PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : BAFÖG während des (Pflicht-)Praktikums?


baker
2010-05-28, 20:03:50
Hallo,

ich studiere an einer Fachhochschule und trete nächstes Semester mein Praxissemester an. Ich habe schon öfter gelesen, dass man auch während des Praktikums BAFÖG beziehen kann, sofern es sich um ein Pflichtpraktikum handelt, sprich ein Teil des Studienplans ist. Allerdings habe ich nirgends Infos gefunden, bis zu welchem Praktikumseinkommen BAFÖG gezahlt wird. Oder wird bei einem Pflichtpraktikum das Gehalt gar nicht angerechnet? Ich verdiene 900€ im Monat. Lohnt es sich,BAFÖG zu beantragen? Normalerweise bekomme ich fast den Höchstsatz.

Danke für eure Hilfe.

Rockhount
2010-05-28, 20:14:11
In solch speziellen Fällen hilft, o wunder, der für Deinen Bafög-Antrag zuständige Sachbearbeiter im Studentenwerk :)

Ich kann mir nicht vorstellen, dass das Einkommen nicht angerechnet wird, da man als Bafög-Empfänger ja nen max. Betrag von 4200 € dazuverdienen darf (exl. irgendwelcher sonstiger evtl. anrechenbarer Größen). 900*6 = 5400...insofern...

baker
2010-05-28, 20:17:01
In solch speziellen Fällen hilft, o wunder, der für Deinen Bafög-Antrag zuständige Sachbearbeiter im Studentenwerk :)



Bis zum 7.6. im Urlaub... und beim Ersatzamt ist heute niemand ans Telefon gegangen :rolleyes:

Rockhount
2010-05-28, 20:24:15
My fault! Ich vergas (wie konnte das passieren?), dass die Studentenwerke ja keine Urlaubsvertretung haben, hatte damals bei nem Antrag ein Problem in der Sache...

Sry

Gouvernator
2010-05-28, 20:31:32
900€ für welchen Zeitraum? Du kannst es so drehen das du nur so viel verdienst das du unterhalb des Limits bleibst. Damit du 4k€ und den Bafög kriegst.

Spasstiger
2010-05-28, 20:59:50
Hier wird es vorgerechnet: http://www.studis-online.de/StudInfo/Studienfinanzierung/praktikum.php?seite=3.
Für die Berechnung des Abzugs vom Bafög-Bedarfs wird kein Freibetrag auf die Dauer des Praktikums angerechnet:
http://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/paragraph/23.php.
Heißt: Wenn du ein Pflichtpraktikum absolvierst, bekommst du weniger Bafög, als wenn du den gleichen Betrag nebenher verdienen würdest.

Sorkalm
2010-05-28, 21:05:04
900€ für welchen Zeitraum? Du kannst es so drehen das du nur so viel verdienst das du unterhalb des Limits bleibst. Damit du 4k€ und den Bafög kriegst.

Willst du das über 2 Jahre strecken, oder wie?


@baker:
Kriegst du noch Kindergeld oder nehmen deine Eltern einen Kinderfreibetrag in Anspruch? Der würde in dem Zeitraum nämlich wegfallen, weil das nur bis zu einem Jahreseinkommen von 8004 Euro gezahlt wird, wobei das aber monatlich geprüft wird (und du bekommst wohl mehr als die 8004/12 = 667 Euro). [steht in §32 (4) S. 2 + 7 EstG]

baker
2010-05-28, 21:11:12
Willst du das über 2 Jahre strecken, oder wie?


@baker:
Kriegst du noch Kindergeld oder nehmen deine Eltern einen Kinderfreibetrag in Anspruch? Der würde in dem Zeitraum nämlich wegfallen, weil das nur bis zu einem Jahreseinkommen von 8004 Euro gezahlt wird, wobei das aber monatlich geprüft wird (und du bekommst wohl mehr als die 8004/12 = 667 Euro). [steht in §32 (4) S. 2 + 7 EstG]

Also mehr als 8004€ werd ich nicht bekommen, da das Praktikum ja nur 6 Monate geht und ich sonst relativ wenig verdient habe nebenbei. Und ja, ich bekomme Kindergeld.

Spasstiger
2010-05-28, 21:19:20
Angenommen, das Praktikum liegt vollständig in dem Bewilliguns-Zeitraum von 12 Monaten, in dem du die 8004€ verdienst. Du lässt dir keine zusätzlichen Werbungskosten anrechnen (77€ werden pauschal pro Monat angerechnet).
Dann werden dir rund 336€ im Monat vom Bafög-Bedarf abgezogen. Wenn du also ohne eigenes Einkommen über 336€ monatlich bekommen würdest (hängt vom Elterneinkommen, deinen Rücklagen/Wertanlagen, deiner Wohnsituation etc. ab), dann würdest du in diesen 12 Monaten Bafög bekommen.

/EDIT: Wenn man nur für einen Bewilligungszeitraum von 6 Monaten rechnet und 6*900€ = 5400€ als Einkommen für das Pflichtpraktikum annimmt, dann werden dir vom monatlichen Bedarf 323€ abgezogen.

cyrix1
2010-05-28, 21:49:27
Hallo,
also wie Spasstiger ja schon sagt, werden bei einem Pflichtpraktika keinerlei Freibeträge berücksichtigt. Von deinem Einkommen werden aber die anteiligen Werbungskosten (insgesamt 450EUR für 6 Monate) abgezogen und zudem noch die Sozialpauschale (21,5% von dem Einkommen abzgl Werbungskosten, hier also 1064 EUR) subtrahiert.

Dein anzurechnendes Einkommen im gesamten Bewiligungszeitraum (Std 12 Monate) wäre somit 5400EUR - 450EUR - 1064EUR = 3886 EUR.
Pro Monat also 324 EUR.

Wenn du nun während des Praktikums in Miete (außerhalb der Elterlichen Wohnung) wohnst, liegt dein Grundbedarf bei 512EUR, zahlst du mehr Miete als 250 EUR (glaube um den dreh lag es) kriegst du noch einen Mietzuschuss von 72EUR.

Sollten nun die weiteren Umstände so sein, dass das Einkommen deiner Eltern nicht berücksichtig wird (eben weil es abzgl allem, z.B. Geschwisterregelung etc. zu gering ist), werden eben nur die oben aufgeführten 324EUR von dir im Monat angerechnet.
Dir stehen dann immer noch 512 + 72 - 324 = 260 EUR Bafög pro Monat zur Verfügung.

//Edit
Naja doppelt hält besser, hatte es schnell per Copy&Paste (wegen Login-Session ausgelaufen) gepostet.

Aber was noch wichtig ist, nachdem du dein Praktikum absolviert hast (und vll wieder daheim wohnst), solltest du gleich einen Änderungantrag stellen,
weil dann dein Grundbedarf auf 414 EUR sinkt und der Mietzuschlag natürlich wegfällt.
Machst du das nicht, erhälst du eine zeit lang zu viel Bafög, welches das Amt dann am Jahrenende auch wieder zurückwill. Aber den Regress kann man glaube ich auch aufschieben.. Auf alle fälle zahlen die dir dann zukünftig nur den Förderungsbeitrag aus, und nehmen den zinslosen Kredit-Anteil für die Tilgung des zuvielbezahlten Bafögs...

baker
2010-05-28, 22:43:21
Hallo,

also ich wohne nicht mehr zu Hause und so würde der Miet Zuschuss nicht wegfallen. Danke nochmals für die Aufstellung.

Was ich bis jetzt noch nicht erwähnt habe: Ich werde im Anschluss an mein Praktikum ein Auslandssemester machen, für das ich auch Auslands BAFÖG beantrage. Das heißt für mich jetzt aber, dass mein Bewilligungszeitraum nur 6 Monate ist oder? Sprich von August bis Januar (der Bewilligungszeitraum für das Praktikum) und dann Februar bis Ende Auslandssemester. Da das Auslandsbafög ja ein anderer Antrag und eine andere Bewilligung ist, muss ich die 3886 also durch 6 teilen, oder? Das wären dann ja über 600€ und das wäre dann mehr als ich sowieso BAFÖG bekomme. Also würde BAFÖG für mich während des Praktikums komplett wegfallen auf grund des kurzen Bewilligungszeitraums?

cyrix1
2010-05-30, 21:17:12
Hallo,
würde ich in dem Fall genauso wie du sehen, also einen BWZ von 6 Monaten und dem daraus resultierenden Wegfall des Bafögs. Aber habe mit Auslands-Bafög bisher noch keine Erfahrungen gemacht (war für mich bislang nicht von Belang) und kann dir deshalb da auch nicht weiterhelfen...

Da muss dir wirklich das zuständige Bafög-Amt weiterhelfen bzw. dessen Vertretung. Kann mir nicht vorstellen dass du da morgen keinen Sachbearbeiter ans Telefon kriegst :wink: