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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Blitzer verjährt?!


Veeegie
2010-07-12, 11:26:58
Hallo zusammen,
ich hab mist gebaut und wurde geblitzt und wollt ich fragen, ob ich evtl. Glück haben könnte.

Ich wurde am 17.04.10 auf der A3 (Hessen) mit 154 bei 120 geblitzt.
Das Auto läuft über die Firma, jedoch war die alte Privatadresse meines Chefs angegeben. Dort haben sie nach etwa 2 Monaten den Brief versucht hinzuschicken. Als die merkten da wohnt niemand mehr haben sie meinen Chef
nach der richtigen Adresse gefragt. Jetzt ist nach 2 1/2 Monaten en Schreiben in die Firma gekommen, wo mein Chef angeben muss wer der Fahrer des Fahrzeugs war. Die Sache ist die das wir jetzt den 12.07.10 haben und ich persönlich von der Behörde noch keine Meldung bekommen habe. Jetzt ist meine Frage, ob die Sache am 17.07.10 verjährt oder ob die Frist durch die Umstände länger geht oder ob durch diesen Brief den meine Firma bekommen hat die Frist von vorn beginnt?!

Es wäre cool, wenn mir jemand die letze Hoffnung nehmen könnte:)
gruß Tommy

Surrogat
2010-07-12, 11:32:01
Verjährung innerhalb von drei Monaten?
Eher nicht...

Sven77
2010-07-12, 11:34:35
Verjährung innerhalb von drei Monaten?
Eher nicht...

Doch, sind drei Monate. Aber wenn ein Bußgeldbescheid ausgestellt ist, der Tatbestand also bearbeitet wurde, gibt es keine Verjährung mehr. Wenn der Halter unterrichtet wurde, hast gelitten. So dramatisch isses aber wohl nicht, oder?

edit: So meine Sachkenntnis, könnte allerdings schon leicht veraltet sein

blackbox
2010-07-12, 11:50:01
Irgendwie hast du es nicht so mit der Sprache, oder?
Wie kann ein Blitzer verjähren?
Es wäre cool, wenn mir jemand die letze Hoffnung nehmen könnte
Der Satz war bestimmt anders gemeint. ;)

So dramatisch isses aber wohl nicht, oder?

Nunja, 34 km/h zu viel.... nah dran am Fahrverbot.
Da müsste er laut Tacho ca. 165 km/h gehabt haben bei erlaubten 120 km/h.

Der Bußgeldbescheid wurde rechtzeitig dem Halter zugeführt.

sun-man
2010-07-12, 11:54:12
Natürlich nicht da man den Halter und Co ermitteln musste. Stichwort Verjahrungsunterbrechung.
http://www.verkehrsportal.de/verkehrsrecht/verjaehrung.php

Wenn Deine Zahlen netto sind, naja, 120€ und 3 Punkte. Gibt schlimmeres.

Veeegie
2010-07-12, 12:35:41
Also ich habs leider nicht richtig wiedergegeben...
Das Fahrzeug ist auf die Frau vom Chef zugelassen. Jetzt haben die Behörden natürlich gesehen, dass es ein Mann war, der im Wagen saß. Der Brief der jetzt an meine Firma geschickt wurde ist kein Bußgeldscheid, sondern ein Zeugefragebogen, da es klar ist das meine Chefin es nicht war.

Und da frage ich mich ob nicht der Fall aus dem oben genannten Link eintritt:
Fall 3: Anhörungsbogen an GmbH

Sachverhalt: Am 19.09. wird bei einer Geschwindigkeitsmessung der auf die XY GmbH zugelassene Firmenwagen geblitzt. Die Bußgeldbehörde übersandte am 14.10. einen Anhörungsbogen vom gleichen Tag an die XY GmbH. Gegenüber der GmbH (offenbar routinemäßig) wird der Vorwurf erhoben, die Geschwindigkeitsüberschreitung begangen zu haben. Die GmbH wird aufgefordert, innerhalb einer Woche Stellung zu nehmen. Für den Fall, dass die XY GmbH die Geschwindigkeitsüberschreitung nicht begangen haben sollte, wird in dem Schreiben darum gebeten, der Anhörungsbogen möge an den tatsächlich Verantwortlichen weitergereicht werden, und dieser möge sich zu dem Vorfall erklären. Über die GmbH gelangt der Anhörungsbogen an den Geschäftsführer G der GmbH, der den Geschwindigkeitsverstoß begangen hat. Der G nimmt mit einem Schreiben, das am 17.10. bei der Bußgeldbehörde eingeht, zu dem Vorfall Stellung. Am 05.01. wird gegen G ein Bußgeldbescheid erlassen. Kann G sich nach einem Einspruch gegen den Bußgeldbescheid mit Erfolg auf Verjährung berufen?

Lösung: Ja. Der Bußgeldbescheid gegen G wurde erlassen, als bereits Verjährung eingetreten war. Die Verjährung wurde gegenüber G nicht durch die Übersendung des Anhörungsbogens an die XY GmbH unterbrochen. Denn in dem Anhörungsbogen ist keine konkrete Person als Betroffener bezeichnet. Die Verjährung wurde auch nicht durch das am 17.10. bei der Bußgeldstelle eingegangene Schreiben des G unterbrochen. Bei dem Schreiben handelt es sich nicht um eine "Vernehmung" weil hierfür eine Anordnung der Behörde erforderlich ist, die auf eine Anhörung des Betroffenen abzielt. Daher war am 05.01., als der Bußgeldbescheid erlassen wurde, die Dreimonatsfrist der Verfolgungsverjährung wegen der am 19.09. begangenen Tat im Verhältnis zu G schon abgelaufen.

@Sunman Eigentlich halb so wild. Aber ich lebe mit meinen Bruder zusammen und wir müssen mit unseren niedrigen Azubigehältern uns Monat für Monat über die Runden schlagen und zu den 120€ kommen auch noch Gebühren. Naja im Endeffekt scheiße gebau und dafür muss eingestanden werden aber hätt ja sein können, dass ich mal auch Glück habe:)

Sven77
2010-07-12, 12:38:56
Kurz: Nein

Philipus II
2010-07-12, 12:53:17
@TS: Du hast also immernoch keinen Bussgeldbescheid erhalten? Das ist schonmal gut.

Anleitung und Beratung zum Erreichen der Verjährung findest du im radarfalle Forum. Wer keinen Rechtsanwalt einschalten will, sollte sich dort schlau machen.

Deine Chancen, dich zu drücken, stehen wohl sogar ganz ordentlich.