Yavion
2010-05-06, 11:51:47
Moin moin,
ich brauche mal einen Rat. In der Wohnung, die ich miete gab es eine Undichtigkeit an der Toilette zwischen Spülkasten und Klo. Die Folge war, dass beim Einsatz der Spülung Wasser austrat.
Ich habe diesen Sachverhalt dem Vermieter geschildert, welcher mir den Hausmeister vorbeigeschickt hat, der das schnell repariert hat.
Nun bekomme ich eine Rechnung über ca 50 EUR. Ich rufe beim Vermieter an und sage, dass ich nicht einsehe, diesen Betrag zu zahlen, worauf der Vermieter auf eine Klausel im Mietvertrag hinweist, nach der ich als Mieter kleinreparaturen selbst zu zahlen hätte.
Meine Meinung: Ein funktionsfähiges Klo gehört zu einer bewohnbaren Wohnung dazu! - Die Klauser im Vertrag damit nicht anwendbar.
Hätte man das nicht repariert, hätte es womögliche schwere Folgereparaturen nach sich gezogen (Wasserschaden) und ich hätte die Miete gekürzt.
Stand der Diskussion: Ich will nicht zahlen, der Vermieter stellt sich stur. Also wie gehe ich am besten vor?
ich brauche mal einen Rat. In der Wohnung, die ich miete gab es eine Undichtigkeit an der Toilette zwischen Spülkasten und Klo. Die Folge war, dass beim Einsatz der Spülung Wasser austrat.
Ich habe diesen Sachverhalt dem Vermieter geschildert, welcher mir den Hausmeister vorbeigeschickt hat, der das schnell repariert hat.
Nun bekomme ich eine Rechnung über ca 50 EUR. Ich rufe beim Vermieter an und sage, dass ich nicht einsehe, diesen Betrag zu zahlen, worauf der Vermieter auf eine Klausel im Mietvertrag hinweist, nach der ich als Mieter kleinreparaturen selbst zu zahlen hätte.
Meine Meinung: Ein funktionsfähiges Klo gehört zu einer bewohnbaren Wohnung dazu! - Die Klauser im Vertrag damit nicht anwendbar.
Hätte man das nicht repariert, hätte es womögliche schwere Folgereparaturen nach sich gezogen (Wasserschaden) und ich hätte die Miete gekürzt.
Stand der Diskussion: Ich will nicht zahlen, der Vermieter stellt sich stur. Also wie gehe ich am besten vor?