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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Steuer-Experten da? Frage wegen Steuerklasse und Finanzamt


Das gute A
2010-06-16, 19:44:10
Hey zusammen,

nach langer Zeit mal wieder ein Beitrag von mir :)

Ich habe da mal eine Frage... erstmal die Eckdaten:

Ich: Steuerklasse 3
Frau: Steuerklasse 5

Bisher hat sie - nach Elternzeit - noch ALG 1 bekommen bzw. bekommt es noch immer. Das muss man ja als Einkommen nachversteuern bei unserer Steuerklassenkonstellation. Somit ergab sich natürlich eine Steuernachzahlung aufgrund des Progressionsvorbehalts.

Da meine Frau jetzt einen 400€-Job annimmt überlegt sie, ob sie die ALG-Zahlung einfrieren soll, da das ALG niedriger ist als die 400€ vom Minijob.

Wie schaut die Versteuerung eines Minijobs gegenüber dem Finanzamt aus, wenn ich meine Steuererklärung nächstes Mal mache? Stellen wir uns damit günstiger als wenn sie weiterhin ALG 1 bezieht?

Ich hoffe, meine Frage ist verständlich.. :(

Danke schonmal für eure Antworten :-)

Grüße
das A

Black-Scorpion
2010-06-16, 19:48:51
400,00 Euro Job ≠ 400,00 Euro bekommen

Das hängt von der Stundenzahl und Stundenlohn ab.
Außerdem wird dieser pauschal vom AG versteuert.

Das gute A
2010-06-16, 19:51:39
Also wäre das dann "günstiger", als wenn sie weiterhin ALG 1 beziehen würde am Ende?

Für uns wäre es rechnerisch kein Verlust, wenn sie das ALG 1 einstellen ließe dann.

Grüße

Black-Scorpion
2010-06-16, 20:21:22
Es kommt darauf an wie viel sie wirklich verdient und wie viele Stunden so in der Woche arbeitet.
Sie darf nur bis zu 14,xx Stunden/Woche. Ab 15 Stunden ist es ein Teilzeitjob.
Auch sind nur 165,00 Euro/Monat anrechnungsfrei. Alles darüber wird mit dem ALG verrechnet.
Das Amt muss natürlich über den Job informiert werden.

Steht hier aber auch alles noch einmal. (http://www.arbeitsagentur.de/nn_25878/Navigation/zentral/Buerger/Arbeitslos/Zusatzeinkommen/Zusatzeinkommen-Nav.html)

Deswegen alles genau durchrechnen und überlegen.

Das gute A
2010-06-16, 20:28:37
Danke Dir - sie hat nur ca. 8-9 Std/Woche, das ALG 1 wollen wir ja deswegen einfrieren und sie hat dann nur noch den 400€-Job, was uns genügen würde.

Ich lese mich mal ein :)

Grüße

Alexander
2010-06-16, 20:33:19
Man kann ALG1 einfrieren, um sich den Anspruch für später aufzubewahren? Interessant.

Wenn der AG von deiner Frau die Lohnsteuerkarte will, dann soll sie dies verweigern und ihm sagen, dass er den Job pauschal versteuern soll. Dann werden pauschal 2% abgezogen. Ist für euch billiger, als wenns über die Steuerkarte liefe.

Das gute A
2010-06-16, 21:14:00
Soweit mir bekannt, kann man das mit dem ALG, ja.

Es läuft nicht über Steuerkarte, sondern wirklich als Minijob auf 400€-Basis. Einzig Perso und Sozi-Versicherungsausweis in Kopie soll mit eingereicht werden.

Grüße und danke!

Alexander
2010-06-16, 22:40:49
Es läuft nicht über Steuerkarte, sondern wirklich als Minijob auf 400€-Basis.
Ob über Pauschalsteuer oder Steuerkarte... Beide Varianten gibt es bei echten Minijobs.