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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : wie verhalten bei rettungsfahrzeug


Mr.Y
2010-07-10, 19:51:27
eine frage zu einem nicht unwahrscheinlichen fall:
wir haben auf unserer bundesstraße über eine strecke von 5km baustellenbedingt nur eine spur zur verfügung, tempo ist max. 50. an den rand fahren ist nur alle 2km etwa möglich. sollte ich nun im falle eines rettungswagens mit blaulicht hinter mir diese 50 überschreiten oder stur bleiben?
letzteres scheint mir total bescheuert, wäre da nicht der blitzer. ich hab nicht vor mit 120 dann da durchzukacheln (auch wenn das möglich wäre, arbeiten tut auf der baustelle eh niemand), aber schon bei 80 würde es ja gut punkte geben und geld kosten. könnte ich da erfolgreich gegen einspruch einlegen?
gegoogelt habe ich nur gerichtsurteile zu ampelblitzern gefunden, aber zu geschw. blitzern bisher nichts

Senior Sanchez
2010-07-10, 20:03:25
Ich glaube du solltest zügig, aber mit erlaubter Geschwindigkeit weiterfahren.

EDIT: http://www.gutefrage.net/frage/wenn-hinter-mir-ein-rettungswagen-notarzt-feuerwehrauto-oder-polizeiwagen-mit-blaulich-faehrt

Plutos
2010-07-10, 20:05:37
Über 5km (!) nur eine Spur für beide Fahrtrichtungen? Das nehm' ich dir nicht ab ;). Also ist zwischen dir und Gegenverkehr immer genug Platz, den vorbeizulassen. Ich persönlich habe auch noch nie auf einer längeren Strecke (> 1km) eine Baustelle gesehen, die den Verkehr so einschränkt, dass man partout nicht an den Rand fahren kann.

Maorga
2010-07-10, 21:34:15
Nein man fährt mit 50 weiter und zieht möglichst weit nach Rechts. Und Rettungsfahrzeuge haben 'keine besonderen Rechte' außer das Blaulicht ;)
aber du solltest um der Leben willen das Fahrzeug doch bitte passieren lassen wenn möglich.

Aber bau mit 120 keinen Unfall sonst stirbt doch noch jemand. Und Blitzer ftw.

PatkIllA
2010-07-10, 22:09:48
Und Rettungsfahrzeuge haben 'keine besonderen Rechte' außer das Blaulicht ;)StVO §35 Sonderrechte

(5a) Fahrzeuge des Rettungsdienstes sind von den Vorschriften dieser Verordnung befreit, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden.

Maorga
2010-07-10, 22:14:30
Trotzdem dürfen sie einem nicht von der Straße schupsen ;)

derpinguin
2010-07-10, 22:20:10
Das tun wir ja auch nicht. In dem beschriebenen Fall möglichst weit zur Seite fahren, blinken nicht vergessen, damit wir auch sehen, dass ihr zur Seite fahrt. Meist passen wir schon irgendwie vorbei.

Mr.Y
2010-07-10, 23:26:32
wie ich schrieb:
baustelle ist 5km lang, spur ist nicht normal breit sondern ein wenig enger und für lkw gesperrt. ausfahrten (und somit die möglichkeit platz zu machen) gibt es grob alle 2km, ausgemessen habe ich es nicht, aber im einsatz 2km mit 50kmh statt eben schneller ;) können über leben und tod entscheiden.

ich weiß nicht, würde ich da am abkratzen sein und son ober penibler strich 50 typ hält meinen krankenwagen auf, dann würde ich, wenn ich dann noch könnte, mächtig ihm in die fresse treten wollen. wenn er vom gesetz sogar noch im recht ist... ich erwarte ja keine 120, aber wenn da keine bauarbeiter am arbeiten sind, sind auch 80 kein problem.

aber gut zu wissen, pro strich 50 contra leben... ;(

Senior Sanchez
2010-07-10, 23:27:10
Das tun wir ja auch nicht. In dem beschriebenen Fall möglichst weit zur Seite fahren, blinken nicht vergessen, damit wir auch sehen, dass ihr zur Seite fahrt. Meist passen wir schon irgendwie vorbei.

Das sollte natürlich immer der erste Weg sein.
Ich ging bei meiner obigen Antwort jetzt davon aus, dass wirklich kein Vorbeikommen ist.

barracuda
2010-07-10, 23:40:02
Die Einsatzleitstellen sind über Straßensperrungen und Baustellen informiert und lotsen die Einsatzfahrzeuge drumherum.

Alexander
2010-07-11, 00:26:06
Ich war mal in so einer Situation:
2 Spuren pro Richtung mit Leitplanke. Alle fuhren nach links bzw. rechts, um in der Mitte eine Gasse zu machen. Ich konnte es nicht tun, also gab ich Gas. 2 Fahrzeuge mit Blaulicht hinter mir. Über einige km hinweg. Dann kam ne Kreuzung und sie bogen völlig unerwartet ab. Ich erst mal weiter gerade aus durch die Gasse die andere Autos bereits "für uns" gemacht hatten. ;D

sChRaNzA
2010-07-11, 00:33:02
Auch bei Blitzern kannst du Einspruch einlegen... wenn da wirklich kein vorbei kommen ist un du schneller fährst, mit dieser ''wahren'' Erklärung könnt ich mir keine Konsequenzen vorstellen.

rotkäppchen
2010-07-11, 01:03:44
Auch bei Blitzern kannst du Einspruch einlegen... wenn da wirklich kein vorbei kommen ist un du schneller fährst, mit dieser ''wahren'' Erklärung könnt ich mir keine Konsequenzen vorstellen.

zumal der RTW ja auch schneller als erlaubt durch fährt und somit auch geblitzt wird, sieht die polizei bei der auswertung ja anhand datum und uhrzeit, wie weit die bilder auseinander liegen, dass du dann wohl erst gar keinen bescheid bekommst, dass du die geschwindigkeit missachtet hast.

denke ich zumindest.

Filp
2010-07-11, 02:30:53
StVO §35 Sonderrechte
Eigentlich ist der hier entscheidend:

§ 38 StVO Wegerecht
Blaues Blinklicht und gelbes Blinklicht

(1) Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn darf nur verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu erhalten.

Es ordnet an:

"Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen".

Maorga
2010-07-11, 07:32:47
Also wer meint mit 120 in ner 50er Zone zu fahren, kann schon mal seinen Pappendeckel abgeben. Da ist es egal ob du von der Polizei oder dem Rettungswagen 'verfolgt' wirst.
Man hat nun mal keine Sonderrechte, sondern muss sich an die Beschilderung halten.

Mr.Y
2010-07-11, 18:49:42
Gassenbildung ist durch begrenzung nicht möglich. also mit angemessen überhöhter geschwindigkeit (...) durch und an der nächsten ausfahrt platz machen. :)

(Und nein, auch wenn es manche immer wieder aus meinem posting zu lesen scheinen: die 120 finde ich niht angebracht und waren ein NOT TO DO beispiel!, zitat "ich hab NICHT vor da mit 120 durchzukacheln")

Zum Thema umlotsen: einen alternativen weg gibt es, der ist aber, zumindest je nachdem welche ausfahrt man nehmen möchte, 3 bis xx km länger und ich hab schon genug blaulichtwagen da durchfahren sehen (kann die baustelle von meinem zimmer aus sehen)

Stormtrooper
2010-07-11, 19:04:22
Also wer meint mit 120 in ner 50er Zone zu fahren, kann schon mal seinen Pappendeckel abgeben. Da ist es egal ob du von der Polizei oder dem Rettungswagen 'verfolgt' wirst.
Man hat nun mal keine Sonderrechte, sondern muss sich an die Beschilderung halten.

Falsch ... die Beschilderung und alle anderen Verkehrsregeln treten der Anordnung zurück sofort freie Bahn zu schaffen zurück.

NucleusZett
2010-07-11, 20:15:18
Dumm nur, dass gefühlte 90% der Einsätze überhaupt nicht lebensrettend sind...

Filp
2010-07-11, 20:24:32
Falsch ... die Beschilderung und alle anderen Verkehrsregeln treten der Anordnung zurück sofort freie Bahn zu schaffen zurück.
Falsch, kleinere Verstöße gegen die StVO sind erlaubt und sogar verpflichtend, wenn sie nötig sind, um Platz zu machen. Das gilt aber nicht für alles und es darf zu keinem Zeitpunkt irgend ein Verkehrsteilnehmer gefärdet werden.

Dumm nur, dass gefühlte 90% der Einsätze überhaupt nicht lebensrettend sind...
Das kann man nur vorher nicht wissen und die Entscheidung liegt bei der Leitstelle, die ordnet die Fahrt an.

onkel2003
2010-07-11, 20:30:23
Dumm nur, dass gefühlte 90% der Einsätze überhaupt nicht lebensrettend sind...
das der autofahrer ja nicht ersehn kann.
der link von Senior Sanchez hört sich eigentlich ganz ok an.

wenn wirklich kein durchkommen ist, dann halt ein wenig aufn gas treten.
natürlich nicht bei 50 er zone 150 fahren.
aber ein krankenwagen würde auch bei einer 50 er nicht 150 fahren daher vieleicht 70, 80 oder 90 und nächste möglichkeit gleich runter von der strasse.

Stormtrooper
2010-07-11, 22:49:03
Falsch, kleinere Verstöße gegen die StVO sind erlaubt und sogar verpflichtend, wenn sie nötig sind, um Platz zu machen. Das gilt aber nicht für alles und es darf zu keinem Zeitpunkt irgend ein Verkehrsteilnehmer gefärdet werden.


Der andere Verkehrsteilnehmer, darf in dem Fall die gleichen Rechte in Anspruch nehmen wie der SoRe Fahrer solange er Platz macht.

Philipus II
2010-07-11, 23:15:37
Dass man keinen anderen gefährden darf, ist ja eigentlich klar. Darf ja selbst das Fahrzeug mit den Sonderrechten nicht.

Dark_angel
2010-07-12, 18:44:30
Ich würde mit 70-75 durchfahren und drauf achten das ich keinen gefärde, fals was kommt kann man immer noch sagen das man Angst bekommen hat, wo das rettungsfahrzeug mit Blaulicht genau hinter einem war, ist ja beim drängeln glaube nicht anders.

derpinguin
2010-07-12, 20:01:28
Wenn die Straße so eng ist würde ich mit meinem RTW ohnehin nicht (viel) mehr als 50 fahren. Unsere Kisten sind 2,55m breit...