PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Steuerbescheid bekommen, "HÄ, WTF?" Brauch mal Hilfe


nemesiz
2010-05-14, 14:19:23
Hallo Community

brauch mal nen Rat. Ich weiss hier sitzen sicher nicht "die Experten" aber nen Ratschlag könnt ihr mir sicher geben.

Habe wie immer mit WISO meine Einkommenssteuer gemacht und per ELSTER abgeschickt.

Bin ein ganz normaler armer Arbeiter, 10-12h Tag usw, keine Nebeneinkünfte usw.

Jetzt ist es so dass mir WISO ja eine Endberechnung vorlegt, hat bis jetzt "immer" gestimmt bis auf Centbeträge.

Nun also hatte ich durch WISO eine Berechnung von +- 1500 Erstattung.

Heute der Steuerbescheid vom Finanzamt, Erstattung 4,02-

HÄ, muss man das verstehen?

Auf dem Finanzamtwisch steht bei Festsetzung und "ab Steuerabzug vom Lohn" fast die selbe Summe, wodurch sich die 4,02 ergeben.

In WISO natürlich bei der Festsetzung eine viel niedrigere Summe wodurch sich dann logischerweise die 1500 ergeben.

Wie passiert sowas, sollten da die "FEHELER BEIM AMT" Alarmglocken leuten?

Wie gesagt, hat sich ja bei mir nix geändert zum Vorjahr, da muss doch was faul sein denn wieso sonst sollte sich das alles so hoch unterscheiden und 4,- Steuerrückzahlung, äh, hallo?

PS: Mirs klar dass ich da anrufen muss.

Franklin
2010-05-14, 15:23:20
Einspruch erheben, steht auf der Rückseite wie und bis wann man das gemacht haben muss.

Ajax
2010-05-14, 15:25:29
Einspruch erheben, steht auf der Rückseite wie und bis wann man das gemacht haben muss.


Und gegen was? Du musst schon einen Grund angeben.

Sorry, aus den Ausführungen werde ich nicht schlau. Was hat sich jetzt explizit mit welchen Werten geändert?

Franklin
2010-05-14, 15:29:57
Er hat doch einen Unterschied bei der Summe der festgesetzten Beträge. Egal welcher das ist, er kann ihn prüfen lassen, mit der Begründung das es keinerlei Veränderungen zu den Vorjahren gibt, aber das Ergebnis sich sehr stark zu seinem Nachteil verändert hat.
Irgendwo muss da ja ein Fehler sein.

Ajax
2010-05-14, 16:16:43
Er hat doch einen Unterschied bei der Summe der festgesetzten Beträge. Egal welcher das ist, er kann ihn prüfen lassen, mit der Begründung das es keinerlei Veränderungen zu den Vorjahren gibt, aber das Ergebnis sich sehr stark zu seinem Nachteil verändert hat.
Irgendwo muss da ja ein Fehler sein.

Also natürlich kann man per se einen Einspruch gegen den Steuerbescheid einlegen. Irgendwas §367 AO... Aber das bewirkt, dass der Bescheid (also der Verwaltungsakt wird noch einmal wiederholt) noch einmal neu aufgerollt wird. Das kann dann sein, dass auch eine Verschlechterung auftritt. Die müsste man dann auch begleichen.

Jetzt einmal davon abgesehen, ob man den Behörden gerne die doppelte Arbeit macht, oder nicht. Es ist meist hilfreich, wenn man sich vorher etwas mit der Sache beschäftigt und nicht einfach nur ins Blaue schießt, weil WISO irgendetwas anders rechnet. Es gibt auch in ELSTER eine Probeberechnung, die hätte man ja auch zum Vergleich heran ziehen können. Vielleicht liegt ja auch nur ein Eingabefehler vor.

noid
2010-05-14, 17:42:26
idR kann eine plötzliche plötzliche Abweichung ohne plötzliche Umstellung der Lebensumstände nicht eintreten. dh. du hast nen WISO bug.

nemesiz
2010-05-14, 19:26:10
idR kann eine plötzliche plötzliche Abweichung ohne plötzliche Umstellung der Lebensumstände nicht eintreten. dh. du hast nen WISO bug.

Eher nicht denn die Summe welche mir WISO (zur INFO, auch ELSTER Online) ausgibt entspricht so pi mal Daumen dem was ich mir ausgemahlt habe.

Abgegeben wurde per ELSTER, wie gesgt ist ja nicht meine erste Steuer.

Es ist so,

Finanzamt:

Festgesetzt 3650,-
ab
Steuerabzug vom Lohn 3657,-
Verbleibende Beträge 7,-




WISO/ELSTER Online:

Festgesetzt 1750,-
ab
Steuerabzug vom Lohn 3657,-
Verbleibende Beträge 1900,-

Sind jetzt fantasiezahlen aber so sehen die Belege aus.

Letztes Jahr wars da ich neu Angefangen hatte die hälfte +- von dem was WISO mir dieses Jahr sagte und ich mir ausgerechnet hatte.

Es hat sich echt nix geändert, gleiche angaben, gleicher Kindesunterhalt, alles same, komische Sache. Werd Montag mal den Bearbeiter anrufen was Sache ist.

Ajax
2010-05-14, 20:35:28
Die werden Dir etwas gestrichen haben. Werbungskosten vielleicht.:uponder: Deswegen wird zwangsläufig die festgesetzte Steuer höher. Das wird in den meisten Fällen allerdings schriftlich irgendwo erwähnt. Schau Dir mal die Erläuterungstexte an.

cartman5214
2010-05-14, 21:11:48
Auf der Rückseite des Steuerbescheides steht üblicherweise oben die Tabelle mit den Zahlen, dort einmal vergleichen wo sich die Werte geändert haben. Direkt darunter stehen dann die Erklärungen woher die Abweichungen zu der Erklärung kommen. den Text evtl. mal Posten.

PHuV
2010-05-15, 20:52:56
Das Elster-Modul scheint dieses Jahr einen Bug zu haben, Anlage N kommt beim Finanzamt anscheinend nicht an! Das habe ich jetzt schon von mehreren gehört, und selbst erfahren!

Dieses Jahr hatte ich die krasseste Abweichung, ich wunderte mich, daß es so schnell ging (Staat bekommt ja Geld). Fast 800 EUR sollte ich nachzahlen, obwohl Wiso mir aufgrund meines zweiten Wohnsitzes viel mehr Plus (neues Notebook) rausbrauchte. Selbst nach dem Bescheid und Widerspruch ist noch eine Abweichung vom ca. 500 EUR drin.


Sonst hat Wiso und Elster, bis auf 50 EUR maximalste Abweichung, immer mit dem Bescheid dann übereingestimmt.

Dieses Jahr läuft hier echt beschissen. :mad:

Ajax
2010-05-15, 21:12:47
Anlage N? Na ja, in dem Fall wohl eher nicht, denn irgendwie muss ja seine bezahlte Lohnsteuer ersichtlich sein. Auf der Anlage N sind ja nicht nur der Bruttolohn, bezahlte KiSt und der Soli zu einzugeben. Also das würde schon auffallen, wenn die einzigste nachhaltige Einnahmequelle nicht ankommen würde. Ich könnte mir aber vorstellen, dass auf der Rückseite die Werbungskosten nicht alle berücksichtigt werden.

Marc-
2010-05-16, 02:47:39
Hallo Community

brauch mal nen Rat. Ich weiss hier sitzen sicher nicht "die Experten" aber nen Ratschlag könnt ihr mir sicher geben.

Habe wie immer mit WISO meine Einkommenssteuer gemacht und per ELSTER abgeschickt.

Bin ein ganz normaler armer Arbeiter, 10-12h Tag usw, keine Nebeneinkünfte usw.

Jetzt ist es so dass mir WISO ja eine Endberechnung vorlegt, hat bis jetzt "immer" gestimmt bis auf Centbeträge.

Nun also hatte ich durch WISO eine Berechnung von +- 1500 Erstattung.

Heute der Steuerbescheid vom Finanzamt, Erstattung 4,02-

HÄ, muss man das verstehen?

Auf dem Finanzamtwisch steht bei Festsetzung und "ab Steuerabzug vom Lohn" fast die selbe Summe, wodurch sich die 4,02 ergeben.

In WISO natürlich bei der Festsetzung eine viel niedrigere Summe wodurch sich dann logischerweise die 1500 ergeben.

Wie passiert sowas, sollten da die "FEHELER BEIM AMT" Alarmglocken leuten?

Wie gesagt, hat sich ja bei mir nix geändert zum Vorjahr, da muss doch was faul sein denn wieso sonst sollte sich das alles so hoch unterscheiden und 4,- Steuerrückzahlung, äh, hallo?

PS: Mirs klar dass ich da anrufen muss.


Sorry, aber wenn du nicht in der lage bist die im bescheid aufgeführten Zahlen mit denen aus deiner StE zu vergleichen, solltest du einen Lohnsteuerhilfeverein oder aehnliches aufsuchen. Denn dann hat es keinen sinn. Du kannst zwar fristgerecht einspruch einlegen gegen den bescheid, musst dann allerdings innerhalb von 4 wochen eine begruendung nachreichen.
Es sollte aus den Zahlen ersichtlich sein, an welcher stelle der bescheid von der StE abweicht. In den meisten faellen ist es bei den Pauschalen (beispielsweise vorsorgepauschalen... einmal in wiso falsch geklickt und der berechnete wert ist falsch) oder bei den aussergewöhnlichen aufwendungen oder werbekosten. Hier ist es so das FA bei fehlenden nachweisen die zwar in aller regel anfordert, dazu aber nicht verpflichtet ist. Sollten entsprechende belege nicht vorliegen, kann dies auch direkt im bescheid entsprechend berechnet werden- dann wäre einspruch zu stellen und die belege nachzureichen.

nemesiz
2010-05-16, 11:24:02
Sorry, aber wenn du nicht in der lage bist die im bescheid aufgeführten Zahlen mit denen aus deiner StE zu vergleichen, solltest du einen Lohnsteuerhilfeverein oder aehnliches aufsuchen. Denn dann hat es keinen sinn. Du kannst zwar fristgerecht einspruch einlegen gegen den bescheid, musst dann allerdings innerhalb von 4 wochen eine begruendung .........


Komm mal wieder runter. Die Begründung steht im Bescheid, nicht gesehen, ist ja auch seit x Jahren das erste mal dass es eine abweichung gibt.
Jetzt müsste man nur noch verstehen was die einem Schreiben.

"Die geltend gemachten Aufwendungen für Unterhalts und oder die Berufsausbildung von Kindern sind durch die Freibeträge für Kinder oder das Kindergeld abgegolden, auch wenn die Freibeträge für das Kind oder das Kindergeld einer anderen Person zustehen".

dann wird darauf näher eingegangen, da haperts dann bei mir, ich nix verstehen. Mich wundert jetzt nur, wieso die Jahre zuvor das ganze anders aussah.
Naja hier bin ich nun am Ende denn das weiter geschriebene versteh ich dann echt nicht mehr. Beamtendeutsch.

Marc-
2010-05-16, 16:26:04
Komm mal wieder runter. Die Begründung steht im Bescheid, nicht gesehen, ist ja auch seit x Jahren das erste mal dass es eine abweichung gibt.
Jetzt müsste man nur noch verstehen was die einem Schreiben.

"Die geltend gemachten Aufwendungen für Unterhalts und oder die Berufsausbildung von Kindern sind durch die Freibeträge für Kinder oder das Kindergeld abgegolden, auch wenn die Freibeträge für das Kind oder das Kindergeld einer anderen Person zustehen".

dann wird darauf näher eingegangen, da haperts dann bei mir, ich nix verstehen. Mich wundert jetzt nur, wieso die Jahre zuvor das ganze anders aussah.
Naja hier bin ich nun am Ende denn das weiter geschriebene versteh ich dann echt nicht mehr. Beamtendeutsch.

Hätte ich deinen Steuerbescheid bzw die Erklärung vorliegen und kenne die zugrundelegenden steuerrelevanten Sachverhalte kann ichs dir sagen.
Da dem aber nicht so ist-> ab zum lohnsteuerhilfeverein und prüfen lassen wenn du totsicher bist das sich nichts steuerrelvantes im vergleich zu Vorjahren verändert hat. Dabei dann drauf achten das du die einspruchsfrist einhälst. Wenn nicht... dann bescheid akzeptieren und gut ist.

nemesiz
2010-05-17, 08:39:10
Hätte ich deinen Steuerbescheid bzw die Erklärung vorliegen und kenne die zugrundelegenden steuerrelevanten Sachverhalte kann ichs dir sagen.
Da dem aber nicht so ist-> ab zum lohnsteuerhilfeverein und prüfen lassen wenn du totsicher bist das sich nichts steuerrelvantes im vergleich zu Vorjahren verändert hat. Dabei dann drauf achten das du die einspruchsfrist einhälst. Wenn nicht... dann bescheid akzeptieren und gut ist.

So, scheinst ja der richtige zu sein.

Pass mal auf, hab da heut angerufen (wie gesagt, gab ja nie Probleme deswegen hab ichs immer selbst gemacht).
Laut Finanzamt hätte ich meinen Sohn nicht mit eingeben sollen als Hilfebedürftiger, also nicht den von mir gezahlten Unterhalt mit einrechnen da es eh nicht berücksichtigt wird.
Da ich nicht doof bin hab ich das mal am Weekend genau so schon durchrechnen lassen mit WISO und ELSTER.
Da kam irgendwas mit 800 oder 1100 EUR raus, weiss nimmer welche Berechnung das genau war.
Das versteht er aber auch nicht denn das wird von denen schon automatisch mal gerechnet und da kam was mit 500 irgendwas raus.

Er fragte, nix verändert? NEIN, diesmal nur 1 Jahr in selben Firma wie für Steuer 2008, da war ich allerdings nur ein halbes Jahr dabei.
Es wurde alles genau so eingegeben, ausser meine persönlichen Daten, Steuerkarte und Kind als bedürftiger hab ich nix einzutragen. Daher kann da nix schief laufen.

Er versteht es auch nicht, weder die eine Berechnung noch die Andere.

Ich soll nun Widerspruch einreichen und ihm bitte mal die beiden Berechnungen und Daten (also das wa sWISO sagt, nicht mitschicken) zukommen lassen damit man sieht wos hängt oder auch nicht. Da er selbst irritiert ist kanns vllt auch an nem Fehler liegen, er glaubts aber nicht.

Falls du da mal mit mir dran gehen willst können wir das ja per P/M machen.

Ajax
2010-05-17, 08:57:49
So, scheinst ja der richtige zu sein.

Pass mal auf, hab da heut angerufen (wie gesagt, gab ja nie Probleme deswegen hab ichs immer selbst gemacht).
Laut Finanzamt hätte ich meinen Sohn nicht mit eingeben sollen als Hilfebedürftiger, also nicht den von mir gezahlten Unterhalt mit einrechnen da es eh nicht berücksichtigt wird.
Da ich nicht doof bin hab ich das mal am Weekend genau so schon durchrechnen lassen mit WISO und ELSTER.
Da kam irgendwas mit 800 oder 1100 EUR raus, weiss nimmer welche Berechnung das genau war.
Das versteht er aber auch nicht denn das wird von denen schon automatisch mal gerechnet und da kam was mit 500 irgendwas raus.

Er fragte, nix verändert? NEIN, diesmal nur 1 Jahr in selben Firma wie für Steuer 2008, da war ich allerdings nur ein halbes Jahr dabei.
Es wurde alles genau so eingegeben, ausser meine persönlichen Daten, Steuerkarte und Kind als bedürftiger hab ich nix einzutragen. Daher kann da nix schief laufen.

Er versteht es auch nicht, weder die eine Berechnung noch die Andere.

Ich soll nun Widerspruch einreichen und ihm bitte mal die beiden Berechnungen und Daten (also das wa sWISO sagt, nicht mitschicken) zukommen lassen damit man sieht wos hängt oder auch nicht. Da er selbst irritiert ist kanns vllt auch an nem Fehler liegen, er glaubts aber nicht.

Falls du da mal mit mir dran gehen willst können wir das ja per P/M machen.

Du kannst Deinen Sohn nicht als außergewöhnliche Belastung absetzen. Die Kosten, die Dir entstehen werden durch das Kindergeld bzw. Kinderfreibetrag gedeckt.
Ausnahme wäre nur, wenn das Kind z.B. im Heim untergebracht ist oder auswärtig bei der Berufsausbildung etc.

Auf deutsch, Außergewöhnliche Belastungen sind Kosten durch:
Scheidung, Krankheit, Behinderung, Todesfall, ähnliche außergewöhnliche Belastungen etc.

Jetzt muss man allerdings auch noch den zumutbaren Eigenanteil (der bei einem Single eben höher ist) noch von dem Betrag abziehen.

Die Berechnung mit WISO oder mit ELSTER wird immer falsch sein, wenn Du von anderen Voraussetzungen ausgehst.

nemesiz
2010-05-17, 09:41:45
Du kannst Deinen Sohn nicht als außergewöhnliche Belastung absetzen. Die Kosten, die Dir entstehen werden durch das Kindergeld bzw. Kinderfreibetrag gedeckt.
Ausnahme wäre nur, wenn das Kind z.B. im Heim untergebracht ist oder auswärtig bei der Berufsausbildung etc.

Auf deutsch, Außergewöhnliche Belastungen sind Kosten durch:
Scheidung, Krankheit, Behinderung, Todesfall, ähnliche außergewöhnliche Belastungen etc.

Jetzt muss man allerdings auch noch den zumutbaren Eigenanteil (der bei einem Single eben höher ist) noch von dem Betrag abziehen.

Die Berechnung mit WISO oder mit ELSTER wird immer falsch sein, wenn Du von anderen Voraussetzungen ausgehst.

Hab ich nun auch kapiert, hier sind die erklärungen der Programme leider alle mist, es heisst immer dass man unterhaltspflichtige Kinder hier eintragen soll, oki mach ich nicht mehr.

Selbst ohne dies weicht die Berechnung aber extrem von derer des Amtes ab, hier 200-300 EUR.
Naja werd das wie gesagt beides nochmal machen, mit Kind, ohne Kind und dann mit "allen" Blättern (bitte nicht ans Finanzamt schicken << diese will er haben ums zu verstehen) und um neuberechnung bitten.

Anmerkung:

Hab mit meinem Kollegen gesprochen, gleiche Bedingungen wie bei mir, auch Kind mit eingetragen (wenn auch falsch), einziger Unterschied er hat noch Spritkosten mit drin.

Bei ihm sind die Zahlungen meist so 1500-1600, also, da sieht man dass etwas schief gelaufen ist bei mir.

Werte unterscheiden sich enorm von Berechnung und Endergebnis
Werte weichen extremst von den Vorjahren ab
Werte wechen extremst von denen meines Kollegen ab (Fahrtkosten als Unterschied, das macht aber keine 1500 EUR aus ^^).

Mal schaun was bei rauskommt, Gott als ob ich ned noch andere Sorgen hätte :-)

nemesiz
2010-05-17, 18:48:19
Du kannst Deinen Sohn nicht als außergewöhnliche Belastung absetzen. Die Kosten, die Dir entstehen werden durch das Kindergeld bzw. Kinderfreibetrag gedeckt.
Ausnahme wäre nur, wenn das Kind z.B. im Heim untergebracht ist oder auswärtig bei der Berufsausbildung etc.

Auf deutsch, Außergewöhnliche Belastungen sind Kosten durch:
Scheidung, Krankheit, Behinderung, Todesfall, ähnliche außergewöhnliche Belastungen etc.

Jetzt muss man allerdings auch noch den zumutbaren Eigenanteil (der bei einem Single eben höher ist) noch von dem Betrag abziehen.

Die Berechnung mit WISO oder mit ELSTER wird immer falsch sein, wenn Du von anderen Voraussetzungen ausgehst.

So hab ichs nun auch gehört, sobald Kindergeld und Co. gezahlt wurde is der ganze Schmuh unnötig, in WISO gibts sogar nen Button, klickst an dass Kindergeld und Co. gezahlt wurde wird wieder alles ausgerechnet.

So, jetzt also meine Frage(n)

-Mach ichs Kind und unterhalt mit rein und klick diesen Button oder lass ichs Kind gleich raus?

-Widerspruch einlegen, alles nochmals Ausdrucken (nicht nochmal mit ELSTER) und hinschicken?

Noch was wichtiges!!!
ELSTER und WISO sagen mir nun Betrag X (mit Kind und Button für Kindergeld sowie ohne Kind... das selbe Ergebnis). Deckt sich +- mit meiner Steuerrückerstattung der letzten Jahre.
Die erste Summe stimmt also echt ned, hatte den Button vergessen, hätt ichs lieber garned eingetragen alles , hehe.

NAJA was ich eigentlich fragen will, jetzt hab ich also Betrag X, dieser ist 3 Stellig. Wieso kommts Amt dann immer noch auf die 7 EUR ? Ich denke die korrigieren das alles?

Ajax
2010-05-18, 09:28:02
So hab ichs nun auch gehört, sobald Kindergeld und Co. gezahlt wurde is der ganze Schmuh unnötig, in WISO gibts sogar nen Button, klickst an dass Kindergeld und Co. gezahlt wurde wird wieder alles ausgerechnet.

So, jetzt also meine Frage(n)

-Mach ichs Kind und unterhalt mit rein und klick diesen Button oder lass ichs Kind gleich raus?

-Widerspruch einlegen, alles nochmals Ausdrucken (nicht nochmal mit ELSTER) und hinschicken?

Noch was wichtiges!!!
ELSTER und WISO sagen mir nun Betrag X (mit Kind und Button für Kindergeld sowie ohne Kind... das selbe Ergebnis). Deckt sich +- mit meiner Steuerrückerstattung der letzten Jahre.
Die erste Summe stimmt also echt ned, hatte den Button vergessen, hätt ichs lieber garned eingetragen alles , hehe.

NAJA was ich eigentlich fragen will, jetzt hab ich also Betrag X, dieser ist 3 Stellig. Wieso kommts Amt dann immer noch auf die 7 EUR ? Ich denke die korrigieren das alles?

Wenn Du das Kind komplett rausnimmst, dann fehlt Dir im Normalfall der halbe Kinderfreibetrag. Rechne doch mal Probe, was günstiger kommt. Außerdem bin ich mir nicht sicher, ob es auch noch einen Erziehungsfreibetrag (von 1260€?) gibt. Der Kinderfreibetrag müsste 2009 bei 6024€ liegen, die vom zu versteuernden Einkommen abgezogen werden. Nachdem der Steuersatz abhängig vom Einkommen (das wir ja nicht kennen) ist, musst Du leider rechnen.

Marc-
2010-05-18, 10:45:36
NAJA was ich eigentlich fragen will, jetzt hab ich also Betrag X, dieser ist 3 Stellig. Wieso kommts Amt dann immer noch auf die 7 EUR ? Ich denke die korrigieren das alles?
Da du ja in den Vorjahren erstattungen bekommen hast: hast du in der Steuererklärung den erstattungsbetrag Kirchensteuer vorjahr eingetragen? der wird nämlich in der Folgejahrberechnung als erhaltene Steuererstattung wieder zugerechnet.

Trägst du das nicht ein, berechnet das Amt das automatisch (die kennen ja deinen Vorjahresbescheid). Dadurch zum beispiel die Differenz

nemesiz
2010-05-18, 10:57:55
Da du ja in den Vorjahren erstattungen bekommen hast: hast du in der Steuererklärung den erstattungsbetrag Kirchensteuer vorjahr eingetragen? der wird nämlich in der Folgejahrberechnung als erhaltene Steuererstattung wieder zugerechnet.

Trägst du das nicht ein, berechnet das Amt das automatisch (die kennen ja deinen Vorjahresbescheid). Dadurch zum beispiel die Differenz

ich nix kirchensteuer..

bei mir gibts echt nur persönliche daten, bankverbindung und eintrag der steuerkarte. mehr nicht.

also oki das mit kind ist nun klar, rechnet sich auf, kann ich mir also sparen das einzutragen.

habs jetzt also nochmals so gemacht, name, adresse , familienstand, kind (nicht wohnhaft bei mir), bankverbidnung und die steuerkarte.

die errechnete summe verwirrt den sachbearbeiter aber auch, kann laut ihm also nicht sein.
ja sorry, es sind 3 auszufüllende bereiche, bis auf die steuerkarte nix mit zahlen , rest alles pauschal. keine versicherung, keine ausgaben kein vermögen.

da kann ich nix falsch machen vor allem sagt elster und wiso jeweils das gleiche jetzt, mit kind und rausrechnung genau so wie ohne kind.

bin jetzt echt mal gespannt, schick ihm das nochmal schriftlich zu sowie die wiso berechnung ansich, will er sich mal anschaun. irgendwo is da was faul aber ich bezweifle echt dass es bei mir liegt :-)

hea wenn mal was schief geht dann alles, gehaltsprobleme mit firma, probleme mit amt a, probleme mit vermieter, probleme mit finanzamt

alder alder

Ajax
2010-05-18, 11:02:48
Sorry, es ist echt schwierig Deinen Ausführungen zu folgen. Das mag nicht nur an der Art der Problemdarstellung liegen, sondern könnte auch am Schriftbild liegen. Egal.

Viel Erfolg!

nemesiz
2010-05-20, 07:53:59
Also ich hab noch eine letzte Frage,
wie gesagt es gab nie Probleme bei der Steuer erst dieses Jahr gibts da Abweichungen.

Und zwar, ich machs weiter mit WISO.
Es gibt bei den Eintragungen zum Kind (nicht bei Unterstützung Bedürftiger) den Punkt Kindergeld. Sprich, wurde Kindergeld gezahlt.

Leider ist es nun so, je mehr man frägt desto weiter gehen die Tips auseinander.

Muss ich (Kind lebt nicht bei mir, Kindergeldberechtigter ist die Kindesmutter bei der das Kind auch lebt,haben beide 0,5 auf der Karte) das nun anklicken oder nicht. Selbst die Hilfe verwirrt mehr als das sie hilft.
Bin fest davon überzeugt dass ich dies nie angeklickt habe. Tue ich es nicht komme ich auf meinen dreistelligen Betrag.

Klicke ich es an stimmen die Endberechnungen und die Summe 1zu1 mit denen des Amtes überein.

Muss das also bei mir berücksichtigt werden oder nicht? Ich sage nein, ich habs gefühl mir rechnet man den gesammten Kinderfreibetrag an den ich aber garnicht habe. Könnte das sein?

Wie gesagt ich bin mir 99,9% sicher dass ich diese Auswahl (Kindergeld wurde gezahlt) nie angeklickt habe, dementsprechend decken sich meine alten Bescheide auch fast mit dem wenn ichs nicht auswähle, das Finanzamt hat dies aber wohl so mit eingerechnet.

Hoffe man versteht mich.

Ajax
2010-05-20, 08:27:29
Also ich hab noch eine letzte Frage,
wie gesagt es gab nie Probleme bei der Steuer erst dieses Jahr gibts da Abweichungen.

Und zwar, ich machs weiter mit WISO.
Es gibt bei den Eintragungen zum Kind (nicht bei Unterstützung Bedürftiger) den Punkt Kindergeld. Sprich, wurde Kindergeld gezahlt.

Leider ist es nun so, je mehr man frägt desto weiter gehen die Tips auseinander.

Muss ich (Kind lebt nicht bei mir, Kindergeldberechtigter ist die Kindesmutter bei der das Kind auch lebt,haben beide 0,5 auf der Karte) das nun anklicken oder nicht. Selbst die Hilfe verwirrt mehr als das sie hilft.
Bin fest davon überzeugt dass ich dies nie angeklickt habe. Tue ich es nicht komme ich auf meinen dreistelligen Betrag.

Klicke ich es an stimmen die Endberechnungen und die Summe 1zu1 mit denen des Amtes überein.

Muss das also bei mir berücksichtigt werden oder nicht? Ich sage nein, ich habs gefühl mir rechnet man den gesammten Kinderfreibetrag an den ich aber garnicht habe. Könnte das sein?

Wie gesagt ich bin mir 99,9% sicher dass ich diese Auswahl (Kindergeld wurde gezahlt) nie angeklickt habe, dementsprechend decken sich meine alten Bescheide auch fast mit dem wenn ichs nicht auswähle, das Finanzamt hat dies aber wohl so mit eingerechnet.

Hoffe man versteht mich.

Was denn anklicken? Geh doch bitte mal davon aus, dass nicht jeder WISO sich gekauft hat. Stelle die Fragestellung entsprechend, dass Dir geantwortet werden kann.

Ich fasse mal zusammen, bitte korrigiere entsprechend.
Du hast 1 Kind. Kind wohnt bei Mutter. Du zahlst Unterhalt für das Kind. Kinderfreibetrag (Hälfte!) steht auf Deiner Lohnsteuerkarte. Du hast kein Kindergeld bekommen.

==> Alles richtig!

Wer Unterhalt zahlt, bekommt Kinderfreibetrag auch wenn das Kind nicht bei ihm wohnt. Nur die Mutter bekommt zusätzlich einen weiteren "Entlastungsfreibetrag/Haushaltsfreibetrag" (Lohnsteuerklasse 2).
Die Steuerleute lassen automatisch berechnen, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld günstiger kommt. Im Normalfall ist der Freibetrag steuerlich immer günstiger für Dich. Nur bei hohen Einkommen sollte man direkt das Kindergeld nehmen. Daraus ergibt sich, dass wenn Dir kein Kindergeld gezahlt wurde, bekommst Du automatisch den Kinderfreibetrag.

nemesiz
2010-05-20, 09:22:47
Was denn anklicken? Geh doch bitte mal davon aus, dass nicht jeder WISO sich gekauft hat. Stelle die Fragestellung entsprechend, dass Dir geantwortet werden kann.

Ich fasse mal zusammen, bitte korrigiere entsprechend.
Du hast 1 Kind. Kind wohnt bei Mutter. Du zahlst Unterhalt für das Kind. Kinderfreibetrag (Hälfte!) steht auf Deiner Lohnsteuerkarte. Du hast kein Kindergeld bekommen.

==> Alles richtig!

Wer Unterhalt zahlt, bekommt Kinderfreibetrag auch wenn das Kind nicht bei ihm wohnt. Nur die Mutter bekommt zusätzlich einen weiteren "Entlastungsfreibetrag/Haushaltsfreibetrag" (Lohnsteuerklasse 2).
Die Steuerleute lassen automatisch berechnen, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld günstiger kommt. Im Normalfall ist der Freibetrag steuerlich immer günstiger für Dich. Nur bei hohen Einkommen sollte man direkt das Kindergeld nehmen. Daraus ergibt sich, dass wenn Dir kein Kindergeld gezahlt wurde, bekommst Du automatisch den Kinderfreibetrag.

Leider habe ich den genauen Wortlaut nicht im Kopf und WISO halt nicht da.
Es gitb eben wie gesagt

den Punkt bei Unterstützungsberechtigtem
(da gibts ein ob Unterhalt zahlst, hier wirst auch gefragt ob Kindergeld gezahlt wird, klickst das an wird gegeneinander Aufgerechnet, daher sagte der SB ich soll den Unterhalt ganricht erst eintragen, Punkt also nicht beachten, wusst ich nicht).

und den Punkt direkt bei der eingabe des Kindes
(wird Kindergeld gezahlt oder sonstige blah blah , weiss den Wortlaut nicht mehr). Klicke ich an dass Kindergeld gezahlt wird (das meine Frage, muss ich hier ja angeben oder nein wenn ich keines bekomme sondern die Mutter) stimmt die Rechnung 1zu1 mit dem Bescheid. Klicke ich es nicht an kommt ein Betrag heraus der ca. der Berechnung und dem Bescheid von letztem Jahr entspricht.

Sorry ich weiss ist halt doof das hier so zu klären, jetzt nachträglich zur Beratung bringt mir nur nix mehr daher versuch ichs halt mal so mit euch.

Frage ist also jetzt nur noch, ja oder nein anklicken. Vorher wars nicht angeklickt aber das FA hat es wohl nachträglich so bearbeitet.
Letztes Jahr wars auch nicht angeklickt und die Bescheidsumme von letztem Jahr kommt derer was mir WISO mit "nicht angeklickt" ausgerechnet hat sehr nahe.

Ajax
2010-05-20, 09:40:54
Du und die Mutter des Kindes, sind steuerlich zwei getrennt voneinander zu behandelnde Personen. Es ist für Dich egal, ob die Mutter des Kindes Kindergeld bekommt oder nicht. Wichtig ist: Das Du kein Kindergeld erhalten hast. Deswegen soll Dir ja dann auch der Kinderfreibetrag angerechnet werden. Also klickst Du nein bei der Frage nach dem Kindergeld.

nemesiz
2010-05-20, 10:14:47
Du und die Mutter des Kindes, sind steuerlich zwei getrennt voneinander zu behandelnde Personen. Es ist für Dich egal, ob die Mutter des Kindes Kindergeld bekommt oder nicht. Wichtig ist: Das Du kein Kindergeld erhalten hast. Deswegen soll Dir ja dann auch der Kinderfreibetrag angerechnet werden. Also klickst Du nein bei der Frage nach dem Kindergeld.

Dachte ich mir schon, wenn ich nein klicke komm ich ja wie gesagt auf eine Summe die meinen Wünschen entspricht (hehe ne ernsthaft das deckt sich eben mit den alten Bescheiden).

Dann ist es doch jetzt aber echt verwunderlich wieso die WISO und ELSTER Berechnungssumme im "angeklickten" Fall genau meinem zugestellten Bescheid mit 7,- Erstattung entspricht.

Merkwürdig merkwürdig denn es war vorher genausowenig angeklickt.

Hab jetzt auch von jemand gesagt bekommen dass das so aussieht von meinen Erzählungen her als ob sie mir was Berechnen was eben nicht richtig ist. Eben die Kindergeldzahlungen.

-Duke-
2010-05-20, 13:57:54
Dann ist es doch jetzt aber echt verwunderlich wieso die WISO und ELSTER Berechnungssumme im "angeklickten" Fall genau meinem zugestellten Bescheid mit 7,- Erstattung entspricht.


Grins ja schon komisch wenns Finanzamt mal was richtig macht ;)

Das Steuervergünstigungen für ein Kind werden entweder per Kinderfreibetrag oder durch das Kindergeld erwirkt.

Ajax: " Es ist für Dich egal, ob die Mutter des Kindes Kindergeld bekommt oder nicht. Wichtig ist: Das Du kein Kindergeld erhalten hast. Deswegen soll Dir ja dann auch der Kinderfreibetrag angerechnet werden. Also klickst Du nein bei der Frage nach dem Kindergeld."

Falsch !

Ajax: "Die Steuerleute lassen automatisch berechnen, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld günstiger kommt. Im Normalfall ist der Freibetrag steuerlich immer günstiger für Dich. Nur bei hohen Einkommen sollte man direkt das Kindergeld nehmen. Daraus ergibt sich, dass wenn Dir kein Kindergeld gezahlt wurde, bekommst Du automatisch den Kinderfreibetrag."...
: Genau andersrum wirds sinnig Oo

In der Anlage Kind heisst es: KindergeldANSPRUCH oder vergleichbare Leistung.
Bedeutet: Du hast Anspruch auf 50% des Kindergeldes, auch wenn dieses in Deinem Fall an die Mutter ausbezahlt wird. (Es wird regelmässig die Verrechnung mit zu leistendem Kindesunterhalt unterstellt!). Du musst also 50% des Kindergeldanspruchs dort eintragen. (12x 164eu + 100 eu Zuschlag, davon 1/2) Dies hat zur Folge, dass Du für die Berechnung der Einkommensteuer keinen Kinderfreibetrag angerechnet bekommst. Lediglich für die Berechnung der Kirchensteuer und des Sol.Zuschlags wird der Kinderfreibetrag berücksichtigt.

Also an wen Kindergeld gezahlt wurde spielt keine Rolle, nur wer welchen Anpsruch hatte.

Geregelt hier im EStG:

§ 31 Familienleistungsausgleich
1Die steuerliche Freistellung eines Einkommensbetrags in Höhe des Existenzminimums eines Kindes einschließlich der Bedarfe für Betreuung und Erziehung oder Ausbildung wird im gesamten Veranlagungszeitraum entweder durch die Freibeträge nach § 32 Absatz 6 oder durch Kindergeld nach Abschnitt X bewirkt. 2Soweit das Kindergeld dafür nicht erforderlich ist, dient es der Förderung der Familie. 3Im laufenden Kalenderjahr wird Kindergeld als Steuervergütung monatlich gezahlt. 4Bewirkt der Anspruch auf Kindergeld für den gesamten Veranlagungszeitraum die nach Satz 1 gebotene steuerliche Freistellung nicht vollständig und werden deshalb bei der Veranlagung zur Einkommensteuer die Freibeträge nach § 32 Absatz 6 vom Einkommen abgezogen, erhöht sich die unter Abzug dieser Freibeträge ermittelte tarifliche Einkommensteuer um den Anspruch auf Kindergeld für den gesamten Veranlagungszeitraum; bei nicht zusammenveranlagten Eltern wird der Kindergeldanspruch im Umfang des Kinderfreibetrags angesetzt. 5Satz 4 gilt entsprechend für mit dem Kindergeld vergleichbare Leistungen nach § 65. 6Besteht nach ausländischem Recht Anspruch auf Leistungen für Kinder, wird dieser insoweit nicht berücksichtigt, als er das inländische Kindergeld übersteigt.


Gruß -Duke-

Edit: Sry wegen Länge, aber deutsches Steuerrecht geht nicht in Kurz^^ . Im übrigen wollte ich noch hinzufügen: Ich kann damit nicht die Abweichung aus dem Vorjahr schlüssig erklären, wollte eher den grundsätzlichen Sachverhalt mal erhellen.
Mein Tip: Nimm diesen Bescheid und den Vorjahresbescheid und lasse beides mal bei einem Steuerberater überprüfen. Da können noch tausend andere Sachen vom Vorjahr abweichen. Ich seh in letzter Zeit zb öfter mal Nachzahlungen wegen Kurzarbeitergeld...

nemesiz
2010-05-20, 16:15:11
Grins ja schon komisch wenns Finanzamt mal was richtig macht ;)

............

In der Anlage Kind heisst es: KindergeldANSPRUCH oder vergleichbare Leistung.
Bedeutet: Du hast Anspruch auf 50% des Kindergeldes, auch wenn dieses in Deinem Fall an die Mutter ausbezahlt wird. (Es wird regelmässig die Verrechnung mit zu leistendem Kindesunterhalt unterstellt!). Du musst also 50% des Kindergeldanspruchs dort eintragen. (12x 164eu + 100 eu Zuschlag, davon 1/2) Dies hat zur Folge, dass Du für die Berechnung der Einkommensteuer keinen Kinderfreibetrag angerechnet bekommst. Lediglich für die Berechnung der Kirchensteuer und des Sol.Zuschlags wird der Kinderfreibetrag berücksichtigt.

Also an wen Kindergeld gezahlt wurde spielt keine Rolle, nur wer welchen Anpsruch hatte.

Geregelt hier im EStG:

§ 31 Familienleistungsausgleich
1Die steuerliche Freistellung eines Einkommensbetrags in Höhe des Existenzminimums eines Kindes einschließlich der Bedarfe für Betreuung und Erziehung oder Ausbildung wird im gesamten Veranlagungszeitraum entweder durch die Freibeträge nach § 32 Absatz 6 oder durch Kindergeld nach Abschnitt X bewirkt. 2Soweit das Kindergeld dafür nicht erforderlich ist, dient es der Förderung der Familie. 3Im laufenden Kalenderjahr wird Kindergeld als Steuervergütung monatlich gezahlt. 4Bewirkt der Anspruch auf Kindergeld für den gesamten Veranlagungszeitraum die nach Satz 1 gebotene steuerliche Freistellung nicht vollständig und werden deshalb bei der Veranlagung zur Einkommensteuer die Freibeträge nach § 32 Absatz 6 vom Einkommen abgezogen, erhöht sich die unter Abzug dieser Freibeträge ermittelte tarifliche Einkommensteuer um den Anspruch auf Kindergeld für den gesamten Veranlagungszeitraum; bei nicht zusammenveranlagten Eltern wird der Kindergeldanspruch im Umfang des Kinderfreibetrags angesetzt. 5Satz 4 gilt entsprechend für mit dem Kindergeld vergleichbare Leistungen nach § 65. 6Besteht nach ausländischem Recht Anspruch auf Leistungen für Kinder, wird dieser insoweit nicht berücksichtigt, als er das inländische Kindergeld übersteigt.


Gruß -Duke-

Edit: Sry wegen Länge, aber deutsches Steuerrecht geht nicht in Kurz^^ . Im übrigen wollte ich noch hinzufügen: Ich kann damit nicht die Abweichung aus dem Vorjahr schlüssig erklären, wollte eher den grundsätzlichen Sachverhalt mal erhellen.
Mein Tip: Nimm diesen Bescheid und den Vorjahresbescheid und lasse beides mal bei einem Steuerberater überprüfen. Da können noch tausend andere Sachen vom Vorjahr abweichen. Ich seh in letzter Zeit zb öfter mal Nachzahlungen wegen Kurzarbeitergeld...

Hm, also wenn ich das mache, Kindergeld wurde gezahlt, rechnet er von sich aus hälftig die Summe aus und trägt sie ein, genau dann komm ich aber auf meine 7,- so wie im Bescheid.

Würde ja heissen der Bescheid ist doch richtig aber 7,- Steuerrückzahlung, als Single, bei 1 Kind (Unterhalt), 0,5 auf der Karte und sonst nix ?
Und im Vorjahr nen 3stelligen Betrag?

Soll das echt stimmen? Ich mein ich bin 2kein" Gutverdiener, ich liege etwa auf dem Stundenlohn eines normalen Leiharbeiters.

Das fänd ich echt arg ... wenn dem jetzt so sein sollte dann kann ich mir das also alles sparen mit dem Widerspruch.

-Duke-
2010-05-20, 23:08:47
Hi,
das wollte ich damit sagen.. wenn es NUR um diese Sache geht, kann der Bescheid mit 7€ Erstattung durchaus richtig sein..
Ohne exakte Zahlen wird Dir das hier aber keiner genau sagen können.

Wenn:
-Du einen monatlich gleichbleibenden Bruttolohn hast
-keine Werbungskosten über insgesamt 920 € (Fahrten zur Arbeit unter 14km Entfernung)
-Dein Arbeitgeber etvl einen sogenannten "internen Lohnsteuerjahrsausgleich" macht
kann es durchaus sein dass der unterjährige Lohnsteuerabzug fast genau die Festesetzte Einkommensteuer trifft. Denn genau darauf sind die monatlichen Lohnsteuertabellen ausgerichtet. ;)

Mit anderen Leuten die Erstattungen zu vergleichen ist eher witzlos, diese müssten das gleiche Brutto, die gleichen Werbungskosten, Lebensumstände haben wie Du...
Es gibt sooo viel Parameter die sich da auswirken.. Nimm halt nen bissel Geld in die Hand und lass einen Fachmann drauf gucken, dann weißt du es genau.

So long
-Duke-