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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Kündigung von Geschäftsräumen - Wort "beachten/einhalten" fehlt! Was nun?!?


DK2000
2010-04-24, 18:29:59
Meine Tante hat'ne Eisdiele übernommen doch da jetzt die Schule in der Nähe geschlossen wurde und die Eisdiele eher außerhalb liegt will sie schnellstmöglich kündigen.

Hab den Vertrag vorliegen - scheint teilweise abenteuerlich z.B. sieht man genau dass eine Vorlage verändert wurde (Schirftarten und Größen variieren).

Bei der Mietzeit sind zwei Fehler die ich sehr intressant finde:


§2Mietzeit
(1) Das Mietverhältnis beginnt am 01.07.08 und endet am UNBEFRISTET.

(2) Der Vermieter muß, sollte er das Geschäft nicht weiter führen wollen, eine Kündigungszeit von 6 Monaten

Ganz doof gefragt - es fehlt ja das Wörtchen "beachten" oder "einhalten" o.ä. - ist damit die Kündigungsfrist nichtig?!? Es könnte ja auch heißen "Der Vermieter muß, sollte er das Geschäft nicht weiter führen wollen, eine Kündigungszeit von 6 Monaten vermeiden." ;D

Frage nur prinzipiell denn ich denke falls der Paragarph ungültig sein sollte, dass dann die gesetzlichen Kündigungsfristen gelten - die für sie schlechter wären:

§ 580 a BGB (Auszug):

(2) Bei einem Mietverhältnis über Geschäftsräume ist die ordentliche Kündigung spätestens am dritten Werktag eines Kalendervierteljahres zum Ablauf des nächsten Kalendervierteljahrs zulässig.

Quelle http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/k2_kuend/k_geschaeft.htm

Glaube also nicht daran dass die Kündigungsfrist durch den Fehler komplett verfällt aber ich wollte es dennoch genauer wissen. Irgendwelche Rechtsverdreher Anwälte hier?!? ;) Oder jemand mit Erfahrungen in dem Bereich?

QUERSCHLÄGER
2010-04-24, 18:34:29
Erstmal empfinde ich den Passus unbefristet nicht als so unüblich, gerade auch bei kleineren, ländlichen Betrieben.

Trotzdem solltest du die Fragen nicht in einem Freakforum stellen, sondern dich anwaltlich beraten lassen (wenn du das als nötig erachtest). Oder 30€ bei frageinenanwalt ausloben, stellt ja auch eine kompetente Hilfe dar.

DK2000
2010-04-24, 18:41:11
Erstmal empfinde ich den Passus unbefristet nicht als so unüblich, gerade auch bei kleineren, ländlichen Betrieben.

Trotzdem solltest du die Fragen nicht in einem Freakforum stellen, sondern dich anwaltlich beraten lassen (wenn du das als nötig erachtest). Oder 30€ bei frageinenanwalt ausloben, stellt ja auch eine kompetente Hilfe dar.

Fand eher das "am" bei UNBERFRISTET lustig...
Werde das meiner Tante auf jeden Fall vorschlagen aber ich zahl da keinen Cent! ;)

QUERSCHLÄGER
2010-04-24, 19:13:43
Das "am" ist doch ein vorgegebener Textbaustein (ich nehme an, es ist ein regulärer Standardvertrag?), bzw. steht dort, um eine konkrete Datumsansage folgen zu lassen.

Ich bin mir nicht sicher, aber ich finde, du solltest sehr wohl etwas in einen Bestand investieren, der sich damit auskennt. :smile: