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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Steuerfrage


british_girl
2010-05-30, 09:40:01
Hallo,

was passiert, wenn man jahrelang Steuererklärung gemacht hat, und es dann ab einem gewissen Jahr vergessen hat und nun auch eine Vorladung erh hat, wg Verdacht auf Steuerhinterziehg"?? Mit welcher Strafe kann man als normaler Angestellter (Netto ca. 1.600) rechnen?

Vielen Dank
mfg
british :confused:

Marc-
2010-05-30, 09:53:33
Hallo,

was passiert, wenn man jahrelang Steuererklärung gemacht hat, und es dann ab einem gewissen Jahr vergessen hat und nun auch eine Vorladung erh hat, wg Verdacht auf Steuerhinterziehg"?? Mit welcher Strafe kann man als normaler Angestellter (Netto ca. 1.600) rechnen?

Vielen Dank
mfg
british :confused:
Erstmal ist die frage: warum musst du überhaupt eine steuererklärung machen? Als abhängig bschäftigter mit einkommen nur aus abhängiger beschäftigung und keiner gesplitteten Steuerklasse bist du nicht erklärungspflichtig. Also erstmal die Frage warum.
2. Wieso hast du die steuererklärungen auch auf anforderung nicht gemacht? den vor einer vorladung erhälst du erinnerungen und fristsetzungen vom FA.
3. Normalerweise hätte überschreiten der Fristen auch bereits eine Festsetzung (Schätzung stattfinden müssen).
4. Hast du in den vergangen Steuererklärungen regelmässig höhere Nachzahlungen gehabt?
5. Hast du grösseres erklärungspflichtiges Vermögen oder Einkommen neben deiner ohnehin gemeldeten abhängigen Beschäftigung?
Es ist äusserst ungewoehnlich unter den von dir genannten vorraussetzungen eine VORLADUNg zu bekommen.

Zu deiner Frage:
Damit du eine Strafe wegen Steuerhinterziehung bekommst muss weitaus mehr passieren als das ausbleiben einer erklärung.
- erstens müsste dazu tatsächlich eine erhebliche steuerschuld vorhanden sein die du vorsätzlich nicht erklärt hast.
- zweitens ist die steuerhinterziehung ein aktiver vorgang, kein passiver. Also findet steuerhinterziehung nicht durch einen passiven unterlassungsvorgang statt sondern durch einen aktiven.
Was mich allerdings am meisten wundert: warum hast du auf den bisher garantiert stattgefundenen Schriftverkehr des FA nicht reagiert?

british_girl
2010-05-30, 12:35:12
Hallo Marc.
danke für RÜckantwort.

1. ich kenne mich mit Steuersachen so gut wie garnicht aus
2. ich habe eine Aufforderung erhalten, das ich mich äussern soll warum ich sie nicht gemacht habe und habe darauf geantw. Ganz banal: weil ich es einfach verplant habe, sie zu machen.
3. Ich habe kein Schreiben zu einer "Schätzung" erhalten. Nie!
4. Habe auch noch nie eine Nachzahlung gehabt. Eher andersrum. FA musste mir zahlen.
5. Kein großes Vermögen. Noch nie gehabt. Immer nur mein normales Arbeitseinkommen.
Im Brief steht:
"Ladung tzr Vernehmung im Strafverfahren" (schon das es ein Strafverfahren genannt wird, ist erschreckend)
In dem gg Sie anhängigen Strafverfahren wegen des Verdachts auf Steuerhinterziehung werden Sie zu Ihrer Vernehmung am DATUM beim FA ....... geladen.
Gegenstand Ihrer Vernehmung: Nichtabgabe der Steuererklärung für das Jahr 2004.

So...... also habe ich eine STRAFTAT begangen??? :eek: Ich verstehe nix mehr.
:confused:

british_girl

Marc-
2010-05-30, 12:51:12
Hallo Marc.
danke für RÜckantwort.

1. ich kenne mich mit Steuersachen so gut wie garnicht aus
2. ich habe eine Aufforderung erhalten, das ich mich äussern soll warum ich sie nicht gemacht habe und habe darauf geantw. Ganz banal: weil ich es einfach verplant habe, sie zu machen.
3. Ich habe kein Schreiben zu einer "Schätzung" erhalten. Nie!
4. Habe auch noch nie eine Nachzahlung gehabt. Eher andersrum. FA musste mir zahlen.
5. Kein großes Vermögen. Noch nie gehabt. Immer nur mein normales Arbeitseinkommen.
Im Brief steht:
"Ladung tzr Vernehmung im Strafverfahren" (schon das es ein Strafverfahren genannt wird, ist erschreckend)
In dem gg Sie anhängigen Strafverfahren wegen des Verdachts auf Steuerhinterziehung werden Sie zu Ihrer Vernehmung am DATUM beim FA ....... geladen.
Gegenstand Ihrer Vernehmung: Nichtabgabe der Steuererklärung für das Jahr 2004.

So...... also habe ich eine STRAFTAT begangen??? :eek: Ich verstehe nix mehr.
:confused:

british_girl

Irgendwie nicht wirklich nachvollziehbar.
Wenn du jetzt eine Ladung zu einem gegen dich anhängigen verfahren bekommst hättest du zumindest den eröffnúngsbescheid bekommen muessen.
Mit der anfrage warum du die erklärung nicht abgegeben hast war keine aufforderung zur abgabe verbunden? eigentlich unmöglich.
Für mich klingt das eher so das es um erkenntnisse aus einem anderen Steuerstraffall geht der aus welchem grunde auch immer impliziert das du steuern hinterzogen hättest. Das kann mal vorkommen. Deshalb kann es sein das es erstmal nur ein anfangsverdacht ist der durch aussage leicht ausgeräumt werden kann.
Also erstmal einfach hingehen, anhören worum es eigentlich geht (darauf verweisen das man keine informationen über die einleitung und begründung des verfahrens hat) und zum sachverhalt erstmal nichts sagen (darauf verweisen das man sich in steuersachen nicht auskennt und im falle einer beschuldigung erst anwaltlich beraten lassen möchte). danach kann man weitersehen. U.U ist die sache dann auch schnell erledigt.

british_girl
2010-05-30, 14:08:36
Irgendwie nicht wirklich nachvollziehbar. FINDE ICH AUCH. Ich kann versichern, dass ich WIRKLICH nicht weiss, um was es hier geht (ausser das die LSterklg für 2004 wirklich nicht abgegeben wurde).

Wenn du jetzt eine Ladung zu einem gegen dich anhängigen verfahren bekommst hättest du zumindest den eröffnúngsbescheid bekommen muessen. WAS IST EIN ERÖFFNUNGSBESCHEID?
Mit der anfrage warum du die erklärung nicht abgegeben hast war keine aufforderung zur abgabe verbunden? eigentlich unmöglich. Ganz ehrlich, der Brief mit der Aufforderung ist schon um einiges zurück und mit meiner Antwort dachte ich, dass es erledigt war.
Für mich klingt das eher so das es um erkenntnisse aus einem anderen Steuerstraffall geht der aus welchem grunde auch immer impliziert das du steuern hinterzogen hättest. Das kann mal vorkommen. Das kann mal vorkommen?? Wirklich?? Deshalb kann es sein das es erstmal nur ein anfangsverdacht ist der durch aussage leicht ausgeräumt werden kann. Was soll ich aussagen? Das ich nix auszusagen habe? Oder das ich einfach trottelig war und die Erklärung nicht gemacht habe für 2004? (und die darauffolgenden Jahre eigentlich auch nicht mehr).
Also erstmal einfach hingehen, anhören worum es eigentlich geht (darauf verweisen das man keine informationen über die einleitung und begründung des verfahrens hat) und zum sachverhalt erstmal nichts sagen (darauf verweisen das man sich in steuersachen nicht auskennt und im falle einer beschuldigung erst anwaltlich beraten lassen möchte). danach kann man weitersehen. U.U ist die sache dann auch schnell erledigt.
Das mache ich dann auch so. Vielen Dank für Dein support, hast mir sehr weitergeholfen. Ich weiss, dass es sich wie eine Floskel anhört, aber es stimmt. Ich bin ein ganz klein wenig beruhigter und werde es einfach auf mich zukommen lassen. Thanks, Marc !! :wink:

Marc-
2010-05-30, 19:20:36
Das mache ich dann auch so. Vielen Dank für Dein support, hast mir sehr weitergeholfen. Ich weiss, dass es sich wie eine Floskel anhört, aber es stimmt. Ich bin ein ganz klein wenig beruhigter und werde es einfach auf mich zukommen lassen. Thanks, Marc !! :wink:
Ja diese fälle gibts wirklich. zum beispiel bei ebay geschäften, bei zollfrage oder bei einfachen betriebsprüfungen, gibt es querprüfungen die schonmal dazu führen können auch bei privatpersonen zumindest den anfangsverdacht der steuerhinterziehung zu prüfen. Was sich aber meist recht schnell erledigt. Also solang dir nicht wirklich was handfestes vorgeworfen wird, kein grund zur besorgnis.
Und wie gesagt.... du musst nichts aussagen und solltest erstmal auch nix aussagen. Erstmal einfach nur anhören worum es geht und darauf verweisen das du a) keine ahnung von steuerlichen angelegenheiten hast, b) vor irgendeiner aussage erstmal die papiere sichten möchtest und dich c) evtl anwaltlich beraten möchtest. Punkt. mehr hast du nicht zu sagen erstmal.