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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Abmahnung von Waldorf Rechtsanwälte München wegen angeblichen runterladen eines Films


SnAxX
2010-07-12, 17:26:06
Hallo zusammen,

Ich habe am Freitag einen Brief von Rechtsanwaltkanzlei Waldorf bekommen.

Dort steht drin ich habe wohl einen Film bei edonkey runtergeladen und soll nun eine Unterlassungserklärung unterschreiben und 956 Euro an die Kanzlei bezahlen.

Ich habe mal bei Google nachgeschaut und rausgefunden das diese Kanzlei wohl Massenabmahnungen verschickt.

Ich weis nicht genau ob ich dieses Film runtergeladen habe. Das Programm edonkey benutze ich auch nicht.

was kann ich da tun?

danke und gruß
SnAxX

Annator
2010-07-12, 17:40:44
Hast du es getan oder nicht? Das ist der entscheidene Punkt.

SnAxX
2010-07-12, 18:01:55
das programm edonkey benutze ich nicht.

dementsprechend kann ich das auch nciht runtergeladen haben

Surrogat
2010-07-12, 18:04:10
offenes WLAN vielleicht?

Fairy
2010-07-12, 18:06:20
Es gibt Kanzleien, die sich auf das Runterladen in Tauschbörsen etc. spezialisiert haben. Kann also gut sein, dass sie eine Abmahnung nach der anderen raushauen. Du benutzt WLan? Verschlüsselt?

Dark_angel
2010-07-12, 18:06:25
In wie weit ist den edonkey verzweigt?

SnAxX
2010-07-12, 18:12:01
wlan hab ich ... auch verschlüsselt

Annator
2010-07-12, 18:13:06
Dann mach garnichts. Die hoffen nur darauf, dass ein paar von den 1000 Leuten die sie angeschrieben haben zahlen.

ernesto.che
2010-07-12, 18:21:18
Nichts zu machen ist keine gute Idee. Das ist nicht die GEZ.

Fairy
2010-07-12, 18:23:11
Die Kanzlei Waldorf & Kollegen oder Waldorf Rechtsanwälte ist ein Kollegium von Rechtsanwälten mit Sitz in München, das sich auf Fragen des Urheberrechts spezialisiert hat. Die Kanzlei vertritt verschiedene große Buchverlage, Filmproduktionsfirmen und Unternehmen der Tonträgerindustrie und wurde insbesondere aufgrund von Massenabmahnungen bekannt.
Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Kanzlei_Waldorf

Ich denke, die Kanzlei mahnt nicht aus Langeweile irgendwelche Personen ohne Grund ab. Einfach nichts machen wäre hier sicher unangebracht. Such dir einen Rechtsanwalt, damit bist du immer auf der sicheren Seite. Du bist dir ja auch - wie oben geschrieben - nicht sicher, ob du den Film geladen hast, oder nicht.

flagg@3D
2010-07-12, 18:33:35
Die Seite (http://www.abmahnwelle.de/) hier sollte für Dich etwas hergeben

oder war es die hier (http://abmahnwahn-dreipage.de/)

sei laut
2010-07-12, 18:43:28
In wie weit ist den edonkey verzweigt?
Ich denke, Multi-P2P Programme dürften edonkey noch standardmäßig nutzen.
Deswegen ist die Aussage, nur nicht edonkey zu benutzen nichts wert..

patermatrix
2010-07-12, 18:45:47
das programm edonkey benutze ich nicht.

dementsprechend kann ich das auch nciht runtergeladen haben
Ein Dementi klingt anders :uponder:

deekey777
2010-07-12, 18:46:17
Dann mach garnichts. Die hoffen nur darauf, dass ein paar von den 1000 Leuten die sie angeschrieben haben zahlen.
Das ist das Schlimmste, was man machen kann.
Vorschlag: Deren Erklärung durchstreichen, widersprechen und zuerst per Fax und dann per Einschreiben (mit Rückschein) abschicken.

Fairy
2010-07-12, 18:47:41
Das Problem ist einfach: Egal, wer über deinen Anschluss etwas lädt, du bist der Inhaber, die Post geht an dich. Wenn die IP deinem Anschluss zugeordnet wurde, kann man sich da nicht mehr so leicht rausreden. Du könntest mit Hilfe eines Anwalts die sogenannte modifizierte Unterlassungserklärung abgeben. Die Kostennote der o.g. Kanzlei weist du dann damit zurück. Die Kanzlei muss diese aber nicht annehmen. Eine Einigung über die Kosten wäre dann der nächste Schritt.

Und noch was: Dieser Beitrag stellt keine Rechtsberatung dar. ;)

Dark_angel
2010-07-12, 18:50:17
Ich denke, Multi-P2P Programme dürften edonkey noch standardmäßig nutzen.
Deswegen ist die Aussage, nur nicht edonkey zu benutzen nichts wert..
Das hatte ich mir schon fast gedacht.
Das ist das Schlimmste, was man machen kann.
Vorschlag: Deren Erklärung durchstreichen, widersprechen und zuerst per Fax und dann per Einschreiben (mit Rückschein) abschicken.

Finde ich auch, nichts zu machen ist fast so als das man es gesteht.

BK-Morpheus
2010-07-12, 19:02:51
Zumindest eine modifizierte Unterlassungserklärung hin schicken (aber bloß nicht die UE, die von der Kanzlei beigelegt wurde).

Ansonsten nicht zahlen oder auf einen Vergleich einlassen.

Laz-Y
2010-07-12, 19:09:39
das programm edonkey benutze ich nicht.

dementsprechend kann ich das auch nciht runtergeladen haben
Aha, welches Programm nutzt Du dann? Emule? Azureus? Gibt es nicht dutzende, die auf edonkey aufbauen?

Die Aussage ist mehr als verdächtig ;)

deekey777
2010-07-12, 19:14:07
Mein, hört doch auf, ihm auf die Nüße zu gehen. Es geht keinen von euch was an, ob er was heruntergeladen hat oder nicht.

Masterp
2010-07-12, 19:16:28
Ich würd mir Rechtsbeistand holen.

Plutos
2010-07-12, 19:40:26
Mein, hört doch auf, ihm auf die Nüße zu gehen. Es geht keinen von euch was an, ob er was heruntergeladen hat oder nicht.

Wieso, vielleicht liest der Rechteinhaber ja mit?

deekey777
2010-07-12, 19:59:44
Wieso, vielleicht liest der Rechteinhaber ja mit?
Weil es einfach nicht unser Bier ist.

Crossfade
2010-07-12, 20:04:19
Mein, hört doch auf, ihm auf die Nüße zu gehen. Es geht keinen von euch was an, ob er was heruntergeladen hat oder nicht.

Naja, wenn er Hilfe oder Tipps von uns erwartet, geht es uns durchaus etwas an :freak:
Wie sollen wir ihm diese sonst bereitstellen.

mbee
2010-07-12, 20:09:31
Modifizierte UE entweder selbst erstellen (würde ich von abraten, auch wenn es zig Vorlagen dazu im Netz gibt) oder das von einer Kanzlei machen lassen, die darauf spezialisiert ist und für eine Pauschale arbeitet. Und wenn das getan ist, den Scheiß auch auf jeden Fall bleiben lassen, denn sonst bist Du ggf. richtig übel dran.
Das ist das einzige, was Sinn macht. Nichts zu tun, wäre selten dämlich...
Informieren kannst Du Dich z.B. hier:
http://www.wb-law.de/news/it-telekommunikationsrecht/1418/filesharing-spezial-uebersicht-ueber-unser-gesamtes-informationsangebot/

(Ich will hier keine Exklusiv-Werbung für den Laden machen, aber die sind, was das betrifft so gut wie führend und aus eigener Erfahrung - keine Filesharing-Sache allerdings - auch ziemlich gut)

basti333
2010-07-12, 20:18:47
Es gab doch vor kurzem ein Urteil, es ging um ein offenes WLAN, über das ein fremder illegal geladen hat. Der anschlussinhaber bekommt daraufhin auch eine der üblichen abmahnungen (paar hundert euro). Aber er klagt dagegen und das Gericht gibt ihm insofern recht, als das man ihm maximal die nachlässigkeit eines offenen WLAN "nachweisen" kann und das reicht maximal für die sagenumwobenen 100€ abmahnung in einfach gelagerten und nicht gewerbsmäßigen fällen.

Hätte er tatsächlich nachweislich selber etwas geladen wären es wohl mehr als 100€, aber der er behauptet hat das WLAN war offen und dies niemand wiederlegen konnte, wurde auf 100€ gedeckelt. Insofern könnte man mit verweis auf dieses Urteil das gleiche machen: Behaupten das WLAN war offen und mehr als 100€ ist nicht drinne. Die werden das natürlich nciht sofort schlucken, also ist es nicht ganz so einfach.

Ist eine von vielen möglichkeiten, man kann natürlich auch eine modifizierte UE abschicken, nichts zahlen, anschließend reihenweise mahnungen bekommen, danach drohungen von Inkasso-Unternehmen und hoffen das die Kanzlei zum schluss klein bei gibt (was wohl meistens der fall ist). Auf keinen fall aber würde ich 900€ zahlen.

Philipus II
2010-07-12, 20:33:44
Als erstes: Solltest du Aktivitäten in Tauschbörsen nachgehen, solltest du diese auf jedne Fall einstellen. Auch von Uploads auf One-Click-Hoster und FTPs rate ich zumindest ohne Absicherung durch einen erstklassigen Anonymisierungsdienst stark ab.
Solltest du keinen derartigen Aktivitäten bisher nachgegangen sein, solltest du mal andere Risiken überprüfen:
Wer hat noch Zugriff auf deinen Internetanschluss? Diese Leute solltest du belehren, dass es dir grundsätzlich egal ist, ob sie schwarzkopieren, aber bitte sich eine sichere Methode suchen sollen oder einen anderen Anschluss verwenden sollen.
Ist dein Netzwerk sicher? Solltest du noch WEP verwenden, wechsel auf WPA2. Und änder den Schlüssel mal.

Sonst:
Ich persönliche würde das Briefchen nicht ignorieren, sondern eine Unterlassungserklärung abgeben, um den Streitwert und damit das Kostenrisiko zu senken. Du solltest allerdings nicht die vorgeschlagene, sondern eine abgeänderte Unterlassungserklärung abgeben. Vorlagen findest du auf der Abmahnwahn-dreipage. Auch wenn die Frist recht kurz ist- bei solchen Fällen sind kurze Fristen durchaus üblich. Du solltest sie einhalten.
Ich persönlich würde den geforderten Betrag nicht bezahlen.
Die Wahrscheinlichkeit, verklagt zu werden, ist bisher eher gering. Auch das Kostenrisiko ist überschaubar. Zudem bestehen auch vor Gericht durchaus Chancen auf einen Erfolg und Teilerfolg.

Einen Rechtsanwalt würde ich noch nicht einschalten. Die Vorlage der dreipage solltest du auch selber ausfüllen können. Nur für den unwahrscheinlichen Fall eines Prozesses brauchst du einen echten Profi.