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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Frage bezüglich Garantie/Gewährleistung


Kai
2010-06-29, 12:45:30
Ahoyens,

ich bin mir bezüglich dieser Angelegenheit leider sehr unsicher. Da ich hier öfter mal was von solchen Fällen gelesen hatte, hoffe ich dass mir jemand vielleicht einen kleinen Tip geben kann ob da noch was zu machen ist.

Fall:
Vor ziemlich genau 11 Monaten habe ich mir ein Nachtsichtgerät von der Firma Seben (www.seben.de) gekauft. Dieses wurde geliefert, war jedoch defekt (eine der binakularen Röhren hat einfach nicht funktioniert). Ich habe es zurückgeschickt und Ersatz erhalten - dieser hat dann auch bestens funktioniert - bis zur letzten Woche, da hat er dann einfach den Geist aufgegeben.

Ich habe bei Seben angefragt, ob da noch was zu machen ist. Folgende Antwort habe ich erhalten:


Danke für Ihre Email
>
> Die Gewährleistung gilt für Defekte, die bereits bei Lieferung festgestellt wurden. Bis zu sechs Monate nach Erhalt der Ware, falls ein Defekt vom Kunde festgestellt wurde, wird im Zweifall zugunsten des Kunden entschieden. Ihr Kauf liegt jeoch mehr als 6 Monaten zurück. Wir können Ihnen daher leider kein Dienst oder Reparaturservice anbieten.


Danach habe ich um einen Kostenvoranschlag für eine Reparatur gebeten. Die Antwort:


Der Kostenvoranschlag wurde bei weitem den Wert des Gerätes übersteigen. Es würde sich nicht lohnen.Wir würden Ihnen gerne helfen, können es leider nicht.


Ich muss ja sicher keinem sagen wie arschteuer so ein Nachtsichtgerät ist ;) Muss ich das als Lehrgeld verbuchen?

Gruß,
Kai

Spasstiger
2010-06-29, 13:55:37
Du müsstest nachweisen, dass der Defekt durch einen Mangel verursacht wurde, der schon bei Kauf bestand. Da der Hersteller offenbar keine Garantie gewährt, musst du das tatsächlich unter Lehrgeld verbuchen. Beim nächsten Mal auf eine Herstellergarantie achten.

Anadur
2010-06-29, 14:05:57
Du müsstest nachweisen, dass der Defekt durch einen Mangel verursacht wurde, der schon bei Kauf bestand. Da der Hersteller offenbar keine Garantie gewährt, musst du das tatsächlich unter Lehrgeld verbuchen. Beim nächsten Mal auf eine Herstellergarantie achten.


Ich würde nicht so schnell aufgeben. Die gesetzliche Gewährleistung beträgt immer noch zwei Jahre, Beweislastumkehr hin oder her! Sofern mit dem Gerät ordentlich umgegangen wurde, darf das keinen Defekt nach so kurzer Zeit aufweisen. Wir reden hier ja auch nicht von einem 3€ Artikel, der 23 Monate gehalten hat. Einfach mal anrufen, EMails sind bei sowas sinnfrei, und sich nicht direkt abwimmeln lassen. Notfalls auch an den Chef weiter verbinden lassen.

Kai
2010-06-30, 00:41:34
Ich würde nicht so schnell aufgeben. Die gesetzliche Gewährleistung beträgt immer noch zwei Jahre, Beweislastumkehr hin oder her! Sofern mit dem Gerät ordentlich umgegangen wurde, darf das keinen Defekt nach so kurzer Zeit aufweisen. Wir reden hier ja auch nicht von einem 3€ Artikel, der 23 Monate gehalten hat. Einfach mal anrufen, EMails sind bei sowas sinnfrei, und sich nicht direkt abwimmeln lassen. Notfalls auch an den Chef weiter verbinden lassen.

Tjo, das werde ich wohl tun.

Problem in dem Fall ist wohl dass eine "nicht fachgerechte Behandlung" ziemlich einfach ist bei einem Nachtsichtgerät. Wenn man's am Tag einschaltet und die Schutzlinsen abnimmt isses hin.

Aber ich hab das Ding nie am Tag bzw. bei Helligkeit benutzt. Das war seit 2 Monaten nicht im Gebrauch und davor lief es einwandfrei.

Naja, ich rufe da mal an. Danke für die Tipps.

Black-Scorpion
2010-06-30, 18:51:11
Ich würde nicht so schnell aufgeben. Die gesetzliche Gewährleistung beträgt immer noch zwei Jahre, Beweislastumkehr hin oder her! Sofern mit dem Gerät ordentlich umgegangen wurde, darf das keinen Defekt nach so kurzer Zeit aufweisen. Wir reden hier ja auch nicht von einem 3€ Artikel, der 23 Monate gehalten hat. Einfach mal anrufen, EMails sind bei sowas sinnfrei, und sich nicht direkt abwimmeln lassen. Notfalls auch an den Chef weiter verbinden lassen.
Und anrufen wird genau was ändern?

Die Bude hat doch geschrieben das sie genau das machen was der Gesetzgeber vorgibt.
Willst du nach sechs Monaten dein Recht kannst du versuchen es mit einem Gutachter durchzusetzen.
Lohnt sich das in dem Fall? Ganz sicher nicht.

Übrigens hat die Beweislastumkehr rein gar nichts mit dem Wert zu tun.

Kai
2010-07-01, 23:31:38
Wie wäre es mit Hoffnung auf Kulanz? ;) Das soll's ja ab und zu mal noch geben.

Naja - in diesem Fall jedenfalls nicht. Ich habe mich ja auch nicht sonderlich drüber aufgeregt, find' es nur schade.

Philipus II
2010-07-02, 00:56:40
Kulanz wirds nicht geben.

Es bleibt also nur der Rechtsweg. Ich würde diesen einschlagen- Rechtsschutzversicherung sei Dank!
Ob es sich ohne Rechtsschutzversicherung lohnt, da weiter Zeit und Geld reinzustecken, musst du selbst wissen.

Jego
2010-07-02, 10:07:26
Der Rechtsweg ist aber steinig. wie bereits bemerkt wurde, muss jetzt vom Käufer der Beweis erbracht werden, dass das Nachtsichtgerät bereits bei Auslieferung einen Schaden hatte, der zum Totalausfall geführt hat, ansonsten ist es kein Sachmangel gem. §434 BGB gegeben.

Anadur
2010-07-02, 10:35:53
Und anrufen wird genau was ändern?

Die Bude hat doch geschrieben das sie genau das machen was der Gesetzgeber vorgibt.
Willst du nach sechs Monaten dein Recht kannst du versuchen es mit einem Gutachter durchzusetzen.
Lohnt sich das in dem Fall? Ganz sicher nicht.

Übrigens hat die Beweislastumkehr rein gar nichts mit dem Wert zu tun.


Es soll auch Firmen geben, die guten Service bieten und wissen das man damit langfristig sehr viel Geld verdient. Das mindeste, was eine Firma machen sollte, ist es dem Kunden anzubieten, die Sachen zu überprüfen, wenn er sie erstmal auf seine Kosten zuschickt. Aber das ist eigentlich wirklich nur das mindeste. Denn wenn der Kunde sagt, das ist ohne mein Verschulden defekt, dann sollte man das auch erstmal glauben.

Außerdem, was die Bude da schreibt, ist rechtlich so nicht in Ordnung geschweige denn das, was der Gesetzgeber vorgibt.

Jego
2010-07-02, 11:17:55
Außerdem, was die Bude da schreibt, ist rechtlich so nicht in Ordnung geschweige denn das, was der Gesetzgeber vorgibt.

Das ist rechtlich leider schon richtig, was der Hersteller geschrieben hat.

Der Mangel muss bei Lieferung bereits vorliegen (was aber der Fall gewesen sein könnte, irgendein schleichender Defekt). Da es sich rechtlich vermutlich hier um einen Verbrauchsgüterkauf handelt, gelten die von der Firma angesprochenen 6 Monate als Beweislastumkehr (§ 476 BGB).

Philipus II
2010-07-02, 12:05:17
Trotzdem ist die Formulierung des Verkäufers nicht richtig.
Die Gewährleistung gilt für Defekte, die bereits bei Lieferung bestanden, nicht nur damals festgestellt wurden.

KinGGoliAth
2010-07-02, 16:41:36
bietet der hersteller denn keinerlei garantie?

wenn sie sich an die ersten 6 monate gewährleistung halten und die restlichen 1 1/2 jahre dann (gesetzeskonform) konsequent dem kunden die schuld in die schuhe schieben zeigt das ja eigentlich sehr gut, was sie von ihren eigenen produkten halten.

also wenn so ein ding nach einem jahr hinüber ist sollte man nicht darauf sitzen bleiben. gerade bei den preisen.

prinzipiell ist es aber rechtlich ok.

Black-Scorpion
2010-07-02, 17:59:28
Trotzdem ist die Formulierung des Verkäufers nicht richtig.
Die Gewährleistung gilt für Defekte, die bereits bei Lieferung bestanden, nicht nur damals festgestellt wurden.
Und das hilft dir nach 6 Monaten genau wie weiter?
Nämlich gar nicht wenn du es ohne teuren Gutachter nicht beweisen kannst.
Denn dann bist du in der Beweispflicht.