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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Hilfe wegen Garantiefall Alternate -> SO-DIMM


BlackBirdSR
2010-06-11, 18:07:38
Hallo,
ich hoffe, mir kann vielleicht der ein oder andere ein paar Tipps geben.

Ich habe vor knapp einem Jahr 2x1GB SO-DIMM bei Alternate für 2x33€ gekauft. (Firma MDT). Vor 4 Wochen hat einer der Riegel den Geist aufgegeben. Ich konnte das zu 100% nachvollziehen und habe bei Alternate RMA beantragt.
Am Telefon sagte man mir noch, man würde bei Legimität meiner Anforderung wohl einfach mit dem noch aktuell vergleichbarsten Produkt tauschen (Kingston Value RAM 1GB SO-DIMM DDR333).

Eingeschickt und gewartet.. dann nach 2 Wochen als Sonderfall geführt. Erst auf direkte Nachfragen bei Alternate gab es Kommentare dazu. Ein Sonderfall tritt dann ein, wenn man ein Produkt zum Hersteller schickt und dieser in der vergebenen Zeit nicht antwortet. Man prüfe dann explizit den Status.

Nun heute nach über 4 Wochen bekomme ich eine Email, dass der RAM-Riegel weder repariert werden kann (logisch), noch ausgetauscht. Daher möchte man mir eine Gutschrift von 22,03€ anbieten.., nach Abzug des Gebrauchsvorteils! Ich soll doch noch sagen ob ichs nur gutgeschrieben haben möchte, oder gleich was neues bestellen will...

der günstigste neue SO-DIMM kostet aktuell ca. 51€!!! Alternate würde also auch noch daran verdienen, wenn ich ein neues Modul bestelle...

muss ich auf diese Gutschrift eingehen? Habe ich in der Garantiezeit nicht Anspruch auf einen Austausch?

urbi
2010-06-11, 18:28:23
Ich wollte was zu dem Problem schreiben, habe aber gerade dann noch was gefunden, was dir sicher weiterhilft: http://www.123recht.net/forum_topic.asp?topic_id=226079&ccheck=1

22€ irgendwas wären dann grob gerechnet wohl auch in Ordnung, da Computer eine AFA-Nutzungsdauer von 3 Jahren haben (nach einem Jahr also -1/3). Du müsstest es dir aber auszahlen lassen können.

Avalox
2010-06-11, 18:38:17
der günstigste neue SO-DIMM kostet aktuell ca. 51€!!! Alternate würde also auch noch daran verdienen, wenn ich ein neues Modul bestelle...

muss ich auf diese Gutschrift eingehen? Habe ich in der Garantiezeit nicht Anspruch auf einen Austausch?


Vermutlich denkt Alternate, dass du eine Garantieabwicklung gegenüber MDT wünschst und vermittelt dort.
Dabei wirst du doch bestimmt deinen gesetzlichen Gewährleistungsanspruch gegenüber Alternate einfordern wollen. (Also Rücktritt oder Nacherfüllung)

Wo sitzt Alternate eigentlich? In Deutschland?

Maorga
2010-06-11, 18:38:30
Naja ich würd' auf jedenfall auf die 33€ beharren. Und eine 2wöchige Frist setzen.

BlackBirdSR
2010-06-11, 18:45:19
Vermutlich denkt Alternate, dass du eine Garantieabwicklung gegenüber MDT wünschst und vermittelt dort.
Dabei wirst du doch bestimmt deinen gesetzlichen Gewährleistungsanspruch gegenüber Alternate einfordern wollen. (Also Rücktritt oder Nacherfüllung)

Wo sitzt Alternate eigentlich? In Deutschland?

So wie mir das mitgeteilt wurde, hat Alternate den Riegel getestet und für Defekt befunden und den dann zum Hersteller für Austausch/Reperatur geschickt. "Ausgemacht" war am Telefon ja, dass man mir das nächstbeste Austauschmodul zusendet, falls ich denn recht hätte mit dem Defekt.

Natürlich will ich in dem Fall nicht die Herstellergarantie (MDT-Riegel gibts bei Alternate auch gar nicht mehr und die werden auch keine DDR1-SO mehr Herstellen, sondern die Gewährleistung von Alternate. Bei der Rücksendung wurde auch "Defekt im SInne der Gewährleistung angegeben".

KinGGoliAth
2010-06-11, 19:00:37
mit alternate habe ich damals auch eine durchwachsene erfahrung gemacht als meine neue 7900 gto nach genau einem monat tot war.

nachdem meine 7900 gto nach einem monat im arsch war habe ich sie an alternate zurückgeschickt und sie haben fast 3 monate gebraucht um zu merken, dass sie davon keine mehr auf lager haben und mir das geld zurücküberwiesen.

3 monate haben sie sich mit meinem geld vergnügt, nachdem ich mich einen monat mit der grafikkarte vergnügt habe, welche dann abgeraucht ist.

in meinen augen völlig indiskutabel!

das war schon sehr übel.
dass sie dir jetzt sogar noch einen gebrauchsvorteil abziehen wollen paßt da gut ins bild. bei alternate werde ich in zukunft zwei mal überlegen zu kaufen.

Avalox
2010-06-11, 19:11:43
dass sie dir jetzt sogar noch einen gebrauchsvorteil abziehen wollen paßt da gut ins bild. bei alternate werde ich in zukunft zwei mal überlegen zu kaufen.

Das zieht nicht Alternate ab, dass zieht der Hersteller der Module ab. Alternate bekommt vom Hersteller die Zeitwertgutschrift aus der Herstellergarantie.

Im Prinzip ist die Situation etwas doof. Da nach 6 Monaten natürlich die Beweislast des Mangels in der Gewährleistung solcher Produkte dreht. Der Käufer muss dann dem Händler beweisen, dass der Mangel schon beim Kauf vorgelegen hat. Wie will man dieses bei einem Speicherriegel als Käufer tun?

Man kann es als Kunde sicherlich drauf ankommen lassen und eine Nacherfüllung fordern, mehr als, dass Alternate antwortet die Verursachung des Schadens beim Kunden zu sehen und sich nicht in Leistung zu sehen können sie ja nicht.
Nun ist der Betrag auch gering und jede Minute, welche Alternate Antwortbriefe schreibt kostete auch Geld. Vielleicht schicken sie ja einfach ein paar neue Module und rechnen den Zeitwert der alten Module dann selbst gegen. Weiß zwar nicht, welche Spanne dort Alternate auf die neuen Module hat, aber ein hoher Differenzbetrag wird es schon nicht sein und sie verlieren nicht den Kunden.

Nacherfüllung gemäß Gewährleistung fordern und Frist setzen. Mehr als bockig stellen können sie sich ja nicht.

Gast
2010-06-11, 19:35:47
Vielleicht ganz nützlich:
http://www.juraforum.de/forum/verbraucherrecht/garantie-trick-rechtens-hilfe-123921?-rechtens?-hilfe!=

ROXY
2010-06-11, 20:03:15
gebrauchsrecht ohne timer (wie es bei monitoren der fall ist) würde ich verneinen.
weder alternate noch der hesteller können die nutzungsdauer auslesen.
du könntest genauso sagen der ram riegel lag 12 monate herum bevor ich ihn einbaute.


sag ihnen sie sollen dir entweder 100% der kaufsumme überweisen oder einen neuen schicken.


ich kenn das gebrauchsrecht am elektroniksektor nur von geräten die garantie nach betriebsstunden haben und gleichzeitig auch einen timer für off/on aktivitäten eingebaut haben.

aber andere frage: wie sehen die garantiebestimmungen aus seitens alternate? kaufvertrag?
meines erachtens steht da 24 monate garantie ohne *.

soll also heissen 24 monate garantie - aus ende -

ich hab jemanden bei alternate sitzen und keinerlei probleme mit denen oder "dem"... bis jetzt alles wunderbar bzgl. umtausch / RMA etc.

Haarmann
2010-06-11, 20:11:37
BlackBirdSR

Sollen Dir doch das DIMM so retournieren, wies ist.. und Du kontaktierst imho MDT, denn soweit ich weiss, haben die eine eigene 5J Garantie mitgegeben. Damit würde sich das Problem für Dich lösen.

Da Alternate ja bekanntlich nur Gewährleistung, welche imho fürn Arsch ist, leisten muss, sind die fein raus.

Bandit3644
2010-06-11, 20:20:06
habe mit alternate nur gute erfahrung gemacht
hatte eine asus p5nt-deluxe was in 2 jahen 2 mal kaputt ging.
vor einem monat hat es wieder seinen dienst verweigert und ich habe es
wieder eingeschickt und nach 5 tagen hatte ich 180 euro auf meinem konto. habe denn kaufpreis zurückbekommen denn ich vor 2 jahren bezahlt habe obwohl das board zum preis von ca. 100 zu bekommen ist

Gast
2010-06-11, 21:00:45
http://www.mdt.de/endkunden_produkte.htm
He?
Aus und vorbei???

ROXY
2010-06-11, 21:07:56
http://www.mdtautomation.de/MDTGebaeudeautomation.html

Grauluchs
2010-06-11, 21:09:09
dein Link funzt net ( @Gast )

Air Force One
2010-06-11, 21:43:51
dein Link funzt net ( @Gast )

Das ist es ja, sogar bei Wikipedia wurde der Artikel über die Firma entfernt :eek: :freak:

Falls ich es richtig verstanden habe X-D

Gast
2010-06-12, 00:12:30
Wie ist es denn nun, wenn der Produzent hopps ist???
Dann kann man froh sein, wenn es überhaupt was gibt vom Verkäufer, oder?

Haarmann
2010-06-12, 11:01:37
http://www.mdt.de/memory.htm

Die Firma existiert schon... also dank Impressumspflicht muss sich da wer finden ;).

BlackBirdSR
2010-06-12, 16:11:41
Danke schonmal für die Antworten :)
Montag gibts einen Anfruf von mir und dann mal sehen, was die Leute sagen.
Hilft das nicht, gibts ne Fristsetzung per Email.
Ich gebe dann ein Update.

Mag für den ein oder anderen vielleicht komisch sein, dass man wegen 30€ so einen Aufstand macht. Aber das hat alles Gründe.

MattM
2010-06-12, 18:08:44
Also wenn ich jetzt z.B. hier rauf gehe,
http://geizhals.at/deutschland/a208591.html
scheint es so, als ob MDT gar keine Garantie anbietet. Das heisst, du hast nur einen 24 monatigen Gewährleistungsanspruch über Alternate, mit Beweislastumkehr nach 6 Monate (die rum sind), also musst du jetzt nachweisen, dass der Riegel von Anfang an kaputt war (unmöglich nachzuweisen, war er vermutlich ja eh nicht). Da du das nicht kannst, hast du nur einen Anspruch auf Kulanz. Also da kannst du meiner Meinung nach nix machen, ausser weiter mit Alternate verhandeln.

Man hat keine 24 Monate Garantie, wie es immer geschrieben wird. Man hat 24 Monate Gewährleistung und die ist nach der Beweislastumkehr (6 Monate) generell nutzlos.

BlackBirdSR
2010-06-15, 15:41:10
Update:

So viel dazu:


vielen Dank für Ihre E-Mail.

Nach geltendem Recht in Deutschland ist der Verkäufer berechtigt, im Falle
einer Rückabwicklung eine Nutzungsentschädigung zu verlangen. Die gesetzliche
Regelung dafür befindet sich in § 346 BGB ("so sind im Falle des Rücktritts
die[...] gezogenen Nutzungen herauszugeben"). Diese Regelung wird derzeit
auch von uns in berechtigten Fällen zur Anwendung gebracht. Der BGH sieht dies
im Einklang mit dem deutschen Recht.
Die Nutzungsentschädigung erscheint vor allem beim Handel mit IT-Produkten
auch interessengerecht, da der Preisverfall immens ist. Würde nach 1,5 Jahren
der komplette Kaufpreis erstattet, wäre der Kunde in der Lage, sich ein
wesentlich besseres Produkt zu kaufen - der Händler bekommt hingegen oft nur
den Zeitwert vom Vorlieferanten oder Hersteller erstattet. Der Kunde würde
folglich besser gestellt, als wenn der Gewährleistungsfall nicht eingetreten
wäre.

In der Hoffnung auf Ihr Verständnis verbleiben wir

mit freundlichen Grüßen

Spasstiger
2010-06-15, 16:36:05
also musst du jetzt nachweisen, dass der Riegel von Anfang an kaputt war (unmöglich nachzuweisen, war er vermutlich ja eh nicht).
Es geht nicht darum, dass der Speicherriegel von Anfang an funktionslos/kaputt war, sondern dass er bei Kauf frei von Mängeln war. Ein Defekt innerhalb von zwei Jahren ist bei sachgemäßem Gebrauch bei Speicherriegeln nicht der Normalfall. Ein Speicherriegel, der bei Kauf frei von Mängeln ist, hat bei sachgemäßem Gebrauch eine Mindestlebensdauer von mehr als zwei Jahren.
Der Käufer müsste also nachweisem, dass der Speicherriegel stets innerhalb der vorgegebenen Spezifikation betrieben und fachmännisch installiert wurde.

Allerdings spielt das jetzt eh keine Rolle, weil Alternate den Gewährleistungsfall schon anerkannt hat. Und wenn eine Nacherfüllung nicht möglich ist wie hier und beide Parteien vom Kaufvertrag zurücktreten, dann bekommt BlackBirdBSR eben den Kaufpreis (33€) abzüglich einer Nutzungsentschädigung (nach 1 Jahr ca. 1/3 vom Kaufpreis) erstattet. Das wären dann ca. 22€.
Alternate ist nicht dazu verpflicht, ihm ein Austauschprodukt von einem anderen Hersteller zu schicken. Das fällt nicht unter Nacherfüllung. Dass manche Händler dennoch diesen Weg gehen, liegt einfach daran, dass es meist billiger ist, weil Hardware ja in der Regel einem großen Wertverfall unterliegt.