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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Wie komme ich zu einer Psychotherapie?


PHuV
2010-05-28, 14:46:46
Damit mal ein allgemeiner Einblick da ist, hier mal eine Zusammenfassung und FAQ zu Psychologie und Psychotherapie:

07.02.2013 Update und Korrekturen.

Hinweis: Hier wird nur auf die deutsche Gesetzeslage verwiesen. Auch ist hier nur der aktuelle und bekannte Wissensstand vermerkt, der sich natürlich schnell überholen oder ändern kann.

Psychologe != Psychiater != psychologischer Psychotherapeut

1) Ein Psychologe ist per se ein Wissenschaftler, weil er mit wissenschaftlichen Verfahren prüft und analysiert, wie es die Wissenschaft so tut. Daß natürlich hier nicht alles so quantifiziert und verifiziert werden kann wie in den anderen Disziplinen, liegt in der Natur der Komplexität des Menschseins und seines Verhaltens.

2) Psychologe != Psychiater != psychologischer Psychotherapeut (http://www.zpid.de/help/faqs_antworten.php?faq=f01)
a) Der Begriff Psychologe und Diplom-Psychologe sind gesetzlich geschützt, hierfür muß jemand an der Uni Psychologie studiert haben (siehe BDP stellt klar: Titel "Psychologe" ist geschützt (http://www.bdp-verband.org/bdp/politik/2004/40316_titelschutz.shtml)) (danke für den Hinweis an Cerise)
In der Schweiz ist es seit dem 01.Januar 2013 (http://de.wikipedia.org/wiki/Psychologe#Schweiz) gesetzlich geschützt (danke an nggalai für den Hinweis)
mehr dazu siehe auch der Wikipedia-Eintrag Psychologe (http://de.wikipedia.org/wiki/Psychologe)
b) Ein Diplom-Psychologe darf mit Abschluß KEINE Leute behandeln, dafür benötigt er eine 3-5-jährige Zusatzausbildung
c) Die Begriffe Schizophrenie usw. sind Bestandteile der Psychiatrie, und die Psychiatrie ist der Disziplin Medizin zugeordnet!
d) Nur der Psychiater darf Menschen einweisen, Medikamente verschreiben etc., der Psychiater macht Diagnosen usw., er behandelt sozusagen die Hardware des Menschen, das Gehirn und all seine Erkrankungen darum. Ein alter Begriff ist beispielsweise exogene Psychosen und endogene Psychosen. Exogene Psychosen kommen von nachweisbaren externen Einflüßen, d.h. die Krankheit beruht auf einem Schaden im Gehirn, sei es genetisch, Unfall etc., und diese Art von Krankheiten behandelt der Psychiater
e) ein Psychotherapeut (oder korrekter Ausdruck psychologischer Psychotherapeut) behandelt endogene Psychosen (alle Krankheiten, die aufgrund einer seelischen Störung beruhen). Der Begriff Psychotherapeut ist gesetzlich geschützt. Ich darf mich beispielsweise nicht Psychotherapeut nennen, darf aber Psychotherapie machen!
Ein Psychotherapeut darf mit kassenärztlicher Zulassung aktuell folgende Verfahren anbieten:
Psychoanalyse nach Freud (die klassische Couch)
Dauer: 1-3 Jahre, entweder eine Sitzung pro Woche
oder mehrere Sitzungen pro Woche über ein Jahr
Tiefenpsychologie (nach Jung)
Dauer: 1-3 Jahre, entweder eine Sitzung pro Woche
oder mehrere Sitzungen pro Woche über ein Jahr
Gestalttherapie - ist mittlerweile, nach Auskunft einiger Forenmitglieder hier, mittlerweile bei den psychologischen Psychotherapeuten auch möglich, und wird sogar u.U. von den Kassen übernommen.
kognitive Verhaltenstherapie - hier sollte man sich unbedingt vorher beim psychologischen Psychotherapeuten oder der Krankenkasse erkundigen, welche Verhaltenstherapien übernommen werden.

Alle anderen Verfahren wie Gastalttherapie, sonstige Verhaltenstherapien, Gesprächstherapie, Psychodrama etc. darf ein psychologischer PT nicht ausüben. Bevor bei Psychosen eine Psychotherapie gemacht werden darf, muß immer zuerst immer durch Untersuchungen ausgeschlossen werden, das eine physische Krankheit dahinter steckt und der Psychiater konaktiert werden.
g) Es gibt da noch den Heilpraktiker eingeschränkt auf Psychotherapie (den ich beispielsweise habe), der ebenfalls seelisch heilerisch, genau wie der Psychotherapeut, nach einer staatlichen Prüfung, nach Heilpraktikergesetz arbeiten darf. Ein Heilpraktiker darf im psychischen Bereich im Prinzip die selben Verfahren anbieten wie ein psychologischen Psychotherapeuten. Er darf aber keine medizinischen Diagnosen erstellen noch darf er Medikamente verschreiben.
h) In dem Moment, wo ein Mensch heilerisch in irgend einer Art Tätig ist, muß er, nach Heilpraktiergesetzt, eine staatliche Prüfung ablegen und eine staatliche Erlaubnis vorweisen. Ohne diese machen sich jeder, der in solchen Bereichen ohne Erlaubnis tätig ist, strafbar!
3) Ein Psychologe hat somit überhaupt nichts mit der Diagnose von psychischen Krankheiten oder Störungen zu tun, sondern er beschäftigt sich lediglich mit dem Verhalten des Menschen

4) Es gibt - wie in allen Berufen, Quereinsteiger und Umsteiger, bzw. Menschen, die sich weiter qualifiziert haben. Ein normaler Arzt mit zusätzlicher psychotherapeutischen Ausbildung darf dann eben sehr wohl diverse Medikamente verschreiben, genau wie ein psychologischer Psychotherapeut, der sich in der Medizin weiter gebildet hat.

5) Für die Diagnose von psychischen Krankheiten und Störungen gibt es zwei Standardwerke:

a) IDC-10 (in verschiedenen Versionen)
b) DSM 3-4 (in verschiedenen Versionen)

Dabei werden die Definitionen immer wieder ständig überarbeitet. Eine Störung liegt erst dann vor, wenn diese Diagnosen permanent und über einen längeren Zeitraum festgestellt werden und eine deutliche Beeinträchtigung des Lebens darstellen.
Ihr könnt ganz einfach selbst prüfen, ob ein Berater seriös ist:

Hat er eine entsprechende Ausbildung genossen? Sprich, hatte er eine Therapieform in einer Ausbildung gelernt? Es gibt viele Therapien, die bis heute nicht von den Kassen anerkannt sind, z.B. Psychodrama, Verhaltenstherapie, diverse Gesprächstherapien usw., ein Überblick siehe Psychotherapeutische Schulen (http://arbeitsblaetter.stangl-taller.at/PSYCHOTHERAPIE/). Selbst die sehr wirksame Verhaltenstherapie war, bis vor kurzen, nicht anerkannt. All diese Therapieformen müssen, um heilerisch tätig zu sein - im Sinne des Heilpraktikergesetzes - eine Prüfung ablegen, daß sie keine Gefärdung für die zu behandelnden Menschen darstellen. Auch ein Psychologe muß das tun, wenn er ohne die 3-5 jährige Zusatzausbildung zum psychologischen Psychotherapeuten behandeln will.
Hat er die Amtsarztüberprüfung erfolgreich gemacht? Bei der schriftlichen und mündlichen Amtsarztprüfung wird getestet
a) bei Heilpraktikern: beherrschen sie die gängigen Krankheitsbilder, um Beispielsweise eine TBC oder Virenerkrankung festzustellen
b) bei Heilpraktikern beschränkt auf Psychotherapie: Können sie endogene und exogene Psychosen feststellen, kennen sie alle psychischen Krankheitsbilder.
c) für beide - stellt die Person für andere keine Gefahr dar, sprich kennt diese Person die gängige Gesetzeslage, handelt sie verantwortlich etc.
Wer die Amtsarztprüfung erfolgreich absolviert hat, darf heilerisch tätig sein im Sinne des Heilpraktikergesetzes. Er muß für seine Leistungen keine MwSt abführen.
Hat er sich selbst mal analysieren lassen, sprich, lag er selbst mal auf der Coach? Gerade im Heilpraktikerbereich gibt es viele, die das nicht tun oder getan haben, als psychologischer Psychotherapeut ist es gesetzlich vorgeschrieben! Ich halte das für unabdingbar, überhaupt als Berater arbeiten zu können.
Geht er in Supervision? Ein Berater sollte immer sich selbst hinterfragen, ob er einen guten Job macht. Dazu geht der Berater oder Therapeut wieder selbst zu einen/mehreren Berater oder Therapeuten, um seine aktuellen Fällen zu besprechen, und um Fehler zu entdecken. Gerade bei Übertragung/Gegenübertragung ist Supervision Pflicht! Dazu sind aber selbst psychologische Psychotherapeuten nicht verpflichtet!
Mit welchem Wertesystem arbeitet der Berater? Ein guter Berater gibt kein Wertesystem oder Moralsystem vor. Er bliebt neutral, und orientiert sich am Wertesystem (soweit möglich) des Klienten! Wenn ein Therapeut oder Berater anfängt, daß ein Entität oder ein olles Buch tolle Tipps für die Behandlung geben (das ist jetzt ein überspitztes Beispiel), Finger weg. Er darf natürlich eine Meinung haben, und die durchaus auch kundtun. Aber das Interesse des Therapeuten soll immer der Klient sein. Ein tiefer christlicher Therapeut, der dann einen gläubigen Muslim oder einen Atheisten behandelt, tut dann eher nicht gut.
Bietet der Berater eine Probestunde an? Nicht alle tun das, aber ich finde das an sich gut, daß der Klient sich erst mal den Berater anschauen kann, und sich allgemein - ohne weitere Verpflichtungen - informieren kann.
Ein guter Berater/Therapeut weiß, wo seine Grenzen liegen! Ein guter Berater macht immer erst mal Differentialdiagnose, d.h. er schickt seine Klienten immer erst zu Fachärzten und Medizinern, um exogene Psychose (psychische Krankheiten, die physiologisch bedingt sind, z.B. durch Schädeltrauma) auszuschließen. Ebenso gibt er den Fall an psychologische Psychotherapeuten und Psychiater ab, wenn eine Medikation angebracht ist (z.B.bei schweren Depressionen mit Selbstmordgefahr), oder eine längerfristige Behandlung nötig sind (sexueller Mißbrauch etc.). Der gute Berater schaut nicht auf den Geldbeutel und versucht den Klienten mit aller Gewalt bei sich zu behalten. Wenn der Fall seine Kompetenz übersteigt, gibt er ihn an einen psychologische Psychotherapeuten weiter. Er kann aber, nach wie vor, zusätzlich mit dem Klienten weiterarbeiten.
Ein guter Berater/Therapeut gibt keine blinden Heilversprechungen ab! Er kann darüber berichten, welche Methode unter welchen Umständen zum Erfolg geführt hat. Er gibt aber keine blinden Versprechen geschweige den einen garantierten Heilungserfolg ab. Jeder Fall und jeder Mensch ist individuell, es gibt leider auch beratungsresistente Fälle, bei denen einen Psychotherapie nichts bringt, oder die vielleicht anderen Hilfe bedürfen. Der gute Berater schaut sich erst mal den Fall an, macht sich ein Bild von dem Menschen, und fragt ihn nach seinen Zielen, was er erreichen möchte.

Wenn ein Berater mit dubiosen Mittelchen kommt, dann geht weg und wechselt den Berater. Wenn Euch etwas suspekt beim Berater vorkommt, könnt Ihr jederzeit zu einem anderen Therapeuten gehen und nachfragen, ob das ok ist, was der da treibt. Jeder seriöse Berater/Therapeut stimmt der Überprüfung auch zu. Block er hier ab, und verweist auf eine angeblich geheime Methode, die nur er beherrscht, wechselt sofort den Berater.

Vor- und Nachteile psychologischer Psychotherapeut, Psychotherapie mit Heilpraktikern:

psychologischer Psychotherapeut

Bei einem psychologischer Psychotherapeut werden nur langfristige Behandlungen angeboten, die mindenstens 1-3 Jahren gehen, und die auch von der Krankenkasse bezahlt werden. Abbruch ist meistens nicht möglich, es muß der definierte Zeitraum wahrgenommen werden. Es werden feste Zeiten vorgegeben (mindestens 1 mal pro Woche fest, und immer hintereinander, Aussetzen meistens nicht möglich). Verzögert ein Klient die Behandlung schuldhaft selbst, so muß er die Kosten dann direkt selbst übernehmen. Die Behandlung und den Behandlungsweg gibt der Therapeut vor. Der psychologische Psychotherapeut verfügt über eine 3-5 Jahre fundierte Ausbildung. Diese Ausbildung ist aber keine Garantie dafür, daß er seinen Job auch beherrscht. Das mehrere Jahre Psychiatrieerfahrung einen Menschen prägen, sollte bekannt sein, deshalb haben, manchmal nicht ganz unberechtigt, Psychotherapeuten einen gewissen Ruf
Der anerkannte Seriösitätsfaktor ist beim psychologischen Psychotherapeut eindeutig höher! Durch die intensive Ausbildung ist eine hohe Qualität in den meisten Fällen gegeben. Jedoch werden nur einige wenige Methoden zur Behandlung des Klienten anerkannt, es gibt kaum Abweichungen in der Heilmethode. Unter Umständen ist ein psychologischen Psychotherapeut berechtigt, Medikamente zu verschreiben.

Berater und Therapeut nach Heilpraktikergesetz

Bei einem freien Berater/Therapeuten nach Heilpraktikergesetz kann nicht per Krankenkasse abgerechnet werden. Sie sind aber in der Termin- und Zeitraumgestaltung wesentlich flexibler und freier. Es kann auch mal ein Termin z.B. nur alle 4 Wochen erfolgen, oder es wird eine Kurzzeitberatung für 10 Stunden vereinbart. Alle Kosten muß der Klient selbst tragen, er hat aber auch eine größere Handlungsfreiheit, und er kann teilweise den Weg vorgeben, was besprochen und behandelt wird. Der Berater darf keine Medikamente verschreiben (außer öffentlich zugängliche Mittel wie z.B. Baldriantropfen).

Es gibt hier unterschiedliche Ausbildungszeiten, die seriös, aber auch dubios sein können. Fakt ist, das für die Amtsarztüberprüfung keine Ausbildung erforderlich ist. Gesunde Skepsis und Vorsicht ist hier angebracht. Die Amtsarztprüfung (schriftlich und mündlich) zeigt jedoch schnell, ob der angehende Berater gewisses Wissen vorweisen kann. Bei Gefahr wird die Anerkennung als Heilpraktiker aberkannt.

Großer Vorteil eines Berater/Therapeuten nach HPG, er kann mit den Heilmethoden flexibler arbeiten (da ja nachgewiesen ist, daß sie nicht schaden). Die Qualität ist, je nach Ausbildung und Schulung, sehr unterschiedlich. Sie kann sehr gut sein, sie kann aber auch sehr schlecht sein. Viele Heilpraktiker machen keine Supervision und gehen auch selbst nicht auf die Coach, was ich persönlich für falsch und fahrlässig halte.

Berater und Therapeut ohne Heilpraktikergesetz

Diese dürfen nicht heilerisch tätig sein, und kann angezeigt werden. Diese dürfen eine Beratungsleistung anbieten, die nicht das Ziel eines Heilerfolges haben, die auch der MwSt-Pflicht unterliegt. Er unterliegt überhaupt keiner Kontrolle. Hier ist immer große Vorsicht angebracht.

Wenn Ihr unsicher seit, geht mit einer Person Eures Vertrauens gemeinsam zu einem Termin. Leider kann kein Berater oder Therapeut seine Kompetenz vorher beweisen (außer den Stichpunkten oben). Ihr müßt es selbst herausfinden, ob er Euch liegt, ob Ihr ihm vertrauen könnt. Fragt im Bekanntenkreis nach, oder laßt Euch vom Arzt einen empfehlen. Macht eine Probestunde. Gute Leute sprechen sich rum, und haben einen gewissen Ruf, von ganz schlechten hört man leider zu wenig. Die Ausbildung alleine sagt noch nichts aus, ob ein Berater auch kompetent ist und ob er sein Fach beherrscht. Das ist in allen anderen Berufsgruppen auch nicht anders.

Wie kommt man zu einer Therapie?

Bezahlung über Krankenkasse

Man geht zu einem Hausarzt seines Vertrauens. Wichtiger Punkt, je offener und ehrlicher Ihr seit, um so eher bekommt Ihr eine Psychotherapie verschrieben. Ihr bekommt beim Haus- oder Facharzt dann eine Überweisung für einen psychologischen Psychotherapeuten. Fragt nach einer Empfehlung beim Hausarzt oder Bekanntenkreis nach. Ihr dürft Euch selbst jeden psychologischen Psychotherapeuten aussuchen, der die Approbation hat, sprich, die Krankenkasse bezahlt. Ihr dürft auch den Therapeuten wechseln, wenn es möglich ist! Dafür muß aber eine Begründung vorliegen.

Es gibt aber auch einen freien Psychomarkt. Hier müssen die Kosten alleine vom Klienten getragen werden. Hier habt Ihr aber freie Wahl, könnt jederzeit den Therapeuten wechseln, und Ihr könnt den Zeitraum selbst festlegen. Die Kosten liegen dabei von 30-100 EUR pro Beratungsstunde (45 Minuten).

Wie lange dauert ein Gespräch bzw. eine Therapie

Eine von der Krankenkasse bezahlte Therapie dauert 1-3 Jahre, mit vorgeschriebenen Besuch 1-3 wöchentlich. Natürlich sind Pause bzw. Urlaub möglich.

Bei freien Beratern und Therapeuten können für kurzfristigen Probleme und Themen (Berufswechsel, Partnerschaftsprobleme etc) eine Kurzzeitberatung oder Therapie vereinbart werden (5-10 Stunden).,

Üblich ist eine wöchentliche Beratungsstunde a 45 Minunten! Bei Bedarf auch 2 Beratungsstunden hintereinander

Verhalten im Notfall:
Es gibt in allen größeren Städten den psychiatrischen Notdienst. Wer akute und dringende Probleme hat, sollte sich hier hinwenden. Weiterhin gibt es auch diverse Tagesklinken und Notfallstellen in Krankenhäusern.

Hierzu einfach mal bitte selbst per Suchmaschine im Netz nachforschen, da die verantwortlichen Stellen und Telefonnnummern natürlich abweichen.

Dazu kann man auch jederzeit diverse TelefonSeelsorge etc. kontaktieren, die einem weiterhelfen können.

Gesetzeslage
Für die Unterbringung und für die Personen mit psychischen Erkrankungen gibt es spezielle Gesetze, die sogenannten Psychisch-Kranken-Gesetz, abgekürzt mit PsychKG (http://de.wikipedia.org/wiki/Psychisch-Kranken-Gesetz). Diese sind in den Bundesändern unterschiedlich geregelt, beispielweise gibt es in Baden-Württemberg und Bayern und im Saarland Unterbringungsgesetz, in Hessen gibt es ein Freiheitsentziehungsgesetz.

Man kann Menschen heute nicht mehr, wie früher, entmündigen. Sollte eine Person durch psychische Erkrankungen, geistige Behinderungen oder anderweitige Erkrankungen nicht mehr rechtsfähig oder voll geschäftsfähig sein, so kann diese eine amtliche Betreuung beantragen (lassen). Man hat hier aber auch jederzeit das Recht auf Einspruch und Widerspruch.

Psychisch kranke Menschen haben also spezielle Rechte, und solange eine solche Person keine Gefahr für sich oder andere darstellt, kann eine Unterbringung immer nur freiwillig erfolgen. Es gibt Sonderregelung für Selbstmordgefährdung etc., die jedoch von Bundesland zu Bundesland abweichen. Fakt ist, daß in den meisten Fällen jederzeit einer Unterbringung widersprochen werden kann, und daß man sie auch wieder bei Einweisung auf eigenes Risiko wieder verlassen kann und darf. Eine (Zwangs-)einweisung muß von einem Richter angewiesen und genehmigt werden. Kurzfristig können das auch dazu berechtige Personen (Sozialamt) anordnen, wenn Gefahr in Verzug ist, siehe Fall Messimutter hier im Forum.

siehe auch (danke an Gastup² (http://www.forum-3dcenter.org/vbulletin/newreply.php?do=newreply&p=9439815))
http://www.caritas.de/hilfeundberatung/ratgeber/alter/pflegeundbetreuung/patientenverfuegungundvorsorgevollmacht[/QUOTE]
Ich habe den Verdacht, psychisch krank zu sein (z.B. Depression), was tue ich?

Nicht immer muß sofort eine psychische Krankheit vorliegen, wenn diverse psychische Probleme auftauchen. Als Beispiel nenne ich mal Depressionen.

Depressionen müssen nicht unbedingt psychische Ursachen haben. Das kann die Jahreszeit im Winter sein (zu wenig Vitamin D), oder auch organische Ursachen haben. Ein Psychiater oder Psychotherapeut - wenn sie gut und vernünftig bzw. seriös arbeiten - verlangen immer zuerst eine komplette medizinische Untersuchung! Deshalb sollte man immer vorher sich beim Allgemeinarzt überprüfen lassen, z.B. ein komplettes Blutbild beim Allgemeinarzt oder Internisten. Nachteil ist aber, daß die Krankenkassen nur Standardwerte überprüfen, für weitere Werte (Schilddrüse, Zink, Selen, Vitamine) werden extra Gebühren verlangt. Auch können Störungen der Blutversorgung durch das Gehirn (und der damit erfolgende Sauerstoff- und Nährstoffmangel) diverse psychische Erkrankungen hervorrufen. Als Beispiel kenne ich hier versteckte und nicht entdeckte Entzündungen im Herzbereich, oder allgemeine Probleme mit dem Herzen.


Herzschwäche: Sportliches Training hilft Körper und Seele (http://www.wissenschaft-aktuell.de/artikel/Herzschwaeche__Sportliches_Training_hilft_Koerper_und_Seele1771015588606.html)

Nach Angaben der Autoren zeigen 40 Prozent der Herzschwäche-Patienten depressive Störungen, die den Krankheitsverlauf negativ beeinflussen können.
Es gibt nichts schlimmeres als eine falsche Behandlung mit diversen Antidrepressiva, wenn eine ganz andere Ursache für Depressionen vorliegen. Deshalb lieber vorher sich immer komplett beim Allgemein- oder Facharzt durchchecken lassen.

Siehe auch
Spiegel: Angriff aufs Gehirn (http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-87649541.html)

Wer psychische Probleme hat, kann hier natürlich im Forum nachfragen, oder sich bei Freunden und Bekannten Rat holen, oder dort sich sein Herz per Gespräch öffnen. Jedoch rate ich immer, hier zu einem Experten zu gehen. Laien machen oft gravierende Fehler, wie das Verhalten zu bewerten, oder wissen nicht, wie man auf diverse Fragen und Probleme reagieren soll. Für eine kompetente Problemlösung sind jedoch diverses Hintergrundwissen und Techniken der Gesprächsführung und Problemanalyse notwendig, welches die meisten Laien nicht beherrschen.

Für viele menschliche Probleme und Hilfesuche bekomme man heute auch nicht gleich einen Stempel "psychisch krank" aufgedrückt, so daß man hier nicht mit so viel Angst für einen vermeidlichen Makel an die Sache rangehen muß. Es richtig, sich hier professionelle Hilfe zu holen, anstatt vor Scham und Angst sein ungelöstes Problem lange vor sich her zu schieben. Langfristig kann hier mehr Schaden entstehen, deshalb lieber reagieren, als später vielleicht kranker zu agieren.

Wen es interessiert (über mich):
Ich bin berechtigt zur Ausübung der Heilkunde in Psychotherapie (Heilpraktikergesetz), sprich ich habe eine schriftliche und mündliche Amtsarztüberprüfung (2002) hinter mir, und darf mich Heilpraktiker, eingeschränkt auf Psychotherapie nennen. Ich habe die Ausbildung bei der Paracelsus-Schule in Berlin gemacht, die normalerweise 3,5 Jahre geht. Ich habe diese Ausbildung in ca. 2 Jahren durchgezogen, da ich einfach mehrere Unterrichtsblöcke (Einstiegerjahr Stufe I., Vertiefendender Stufe II. Forgeschritten Stufe III) gleichzeitig besucht habe. Dazu hatte ich Minimum 4 mal unter der Woche 4-5 Stunden Unterricht, dazu noch jedes 2.Wochenende Samstag und Sonntag jeweils 6-8 Stunden Unterricht bei 3-5 praktisch arbeitenden Psychotherapeuten. Bei einem war ich 9 Monate jede Woche in Therapie, er ist auch mein gelegentlicher Supervisor. Zudem habe ich noch eine gute Freundin, ihres Zeichens Dr. und psychologische Psychotherapeutin, freudsche Richtung, die mittlerweile knapp an die 60 ist, und über sehr viel Therapieerfahrung verfügt, und die ich immer wieder um Rat frage, wenn ich mal nicht weiter weiß oder weiterkomme. Als Nebeneffekt: 1989-1992 hatte ich Psychologie als Nebenfach in meinem Hauptstudium, das war nur rein Theorie. Die Ausbildung in der Paracelsus-Schule war im Gegensatz sehr praktisch aufgebaut. Da Leute unterrichtet haben, die selbst therapieren, fand ich die Ausbildung hier sehr gut. Praxis läßt sich halt durch nichts ersetzen.

Beratungserfahrung habe ich in über 20 Jahren dadurch gesammelt, daß ich ehrenamtlich Obdachlosenbetreuung gemacht habe, Seelsorge von älteren Menschen, Begleitung in Therapien von Drogenabhängigen. Dann betreibe ich seit 27 Jahren Kampfkunst, 2 Jahre Kinder und Jugendtrainer Karate. Ab 1989 hab ich chinesische Kampfkunst bei einem Asiaten gelernt, welche auch in die Richtungen Tai Chi und Qi Gong ging, sprich geht auch in die Richtung Atem- und Körpertherapie. Die Gruppen waren von 30-50 Leuten, die auch alle seelisch betreut wurden. Ab 1991 war ich hier auch immer als Co-Assistent und Unterstützung tätig. Seit 1996 arbeite ich selbstständig als KK-Lehrer in Berlin, hatte Gruppen von 10-30 Leuten, habe auch einen wöchentlichen Meditationskurs angeboten. Da ich merkte, daß man hier doch mehr Wissen braucht, um die Leute effektiv beraten zu können, habe ich 2000 mit der Ausbildung zum psychologischen Berater bei der oben genannten Schule angefangen. Durch all die bisherigen Erfahrungen kann ich viele Bereiche gut verknüpfen, habe auch z.B. auch Erfahrungen mit Trance und Hypnose sammeln können, und habe auch einen Seminarleiterschein in autogenem Training. Seit ca. 3 Jahren ruhen, bedingt durch meine Arbeitsstelle in Nürnberg, die Geschichte etwas.

Thowe
2010-05-29, 15:35:02
Dieser Thread ist bewusst geschlossen, damit er ein "simples" Sticky bleibt. Sollte er mal editiert werden müssen o. Ä., so bitte ich um eine private Nachricht an mich.

Anregungen und Fragen können hier gestellt werden: http://www.forum-3dcenter.org/vbulletin/showthread.php?p=8053736