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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Onlinebanking - Namenslänge des Begünstigten


boxleitnerb
2010-05-29, 06:44:31
Bei meiner Bank ist man in der Zeichenzahl begrenzt - kann dann eine sinnvolle Abkürzung trotz eindeutiger Kontonr. und BLZ zu Probleme bei der Überweisung führen?

Franklin
2010-05-29, 07:01:45
Nein, es wird nur noch die reine Bankverbindung , sprich Kontonummer und BLZ abgeglichen.
Den Namen braucht das Institut für eine Gutschrift nicht mehr abgleichen.
Trage es soweit wie möglich ein und gut sollte es sein.

boxleitnerb
2010-05-29, 07:03:27
Prima, danke :)

derpinguin
2010-05-29, 10:20:23
So ein Blödsinn. Wie kann man denn Die Namenslänge so kurz machen, dass der nichtmehr reinpasst?

sun-man
2010-05-29, 11:49:05
Dann überweis bitte mal namentlich dem Herrn Guttenberg auf einem Standard Überweisungsträger. Willkommen in der Welt in der es länger Namen als Alex oder Tim gibt. 27 Stellen beinhaltet der Papierträger, der elektronische der Vereins und Westbam (Hypo) übrigens auch.

Karl-Theodor Freiherr von und zu Guttenberg
oder folgende Vornamen gehören auch noch dazu Maria Nikolaus Johann Jacob Philipp Franz Joseph Sylvester

GBWolf
2010-05-29, 12:30:51
Als Name kannste auch XXX eintragen, spielt keine Rolle mehr bei Überweisungen.

Nur Kontonummer und BLZ werden ausgewertet.

Hier ein Beleg für alle die es damals nicht mitbekommen haben:

http://www.welt.de/die-welt/finanzen/article7557821/Ein-Tippfehler-und-das-Geld-ist-weg.html

Black-Scorpion
2010-05-29, 20:10:37
Stimmt nur bis zu dem Zeitpunkt wo ein Zahlendreher drin ist und es das Konto nicht gibt.
Dann wird nach dem Namen gesucht.

boxleitnerb
2010-05-29, 20:31:34
Grad bei Institutionen/Vereinigungen ist es blöd. Privatärztliche Verrechnungsstelle xyz z.B.

derpinguin
2010-05-29, 20:55:47
Man muss ja nicht alle Vornamen aufführen.

huha
2010-05-29, 21:03:26
Stimmt nur bis zu dem Zeitpunkt wo ein Zahlendreher drin ist und es das Konto nicht gibt.
Dann wird nach dem Namen gesucht.

Nein, nicht mehr. Wie schon in dem Link oben beschrieben, wird nur noch nach der Kontonummer geschaut. Wenn's das Konto nicht gibt, dann kommt das Geld zurück.

-huha

doublehead
2010-05-29, 21:11:47
Und hat man mit Konsequenzen zu rechnen, wenn man beim Verwendungszweck aus Scherz "Schutzgeld", "1 Kg Koks" oder "Honorar für Auftragsmord" angibt?

Skorpion
2010-05-30, 00:00:28
Und hat man mit Konsequenzen zu rechnen, wenn man beim Verwendungszweck aus Scherz "Schutzgeld", "1 Kg Koks" oder "Honorar für Auftragsmord" angibt?Das wird wohl nicht abgeglichen werden, wäre wohl ein enormer Aufwand für die Banken.
Bei Firmen ist auch meist die 27 Zeichen Grenze ausgeschöpft.

huha
2010-05-30, 00:14:42
Und hat man mit Konsequenzen zu rechnen, wenn man beim Verwendungszweck aus Scherz "Schutzgeld", "1 Kg Koks" oder "Honorar für Auftragsmord" angibt?

Ja.
Ich weiß auch nicht, warum Leute immer auf die Idee kommen, solche lustigen "Späße" zu treiben.

-huha

derpinguin
2010-05-30, 01:07:53
Gibt es wirklich jemanden, der die Verwendungszweck Zeile prüft?

huha
2010-05-30, 01:46:36
Sicher nicht regelmäßig, aber wenn man irgendwie verdächtig wird, dann könnte das schnell unangenehm werden.

-huha

siegemaster
2010-05-30, 06:43:37
Es kann durchaus ärger geben! Ein Bekannter von mir hat vor Jahren um sein neuen Online-Banking Account auszuprobieren abends eine Scherzüberweisung in höhe von 1 Cent (!) an seine Mutter (!!) getätigt und als Verwendungszweck "Drogen, Sex, Gangbang" eingegeben. Am nächsten Mittag standen die Cops bei ihm vor der Tür und haben ihn und seine Mutter dazu befragt ob sie mit Drogen oder Menschenhandel zu tun haben. Kein Scherz.

Marc-
2010-05-30, 10:17:28
Stimmt nur bis zu dem Zeitpunkt wo ein Zahlendreher drin ist und es das Konto nicht gibt.
Dann wird nach dem Namen gesucht.


Nein.
wenn das der fall sein sollte kommt das geld im zweifelsfalle zurueck. alles andere wäre nämlich fahrlässig durch die bank und wuerde sie im zweifelsfall haftbar machen.

Relevante angaben sind ausschliesslich BLZ und Kontonummer.

Sollte eigentlich auch jeder kurz vor dem Jahreswechsel durch neue AGBs von seiner Bank bekommen haben. Ist nämlich deutschlandweit verbindlich eingeführt worden im vorfeld zur geplanten europäischen Bankenrichtlinie.

Marc-
2010-05-30, 10:18:25
Es kann durchaus ärger geben! Ein Bekannter von mir hat vor Jahren um sein neuen Online-Banking Account auszuprobieren abends eine Scherzüberweisung in höhe von 1 Cent (!) an seine Mutter (!!) getätigt und als Verwendungszweck "Drogen, Sex, Gangbang" eingegeben. Am nächsten Mittag standen die Cops bei ihm vor der Tür und haben ihn und seine Mutter dazu befragt ob sie mit Drogen oder Menschenhandel zu tun haben. Kein Scherz.
Urban legend...

Gunslinger
2010-05-30, 10:45:36
Urban legend...

Die Banken haben durchaus Prüfsoftware laufen, die nach diversen Auffälligkeiten sucht. (zb Aufgrund Richtlinien zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung)

Marc-
2010-05-30, 10:47:20
Die Banken haben durchaus Prüfsoftware laufen, die nach diversen Auffälligkeiten sucht. (zb Aufgrund Richtlinien zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung)
und du glaubst das bei so einem verwendungstext wie oben genannt bei einer überweisung von einem cent ein sonderkommando ausrueckt? Diese prüfsoftware schickt auffällige zahlungen zur überprüfung an personal... und die schicken bei sowas garantiert KEIN rollkommando.

Gunslinger
2010-05-30, 11:00:35
und du glaubst das bei so einem verwendungstext wie oben genannt bei einer überweisung von einem cent ein sonderkommando ausrueckt? Diese prüfsoftware schickt auffällige zahlungen zur überprüfung an personal... und die schicken bei sowas garantiert KEIN rollkommando.

Diese 1 Cent Überweisungen sind eine bekannte Betrugsmethode (http://www.datensicherheit.de/aktuelles/ein-cent-ueberweisungen-betrueger-kombinieren-bankleitzahl-mit-zufallskontonummern-8684). Wird der Betrag nicht rückgebucht, wird vom Konto abgebucht.

Ich wollte eigentlich nur sagen, dass der Überweisungensverkehr sicher nicht gänzlich ohne gewisse Kontrolle von statten geht. Welche Kriterien die Banken anwenden müssen, kenne ich auch nicht.

siegemaster
2010-05-30, 13:33:46
Urban legend...
Tja es ist bei ihm aber passiert. Musst du ja nicht glauben :) und kannst es selber mal ausprobieren.

RoNsOn Xs
2010-05-30, 15:03:49
Schutzgeld und nächtlicher obolus habe ich selbst schon verwendet. nix passiert bisher.

derpinguin
2010-05-30, 16:11:38
Für sexuelle Gefälligkeiten hat auch noch keinen Schutzmann auf den Plan gerufen.

ilPatrino
2010-05-30, 20:01:36
sexuelle gefälligkeiten. mehrmals ohne probleme

Tanya
2010-05-31, 07:13:19
Hab auch schon öfter als V-zweck "Blasehase" angegeben... leider auch ohne Konsequenzen :D

rotkäppchen
2010-05-31, 08:49:32
Grad bei Institutionen/Vereinigungen ist es blöd. Privatärztliche Verrechnungsstelle xyz z.B.

da langt es wenn man PVS xyz einträgt. ;)

nur so als tip.

Nomadd
2012-05-22, 18:58:34
Und hat man mit Konsequenzen zu rechnen, wenn man beim Verwendungszweck aus Scherz "Schutzgeld", "1 Kg Koks" oder "Honorar für Auftragsmord" angibt?

*lol* Das gleiche wollte ich eben gerade auch machen, aber hab mich dann doch noch zurückgehalten, weil sowas bei mir immer in's Auge geht :freak:

Kommen dann echt am nächsten Tag die Bullen und die Staatsaparatniks?

GBWolf
2012-05-22, 19:13:43
nein, kannst da auch XXX oder Hans Wurst reinschreiben, der Empfänger spielt bei überweisungen keine Rolle mehr. Nur KNR und BLZ werden noch geprüft.

Wah Leichenschänder und ich hab echt dasselbe nochmal gepostet O_o