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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Steuererklärung 2009


Icing
2010-07-17, 17:29:47
Guten Tag,

evtl. finden sich hier ja Steuerexperten die mir weiter helfen können.

Als erstes, ich habe meine Steuererklärung für 2009 noch nicht gemacht. Frist war glaube ich der 31.05. ? Jetzt hat mir ein Arbeitskollege gesagt, da es meine erste Steuererklärung ist, dass ich keine Frist hätte. Stimmt die Aussage so?

Und eine andere Sache. War vom 01.01.09 - 30.06.09 als Azubi und vom 01.07.09 - 31.12.09 als normaler Angestellter (Arbeitnehmer) beschäftigt. Für die Angestelltenzeit habe ich die Lohnsteuerbescheinigung und die zustehende Pendlerpauschale eingetragen. Aber wie verhält es sich für die Azubizeit? Kann ich auch einfach eine 2te Lohnsteuerbescheinigung eintragen und für diese Zeit die Pendlerpauschale (anstatt 5 Tagewoche nur 3 wg. Berufsschule) geltend machen?

Wäre nett wenn mir jemand weiter helfen könnte. :smile:

Surrogat
2010-07-17, 17:39:29
mein Steuerberater meint immer das man bis Ende des Jahre die Erklärung machen kann und manchmal tu ich das auch...

Berni
2010-07-17, 17:59:44
Selbstverständlich musst du auch die Einnahmen aus deiner Azubizeit angeben.
Bzgl. Pendlerpauschale:Man hat doch mehrere Felder um die zurückgelegten KM einzutragen. Insofern ist das gar kein Problem die Fahrten zu deinen 2 Jobs dort einzutragen.
Bzgl. Frist vgl. http://www.steuerratgeber-online.de/html/die-steuererklarung.php
Jahressteuererklärungen wie z.B. die Einkommensteuererklärung und die Umsatzsteuererklärung sind in der Regel bis zum 31.Mai des Folgejahres einzureichen. Allerdings nur wenn der Steuerpflichtige zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet ist.

Wenn der Steuerpflichtige seine Steuererklärung bzw. Steuererklärung von einem Steuerberater, Lohnsteuerhilfeverein, Rechtsanwalt oder Wirtschaftsprüfer erstellen lässt, hat er in der Regel bis zum 31.12. des Folgejahres Zeit zur Abgabe der Steuererklärung.

Diese Frist ist auf Antrag vom Finanzamt verlängerbar.

foobi
2010-07-17, 19:46:33
Jahressteuererklärungen wie z.B. die Einkommensteuererklärung und die Umsatzsteuererklärung sind in der Regel bis zum 31.Mai des Folgejahres einzureichen. Allerdings nur wenn der Steuerpflichtige zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet ist.

Wenn der Steuerpflichtige seine Steuererklärung bzw. Steuererklärung von einem Steuerberater, Lohnsteuerhilfeverein, Rechtsanwalt oder Wirtschaftsprüfer erstellen lässt, hat er in der Regel bis zum 31.12. des Folgejahres Zeit zur Abgabe der Steuererklärung.

Diese Frist ist auf Antrag vom Finanzamt verlängerbar.

Und als Nachtrag: Wenn du nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet bist aber trotzdem eine abgeben möchtest, endet die Frist mit Ablauf des 7. darauffolgenden Jahres, also für die Steuererklärung 2009 in der Regel am 31.12.2016.

Icing
2010-07-17, 19:58:14
Dumme Frage. Ab wann ist man verpflichtet? :freak:

nn23
2010-07-17, 20:02:55
U. A. Verheiratet, Steuerklasse 3/5 -> Verpflichtet.
Als Steuerklasse 1 (Alleinstehend) biste das nicht.

Btw.
Wenn man die Steuererklärung mal zu spät macht und einen Strafbetrag zahlen sollte hilft meistens ein nettes Nachfragen beim Finanzamt. Die erlassen das dann meistens.

Icing
2010-07-17, 20:22:18
Juhu. Bin die 1. :biggrin:

Danke dir!

foobi
2010-07-17, 20:43:50
U. A. Verheiratet, Steuerklasse 3/5 -> Verpflichtet.
Als Steuerklasse 1 (Alleinstehend) biste das nicht.

Btw.
Wenn man die Steuererklärung mal zu spät macht und einen Strafbetrag zahlen sollte hilft meistens ein nettes Nachfragen beim Finanzamt. Die erlassen das dann meistens.
Das stimmt so nicht ganz, auch ledige Personen sind veranlagungspflichtig, außer wenn bestimmte Voraussetzungen vorliegen.
Richtig is aber, dass wenn man eine abgeben muss, dies aber nicht tut, das durch entsprechenden Mahnungen schon irgendwann mitbekommt.

Dumme Frage. Ab wann ist man verpflichtet?
Siehe §46 EStG (http://bundesrecht.juris.de/estg/__46.html), das ist allerdings keine vollständige Auflistung aller möglichen Gründe.