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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : GEZ für Arbeitsmittel ?


Zockmaschine
2010-06-07, 03:34:59
Hallo Leute, ich hätte 2 fragen zur GEZ.

1. Muss ich GEZ bezahlen, wenn ich einen Firmenlaptop (kein eigener PC, Fernseher oder Radio) gelegentlich von Zuhause aus betreibe (Rufbereitschaft) und dafür Internet angemeldet habe.

2. Muss man als Arbeitsloser GEZ bezahlen ?

Wenn jemand dazu etwas weiß, lasst es micht bitte wissen...

Schrotti
2010-06-07, 03:55:14
1. keine Ahnung

2. nur ALG2 Empfänger sind befreit (meiner Meinung nach).

synergie
2010-06-07, 07:54:25
1. Wo kein Richter, da kein Henker
2. siehe Schrotti (Antrag kannste aber trotzdem stellen, wird aber denke ich abgelehnt werden).

Black-Scorpion
2010-06-07, 17:06:18
Entweder stehe ich total auf dem Schlauch, oder es stimmt was nicht.
Für was brauchst du als arbeitsloser einen Firmennotebook zur Rufbereitschaft?

Ansonsten muss der Arbeitgeber GEZ bezahlen und nicht du.
Und ja, Arbeitslose sind befreit. Ebenso können auch hörgeschädigte und Rentner einen Antrag auf Befreiung stellen.
Ob er durchkommt ist die andere Frage.

huha
2010-06-07, 17:08:19
Hier (http://www.gez.de/gebuehren/gebuehrenbefreiung/index_ger.html) steht übrigens, welche Voraussetzungen man für eine Befreiung erfüllen muß. Solange man nichts vom Staat kriegt, gibt's auch keine Befreiung.

-huha

stav0815
2010-06-07, 17:11:24
Entweder stehe ich total auf dem Schlauch, oder es stimmt was nicht.
Für was brauchst du als arbeitsloser einen Firmennotebook zur Rufbereitschaft?

Ansonsten muss der Arbeitgeber GEZ bezahlen und nicht du.
Und ja, Arbeitslose sind befreit. Ebenso können auch hörgeschädigte und Rentner einen Antrag auf Befreiung stellen.
Ob er durchkommt ist die andere Frage.
Hat er irgendwo geschrieben dass er arbeitslos is?
Bitte genau lesen :)

Black-Scorpion
2010-06-07, 17:15:57
Hat er irgendwo geschrieben dass er arbeitslos is?
Bitte genau lesen :)
Habe ich getan und mir erschließt sich der Zusammenhang von erstens und zweitens nicht.
Eben weil das eine mit dem anderen nichts zu tun hat.

Das man sich die Fragen auch noch ganz leicht selbst beantworten kann steht auf einem ganz anderen Blatt.
Es gibt nichts was man bei der GEZ nicht nachlesen und/oder runterladen kann.

Zockmaschine
2010-06-08, 22:20:57
Habe ich getan und mir erschließt sich der Zusammenhang von erstens und zweitens nicht.
Eben weil das eine mit dem anderen nichts zu tun hat.

Das man sich die Fragen auch noch ganz leicht selbst beantworten kann steht auf einem ganz anderen Blatt.

Um den Zusammenhang zu erläutern: Zuerst trat erstes zu und bald mache ich Pause (kein Bock auf Maloche und hab mehr als genug Geld für die nächsten paar Jahre) und daher dann zweites... :biggrin:

Und da ich keine öffentlichen Medien konsumiere, keinen eigenen Computer besitze (ist quasi geliehen) und sowieso keinen Fernseher oder Radio, wollte ich mich da ein bisschen genauer informieren.

Es gibt nichts was man bei der GEZ nicht nachlesen und/oder runterladen kann.

Oder einfach mal schnell in einem Forum fragen...

:wink:

Black-Scorpion
2010-06-08, 22:36:23
Dann mal genauer.
Als Arbeitsloser (ALG1) musst du GEZ zahlen.
Als H4 Empfänger nicht.

Da du ALG1 bekommst hast du Pech.
Übrigens würde ich mir zweimal überlegen ohne triftigen Grund selbst zu kündigen und arbeitslos zu melden.

synergie
2010-06-09, 06:46:28
Übrigens würde ich mir zweimal überlegen ohne triftigen Grund selbst zu kündigen und arbeitslos zu melden.

Korrekt. Ich würde mich kündigen lassen, um nicht in die Sperrfrist zu fallen und sofort im Anschluss ALG1 zu bekommen.
Ausserdem würde ich erstmal keine GEZ Gebühren zahlen, wenn du eh keine Geräte stehen hast. Gut, ich würde auch so keine Gebühren zahlen, aber das ist ja wieder ein anderes Thema. :D