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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Konzertkarten bei Ebay verkauft und nicht angekommen


Fettkopp
2010-04-23, 12:30:28
Mahlzeit,

Ich hab vor einiger Zeit 2 Konzertkarten bei Ebay verkauft. Verschickt per Einschreiben - Eigenhändig. Nun sind die Karten beim Käufer leider nicht angekommen. Ich hab also bei der Post angerufen und die forschen nun nach, wo genau der Brief geblieben ist. Das ist aber mittlerweile auch schon mehr als eine Woche her. Die Post will bei mir anrufen, wenn der Brief wieder aufgetaucht ist.
Das Problem ist wohl, dass das Konzert bereits am 07.05 ist. d.h. wenn der Brief danach auftaucht, hat der Käufer auch nichts davon.
Nun habe ich gerade eine Email bekommen, dass der Käufer das Geld zurückhaben möchte. Es geht immerhin um 101€. Die Karten haben einen Kaufwert von gerade mal 25€ gehabt.
Die 101€ behalten wäre natürlich ziehmlich mies... aber 25€ Verlust + Einschreibenkosten find ich auch ein wenig ätzend.

Der Endpreis der Auktion lag bei 101€, der Käufer hat die Versandkosten nicht mitüberwiesen, aber da der Preis am Ende eh so hoch war, war mir das relativ egal.

Was muss denn nun gemacht werden? Weiter abwarten, ob der Brief auftaucht? Geld zurück komplett oder 75€ zurück?
So oft schon was bei Ebay vertickt und das erste mal, dass ein Brief verloren geht :mad:

Es handelt sich um diese Auktion (http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=170466985459&ssPageName=STRK:MESOX:IT)

urfaust
2010-04-23, 12:41:27
dumm gelaufen...

soweit ich weiß wird bei einem verloren
gegangenen Einschreiben max. 25,- EUR erstattet.

wenn du bei den Versandkosten 80,- Cent draufgelegt hättest,
hättest du versicherten Versand (bis 500,- EUR) via Hermes
in Anspruch nehmen können. Hättest...

Da der Käufer aber das Risiko eingangen ist, brauchst du nichts zurück erstatten.

pr0g4m1ng
2010-04-23, 12:48:09
Rein rechtlich ist das nicht dein Problem. Bei ebay gilt AFAIK normalerweise immer eine Schickschuld.

Philipus II
2010-04-23, 12:50:28
Schöne Beschreibung, so kann man auch besser helfen.

Du bist Privatverkäufer.
Dies hast du ausdrücklich ins Angebot reingeschrieben.
An deiner Eigenschaft als Privatverkäufer zweifle ich auch nciht, da du auf Ebay nicht viel verkaufst. Dein letzter Verkauf ist mehrere Monate her und auch davor warst du nicht übermässig aktiv.
Daher gelten also die Vorgaben für gewerbliche Händler nicht.

Bei einem Kauf von einem privaten Verkäufer trägt immer der Käufer das Versandrisiko, da der Gefahrübergang die Übergabe an den Versanddienst ist.
Die Übergabe an den Versanddienst kann man z.B. mit einer Quittung oder Zeugen belegen. Solange du die Quittung nicht verschlampt hast, bist du also in einer bequemen Position.
Du könntest also das Arschloch sein und den Käufer auf dem Schaden sitzen lassen.

Soviel zur Rechtslage.
Nun zur Praxis...
Ich persönlich würde dem Käufer die Rechtslage beschreiben, allerdings eine Einigung anbieten. Zum einen rettet das dein Ebayprofil, zum anderen finde ich es auch fair.
Ich würde dem Käufer folgendes anbieten:
Zuerst wartet ihr ab, ob die Karten noch rechtzeitig auftauchen.
Sollten sie nicht auftauchen, erstattest du ihm den überwiessenen Betrag abzüglich der usprünglichen Kartenpreise, der Versandkosten und den Ebaygebühren.
Dafür erwartest du eine positive Bewertung:wink:
Du gehst ohne Verlust aus der Sache raus.
Ob von der Post die Versicherungssumme von gigantischen 25€ (afair für Einschreiben) fällig wird, weis ich nicht.
Für die Zukunft rate ich stark zu einem Paket, da die deutlich höher versichert sind.

LovesuckZ
2010-04-23, 17:07:14
Ic habe mal vor Jahren gelesen, dass man auch als Privatkäufer die Option" Abholung" anbieten sollte, da man sonst solange für das Paket verantwortlich ist bis es dem Käufer erreicht hat. Das soll deswegen gelten, da man den Käufer keine Möglichkeit der Selbstabholung angeboten hat.
Keine Ahnung, ob das eine Ente war. Sollte es falsch sein, ist er doch aus dem Schneider, denn er bot auch die Möglichkeit eines Paketes an. Und wenn der Käufer diese Option nicht in Anspruch nimmt, ist er sich des Risikos bewusst.