PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Reparatur Mietersache?


Yavion
2010-05-06, 11:51:47
Moin moin,

ich brauche mal einen Rat. In der Wohnung, die ich miete gab es eine Undichtigkeit an der Toilette zwischen Spülkasten und Klo. Die Folge war, dass beim Einsatz der Spülung Wasser austrat.
Ich habe diesen Sachverhalt dem Vermieter geschildert, welcher mir den Hausmeister vorbeigeschickt hat, der das schnell repariert hat.

Nun bekomme ich eine Rechnung über ca 50 EUR. Ich rufe beim Vermieter an und sage, dass ich nicht einsehe, diesen Betrag zu zahlen, worauf der Vermieter auf eine Klausel im Mietvertrag hinweist, nach der ich als Mieter kleinreparaturen selbst zu zahlen hätte.

Meine Meinung: Ein funktionsfähiges Klo gehört zu einer bewohnbaren Wohnung dazu! - Die Klauser im Vertrag damit nicht anwendbar.
Hätte man das nicht repariert, hätte es womögliche schwere Folgereparaturen nach sich gezogen (Wasserschaden) und ich hätte die Miete gekürzt.

Stand der Diskussion: Ich will nicht zahlen, der Vermieter stellt sich stur. Also wie gehe ich am besten vor?

Pinoccio
2010-05-06, 13:07:12
Ich - als Laie - sehe da den Vermieter im Recht.

mfg

Sven77
2010-05-06, 13:11:09
Ich - als Laie - sehe da den Vermieter im Recht.

mfg

Jo, ich auch.. Mieterschutzbund hat mir mal erklärt das das rechtens ist..

Lokadamus
2010-05-06, 13:18:42
Nun bekomme ich eine Rechnung über ca 50 EUR.mmm...

Die Grenze liegt bei 75 Euro. Wenn es darunter liegt, darf meistens der Mieter zahlen ausser es steht irgendwie gesondert im Mietvertrag.
http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgemein/Kleinreparaturen/kr.htm
http://www.welt.de/finanzen/article3857269/Der-Mieter-muss-Kleinreparaturen-selbst-zahlen.html

Pinoccio
2010-05-06, 13:21:55
mmm...

Die Grenze liegt bei 75 Euro. Wenn es darunter liegt, darf meistens der Mieter zahlen ausser es steht irgendwie gesondert im Mietvertrag.
http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgemein/Kleinreparaturen/kr.htm
http://www.welt.de/finanzen/article3857269/Der-Mieter-muss-Kleinreparaturen-selbst-zahlen.htmlNaja,problematisch ist die einordnung der Reperatur. Schönheitsreperatur (sicher nicht), Instandhaltung oder Instandsetzung? Je nach dem kann der Mieter dafür belastet werden oder nicht.

mfg

Dicker Igel
2010-05-06, 13:41:31
Hmm, kommt wohl auf den Vertrag an, ich weiß nur nicht ob so eine Klausel rechtens ist.
Instandhaltung der Mietsache ist ja normalerweise Sache des Vermieters ..., vor allem wenn es der Mieter nicht verschuldet hat.

Deathcrush
2010-05-06, 14:19:34
So kenne ich das.

Kleinreparaturen bis 75€ müssen vom Mieter getragen werden, aber ein gewisser Betrag X (abhängig von der Kaltmiete) darf imJahr nicht überschritten werden.

P.S

http://www.immobilienscout24.de/de/umzug/miete-nebenkosten/urteile-mietkosten/kleinreparaturklausel.jsp

Grundsätzlich muss ist der Vermieter für Instandhaltung und Instandsetzung zuständig. Der Mieter muss nur für Kleinreparaturen zahlen, wenn er laut Mietvertrag dazu verpflichtet ist. Diese Klausel gilt aber nur, wenn eine Obergrenze für einzelne Kleinreparaturen genannt ist, die 75 Euro nicht übersteigen darf. Alles was teurer ist, ist keine Kleinreparatur.

In der Kleinreparaturklausel muss zudem ein Höchstbetrag für alle Kleinreparaturen innerhalb eines Jahres genannt werden. Der Mieter muss danach in einem Jahr höchstens 150 - 200 Euro für alle Kleinreparaturen zusammen zahlen oder 8% der Jahresmiete.

samm
2010-05-06, 23:50:54
In unserem Vertrag sind neben der finanziellen Grenze auch gewisse Reparaturfälle explizit erwähnt, welche der Mieter resp. der Vermieter zu bezahlen hat. Zudem könnte es evt. noch relevant sein, ob du die Wohnung eben erst bezogen hast und die undichte Stelle bei der Besichtigung logischerweise nicht bemerken konntest.