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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Wie bekomme ich mein Geld zurück bzw. wie komme ich überhaupt an ihn ran?


Gast99
2010-05-16, 17:01:32
Ich habe vor einiger Zeit einem Bekannten, den ich seit nicht langer Zeit kannte, Geld auf sein Konto für etwas überwiesen. Lange Rede, kurzer Sinn: Ich will mein Geld zurück, er nimmt jedoch am Handy nicht ab bzw. drückt mich einfach weg. Auf SMS reagiert er ebenso nicht. Ich weiß nur, in welchem Stadtkreis er wohnt, aber das ist zu ungenau, um ihn ausfindig machen zu können.

was soll ich jetzt tun? ein anwalt kann mir sicher nicht weiterhelfen, da es sich nicht um eine vertragliche angelegenheit handelt, sondern privat. Ich habe nur seinen namen, den stadtkreis in dem er wohnt, sein alter, seine handynummer und die kontodaten. Aber ich glaube, damit kann ich nicht viel anfangen...

Rooter
2010-05-16, 18:36:02
Mal bei www.klicktel.de o.Ä. gesucht?
Um welchen Betrag geht es hier?
Warum überweist du jemanden von dem du nur Name und Telefonnummer hast Geld?

MfG
Rooter

doublehead
2010-05-16, 18:40:40
Anhand der vorhandenen Informationen müsste man doch seine Adresse rausfinden können. Und wenn man die hat, dann fährt man hin. Und wenn er nicht da ist, dann wartet man halt eine Weile. Oder man quatscht mit den Nachbarn um herauszufinden, wann er denn so da ist. So schwer ist das doch alles nicht.

EureDudeheit
2010-05-16, 18:51:25
Polizei und Anzeige erstatten, dann kriegste zumindest irgendwann die Adresse heraus und dann Zivilklage auf Zahlung des Geldes oder Einwohnermeldeamt nach Adresse fragen und dann zum Anwalt und Klage.

DDM_Reaper20
2010-05-16, 19:02:17
Ich habe vor einiger Zeit einem Bekannten, den ich seit nicht langer Zeit kannte, Geld auf sein Konto für etwas überwiesen. Lange Rede, kurzer Sinn: Ich will mein Geld zurück, er nimmt jedoch am Handy nicht ab bzw. drückt mich einfach weg. Auf SMS reagiert er ebenso nicht. Ich weiß nur, in welchem Stadtkreis er wohnt, aber das ist zu ungenau, um ihn ausfindig machen zu können.

was soll ich jetzt tun? ein anwalt kann mir sicher nicht weiterhelfen, da es sich nicht um eine vertragliche angelegenheit handelt, sondern privat. Ich habe nur seinen namen, den stadtkreis in dem er wohnt, sein alter, seine handynummer und die kontodaten. Aber ich glaube, damit kann ich nicht viel anfangen...

EureDudeheit hat ja schon mal gut zusammengefasst, was möglich ist. Dein Vorteil ist, dass Du das Geld überwiesen hast, sich also nachvollziehen lässt, das es überhaupt eine Geldbewegung gegeben hat.

Also auf jeden Fall entsprechend Druck machen, sonst kannste Dein Geld in den Schornstein schreiben. Eine Anzeige kostet nichts und verursacht ihm einiges an Ärger, was ihn dazu bewegen könnte, Dich auf eine Lösung anzuhauen. ;)

Lawmachine79
2010-05-16, 19:35:52
Ich habe vor einiger Zeit einem Bekannten, den ich seit nicht langer Zeit kannte, Geld auf sein Konto für etwas überwiesen. Lange Rede, kurzer Sinn: Ich will mein Geld zurück, er nimmt jedoch am Handy nicht ab bzw. drückt mich einfach weg. Auf SMS reagiert er ebenso nicht. Ich weiß nur, in welchem Stadtkreis er wohnt, aber das ist zu ungenau, um ihn ausfindig machen zu können.

was soll ich jetzt tun? ein anwalt kann mir sicher nicht weiterhelfen, da es sich nicht um eine vertragliche angelegenheit handelt, sondern privat. Ich habe nur seinen namen, den stadtkreis in dem er wohnt, sein alter, seine handynummer und die kontodaten. Aber ich glaube, damit kann ich nicht viel anfangen...
Natürlich ist das eine vertragliche Angelegenheit. Man braucht keinen Gewerbeschein um jemanden ein zinsloses Darlehen zu gewähren. Ich weiß aber nicht welche Art von "Freundschaft" das ist, so daß ein Anwalt wohl nicht immer die richtige Lösung wäre. Aber wenn Du nichtmal weisst wo er wohnt, kann es ja keine besonders feste Freundschaft sein, von daher: je nach Wert --> Anwalt.

00-Schneider
2010-05-16, 20:20:12
Bei Geld hört die Freundschaft bekanntlich auf. Wenn ich jemandem Mal eine größere Summe leihen würde, dann nur mit unterschriebenem Schuldschein...

jorge42
2010-05-16, 22:21:56
du gibst jemandem Geld, von dem du nichtmal weißt wo er wohnt? Ist wohl ein flüchtiger Bekannter. Ich verleihe ungern Geld, genauso wie ich nur sehr mir ungern Geld leihe. Wenn das jemals sein muss, dann aber nur von/an SEHR gute Bekannte.

Simon Moon
2010-05-17, 01:17:23
Hier steht ja schon das meiste, bevor du zu einem Anwalt gehst, würd ich aber evtl. eher zuerst zu einer neutraleren Rechtsberatung. Bei einem Anwalt zu fragen, ob man klagen sollte, stell ich mir so vor, wie die Friseurin zu fragen, ob man eine neue Frisur braucht - mag ehrliche geben, aber auch solche, die verdienen wollen.

Dabei seh ich die Chancen, dass du das Geld wieder bekommst, als eher gering an. Es wird wohl auf Aussage gegen Aussage laufen und wenn du bzw. dein Anwalt es nicht schaffen, ihn in Widersprüche zu verwickeln (die Kontoüberweisung lässt sich, im Gegensatz zu einer Barübergabe, zum Glück ja belegen), darfst du am Ende den Anwalt zahlen und hast dein Geld trotzdem nicht. Aber selbst wenn du gewinnst, wirst du dein Geld wohl trotzdem nicht wieder sehen - oder denkst du, der Typ ist jetzt plötzlich wieder liquid?

Vikingr
2010-05-17, 01:42:44
...und???...was lernst daraus???????..gerade, wenn's um's Geld geht, sollte man nicht "mal eben" jedermann was leihen,..egal wieviel und wozu (sollten diese "Freunde" dir sonst daraufhin rummeckern,wenn's nicht tust, dann beende schleunigst die "Freundschaft") ...nur sehr engen "Freunden" (manche wissen heutzutage scheinbar leider nicht mehr, was WAHRE Freunde ausmacht...traurig... :-( ), die ich auch kenne und bedingungslos vertraue, würde ich Geld leihen,..denn gerade Geld kann alles kaputt machen....

Anwalt und per SMS schreiben, dass du Ihm mit Anzeige etc. (und allem anderen möglichem) drohst,..sollte er nicht reagieren und dir dein Geld wiedergeben bzw. sich mal wenigstens melden...denn dann hast du Ihn ja vorweislich gewarnt sozusagen, und wenn er nicht reagiert, ...selbst schuld...

Gast
2010-05-17, 09:02:47
Warum überweist du jemanden von dem du nur Name und Telefonnummer hast Geld?

Das triffts eigendlich auf den Punkt....was ist denn das für ein 'Bekannter'?!

Aus Schaden wird man ja bekanntlich klug, gelle?!

Gast99
2010-05-18, 12:13:01
Was würdet ihr denn beim Einwohnermeldeamt für einen (wichtigen) Grund für soetwas angeben? Wenn ich denen sage, dass ich Geld von dieser Person will...kommt das nicht ein bisschen psycho rüber?

aoe_forever
2010-05-18, 22:18:57
Ich habe vor einiger Zeit einem Bekannten, den ich seit nicht langer Zeit kannte, Geld auf sein Konto für etwas überwiesen.
<...>

Oh, also eine Schenkung? So wird es vermutlich jedes Gericht beurteilen. Schreib das Geld ab und verbuche es unter Lebenserfahrung.

Gast99
2010-05-19, 11:41:55
So, habe nun das einwohnermeldeamt kontaktiert. mal sehen, ob es das amt der richtigen stadt war und was rauskommt.

Masterp
2010-05-19, 13:51:02
Was würdet ihr denn beim Einwohnermeldeamt für einen (wichtigen) Grund für soetwas angeben?



Ich glaub, als Privatperson bekommst Du eh keine Auskunft...

(R)evolutionconcept
2010-05-19, 14:00:47
Polizei und Anzeige erstatten, dann kriegste zumindest irgendwann die Adresse heraus und dann Zivilklage auf Zahlung des Geldes oder Einwohnermeldeamt nach Adresse fragen und dann zum Anwalt und Klage.

Hm?
Dann stünde doch Aussage gegen Aussage, oder? Ein Anwalt kostest Geld und der Kumpel kann ja einfach drauf beharren das er es von ihm geschenkt bekommen hat.
Oder verpeil ich da was?

Gast
2010-05-21, 22:59:29
Ich glaub, als Privatperson bekommst Du eh keine Auskunft...


Doch sicher, allerdings kostet das etwas. Habe schon Adressen von alten Freunden rausgefunden.

medi
2010-05-22, 11:37:07
Oh, also eine Schenkung? So wird es vermutlich jedes Gericht beurteilen. Schreib das Geld ab und verbuche es unter Lebenserfahrung.

Deswegen überweise ich immer mit dem Verwendungszweck "Darlehen" und verlange bei Rückzahlung das Wörtchen "Kredittilgung" ...so hat man wenigstens etwas "Sicherheit" auf seiner Seite ;)

YeOldeFerret
2010-05-22, 20:27:27
Gut, dass du dich ärgerst, das verhindert, dass du so eine Dummheit nochmal machst. Das Geld ist wahrscheinlich weg. Weil, es besteht kein Vertrag oder ähnliches, und es steht Aussage gegen Aussage im Fall der Fälle. Nur, dass du eben Geld überwiesen hast, also hat er es sich schon mal nicht unrechtmäßig geholt.

Schreib die Kohle ab, ärger dich noch ein wenig und sei vorsichtiger in Zukunft.

Lawmachine79
2010-05-23, 03:10:06
Oh, also eine Schenkung? So wird es vermutlich jedes Gericht beurteilen. Schreib das Geld ab und verbuche es unter Lebenserfahrung.
Für Schenkungen gilt afaik ein Formgebot. Eine Schenkung, die dem nicht entspricht, dürfte formnichtig sein und die Übereignung der Sache/des Gelds wird bereicherungsrechtlich rückabgewickelt. Daher müsste er eigentlich auch dann sein Geld zurückbekommen, wenn der andere behauptet, es sei eine Schenkung gewesen (aber ich glaube es gibt eine Bagatellgrenze). Ausnahme sind "Handschenkungen", also Gegenstände, die mit Abschluss des Schenkungsvertrags direkt übereignet werden. Wie das bei einer Überweisung aussieht, weiß ich nicht.

Weil, es besteht kein Vertrag oder ähnliches, und es steht Aussage gegen Aussage im Fall der Fälle. Nur, dass du eben Geld überwiesen hast, also hat er es sich schon mal nicht unrechtmäßig geholt.

Schreib die Kohle ab, ärger dich noch ein wenig und sei vorsichtiger in Zukunft.
Doch, ein Vertrag müsste es schon sein. Bei Geldbeträgen geht man i.d.R nicht von einem Gefälligkeitsverhältnis aus.