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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Arbeitszeugnis von einem Freund


Ph03n!X
2010-05-14, 16:57:48
Hi,

soll für einen Freund fragen wie Ihr es bewerten würdet.

Herr xxx zeigte sich ausdauernd sowie sehr belastbar und bewältigte auch unter schwierigen Arbeitsbedingungen alle Aufgaben stets gut.

Seine fundierten Fachkenntnisse führten immer zu sehr überzeugenden Lösungen und Ergebnissen bei den ausgeführten Tätigkeiten.

Herr xxx zeichnete sich durch einen sehr effizienten Arbeitsstil aus.

Komplexe Aufgaben löste er dank seiner guten Qualifaikation und realistischen Einschätzung sehr souverän. Die Leistungen von Hr. xxx führten bei unserem Kunden und uns zur stets vollen Zufriedenheit.

Sein Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Kollegen war immer einwandfrei,

Unserem Kunden gegenüber trat er überaus zuvorkommend auf.

Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses erfolgte zum xxx. Wir dankem ihm für die stets gute und erfolgreiche Zusammenarbeit und bedauern sein Ausscheiden sehr.

Wir wünschen Hr xxxxx auf seinem weiteren Beruf und Lebensweg alles Gute und weiterhin Erfolg.

Habe Ihm gesagt würde das als zwei werten.

Liege ich da richtig ?

Unioner86
2010-05-14, 17:10:45
[QUOTE=Ph03n!X;8026144]
Unserem Kunden gegenüber trat er überaus zuvorkommend auf.QUOTE]

Bis auf diesen Satz ist die Bewertung in Ordnung.Zumindest meine Einschätzung!

Ph03n!X
2010-05-14, 17:12:23
wie müsste der formuliert sein damit es besser wäre?

Danke für deine Einschätzung ?

ToxiC 1l
2010-05-14, 18:59:47
Also ich habe das Thema Arbeitszeugnis erst vor einigen Wochen in der Berufsschule durcharbeitet und so wie ich das Zeugnis lese, ist das ganz gut geschrieben. Über die Person wird immer nur im positiven gesprochen, was eig der wichtigeste punkt ist.
Also ich würde auch eine 2 für geben.

=dragon=
2010-05-14, 19:29:04
Wozu gibt es eigentlich noch Arbeitszeugnisse, wenn da eh keine negative Formulierung drin stehen darf?
Kann man auch gleich sein lassen.

pr0g4m1ng
2010-05-14, 19:34:35
Weil man zwischen den Zeilen dann doch das ein oder andere negative einbauen kann.

=dragon=
2010-05-14, 19:36:56
Damit bei den ohnehin zu wenigen Jobs, die Jobsuche noch schwerer wird?
Bravo.. :freak:

Rooter
2010-05-14, 21:13:11
... alle Aufgaben stets gut.Gut ist gut, 1+ wäre "zur vollsten Zufriedenheit".

[x] Note 2

MfG
Rooter

onkel2003
2010-05-14, 22:00:08
Wozu gibt es eigentlich noch Arbeitszeugnisse, wenn da eh keine negative Formulierung drin stehen darf?
Kann man auch gleich sein lassen.


natürlich kann da negatives drin stehn.
es muss nur In seiner Aussage der Wahrheit entsprechen.

Rooter
2010-05-14, 22:19:27
natürlich kann da negatives drin stehn.Nein da darf nichts negatives drin stehen, zumindest nicht in Deutschland.

Negatives muss "durch die Blume" formuliert sein. Beispiele:

"im Rahmen seiner Fähigkeiten eingesetzt" --> erfolglos
"mit großen Eifer an die Aufgaben" --> leistungsschwach
"alles ordnungsgemäß erledigt" --> keine Eigeninitiative
"Geselligkeit" --> angedeuteter Alkoholismus
"verfügt über Fachwissen und zeigt ein gesundes Selbstvertrauen" --> grosse Klappe, nichts dahinter
"toleranter Mitarbeiter" --> Probleme mit dem Chef
"wußte sich zu verkaufen." --> rechthaberisch/wichtigtuerisch
"Einfühlungsvermögen" --> Sex mit KollegInnen

MfG
Rooter

jorge42
2010-05-15, 08:08:34
"Einfühlungsvermögen" --> Sex mit KollegInnen
ist das jetzt was schlimmes? Ist doch nicht die Frau vom Chef :)

Ne im Ernst, die versteckten Formulierungen sind ein echter scheiss, dazu gehören nämlich zum Einen eine Personalabteilung, die diese Formulierungen richtig nutzen kann beim Schreiben der Zeugnisse und zum Anderen wieder eine PA oder Chef, der dies auch richtig lesen kann. Wenn ich da sehe was unsere PA so an Zeugnissen schreibt und, dass diese i.d.R. mindestens 3 mal korrigiert werden müssen, au weia!

Zum Glück haben wir uns unsere Kollegen immer selbst aussuchen dürfen, der Chef kam erst zum Zug wenn wir unseren neuen Kollegen schon ausgewählt hatten und es dann ums Geld ging

mictasm
2010-05-15, 09:24:43
1. Frage: Großes oder kleines Unternehmen?
2. Frage: Kennt der Ersteller die Codierungen?
3. Frage: Kennt der Ersteller die aktuelle Rechtslage zu diesen Zeugnissen?

Wenn die Antworten "groß, ja, ja" sind, bleibt eigentlich nur die persönliche Schlussformulierung zur Einschätzung und die ist meiner Meinung nach zwischen 2 und 3. Sie könnte auch so aussehen:
Wir danken ihm für seine stets sehr guten Leistungen, bedauern außerordentlich die überaus erfolgreiche und angenehme Zusammenarbeit nicht fortsetzen zu können und wünschen ihm auf seinem weiteren Berufs- und Lebensweg alles Gute sowie weiterhin viel Erfolg.

Was mir auch fehlt, ist ein Grund für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

onkel2003
2010-05-15, 09:52:24
Nein da darf nichts negatives drin stehen, zumindest nicht in Deutschland.

Negatives muss "durch die Blume" formuliert sein. Beispiele:

"im Rahmen seiner Fähigkeiten eingesetzt" --> erfolglos
"mit großen Eifer an die Aufgaben" --> leistungsschwach
"alles ordnungsgemäß erledigt" --> keine Eigeninitiative
"Geselligkeit" --> angedeuteter Alkoholismus
"verfügt über Fachwissen und zeigt ein gesundes Selbstvertrauen" --> grosse Klappe, nichts dahinter
"toleranter Mitarbeiter" --> Probleme mit dem Chef
"wußte sich zu verkaufen." --> rechthaberisch/wichtigtuerisch
"Einfühlungsvermögen" --> Sex mit KollegInnen

MfG
Rooter


beispiel diebstahl darf dann eingesetzt werden wenn es in den betrieb war.
oder sagen wir es so wenn es von bedeutung ist.

oder Unterschlagung




Was mir auch fehlt, ist ein Grund für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
bedeutet er wurde gekündigt.


schaue ich mir die Gewerbeordnung mal an sehe ich irgend wie das solche umschreibungen doch garnicht erlaubt sind, wieso machen es also alle firmen und es wird geduldet ?

Ph03n!X
2010-05-15, 16:24:52
nein wurde auf eigenen Wunsch gekündigt da neue Firma.

onkel2003
2010-05-15, 17:44:24
nein wurde auf eigenen Wunsch gekündigt da neue Firma.

sag ich doch er wurde gekündigt, wieso weshalb geht nicht hervor.

wobei es mit den satz auch ein wenig entschärft wird.
"Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses erfolgte zum xxx. Wir dankem ihm für die stets gute und erfolgreiche Zusammenarbeit und bedauern sein Ausscheiden sehr. "

in ganzen gehört dieser blödsinn verboten.

ToxiC 1l
2010-05-15, 18:24:01
in einem Arbeitszeugnis darf nur positives stehen. Der Arbeitgeber ist auch dazu verpflichtet, dass Zeugnis neu zu verfassen, wenn die beschäftigte Person damit nicht zu frieden ist.
Durch ein Arbeitszeugnis wird aber auch dagelegt, wie lange die Person bei der Firma gearbeitet hat. Durch diesen für die meisten Leute unwichtigen Punkt können allerdings viele Infos an die neuen Arbeitgeber weitergereicht werden.

onkel2003
2010-05-15, 18:33:42
in einem Arbeitszeugnis darf nur positives stehen.

wo steht das ?

auszug aus dem Gewerbeordnung

§ 109 Zeugnis
(1) Der Arbeitnehmer hat bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses Anspruch auf
ein schriftliches Zeugnis. Das Zeugnis muss mindestens Angaben zu Art und Dauer der
Tätigkeit (einfaches Zeugnis) enthalten. Der Arbeitnehmer kann verlangen, dass sich die
Angaben darüber hinaus auf Leistung und Verhalten im Arbeitsverhältnis (qualifiziertes
Zeugnis) erstrecken.
(2) Das Zeugnis muss klar und verständlich formuliert sein. Es darf keine Merkmale oder
Formulierungen enthalten, die den Zweck haben, eine andere als aus der äußeren Form
oder aus dem Wortlaut ersichtliche Aussage über den Arbeitnehmer zu treffen.
(3) Die Erteilung des Zeugnisses in elektronischer Form ist ausgeschlossen.

ToxiC 1l
2010-05-15, 18:53:57
wo steht das ?

auszug aus dem Gewerbeordnung

§ 109 Zeugnis
(1) Der Arbeitnehmer hat bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses Anspruch auf
ein schriftliches Zeugnis. Das Zeugnis muss mindestens Angaben zu Art und Dauer der
Tätigkeit (einfaches Zeugnis) enthalten. Der Arbeitnehmer kann verlangen, dass sich die
Angaben darüber hinaus auf Leistung und Verhalten im Arbeitsverhältnis (qualifiziertes
Zeugnis) erstrecken.
(2) Das Zeugnis muss klar und verständlich formuliert sein. Es darf keine Merkmale oder
Formulierungen enthalten, die den Zweck haben, eine andere als aus der äußeren Form
oder aus dem Wortlaut ersichtliche Aussage über den Arbeitnehmer zu treffen.
(3) Die Erteilung des Zeugnisses in elektronischer Form ist ausgeschlossen.

willst du denn in einem Arbeitszeugnis auch was schlechtes über die Person schreiben?
Von deinem Arbeitszeugnis, was du schreiben würdest hängt der weitere Arbeitsweg ab. Du kannst richtig Stress bekommen, wenn du mit einem negativen Arbeitszeugnis jemandem alles verbaust.
Ich habe ja auch geschrieben, dass in dem Zeugnis nicht alles ins positive geschrieben sein darf, was auch richtig ist. Allerdings werden die Firmen schon selber sehen, ob der Mann gut ist oder nicht, wenn sie das Arbeitszeugnis analysieren. Die haben extra Leute, die sich nur damit befassen und nachher wissen, ob der Mann gut ist oder nicht. Es werden zudem auch Nachvorschungen angestellt, wie es dem vorherigen Arbeitgeben geht und wie er in der Wirtschaft da steht.

Lokadamus
2010-05-15, 18:58:18
mmm...

http://anwalt-im-netz.de/arbeitsrecht/zeugniscode.html

alpha-centauri
2010-05-15, 18:58:31
2-3. normal-gutes zeugnis. es fehlt die tätigkeitsbeschreibung , müsste ausführlicher sein.

willst du denn in einem Arbeitszeugnis auch was schlechtes über die Person schreiben?
Von deinem Arbeitszeugnis, was du schreiben würdest hängt der weitere Arbeitsweg ab. Du kannst richtig Stress bekommen, wenn du mit einem negativen Arbeitszeugnis jemandem alles verbaust.
Ich habe ja auch geschrieben, dass in dem Zeugnis nicht alles ins positive geschrieben sein darf, was auch richtig ist. Allerdings werden die Firmen schon selber sehen, ob der Mann gut ist oder nicht, wenn sie das Arbeitszeugnis analysieren. Die haben extra Leute, die sich nur damit befassen und nachher wissen, ob der Mann gut ist oder nicht. Es werden zudem auch Nachvorschungen angestellt, wie es dem vorherigen Arbeitgeben geht und wie er in der Wirtschaft da steht.

Genauso wie es AGs gibt, die darauf kacken, weil sie genau wissen, dass ein Grossteil der Zeugnisse geschönt sind, entweder vor Gericht erstritten oder es auch vor kommt, dass der alte AG dem ausscheidenen MA eine reinwürgen wollte..................

Es gibt immer 2 Seiten der Medaile. Ich hab in meinen Monaten der Bewerbungsphase viel Miterleibt und ein grosser Querschnitt über alle Möglichen Formen von Bewerbungsgesprächen und Personaler erlebt... Leider viel negatives, aber auch sehr gute Erfahrungen.

Schnaxel F.
2010-05-15, 19:13:19
willst du denn in einem Arbeitszeugnis auch was schlechtes über die Person schreiben?
Von deinem Arbeitszeugnis, was du schreiben würdest hängt der weitere Arbeitsweg ab. Du kannst richtig Stress bekommen, wenn du mit einem negativen Arbeitszeugnis jemandem alles verbaust.
Ich habe ja auch geschrieben, dass in dem Zeugnis nicht alles ins positive geschrieben sein darf, was auch richtig ist. Allerdings werden die Firmen schon selber sehen, ob der Mann gut ist oder nicht, wenn sie das Arbeitszeugnis analysieren. Die haben extra Leute, die sich nur damit befassen und nachher wissen, ob der Mann gut ist oder nicht. Es werden zudem auch Nachvorschungen angestellt, wie es dem vorherigen Arbeitgeben geht und wie er in der Wirtschaft da steht.
Du erwartest von Menschen doch wohl keine Menschlichkeit!?

onkel2003
2010-05-15, 19:22:04
willst du denn in einem Arbeitszeugnis auch was schlechtes über die Person schreiben?
Von deinem Arbeitszeugnis, was du schreiben würdest hängt der weitere Arbeitsweg ab. Du kannst richtig Stress bekommen, wenn du mit einem negativen Arbeitszeugnis jemandem alles verbaust.
Ich habe ja auch geschrieben, dass in dem Zeugnis nicht alles ins positive geschrieben sein darf, was auch richtig ist. Allerdings werden die Firmen schon selber sehen, ob der Mann gut ist oder nicht, wenn sie das Arbeitszeugnis analysieren. Die haben extra Leute, die sich nur damit befassen und nachher wissen, ob der Mann gut ist oder nicht. Es werden zudem auch Nachvorschungen angestellt, wie es dem vorherigen Arbeitgeben geht und wie er in der Wirtschaft da steht.


es geht darum ob etwas negatives rein darf.

sei laut
2010-05-15, 19:42:47
Bis auf diesen Satz ist die Bewertung in Ordnung.Zumindest meine Einschätzung!
Das ist keine Bewertung, sondern ein Urteil. In meinen Augen.

Zuvorkommend ist ein Vertreter, weil er was verkaufen will. Wenn wir hier von was seriösem Sprechen, wäre ich mir das nicht so sicher, ob das so gut ist..

Oder sehe ich das zu eng? Hatte zwar auch Arbeitszeugnisse in der Berufsschule, aber das ist ein Minenfeld. ;D

@onkel2003: Es ist egal, ob man darf oder nicht. Man macht es einfach nicht, da ein negativ formuliertes Arbeitszeugnis auch ein schlechtes Licht auf den Arbeitgeber wirft.
Andere fragen sich dann: "Wenn der so ne Lusche war, warum hat er ihn dann 2 Jahre beschäftigt?"

onkel2003
2010-05-15, 21:27:02
@onkel2003: Es ist egal, ob man darf oder nicht. Man macht es einfach nicht, da ein negativ formuliertes Arbeitszeugnis auch ein schlechtes Licht auf den Arbeitgeber wirft.
Andere fragen sich dann: "Wenn der so ne Lusche war, warum hat er ihn dann 2 Jahre beschäftigt?"

ich rede hier auch nicht von kleinigkeiten als negativ rein schreiben.

wenn nen buchhalter eine gewaltige unterschlagung macht gehört dies schon in ein zeugnis grade zum schutz der nächsten firma.


auch wenn ich 20 jahre in einer firma war kann ich super gewesen sein, hat aber nichts damit zu tun das ich als kündigungsgrund etwas negatives drin habe den sonst hätte er ja nicht gekündigt.

daher sage ich ja auch schon negativ für eventuellen kündigungsgrund und nicht wegen irgend welcher leistungen usw.

sei laut
2010-05-15, 21:43:23
wenn nen buchhalter eine gewaltige unterschlagung macht gehört dies schon in ein zeugnis grade zum schutz der nächsten firma.

Das wird drinstehen, keine Angst.
daher sage ich ja auch schon negativ für eventuellen kündigungsgrund und nicht wegen irgend welcher leistungen usw.
Am Ende steht immer, dass der Mitarbeiter die Firma verlässt. Aus freien Stücken. (Edit: Ich merke gerade, das fehlt oben etwas - ist dürftig abgehandelt)

Wenn dem nicht so ist, steht das irgendwo, aber nicht deutlich. Klar ist das irgendwo blöde, aber ändern lässt sichs nicht mehr.. hat sich eingebürgert, das bekommst du bei den Firmen nicht mehr raus.

ToxiC 1l
2010-05-16, 12:26:05
Du erwartest von Menschen doch wohl keine Menschlichkeit!?

Nein, das wollte ich damit auch nicht ausdrücken.

es geht darum ob etwas negatives rein darf.

Soweit ich das noch weiss, sollte in dem Arbeitszeugnis nichts negatives stehen, es darf allerdings durch einige Punkte (z.B. die wirtschaftliche Lage des Unternehmens oder der Arbeitszeitraum) daraufhin gewießen werden.

Schnaxel F.
2010-05-19, 16:04:07
Na ja, das ist doch alberne Wortklauberei. Fakt ist, man darf alles schreiben, man muß nur die hinterfotzige positiv-umschreibende Verschlüsselung verwenden.

Fragwürdig ist schon, wieso der nächste oder das AA wissen darf, wer gekündigt hat. Was geht das die an? Und man dadurch einen finanziellen Schaden hat. Wenn man die Schnauze von dem Laden (oder bei Zeitarbeit von der Art der Anstellung) voll hatte, was hat das Amt was anzugehen.

onkel2003
2010-05-19, 18:44:31
Na ja, das ist doch alberne Wortklauberei. Fakt ist, man darf alles schreiben, man muß nur die hinterfotzige positiv-umschreibende Verschlüsselung verwenden.

.

und genau diese Verschlüsselung ist eigentlich garnicht erlaubt.

sagt dieser satz ja eigentlich schon aus.
"Es darf keine Merkmale oder
Formulierungen enthalten, die den Zweck haben, eine andere als aus der äußeren Form
oder aus dem Wortlaut ersichtliche Aussage über den Arbeitnehmer zu treffen.
"