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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Wer haftet beim Versandschaden ?


Masterp
2010-06-14, 12:11:54
Moin,

ein Bekannter hat bei Atelco einen neuen PC gekauft und diesen am Wochenende erhalten. Beim Betrachten des Innenleben stellte er fest, dass der Kühler abgefallen- und im Inneren den PC beschädigt hat.


Mich würde daher interessieren, wer an dieser Stelle nun haftbar gemacht werden kann. Atelco oder DHL ?

DHL hat ja in seinen AGBs stehen, dass man die Pakete bzw. Waren so zu schützen hat, dass das Innenleben nicht beschädigt werden kann. Auf der anderen Seite gibts aber wohl Gesetze, die das ausser Kraft setzen. Ist leider nicht ganz klar für mich.

JaDz
2010-06-14, 12:17:15
Atelco haftet als Händler gegenüber deinem Bekannten. DHL haftet gegebenenfalls gegenüber Atelco.

Masterp
2010-06-14, 12:23:23
DHL haftet gegebenenfalls gegenüber Atelco.


Muss DHL echt haften obwohl Atelco die Ware (im diesen Fall den Lüfter) nicht ausreichend verpackt hat ? Ich meine, dann kann DHL ja seine AGBs sich sparen.

Ric
2010-06-14, 13:08:02
Wenn es ein Verbrauchsgüterkauf war, dann haftet der Versender für den Versandweg.

Hier sind einfach zu wenige Fakten genannt, als dass man eine (richtige) Antwort geben kann.

Bitte schreibe wie er es gekauft hat z.B. Internetbestellung.

Ggf. gibt es danach verschiedene mögliche sinnvolle vorgehensweisen.

Masterp
2010-06-14, 13:11:01
Ja er hat das gute Stück übers Internet geordert.

JaDz
2010-06-14, 13:16:30
Muss DHL echt haften obwohl Atelco die Ware (im diesen Fall den Lüfter) nicht ausreichend verpackt hat ? Ich meine, dann kann DHL ja seine AGBs sich sparen.
Deshalb schrieb ich
gegebenenfalls

Khaane
2010-06-14, 13:49:11
Muss DHL echt haften obwohl Atelco die Ware (im diesen Fall den Lüfter) nicht ausreichend verpackt hat ? Ich meine, dann kann DHL ja seine AGBs sich sparen.

Zunächst einmal trägt der Versandhändler das Risiko bis zum Gefahrübergang zum Käufer. Bei einem beidseitigen Handelsgeschäft bis zur Übergabe zum Versanddienstleister.

Wenn du dir die AGBs von DHL durchliest, dann kommst du ganz schnell zum Schluss, dass es unmöglich ist ein Paket mit deren Verpackungsvorschriften in Einklang zu bringen.

Unter anderem muss ein Paket einen Sturz von 1,8m ohne Schaden aushalten, damit wäre der Computer schon einmal aus der Haftung raus.

Dann kannst du dir vorstellen, wer bei Schäden an LCDs haftet - Der Kunde.

Deshalb niemals mit der DHL wertvolle Waren versenden, sondern immer auf die langsame aber kulante Hermeskonkurrenz ausweichen.

Ric
2010-06-14, 19:45:47
Ja er hat das gute Stück übers Internet geordert.

Dann ist die Sache einfach:
Der Ansprechpartner ist der Versandhändler. Das Versandrisiko trägt der Verkäufer (Verbrauchsgüterkauf - § 474 BGB) - Schaden also bei Atelco anmelden und Rücksendung der Ware abklären. DHL kann ihm reichlich egal sein. Die Schadensabwicklung ist Problem vom Versender.

Neben der Nachbesserung besteht die Möglichkeit des Widerrufes des Vertrages (312ff BGB; 355ff BGB). Vorher abklären und bekannt machen, das die Sache mangelhaft geliefert worden ist.

Zunächst einmal trägt der Versandhändler das Risiko bis zum Gefahrübergang zum Käufer. Bei einem beidseitigen Handelsgeschäft bis zur Übergabe zum Versanddienstleister.

Wenn du dir die AGBs von DHL durchliest, dann kommst du ganz schnell zum Schluss, dass es unmöglich ist ein Paket mit deren Verpackungsvorschriften in Einklang zu bringen.

Unter anderem muss ein Paket einen Sturz von 1,8m ohne Schaden aushalten, damit wäre der Computer schon einmal aus der Haftung raus.

Dann kannst du dir vorstellen, wer bei Schäden an LCDs haftet - Der Kunde.

Deshalb niemals mit der DHL wertvolle Waren versenden, sondern immer auf die langsame aber kulante Hermeskonkurrenz ausweichen.

Ähh ja, schöne Ausführungen, aber inhaltlich nicht zutreffend. Es liegt ein Verbrauchsgüterkauf vor, der mittels Fernkommunikationsmitteln geschlossen worden ist.