PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Selbst kündigen, was passiert mit der Krankenversicherung?


Gast_A
2010-06-29, 02:20:33
Hallo Forum,
wenn ich jetzt selbst kündige, dann bekomme ich vom Arbeitsamt 3 Monate lang keinerlei Unterstützung. Was ist in dieser Zeit mit der Krankenversicherung?

Zur Erklärung:
Ich bin (momentan noch) Angestellter, habe aber seit geraumer Zeit ein Nebengewerbe am laufen. Dies möchte ich ausweiten und mich somit Selbstständig machen. Ich will kündigen und spekuliere dann auf den Gründungszuschuss. Klar, dass man sich nach den drei Monaten dann selbstständig versichern muss. Aber was genau passiert davor?

nggalai
2010-06-29, 05:56:35
AFAIR gilt: Bist Du beim Amt gemeldet, übernimmt es so zu sagen die Rolle des „Arbeitgebers“ in Sachen Versicherungen. Davon losgelöst sind Sanktionen wie die gesperrten Tagesgelder bei „selbstverschuldeter“ Arbeitslosigkeit.

NiCoSt
2010-06-29, 06:50:58
im zweifelsfall musst du dich selbst versichern, was ca 140-150€/Mon kostet

nggalai
2010-06-29, 06:56:17
Anderer Punkt ist: Ab wann stehen Dir die Fördergelder zu? In CH ist es so, dass wir ein ähnliches Programm haben – aber Du kannst nicht kündigen und dann gleich Fördergelder ahoi, da die Arbeitslosenversicherung für vermittelbare Arbeitslose zuständig ist. Das ist nicht gegeben, wenn Du kündigst, um Dich selbständig zu machen: Du bist nicht vermittelbar, da Du ja innerhalb von x Monaten was Eigenes auf die Beine stellen möchtest.

Die Fördergelder sind hier explizit für Leute gedacht, die aus der Arbeitslosigkeit in die Selbständigkeit wollen. Nicht aus einem Angestelltenverhältnis in die Selbständigkeit.

Gast_A
2010-06-29, 09:22:11
Ist in D auch gleich: Fördergelder gibt´s erst wenn man schon ALG1 bezieht. Was ich nicht ganz verstehen kann. Aber egal, es geht ja um die Krankenversicherung.
Na dann werd ich wohl mal bei meiner Versicherung nachfragen.

Black-Scorpion
2010-06-29, 21:17:53
Eigentlich wurde ja schon alles gesagt. Aber in der heutige Zeit kündigen in der Hoffnung sich mit einem laufendem Nebengewerbe Selbstständig zu machen will sehr gut überlegt sein.
Läuft es nicht so wie du dir das vorstellst landest du sofort in H4.
Vor allem sollte man auch an die Folgen denken. Versicherungen sind alle selbst zu zahlen und es soll auch noch genug zum leben übrig bleiben.

Masterp
2010-06-30, 16:53:11
Wenn Du selbst kündigst gibt es ne Sperre vom Amt. Versichert bist Du aber dennoch durch das Amt.

Nordwolf
2010-06-30, 22:27:08
Gibts in Deutschland keine Einvernehmliche Auflösung des Dienstvertrages? Da bekommst du dann keine Sperre...

Masterp
2010-06-30, 22:29:09
Gibts in Deutschland keine Einvernehmliche Auflösung des Dienstvertrages? Da bekommst du dann keine Sperre...


Klar, wenn der Chef da mitspielt.

Döner-Ente
2010-06-30, 23:12:13
Klar, wenn der Chef da mitspielt.

Auch bei einem Auflösungsvertrag kriegt man in aller Regel eine Sperre.
Zu dem Thema gibt´s nen schöne Durchführungsanweisung für Argen, der man entnehmen kann, welche Ausnahmetatbestände eine Sperre verhindern.
Ich schau morgen auf Arbeit mal, ob ich den Link noch habe.

Fragman
2010-07-02, 18:48:44
wenn du dann selbststaendig bist zahlt das amt garnichts. da wirst du dich selbst drum kuemmern muessen mit einer freiwilligen versicherung.

Zockmaschine
2010-07-04, 05:28:23
Hallo Forum,
wenn ich jetzt selbst kündige, dann bekomme ich vom Arbeitsamt 3 Monate lang keinerlei Unterstützung. Was ist in dieser Zeit mit der Krankenversicherung?

Zur Erklärung:
Ich bin (momentan noch) Angestellter, habe aber seit geraumer Zeit ein Nebengewerbe am laufen. Dies möchte ich ausweiten und mich somit Selbstständig machen. Ich will kündigen und spekuliere dann auf den Gründungszuschuss. Klar, dass man sich nach den drei Monaten dann selbstständig versichern muss. Aber was genau passiert davor?

Ich kann dir genau sagen was passiert.

Den ersten Monat der Arbeitslosigkeit wird noch von deiner Firma bezahlt, danach (ab dem 2.) übernimmt die BA die Krankenkasse, und dies unabhängig von den Gründen für die Arbeitsaufgabe.

In deinem Falle müsstest du ab dem 4. dann selber zahlen, obwohl das mit dem Gründungszuschuss gedeckt sein sollte.