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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Abgemahnt! Wie vorgehen?


AbmahnGast
2010-04-30, 12:48:32
Hallo zusammen,

ich habe ein Problem und hoffe, dass ich hier ein paar gute Ratschläge bekomme.

Eines vorweg: Ich bin kein großer "Filesharer". Ich kaufe mir regelmäßig DVDs und Musik, lade im Vergleich zum Großteil meiner Freunde und Bekannten nur sehr selten und wenig herunter.

Letzten Dezember bat mich jedoch eine Freundin, für sie ein Musikalbum einer bekannten amerikanischen Sängerin runterzuladen, da sie eine Weihnachts-CD für eine Freundin brennen wollte.

Gesagt, getan. Über einen Vuze-Torrent das Album runtergeladen, das Programm danach direkt beendet.

Nun kam diese Woche eine Abmahnung einer Münchener Anwaltskanzlei ins Haus. Natürlich ging es um genau dieses Album, was ich für 15min lang "ganz oder in Teilen" angeboten haben soll.

Ich soll einen hohen dreistelligen Betrag zahlen und eine Unterlassungserklärung unterzeichnen.

Wie soll ich vorgehen?
Der Brief umfasst viele Seiten, kam allerdings nicht als Einschreiben.

Es ärgert mich natürlich tierisch. Ich weiß, dass es nicht rechtens ist, sich Musik im Internet zu besorgen. Dennoch bin ich wirklich ein "sehr sehr kleiner Fisch" und würde mich durchaus als ehrlichen Käufer bezeichnen, der Musik und Filme zu schätzen weiß.
Ich lade nie Filme oder Spiele im Internet herunter und, wie gesagt, auch Musik nur sehr selten.
Und dennoch trifft es ausgerechnet mich.. :(

Ich bedanke mich sehr für gute Ratschläge.

Grüße

Gast
2010-05-01, 16:29:13
Hallo!

Vielleicht wäre es besser sowas mit einem Anwalt zu besprechen als auf so einer Plattform hier. Viel mehr als zig verschiedene Meinungen wirst du wohl nicht zu hören bekommen. Und selbst wenn: Willst du dich wirklich auf 'Ratschläge' von irgend welchen Usern hier verlassen?!

Meine Meinung: Entweder zahlen und feddich oder professionelle Hilfe holen, aber nicht hier in so einem Forum...

Grüsse
Ein Gast

mirage
2010-05-01, 17:34:58
Schau mal hier (http://board.gulli.com/thread/663847-logistep-und-konsorten/). Du bist nicht der einzige.

Der Thread ist geht wirklich weit in die Vergangenheit, da das ja schon ne Weile geht mit den Abmahnungen. Der letzte Beitrag ist von gestern glaube ich. Am besten du beliest dich dort, es wird auch ein link rausgegeben, was in deinem Fall zu tun ist.

Hoffe dir geholfen zu haben. Und nutze bitte kein FileSharing mehr, mittlerweile müsste doch jeder mitgekommen haben, wer da alles mitloggt. Obwohl das mitloggen auch rechtlich nicht ganz ausdiskutiert ist. Logistep bsp. steht kurz vor ner Gerichtsverhandlung in der Schweiz...

Grüße
mirage

=dragon=
2010-05-01, 18:24:02
Tipp:

Nie mehr Torrent benutzen.

urfaust
2010-05-01, 18:33:02
naja, immer noch "besser" als wenn die Bullen Morgens um halb sechs
aufn Kaffee vorbeikommen :freak:

Mumins
2010-05-01, 23:12:35
Nix machen, es wird nichts passieren. Kanzlei Waldorf?

AbmahnGast
2010-05-01, 23:24:15
Nix machen, es wird nichts passieren. Kanzlei Waldorf?

Ja, ganz genau diese Kanzlei.

Hast du Erfahrungen damit gemacht? Warum denkst du, dass nichts passieren wird?

Ich hatte bisher gedacht, eine abgeänderte Unterlassungserklärung zu versenden und mit dem Zahlen erstmal abzuwarten.

Allerdings wüsste die Kanzlei dann bescheid, dass ich ihren Brief definitiv bekommen habe.
Schwierig.. :(

BK-Morpheus
2010-05-01, 23:50:16
Nix machen, es wird nichts passieren. Kanzlei Waldorf?
Wenigstens eine modifizierte Unterlassungserklärung sollte er hin senden (per Einschreiben), sonst steht er später ganz schlecht da, sollte er doch zu den paar Prozent zählen, bei denen es dann doch zur Gerichtsverhandlung kommt.

Philipus II
2010-05-02, 00:02:48
Ich habe hier bereits mehrmals ausführlich dazu geschrieben.
Kannst du dir ja suchen.
Alternativ:
-den erwähnten gulli:thread lesen
-abmahnwahn.dreipage besuchen

Gast
2010-05-02, 05:52:19
Mal aus reiner und unschuldiger Neugierde,... aehm,...

nehmen wir mal an man kennt jemanden der jemanden kennt der jemanden kennt der sich nichts illegal runterläd außer US Serien auf englisch die hierzulande nicht in aktueller Form oder garnicht laufen zumal nie im Orginalton. Ist bekannt ob sowas verfolgt wird? Wundert mich nämlich immer da nie was von zu hören/ lesen. Klar was anderes bei Serien die im deutschen TV laufen und davon als aufnahme verbreitet werden aber wie stehts mit US orginalen die hier keiner vertreibt?

Philipus II
2010-05-02, 13:14:10
Eine zusammengestellte Liste abgemahnter Werke findest du auf der abmahnwahn.dreipage.
Trotzdem könntest du zu den ersten gehören, die Ärger bekommen.
Von klassischen Tauschbörsen rate ich stark ab.

AbmahnGast
2010-05-02, 13:18:08
Ich habe hier bereits mehrmals ausführlich dazu geschrieben.
Kannst du dir ja suchen.
Alternativ:
-den erwähnten gulli:thread lesen
-abmahnwahn.dreipage besuchen

Habe leider nichts gefunden. Könntest du mir den Link zu entsprechendem Thread hier geben?
Vielen Dank. :)

Philipus II
2010-05-02, 13:53:58
Klick mich (http://www.forum-3dcenter.org/vbulletin/showthread.php?p=7404842#post7404842)

Viel hat sich nicht geändert.
Es gab einzelne Kostenklagen. Ein Massentrend ist es aber nciht, zudem haben auch einige Abgemahnte gewonnen.

synergie
2010-05-03, 07:06:39
Also um es kurz zu machen.

1.) Lade dir eine modUE runter und per Einschschreiben mit Rückschein abschicken.

2.) Bettelbriefe und sonstiges einfach ignorieren.

Nach 3 Jahren ist die Verjährungsfrist vorrüber und du hast Ruhe :)

Link zur ModUE: klick (http://www.zahnarzt-dr-mueller.com/ModUE.html#Anker990)

Link zum Abmahnthread bei Netzwelt.de: klick mich (http://www.netzwelt.de/forum/allgemeine-filesharing-diskussionen/48900-abmahnung-waldorf-alleiniger-zugangsinhaber-683.html)


Edit:
Der Vorteil der Abmahnwelle ist ja, dass es (in fast allen Fällen) zu aufwändig ist, eine gerichtliche Auseinandersetzung anzupeilen und es nur ums schnelle Geld geht. Sprich, der standard Abmahnbrief in kürzestes Zeit erstellt und kann massenhaft verschickt werden. Bsp Kanzlei Waldorf in München haben 90.000 Briefe im Jahre 2009 verschickt, wenn ich die Zahlen recht in Erinnerung habe. Wenn da jetzt nur 10% der Leute auch zahlen, machen die ein Vermögen damit und haben so gut wie keine Arbeit.
Wer sich nun mit einer modUE dagegen wehrt und nicht zahlt, wird "geschont", weil es zu aufwändig und unrentabel ist dem Geld hinterherzujagen :)

Gast
2010-05-03, 13:25:00
Mal aus reiner und unschuldiger Neugierde,... aehm,...

nehmen wir mal an man kennt jemanden der jemanden kennt der jemanden kennt der sich nichts illegal runterläd außer US Serien auf englisch die hierzulande nicht in aktueller Form oder garnicht laufen zumal nie im Orginalton. Ist bekannt ob sowas verfolgt wird? Wundert mich nämlich immer da nie was von zu hören/ lesen. Klar was anderes bei Serien die im deutschen TV laufen und davon als aufnahme verbreitet werden aber wie stehts mit US orginalen die hier keiner vertreibt?


Wie stehts damit, wäre mal interessant zu wissen auch wie es da im abmahnfall stände!?

MarcWessels
2010-05-05, 04:36:23
Wenigstens eine modifizierte Unterlassungserklärung sollte er hin senden (per Einschreiben), sonst steht er später ganz schlecht da, sollte er doch zu den paar Prozent zählen, bei denen es dann doch zur Gerichtsverhandlung kommt.Das ist doch der Trick: Angst machen. Gab es jemals eine Gerichtsverhandlung, in der der Sharer verurteilt wurde? Meines Wissen nach nein.

synergie
2010-05-05, 06:26:39
Das ist doch der Trick: Angst machen. Gab es jemals eine Gerichtsverhandlung, in der der Sharer verurteilt wurde? Meines Wissen nach nein.

Die gibt es zwar schon, jedoch ist da nur sehr wenig drüber bekannt.

Bsp. RA Waldorf im Jahre 2009: 90.000 Abmahnbriefe versendet und nur 2 wurden gerichtlich ausgefochten, wobei sie diese gewonnen hatten. Weder ist hier bekannt, wie sich der beschuldigte Verhalten hat (modUE oder nicht, RA oder nicht, etc.), und um was es sich genau gehandelt hat.

Inquisitor
2010-05-05, 08:20:19
Mal aus reiner und unschuldiger Neugierde,... aehm,...

nehmen wir mal an man kennt jemanden der jemanden kennt der jemanden kennt der sich nichts illegal runterläd außer US Serien auf englisch die hierzulande nicht in aktueller Form oder garnicht laufen zumal nie im Orginalton. Ist bekannt ob sowas verfolgt wird? Wundert mich nämlich immer da nie was von zu hören/ lesen. Klar was anderes bei Serien die im deutschen TV laufen und davon als aufnahme verbreitet werden aber wie stehts mit US orginalen die hier keiner vertreibt?

Nur Runterladen (von http oder ftp) an sich führt iirc nicht zu Abmahnungen. Das Anbieten der Files (was sich bei einem download via Filesharing afaik nicht vermeiden lässt) , wird abgemahnt. Korrigiert mich bitte, falls nicht mehr aktuell^^

Gast
2010-05-05, 09:14:23
Nur Runterladen (von http oder ftp) an sich führt iirc nicht zu Abmahnungen. Das Anbieten der Files (was sich bei einem download via Filesharing afaik nicht vermeiden lässt) , wird abgemahnt. Korrigiert mich bitte, falls nicht mehr aktuell^^


Du hast die Frage nicht verstanden.

BK-Morpheus
2010-05-05, 11:42:34
Das ist doch der Trick: Angst machen. Gab es jemals eine Gerichtsverhandlung, in der der Sharer verurteilt wurde? Meines Wissen nach nein.
Jop gab einige und es werden auch immer mehr (aber es werden ja auch immer mehr abgemahnt, also nur logisch).

@Inquisitor:
Das müsste momentan noch korrekt sein. Gemahnt wird wegen dem Verbreiten der geschützten Werke, nicht wegen dem reinem Download.

MarcWessels
2010-05-05, 14:40:34
Aber es gab doch auch schon Gerichtsverfahren, in denen die Richter die Beweislage (IP-Adressen) nicht anerkannten, da sie entweder von einer beauftragten Privatfirma gesammelt wurden oder gar vom Geschädigten bzw. seiner Stellvertreter selbst. :confused:

Gwaihir
2010-09-02, 18:27:58
So, jetzt ist´s auch passiert, habe eben eine Abmahnung wegen eines Filmes bekommen, von Waldorf & Frommer. Ich kaufe viele DVDs und BluRays, bin ein Fan von guten Filmen, aber hier war ich wohl unvorsichtig und wollte mal in den Film schauen, ob er etwas ist.

Es geht um 956 EUR und die Fristen sind eine Frechheit: Die haben das Schreiben auf den 30.08 datiert, habe das Ding heute erst im Postkasten und am Montag um 12 Uhr muss meine UE bei denen im Postkasten sein. Hallo? Da muss ich das ganze ja morgen schon abschicken, damit es am Montag da ist! Ist das rechtens? Wie soll ich mich denn nun rechtzeitig um Rechtsbeistand kümmern?

Wie geht das überhaupt? Ich möchte die modifizierte UE nutzen, es wird zudem empfohlen, bei einem Streitwert über 500 EUR einen Anwalt einzuschalten. Wie mache ich das? Habe sowas noch nie gemacht... rufe ich den an oder muss ich persönlich vorbei? Brauche ich den wirklich, wenn ich die modifizierte UE abschicke? Ist ja alles zeitlich etwas knapp...

Danke für Tipps!

RattuS
2010-09-02, 19:27:18
Die Fristen sind immer kurz gehalten, denn das ist Teil der Angstmacherei. Einfach schnellstmöglich die modifizierte Unterlassungserklärung (mod. UE) als Einschreiben (mit Rückschein zur Absicherung, falls die Kanzlei behauptet, dass keine Antwort kam) absenden. In der mod. UE versichert man, dass man das abgemahnte Werk nicht illegal vertreibt, steht dabei aber keinerlei Schuld ein. Im Wiederholungsfalle soll das jeweilige Landesgericht über eine angemessene Strafe entscheiden, denn die von der Kanzlei mitgesendeten UE sind maßlos übertrieben (Vertragsstrafen von 5.500 €) oder juristisch formuliert "zu weit". Wie du auf keinen Fall reagieren solltest: Zahlen, Ignorieren, "persönlich" den Sachverhalt schildern und versuchen zu klären und jede andere Art der Kommunikation mit der Kanzlei. Ein Rechtbeistand solltest du erst herbeiziehen, wenn es denn tatsächlich vor Gericht geht, was sehr sehr unwahrscheinlich ist.

Gwaihir
2010-09-02, 19:34:39
Gut, dann mache ich das Schreiben mal fertig. Danke für die schnelle Antwort!

mirage
2010-09-03, 11:52:39
@Gwaihir,

wo hast denn dir was gezogen. Doch nicht etwa mittels P2P-Software, oder? Warum geht es denn in diesem Schreiben? Wirst du abgemahnt den Film angeboten zu haben oder einen download durchgeführt zu haben?

Grüße
mirage

Philipus II
2010-09-03, 12:37:37
RattuS hat alles notwendige gesagt.

BK-Morpheus
2010-09-03, 15:44:18
@Gwaihir,

wo hast denn dir was gezogen. Doch nicht etwa mittels P2P-Software, oder? Warum geht es denn in diesem Schreiben? Wirst du abgemahnt den Film angeboten zu haben oder einen download durchgeführt zu haben?

Grüße
mirage
Wenn er abgemahnt wurde, dann wohl, weil er ihn angeboten hat (z.B. während des herunterladens mit P2P Software). ;)

Masterp
2010-09-03, 20:24:09
Gibts schon was neues ?

RattuS
2010-09-04, 11:08:31
Gibts schon was neues ?
Im Regelfall meldet sich die Kanzlei ca. 3-4 Monate nach der mod. UE nochmals mit einer erneuten Mahnung/Zahlungsaufforderung, die üblicherweise noch bedrohlicher klingen soll. Dieses Schreiben gänzlich ignorieren und nie wieder etwas von der Kanzlei hören. :)

tombman
2010-09-04, 11:44:40
Torrent? -> FAIL ;)

Niemals was nutzen, wo man auch uploader ist...

Schlammsau
2010-09-04, 12:06:41
Is mir vor 2 1/2 Monaten auch passiert, wegen einer Sache die schon ein 3/4 Jahr zurück lag. Die haben tatsächlich 9 Monate gebraucht, mich anzuschreiben.
Ging um ein File, dass ich leider über Torrent gezogen habe. Die Anwaltskanzlei wollte 475€ von mir haben, die ich nach einigem hin und her auch gezahlt habe.
Mein Anwalt hat mir geraten, es zu zahlen und als Lehrgeld anzusehen.

Thats Life......

mAxmUrdErEr
2010-09-04, 12:07:36
Torrent? -> FAIL ;)

Niemals was nutzen, wo man auch uploader ist...
Oder 10€ im Monat zur Seite legen für Perfect Privacy. Oder nach Österreich ziehen. Oder... ;)

mirage
2010-09-04, 12:20:09
Hm,

Torrent - Software nutze ich seit anno 2006 nicht mehr als das mit der Abmahnerei los ging, habe einfach die Finger davon gelassen...

gr33nyx
2010-09-04, 14:25:15
Habe auch vor einem oder zwei Jahren eine Abmahnung von Schutt / Waetke bezüglich eines Games bekommen. Hab zuerst die ersten 3 oder 4 Briefe ignoriert, aber da haben sie nicht nachgelassen, sprich Briefe vom Inkassounternehmen und sogar letzendlich einer vom Gericht kamen (Geldforderungen wurden mit der Zeit immer höher).

Hab dann letztendlich beim nem Hamburger Anwalt angerufen (der darauf spezialisiert ist) und der hat den weiteren Schriftvekehr übernommen. War ein dreiminütiges Telefongespräch und danach musst ich die Abmahnungsschreiben an ihn faxen.

Seitdem nie wieder was wegen der Sache gehört. Anwaltskosten lagen glaub bei etwa 180 euronen, falls es jemanden interessiert.

Also aus meiner persönlichen Erfahrung heraus würd ich jedem empfehlen: Keinesfalls ignorieren...kostet nur monatelang nerven und stress. Sache an darin erfahrenen Anwalt übergeben, dessen Honorar als Lehrgeld ansehn und daraufhin Tauschbörse deinstallieren und nie wieder anrührn.

Weselchak-U
2010-09-04, 15:49:21
an gr33nyx

Wenn du dich selbst unter Stress setzst, ist es deine Sache. Die Briefe können es gar nicht.
Alles ignorieren bis etwas vom Gericht kommt. Dann widersprechen, bzw. die Sache in Angriff nehmen/Ernst nehmen.
Mit Briefen von Anwälten und Inkassobüros sich gepflegt den Allerwertesten abwischen.

gr33nyx
2010-09-04, 17:31:55
an gr33nyx

Wenn du dich selbst unter Stress setzst, ist es deine Sache. Die Briefe können es gar nicht.
Alles ignorieren bis etwas vom Gericht kommt. Dann widersprechen, bzw. die Sache in Angriff nehmen/Ernst nehmen.
Mit Briefen von Anwälten und Inkassobüros sich gepflegt den Allerwertesten abwischen.

Und ob die Briefe das können. Wird auch IMO in der großen Mehrheit der Fälle so sein.
Das kommt halt auf die Kaltschnäuzigkeit eines jeden Individuums an. Aber wenn du dir mal die Masse an Forenposts usw. anschaust ist das eher ein Indiz dafür, dass so eine Abmahnung samt anwaltlicher Geldforderung nur die wenigsten völlig kalt lässt. Ist auch aus menschlicher Sicht völlig nachvollziehbar und logisch.

Klar lässt sich heutzutage eher auf "locker" machen, da einfach die Erfahrungen tausender User gezeigt haben, dass diese Massenabmahnung quasi immer im Sand verlaufen, wenn man sich richtig verhält.

Chris1337
2010-09-06, 18:33:03
Ich habe schon von 2 Anwälten Abmahnungen bekommen, obwohl ich die angemahnten Sachen nie auf der Festplatte hatte.

Die ersten Abmahnung ist schon 1 Jahr her und seitdem kam nichts mehr.
Mein Anwalt riet mir, gar nicht darauf zu reagieren, da das Anschreiben und alles andere nicht original mit Hand unterschrieben ist, sondern eine Kopie ist.

Das Gleiche soll ich auch bei der anderen Abmahnung machen und bis jetzt kam von allen Abmahnungen nichts mehr.

Masterp
2010-09-06, 18:36:51
Mich würde einmal die richtige Vorgehensweise interessieren. Man liest ja hier unterschiedliche Meinungen. Sollte man jegliches Anwaltschreiben/Inkassoschreiben ignorieren bis ein Schreiben vom Gericht reinflattert und DANN erst zum Anwalt oder lieber eher ?

Philipus II
2010-09-06, 19:14:09
Das kommt drauf an. Auf Abmahnungen sollte man möglicherweise eine Unterlassungserklärung abgeben.
Ordinäre Zahlungsaufforderungen kann man auch aussitzen.
Ich persönlich würde den Rechtsanwalt erst bei einer Klage einschalten, weil ich das davor mir selber zutraue.

Masterp
2010-09-06, 19:19:04
Hm, wenn man so ne Abmahnung erhält, liegt dem Schreiben neben der Unterlassungsklausel ja auch bestimmt ne Zahlungsaufforderung bei oder ? So wie ich das verstanden habe, wird ja generell dazu geraten eine abgeänderte Unterlassungsklausel zu unterschreiben.

Was ist aber mit der geforderten Zahlung ?

Gwaihir
2010-09-06, 19:36:34
Die geforderte Zahlung ist nur ein Angebot, auf das Du eingehen kannst, oder nicht. Wenn Du es nicht tust, besteht eine 0,1% bis 1% Wahrscheinlichkeit, dass es vors Gericht geht.

Masterp
2010-09-06, 19:40:53
Mit der abgegebene Unterlassungserklärung stimmt man doch seine Schuld zu. Wenn ich jetzt auch nicht zahle, wäre das ein Beweis, was mich vor Gericht belastet.

Fairy
2010-09-06, 19:44:55
Mit der abgegebene Unterlassungserklärung stimmt man doch seine Schuld zu. Wenn ich jetzt auch nicht zahle, wäre das ein Beweis, was mich vor Gericht belastet.
Eben nicht.

DeusExMachina
2010-09-06, 19:44:57
Eine modifizierte Unterlassungserklärungs ist eben KEIN Schuldeingeständnis. Sie besagt nur, daß man es - wie der Name schon sagt - unterlässt. Das sagt rein gar nichts darüber aus, ob man es getan hat oder nicht. (nur in den folgenden 30 Jahren sollte man's dann auch wirklich lassen ^^)

Masterp
2010-09-06, 19:56:40
Ok, dann braucht man die geforderte Zahlung vom Anwalt auch nicht nachkommen.

RattuS
2010-09-06, 21:54:25
Eine modifizierte Unterlassungserklärungs ist eben KEIN Schuldeingeständnis. Sie besagt nur, daß man es - wie der Name schon sagt - unterlässt. Das sagt rein gar nichts darüber aus, ob man es getan hat oder nicht. (nur in den folgenden 30 Jahren sollte man's dann auch wirklich lassen ^^)
Und selbst wenn man es nochmal tut, wird die Höhe der Strafe dieses Vertragsbruches zunächst vom Landesgericht beurteilt. Und gerade bei Musikwerken wird das nicht unermesslich teuer. Dumm sein und es riskieren sollte man natürlich trotzdem nicht.

Ok, dann braucht man die geforderte Zahlung vom Anwalt auch nicht nachkommen.
Genau das ist der Sinn der Sache. :up:

nemesiz
2010-09-10, 12:17:45
kann man denn eigentlich bei torrents für das anbieten echt belangt werden , ich meine miest sind es doch nur bruchstücke einer datei die man da verschleudert

Fairy
2010-09-10, 12:29:22
Egal, ob du 1MB oder 1GB hochlädst, die Antwort heißt ja. Ein gewisser Rechtsanwalt R. aus Hamburg, der sich auf Filesharing via Torrent spezialisiert hat, beschäftigt allein schon 80 Mitarbeiter, die den ganzen Tag im Torrent-Netzwerk kräftig IP's beobachten und speichern. Dann dauert es auch nicht mehr lange, und man hat Post im Briefkasten.

TheCounter
2010-09-10, 12:39:07
Torrent ist ja mittlerweile schon fast veraltet. Wenn man sowas nutzt dann nur bei "vertrauten" Seiten bei denen man sich auch anmelden muss (kostenlos; geht nur um den Share Ratio).

Ansonsten sind doch die OneClick Hoster derzeit sehr groß im kommen.

Es wird sich immer eine neue Methode durchsetzen die wieder eine Zeit lang "sicher" ist. So war es doch immer bisher. Arbeitskollege von mir wurde auch abgemahnt. Hab ihm gesagt er soll eine ModUE hinschicken, aber nein er war so blöd und hat einfach 900EUR gezahlt :ugly:

Wobei sich fast alle dieser Firmen auf Musik/Filme spezialisiert haben. Alles andere wird links liegen gelassen.

Fairy
2010-09-10, 13:01:17
Bei derzeit 22 Kanzleien, die in Deutschland kräftig abmahnen, sind sicher auch einige auf diesen Seiten mit Anmeldung angemeldet und haben somit auch Zugriff auf IP's dieser User.

Spezialisiert sind die afaik zu 75% auf Musik, aber da nur bei den wirklich großen Plattenfirmen.

Wichtig ist vlt. auch zu wissen, dass in der Vergleichsgebühr Lizenzgebühren stecken. Die Besonderheit ist, dass die Lizenzgebühren nur vom Verletzer gefordert werden dürfen (Urteil vom BGH März 2010). Sprich: A wird abgemahnt, obwohl B mit dem Internetanschluss von A Lizenzschäden verursacht hat. A muss die Lizenzgebühr somit nicht bezahlen.

mobius
2010-09-10, 13:07:16
Oder man unterbindet einfach den Upload. Damit kann man sich zwar nicht auf jedem Tracker rumtreiben, aber auf den meisten. Will mal sehen wo die Anwälte da mit ihrer Beweissammelei bleiben, wenn man gar nicht auftaucht.

Shinjo
2010-09-10, 14:39:37
Mit der abgegebene Unterlassungserklärung stimmt man doch seine Schuld zu. Wenn ich jetzt auch nicht zahle, wäre das ein Beweis, was mich vor Gericht belastet.

Wie schon geschrieben ist es schon gewaltiger unterschied zwischen der normalen UE (die im schreiben beiliegt) und einer mod UE.
Wenn man die unterschreibt die dabei war dan gesteht man die schuld ein, ist 30 Jahre dran gebunden (bei einer mod UE bist du zwar auch 30 Jahre dran gebunden aber dieses gilt nur für diese einzelne Abmahnung und nicht für alle die später kommen können), an Vertragstrafe gebunden, sie können IMMER wieder zu dir kommen UND dan eine wesentlich höhere Vertragstrafe fordern.
Normal wird IMMER geraten einen Anwalt wegen einer mod UE einzuchalten da es wohl reichlich schiefgehen soll wenn man sich selber eine aus den Internet ladet und unterschreibt.
Wenn die Abmahn Kanzlei diese dan wegen formfehler oder sonstiges ablehnt dan hat man den Salat.

niemehrsharen
2011-02-25, 00:16:41
Ich bin auch von Waldi abgemahnt worden, 956,-€ soll ich für einen Film zahlen. Nach mehreren Stunden im Netz wurde mir klar, ich bin Opfer des Abmahnwahns geworden.

Nach Abgabe der Modifizierten Unterlassungserklärung und 4,40 € für das Einschreiben/Rückschein habe ich seit fast 2 Jahren Ruhe. http://www.verein-gegen-den-abmahnwahn.de/zentrale/download/mod_ue/muster_mod_ue/index.html

Irgendwie wollen hier alle mitverdienen, die schlechten als auch die guten und der Staat kuckt nicht nur zu sondern fördert das auch noch.

Philipus II
2011-02-25, 00:39:42
Deswegen hier das Thema auszubuddeln hätte nicht sein müssen. Zur Berichterstattung rund um Abmahnungen wegen Angeboten in Tauschbörsen gibts andere Foren.

alkorithmus
2011-02-25, 00:59:31
Irgendwie wollen hier alle mitverdienen, die schlechten als auch die guten und der Staat kuckt nicht nur zu sondern fördert das auch noch.

hömma! ein tollen film gucken wollen und dann nicht bezahlen ist nicht ok, alter! du gehst du auch nicht für lau arbeiten, oder? welch realitätsverzerrung hier teilweise stattfindet.

niemehrsharen
2011-02-25, 08:10:36
hömma! ein tollen film gucken wollen und dann nicht bezahlen ist nicht ok, alter! du gehst du auch nicht für lau arbeiten, oder? welch realitätsverzerrung hier teilweise stattfindet.

Es gibt keinen Film, der für einmal kucken 956,- € Wert ist! Wer legt diesen Wert fest und wie wird er ausgewürfelt?
Dafür hat der Gesetzgeber den § 97a Absatz II entworfen, der bei Erstabgemahnten 100,-€ Strafe vorsieht, nur der wird durch die Abmahnzunft regelmäßig umgangen. Sie werfen ein gewerbsmäßiges weiterverbreiten vor und umgehen damit den Paragraphen.

Rente
2011-02-25, 08:18:52
Es gibt keinen Film, der für einmal kucken 956,- € Wert ist! Wer legt diesen Wert fest und wie wird er ausgewürfelt?
Dafür hat der Gesetzgeber den § 97a Absatz II entworfen, der bei Erstabgemahnten 100,-€ Strafe vorsieht, nur der wird durch die Abmahnzunft regelmäßig umgangen. Sie werfen ein gewerbsmäßiges weiterverbreiten vor und umgehen damit den Paragraphen.
Und darauf schickst du den einen entsprechend modifizierte Unterlassungserklärung zu...
Natürlich gehen die davon aus, dass man das "Zeug" weitervertreib wenn man es auch per Torrent mit aktivem Upload läd.

alkorithmus
2011-02-25, 14:37:34
bla
eine blu-ray ausleihen kostet 2€. troll woanders.

shoecase
2011-02-25, 14:50:24
Master of the desaster

Sag mal außer dumme Bemerkungen zu Menschen ,denen was am Abmahnwahn liegt hast Du wohl nicht zu bieten? Oder bist Du auch auf der Söldnerliste dieser ehrenwerten Gesellschaft. Ich wurde abgemahnt für eine Linux-Distribution hinter der sich ein Hoppelfilm verbarg. seit dieser Zeit bekämpfe ich das Abmahnwesen mit Stumpf und Stiel.Solche selbstgefälligen Fatzke, wie Du kotzen mich einfach an. Geh und versuche Deine Nikon zu verkaufen und halt vor allen Dingen Deinen Sprachapparat.
Was hat du in Deinen 8814 Beiträgen wichtiges gegen den Abmahnwahn beigetragen?

Shoecase

onkel2003
2011-02-25, 18:40:57
Kollege von mir hat es auch getroffen, nur mit ein kleinen unterschied Stichwort mehrfach Abmahnungen.

also zum anfang

er hat ein Brief bekommen

sie haben ... Dezember...blabla film blabla dann verteilt bitte Unterlassungserklärung zurück schicken mit der üblichen kurzen frist, und natürlich 805 Euro

das war es nein jetzt geht's erst richtig los

bis dahin waren mir Mehrfach Abmahnungen nur bekannt Beispiel man zieht die Top100 Charts, da hier mehrere Uhrheber die rechte haben.

gut nach den Brief hat er sich den Anwalt solmecke genommen , gibt den Namen nur mal bei Youtube ein dann werdet ihr bombardiert.

So hier erst mal das erste komische bzw. kann ja sein das es so was wirklich gibt.
mir war bis jetzt nur bekannt das ein Anwalt nach ein streitwert bezahlt wird, und hieraus errechnet sich das dann irgend wie .
bei den Anwalt den mein Kollege genommen hat scheint es anders zu sein, er hatte 2 Möglichkeiten
1. 495 Euro für den einen fall oder
2. 595 Euro und für alles was noch kommt, wenn den noch was kommt.

also mir war bis jetzt noch nicht bekannt das Anwälte auch Flatrate anbieten (dürfen)


oh ja es sollte noch was kommen und wie der Name schon sagt mehrfach

1 Woche nach Kontakt mit den Anwalt, gab's die nächste Abmahnung wieder ein film diesmal in November, und 850 Euro zahlen.
Gut der Kollege hat ja eine Anwalt Flatrate, alles zugeschickt es läuft.

Ja 2 Wochen Später Bumm nächste Abmahnung wieder ein Film diesmal Januar, 859 Euro zahlen.
Jetzt fängt es langsam an das die Flat sich rentiert.

weil 1 Woche später gleich die 4 Abmahnung der nette Postbote bringt.
ohne auf zu machen hat er geraten wieder ein film und wieder 850 Euro. und er hatte recht.

also für mich stinkt das gewaltig nach absprachen

wie schaut das den eigentlich aus was bekommen die Anwälte von den Providern?

nur die Daten Adresse oder eventuell auch eine ip liste der letzten 6 Monate ?

und was hat das mit den Anwalt auf sich flatrate geht das wirklich so ?


ach so waren natürlich alles unterschiedliche filme und unterschiedliche Anwälte.

niemehrsharen
2011-02-25, 18:50:47
eine blu-ray ausleihen kostet 2€. troll woanders.

Genau das meine ich ja, warum also 956,-€?

Trollig finde ich dein sinnfreies angeblubber hier.:mad:

Flac_Bandit
2011-02-28, 12:05:47
Vlt. arbeitet er nebenbei in ner Anwaltskanzlei??

shoecase
2011-07-03, 20:56:47
Die 160.000 Hits bei Sat1 hätten hier auch sein können,aber gelost und so ist dieser Fred gestorben. Danke an den Admin,Mops

PS: R.I.P

alkorithmus
2011-07-04, 00:21:28
Vlt. arbeitet er nebenbei in ner Anwaltskanzlei??

Warum nebenbei? :wink: