir gut ging, aber der Käufer hatte auch den Schein so lange bei mir gelassen usw..

Bastlerfahrzeug: Was gibts denn da zu Betrügen ? Wenn die Karre so verkauft wurde ist das aus meiner Sicht erstmal OK.

Rechtschutz: Bist Du im ADAC ? Dann kannst Du zumindest eine kostenlose Erstberatung in Betracht ziehen. Du kannst danach entscheiden ob Du dem Anwalt das Mandat erteilst. Mit Rechtschutz ist das natürlich etwas einfacher.

iDiot
2010-04-21, 11:34:41
Warum sollen eigentlich immer die Käufer die Abzocker sein....

Gibt auch genug Fälle wo Verkäufer " Schrott " verkauft haben und sie diejenigen sind...

Sorry an TS ... mußt dich ja nicht angesprochen fühlen....

Ein 15 Jahre altes 1K€ Auto, dass sich ein HÄNDLER gekauft hat und von Privat OHNE Gewährleistung verkauft wird... öhm entweder ist der Händler blind, hat keine Fachkenntniss oder beides wenn er dann schrott kauft.

vad4r
2010-04-21, 11:55:19
Warum sollen eigentlich immer die Käufer die Abzocker sein....

Gibt auch genug Fälle wo Verkäufer " Schrott " verkauft haben und sie diejenigen sind...

Sorry an TS ... mußt dich ja nicht angesprochen fühlen....

Der war gut ;D

atlantic
2010-04-21, 12:45:00
du verscherbelst ein Auto an einen dir unbekannten "Händler" und meldest ihn nicht vorher ab? Und gibst auch noch sämtliche Papiere aus der Hand? Ganz schlechte Idee. ;(

Red nochmal mit deiner Zulassungsstelle und bitte sie, eventuell die Polizei zu verständigen, damit sich die Kollegen am Fahrzeugstandort drum kümmern können.

WTC
2010-04-21, 12:48:58
Mit Kaufvertrag lässt sich das doch ohne probleme abmelden bei der zulassungsstelle meines wissens nach!

atlantic
2010-04-21, 18:14:10
Mit Kaufvertrag lässt sich das doch ohne probleme abmelden bei der zulassungsstelle meines wissens nach!

aber nicht ohne Fahrzeugpapiere.

Amboss
2010-04-22, 01:11:19
Er soll sofort zur Polizei gehen und Anzeige erstatten, sonst kann daraus ne zimlich üble Geschichte werden, falls der Händler vorsätzlich einen Unfall baut...

Marc-
2010-04-22, 02:01:35
SOFORT abmelden, aber sofort- Sonst hast du ärger deines Lebens. Stell dir vor, der baut vorsätzlich Unfall damit oder begeht Fahrerflucht oder sonstiges.
Meld dich jetzt gleich noch bei deiner Kfz-Versicherung, wenn das auch nicht sofort hilft, geh sofort zu Polizei und schildere den SV die wissen, wie man vorgeht und die wissen, das der Wagen nicht mehr in deinem Besitz war.

Viel Glück
problem: er KANN Das fahrzeug nicht abmelden. Er hat naemlich keine nummernschilder die entwertet werden koennen, ebenfalls keine papiere. Klingt banal, schliesst aber definitiv eine abmeldung aus. Die versicherung kann er auch nicht kuendigen, denn solange fahrzeug angemeldet- nix versicherungsende.
Einzige moeglichkeit: mitteilung an die Versicherung um etwaigen schaden vorzubeugen (ob im schadensfalle aber tatsaechlich versicherungspraemie bleibt oder nicht ist kulanzsache) mitteilung an die polizei: fahrzeug befindet sich nicht mehr in meinem besitz *wichtig im falle eines unfalls mit fahrerflucht zum beispiel* und ansonsten: gerichtliche klageweg, sprich mahnbescheid. was anderes geht nicht- ist zivilrecht KEIN strafrecht

Marc-
2010-04-22, 02:02:19
Er soll sofort zur Polizei gehen und Anzeige erstatten, sonst kann daraus ne zimlich üble Geschichte werden, falls der Händler vorsätzlich einen Unfall baut...
er kann keine anzeige erstatten da es sich erstmal um KEINE straftat handelt.

r1ch1
2010-04-22, 02:03:48
SOFORT abmelden, aber sofort- Sonst hast du ärger deines Lebens. Stell dir vor, der baut vorsätzlich Unfall damit oder begeht Fahrerflucht oder sonstiges.

wenn auf dem kaufvertrag ein datum und optimalerweise noch eine uhrzeit steht hat er nichts zu befürchten ... der versicherung und der zulassungsstelle muss das natürlich trotzdem schnellstmöglich gemeldet werden

Mumins
2010-04-22, 06:44:34
Das Auto wird zur Fahndung ausgeschrieben. Hatte das auch schon mal. Wenn du nachweisen kannst, dass der Wagen verkauft wurde, ist es bei der Versicherung kein Problem. Lediglich die Zulassungsstelle könnte zicken. Aber fahren ohne Versicherungsschutz führt zur Fahndung.

Rooter
2010-04-22, 20:23:36
Die versicherung kann er auch nicht kuendigen, denn solange fahrzeug angemeldet- nix versicherungsende.
Wenn du nachweisen kannst, dass der Wagen verkauft wurde, ist es bei der Versicherung kein Problem. [...] Aber fahren ohne Versicherungsschutz führt zur Fahndung.Was denn jetzt? :confused:
Erlischt die Versicherung wenn er denen mitteilt dass er das Fahrzeug verkauft hat oder nicht?

MfG
Rooter

marc-@work
2010-04-22, 23:18:21
Was denn jetzt? :confused:
Erlischt die Versicherung wenn er denen mitteilt dass er das Fahrzeug verkauft hat oder nicht?

MfG
Rooter

nein. jedes ordnungsgemaess angemeldete fahrzeug IST pflichtversichert. Punkt. Solange fahrzeug nicht abgemeldet-> fahryeug versichert. gesetzlich vorgeschrieben. Deshalb wird im falle des erloeschens des versicherungsschutzes (z. b kuendigung wegen zahlungsverzug) das fahrzeug zwangsabgemeldet. Haftend im sinne des gesetzes ggü dritten (auch versicherung)-> eingetragener Halter. Nur nachrangige haftungsansprueche gegen den Kaeufer sind moeglich, Primärhaftend bleibt der halter.

Und nochmal: es liegt keine straftat vor sondern es geht um zivilrechtliche ansprueche. Insofern ist auch kein "zur fahndung ausschreiben" moeglich, denn es besteht weder vergehen noch straftat.
Ein einfaches beispiel aus der praxis:

Mann überlaesst freundin auto. Auto ist auf mann angemeldet, versicherung laeuft auch auf mann. Eigentuemer gemäss KFZ Brief-> Mann. Paar trennt sich, mann will auto zurück. Freundin sagt: nö. kriegste nicht.
Was kann mann tun? genau nur eins... Mahnbescheid... nichts anderes geht... DENN es ist zivilrecht. Augenschein beweis reicht nicht. Polizei sagt dir genau dieses auch.
Gehst du zum Strassen verkehrsamt sagen die dir: abmelden geht nicht, keine nummernschilder keine papiere. Du meldest due Papiere als verlustig, bekommst neue. Immer noch kopfschütteln, da: Keine nummernschilder zum entwerten... ist zwar alles deins, interessiert aber nicht. Sagst Du: Ich weiss ja wo sie wohnt, schraub ich die Nummernschilder ab. Kannste aber nicht... denn Polizei UND KFZ Stelle sagen: DAS ist nummernschilddiebstahl... und das IST eine straftat die sogar von amts wegen verfolgt wird.
Versicherung kann ebenfalls nix abmelden.
Also... was bleibt... mahnverfahren und ende.

twodoublethree
2010-04-22, 23:50:02
Man kann doch bei einem zugelassenen Auto die Versicherung kündigen, sollte hier doch auch gehen?

Alexander
2010-04-23, 00:05:20
Sagst Du: Ich weiss ja wo sie wohnt, schraub ich die Nummernschilder ab. Kannste aber nicht... denn Polizei UND KFZ Stelle sagen: DAS ist nummernschilddiebstahl... und das IST eine straftat die sogar von amts wegen verfolgt wird.

Ich darf von meinem eigenen Auto kein Kennzeichen abschrauben? Wie beklaut man sich selbst? :confused:

Gast
2010-04-23, 00:45:43
Ich darf von meinem eigenen Auto kein Kennzeichen abschrauben? Wie beklaut man sich selbst? :confused:

Bei Freundin ok. aber im Falle, dass ers verkauft hat, ist es ja nicht mehr seins.

ShadowXX
2010-04-23, 00:47:44
Ich darf von meinem eigenen Auto kein Kennzeichen abschrauben? Wie beklaut man sich selbst? :confused:
Das fragte ich mich auch gerade.....

Amboss
2010-04-23, 10:12:29
Bei Freundin ok. aber im Falle, dass ers verkauft hat, ist es ja nicht mehr seins.
Das Auto ist vielleicht nicht mehr seins, die Nummernschilder sind es aber. Und noch was: Scheiß auf das Gesetz, ich weiß wovon ich rede, Gesetze sind nur ne Auslegungssache. Sogar Straftaten sind legal, man darf sich nur nicht erwischen lassen bzw. genügend Geld haben, um zu schmieren.

Rooter
2010-04-23, 17:43:57
Scheinst recht zu haben @ Marc-

Ich habe ja letzten Samstag einen noch angemeldeten Jahreswagen von Privat gekauft und habe heute einen Brief von dessen Versicherung bekommen:
Sollten Sie den Wagen bei der Zulassungsbehörde noch nicht auf Ihren Namen umgemeldet haben, läuft der Versicherungsschutz unseres Kunden noch. Diesen Vertrag kündigen wir nun 02.06.2010 (siehe § 69 Abs. I Versicherungsvertragsgesetz, VVG)

MfG
Rooter

noid
2010-04-23, 18:19:43
Das Auto ist vielleicht nicht mehr seins, die Nummernschilder sind es aber. Und noch was: Scheiß auf das Gesetz, ich weiß wovon ich rede, Gesetze sind nur ne Auslegungssache. Sogar Straftaten sind legal, man darf sich nur nicht erwischen lassen bzw. genügend Geld haben, um zu schmieren.

Soweit mir das mal verklickert wurde ist das eigentlich auch nicht sein Eigentum sondern der Bezirkes in dem der Wagen gemeldet wurde :confused: