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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Anspruch auf Krankenversicherung durch das Amt trotz Einkünften?


Lu
2010-07-20, 20:29:17
Hat man einen Anspruch darauf das dass Amt einen krankenversichert trotz Einkünften über Jobs über die man nicht Krankenversichert ist?

Ric
2010-07-20, 20:33:41
- bischen genauer wäre nicht schlecht. Mit den Angaben kann man nicht viel anfangen.

Mal eine pauschale Aussage: Verdienst du mehr, all dass du ALG II beziehen kannst, dann nicht.
Prinzipiell ist es nur so, dass man nur EINEN Minijob annehmen kann, der nicht sozialversicherungspflichtig ist (Stichwort400€ Job).

Black-Scorpion
2010-07-20, 20:35:31
Was für ein Job?
Bei 400,00 Euro Job bist du versichert. Das bezahlt der AG pauschal.

Ansonsten beziehst du H4 und verdienst dazu, oder bist du Aufstocker?

- bischen genauer wäre nicht schlecht. Meit den Angaben kann man nicht viel anfangen.

Mal eine pauschale Aussage: Verdienst du mehr, all dass du ALG II beziehen kannst, dann nicht.
Prinzipiell ist es nur so, dass man nur EINEN Job annehmen kann, der nicht sozialversicherungspflichtig ist (Stichwort Minijob/400€ Job).
Da wird pauschal vom AG Sozialversicherung abgeführt. Die Jobs müssen auch an die Zentrale gemeldet werden.

'edit'
Bedeutet aber nicht das man Krankenversichert ist. Das ist man nur über die Familienversicherung.

Lu
2010-07-20, 20:43:12
Wenn man z.b. in einer sozialen Einrichtung arbeitet auf der Basis "Übungsleiterpauschale" da bekommt man 8 Euro netto auf die Stunde und kann im Jahr maximal 2100 Euro verdienen. Soweit ich das verstanden hab ist das eine ehrenamtliche Tätigkeit und der Arbeitgeber muss keine Steuern für dich zahlen.

Ric
2010-07-20, 20:45:53
Da wird pauschal vom AG Sozialversicherung abgeführt. Die Jobs müssen auch an die Zentrale gemeldet werden.

Richtig - die pauschalen 15%, die der Arbeitgeber eines Minijob´s bezahlt.

Ich meinte damit eigentlich, dass dieser Minijob keine Krankenversicherung begründet und dass nur einer dieser Beschäftigungsverhältnisse gleichzeitig zulässig ist. Insofern hab ich mich falsch ausgedrückt.

Ric
2010-07-20, 20:48:22
Wenn man z.b. in einer sozialen Einrichtung arbeitet auf der Basis "Übungsleiterpauschale" da bekommt man 8 Euro netto auf die Stunde und kann im Jahr maximal 2100 Euro verdienen. Soweit ich das verstanden hab ist das eine ehrenamtliche Tätigkeit und der Arbeitgeber muss keine Steuern für dich zahlen.

Das hilft nicht weiter.
Wie sicherst du deinen Lebensunterhalt?
Beziehst du ALG I / II, Student, Arbeitnehmer usw.??

Lu
2010-07-20, 20:52:28
Bis Ende Juli noch Arbeitnehmer mit Krankenversicherung danach Arbeitslos. Wohne Zuhause bei Mama. Es geht nur um den August ab September wieder im festen Beschäftigungsverhältnis.

Black-Scorpion
2010-07-20, 20:54:06
Amt klingt wie H4.

diese steuerbefreiten nebenberuflichen Tätigkeiten sind bis zu einem Betrag von 50% des Eckregelsatzes, derzeit 175,50€, anrechenfrei (Weisung BA zu § 11 SGB II in Rz 11.104), darüber jedoch nicht, d.h. so lange der Freibetrag nicht überschritten wird, besteht nach § 60 SGB I keine Mitteilungspflicht, da das Einkommen in diesem Fall nicht leistungsrelevant ist, sobald das Einkommen diesen Freibetrag übersteigt, muss es als Einkommen angegeben werden; der den Freibetrag übersteigende Betrag wird dann auf das ALG II angerechnet, es sei denn, man kann im Einzelfall höhere tatsächliche Aufwendungen nachweisen als der Freibetrag, dann müssen diese davon abgesetzt werden, zudem muss dann auch der Freibetrag nach § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 ALG II-V in Höhe von 30 Euro abgesetzt werden.
Quelle: http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/0344e19a4512bcb0e.php

Ich wäre also vorsichtig mit den 2100,00 Euro bei H4.

Lu
2010-07-20, 21:00:58
Aufgrund der dreimonatigen Sperre weil ich selber gekündigt hab würde ich im August keine Bezüge bekommen aber so ca. 600 Euro auf diese Weise verdienen. Jetzt die Frage zahlt das Amt für diesen Monat die Krankenversicherung?

Black-Scorpion
2010-07-20, 21:13:15
Klare Antwort, warum sollten sie.

Du bist übrigens noch bis zu drei Monate danach bei der KV versichert.
Wenn du also nach einem Monat wieder einen Job hast passiert auch nichts.

Kleiner Tipp am Rande. Das nächste mal gleich alles schreiben. Dann geht es schneller. ;)

JaDz
2010-07-20, 21:16:00
Das Amt zahlt soweit ich weiß nur, wenn du auch Geld vom Amt beziehst.

Lu
2010-07-20, 21:22:19
Klare Antwort, warum sollten sie.

Du bist übrigens noch bis zu drei Monate danach bei der KV versichert.
Wenn du also nach einem Monat wieder einen Job hast passiert auch nichts.

Kleiner Tipp am Rande. Das nächste mal gleich alles schreiben. Dann geht es schneller. ;)

Klare Frage, warum nicht? Wenn ich einen "Minijob" hab über den ich nicht krankenversichert bin? Was meinst du mit den 3 Monaten, wenn keiner die Versicherung bezahlt wieso bin ich dann weiter versichert?
Mach ich :wink:

Black-Scorpion
2010-07-21, 10:00:59
Klare Frage, warum nicht? Wenn ich einen "Minijob" hab über den ich nicht krankenversichert bin? Was meinst du mit den 3 Monaten, wenn keiner die Versicherung bezahlt wieso bin ich dann weiter versichert?
Mach ich :wink:
Weil du keine Leistung vom Amt bekommst.
Du müsstest auch für den einen Monat Wohngeld beantragen wenn du nicht bei deinen Eltern wohnen würdest.

Sorry, das mit den drei Monaten war ein Fehler von mir. Es sind zwei Monate zum übernächsten ersten.
Das gilt auf alle Fälle bei bei Kündigung/Kassenwechsel.
In deinem Fall würde ich am besten mal die Kasse anrufen/aufsuchen und mich da genau erkundigen.

Ric
2010-07-21, 12:53:14
... an sonsten: Freiwillige Mitgliedschaft in einer Krankenversicherung. Sollte pro Monat ca. 154€ plus minus 10€ kosten.