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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Auto abgeschleppt...


sandokan
2010-04-26, 07:26:15
Hallo,

eine Freundin ist vor 4 Wochen studienbedingt nach Leipzig gezogen. Dort hat sie das Auto wie immer in der Nähe der Wohnung an der Strasse abgestellt. (Kein Anwohnerparken, kein eingeschränktes Parken sondern absolut frei). Da sie mit mehreren Leuten zusammen zur Uni geht braucht sie das Auto öfter mal mehrere Tage nicht.

Nun haben Stadtarbeiter die für die Kanalreinigung zuständig sind irgendwann diese Woche Halteverbotsschilder dort aufgestellt. Da stand sie dann natürlich drin. Dies führte dann dazu dass sie (und anscheinend weitere Autos) abgeschleppt wurde und die ganze Sache nun etwas mehr als 200€ kosten soll.

Kann man da was machen oder kommt sie ums zahlen nicht drum rum? Ist schon etwas frech so das Geld abzuzocken, oder? Mir ist klar dass die Leute auch nur ihren Job machen aber ich kann doch wenn ich mein Auto irgendwo abstelle nicht jeden Tag hinlaufen um zu sehen ob da nicht inzwischen ein Halteverbotsschild aufgestellt wurde, oder?

rotkäppchen
2010-04-26, 07:37:25
soweit ich weiß muss mindestens 1 wenn nicht sogar 2 wochen bevor dort baustellenbedingt oder umzugsbedingt oder was auch immer ein Halteverbot sein soll, welches nur für eine bestimmte Zeit zählt, schon dort stehen mit zeitangabe, darunter ab wann.

also mit so einem betonpfeiler: halteverbotsschild, darunter auf weißem schild meist per hand und edding eingetrag datum und uhrzeit, fertig.
sodass die anwohner wissen, dass sie dann dort nicht mehr stehen dürfen.

und da autos, soweit ich noch weiß (korrigiert mich bitte wenns falsch ist), 2 wochen an einem fleck stehen dürfen, ohne konsequenzen, sind es wohl eher dass schon 2 wochen vorher anzumelden.

oder galt das mit den 2 wochen stehen lassen nur für anhänger und wohnmobile?!

sun-man
2010-04-26, 08:44:43
Also wenn 2007 heute noch gilt:
http://www.gutefrage.net/frage/auto-waehrend-urlaub-abschleppt-da-zwischenzeitlich-baustelle-errichet-wurde-muss-ich-kosten-tragen

http://de.answers.yahoo.com/question/index?qid=20080524025400AAMnTej

http://www.finanztip.de/recht/verkehr/parkverstoss-mobiles-halteverbot-abschleppen.htm
Der Baden-Württembergische Verwaltungsgerichtshof hält ein kostenpflichtiges Abschleppen eines zunächst ordnungsgemäß geparkten Fahrzeugs ab dem vierten Tag nach dem Aufstellen eines mobilen Halteverbotsschildes für gerechtfertigt.

Ich meine das ich das genau so auch vor kurzem mal irgendwo gesehen habe.
Zum einen: Gefahr im Verzug ? 1-2 Wochen vorher ? Wie soll das gehen ?

Black-Scorpion
2010-04-26, 11:30:42
Kann man da was machen oder kommt sie ums zahlen nicht drum rum? Ist schon etwas frech so das Geld abzuzocken, oder? Mir ist klar dass die Leute auch nur ihren Job machen aber ich kann doch wenn ich mein Auto irgendwo abstelle nicht jeden Tag hinlaufen um zu sehen ob da nicht inzwischen ein Halteverbotsschild aufgestellt wurde, oder?
Außer bezahlen kann man nichts machen.
Und ja, du bist als Besitzer verpflichtet nachzusehen ob du da noch stehen kannst oder ob Schilder aufgestellt wurden.
Übrigens kommt sie ja schließlich jeden Tag aus der Uni und da ist es nun wirklich nicht zu viel verlangt nachzusehen.
Sie wird das Auto mit Sicherheit nicht am anderen Ende der Stadt abgestellt haben. ;)
Man kann auch sagen es ist keine Abzocke sondern ihre Faulheit.
Sie ist für das Auto verantwortlich und kein anderer.

sandokan
2010-04-26, 12:11:47
Naja, wenn es um einen Notfall geht sehe ich die ganze Sache ja ein.

Aber mir ist es hier in Augsburg diese Woche ähnlich gegangen. Freies Parken komplett im Strassenbereich meiner Wohnung. Ich musste mein Auto eine Strasse weiterstellen weil direkt vor der Wohnung kein Platz mehr war und da war weder ein Hinweis noch sonst irgendwas angebracht, dass hier demnächst Parkverbot ist.

Am nächsten morgen stand dann direkt vor meinem Auto ein "Absolutes Halteverbot" welches ab sofort gilt. Wenn ich an diesem morgen nicht so spät dran gewesen wäre, hätte ich die Straba benutzt und wäre dann sicher nicht zu meinem Auto gelaufen und hätte so wohl auch mind. nen Strafzettel bekommen.

Ich kenne viele Studenten die per Fahrgemeinschaft an Wochenenden und freien Tagen zu den Eltern/Bekannten nach Hause fahren und ihr eigenes Auto stehen lassen. Wie sollen die ihr Auto täglich kontrollieren?

Also Faulheit hin oder her. Irgendwelche mobilen Halteverbotsschilder sollten (ausser in einem Notfall) doch zumindest 2-3 Tage vorher angekündigt werden.

sun-man
2010-04-26, 12:17:48
Solange du nicht weißt wann die Schilder aufgestellt wurden kann das mit den gewünschten 2-3 Tagen doch hinkommen ;)

blackbox
2010-04-26, 12:28:18
Hat jeder StudentIn bei euch ein Auto? ;)

Zum Thema: Da geht nichts. Ist zwar blöd, aber wie schon erwähnt, ist wohl alles korrekt abgelaufen. Schild wurde aufgestellt und Auto war im Weg.

Hier etwas Lesenswertes:
http://www.umzug.de/Schilder-aufstellen/

sandokan
2010-04-26, 13:08:39
Hat jeder StudentIn bei euch ein Auto? ;)

Zum Thema: Da geht nichts. Ist zwar blöd, aber wie schon erwähnt, ist wohl alles korrekt abgelaufen. Schild wurde aufgestellt und Auto war im Weg.

Hier etwas Lesenswertes:
http://www.umzug.de/Schilder-aufstellen/

Danke für den Link, das ist doch schon mal was!;)

Zum Thema Auto und Studenten:
Ich kenne so gut wie niemanden an der Uni der kein eigenes Auto hat. Und die meisten Studenten scheinen dies auch regelmässig zu benutzen wenn man nach er Parkplatzsituation vormittags an der Uni geht, die trotz großzügiger Parkflächen direkt an der Uni meist schnell erschöpft sind. ;)
Ich benutze zur Uni sofern es die Zeit und das Wetter zulassen die Straba oder das Fahrrad.

Philipus II
2010-04-26, 15:00:01
Nach wie vielen Tagen/Stunden mit dem Schild wurde das Auto abgeschleppt?
Bei weniger als 72h bestehen Chancen.

sandokan
2010-04-26, 15:53:46
Nach ihrer Erzählung waren es wohl weniger als 24 Stunden (also über Nacht). Ich komme aber erst heut abend dazu mich da nochmal rückzuversichern.

Don-Roland
2010-04-26, 15:59:11
Rechtschutz anrufen. (wenn vorhanden)

3dzocker
2010-04-26, 16:53:11
Das Urteil aus Baden-Würtemberg ist doch scheiß egal, das kann jeder Richter anders sehen...

tschau

Philipus II
2010-04-26, 17:41:44
bei weniger als 24h würde ich mich anwaltlich beraten lassen.