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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Finanzamt saftige Nachzahlung


Craig
2010-07-02, 11:38:41
Bin freiberuflich tätig und hatte 2008 kaum Einnahmen (so um die 2000-3000 Euro auf Rechnung). Habe dann via Elster die StEr gemacht und bekam nun einen Brief mit 15.000 Euro angesetztem Lohn plus 2000 Euro Steuerzahlung. Wie gehe ich nun da am besten vor? Schriftlich Einspruch? Erstmal anrufen? Am Telefon sagen die ja meistens nicht viel...

Beeblebrox
2010-07-02, 11:49:10
Auf jeden Fall Einspruch. Wenn Du alleine veranlagt wirst und sonst keine Einnahmen hast, geht das FA wohl davon aus, dass Du mit 2000-3000 EUR nicht auskommen kannst. Du musst also Deinen Lebensunterhalt erklären.

Black-Scorpion
2010-07-02, 11:50:16
Freiberuflich und diese Einnahmen?

Die werden geschätzt haben weil sie denken du willst sie verarschen.
Wie willst du davon auch überleben, deine ganzen Auslagen und Versicherungen bestreiten?

Finch
2010-07-02, 11:59:07
das ist doch nichts ungewöhnliches. In den ersten Jahren der Selbstständigkeit meiner Mutter waren die Einnahmen auch sehr gering. Gestützt wurde sie durch ihren Mann.

-Duke-
2010-07-02, 12:41:38
Hi!

Ein guter Anfang wäre, den Einkommensteuerbescheid mal komplett zu lesen. Oo
Ja auch die hässlichen Zeilen mit den vielen Buchstaben ab Seite 2 ;)

Im Normalfall findet man dort zumindest einen kleinen Satz, wenn das Finanzamt von Deiner Erklärung abweichend veranlagt hat. Oder ob zb. die Einkünfte geschätzt wurden.
Aufjedenfall die 4 wöchige Einspruchsfrist nicht verpassen. Ich würde kurz anrufen und wenn das Gespräch nicht wie gewünscht verläuft, einen schriftlichen Einspruch schreiben.

Gruß
-Duke-

Craig
2010-07-02, 20:58:42
Ok danke mal. Rufe da mal am Montag an.

Marc-
2010-07-03, 23:09:14
Ok danke mal. Rufe da mal am Montag an.
1.selbstständig und keine steuererklärung abgegeben? selbst schuld.
2.vielleicht mal nachgeschaut im bescheid, welche einnahmen da zugrundegelegt werden? vielleicht Bezüge mit progressionsvorbehalt? Also in erster Linie Lohnersatzleistungen wie elterngeld, arbeitslosengeld etc?
Merke: auch einkommen aus nicht-erwerbstätigkeit ist in diesem falle eben einkommen...

Craig
2010-07-03, 23:19:24
1.selbstständig und keine steuererklärung abgegeben? selbst schuld.
2.vielleicht mal nachgeschaut im bescheid, welche einnahmen da zugrundegelegt werden? vielleicht Bezüge mit progressionsvorbehalt? Also in erster Linie Lohnersatzleistungen wie elterngeld, arbeitslosengeld etc?
Merke: auch einkommen aus nicht-erwerbstätigkeit ist in diesem falle eben einkommen...


Habe doch geschrieben, dass ich via Elster das geschickt habe.

Ich nehme an, es wurde einfach geschätzt. Der Rest des Geldes ist bei mir ein 400 Euro Job, den haben sie garantiert nicht mit eingerechnet

Marc-
2010-07-04, 09:36:40
Habe doch geschrieben, dass ich via Elster das geschickt habe.

Ich nehme an, es wurde einfach geschätzt. Der Rest des Geldes ist bei mir ein 400 Euro Job, den haben sie garantiert nicht mit eingerechnet

wenn du eine steuererklärung per elster abgegeben hast, wird auch nix geschätzt.

Craig
2010-07-06, 10:28:19
Meine Steuererklärung kam wohl wirklich nicht an. Dann haben sie lt. Telefon geschätzt.

Nunja..was kostet mich eig. in so kleinen Bereichen ein Steuerberater?

-Duke-
2010-07-06, 13:48:12
Das hängt sehr stark von Umsatz, Bilanzsumme, Arbeitsaufwand und Laune des Beraters ab.
Bei 2-3000 € Einnahmen dürfte das in die Mindestwerte fallen. Denke aber mal für die nötige Gewinnermittlung, Einkommensteuererklärung und ggf. Umsatzsteuererklärung kommste selbst bei Mindestwerten kommste nicht weit unter 150€ netto weg. Kannst aber einfach mal Deinen Kram packen und mal einem Berater vorlegen und Dir ein Angebot geben lassen

Gruß
Duke

cartman5214
2010-07-06, 13:53:40
Meine Steuererklärung kam wohl wirklich nicht an. Dann haben sie lt. Telefon geschätzt.


Nach der elektronischen Übermittlung auch die postalische Variante hinterhergeschickt? Übermittlungsanchweis ausgedruckt?