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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Schon mal jemand wegen "falscher uneidlicher Aussage" vor Gericht gewesen?


3dzocker
2010-07-22, 16:40:50
Hatte Di ne Vorladung zur Polizei, hab mir das da angehört und dann noch mal meine Aussage wiederholt und somit bekräftigt.
Krass fand ich dass in der Akte drin stand, dass ich gesagt haben soll "Ich habe gesehen wie Herr xxx Herrn yyy nicht geschlagen hat."
Diese Aussage stimmt SO nicht.
Muss ich jetzt Angst haben verknackt zu werden?
Ich mein wenn im Protokoll das 'oh Wunder' wirklich so drin steht...

tschau

foobi
2010-07-22, 17:10:50
Hatte Di ne Vorladung zur Polizei, hab mir das da angehört und dann noch mal meine Aussage wiederholt und somit bekräftigt.
Einer Vorladung der Polizei zu folgen ist eine äußerst schlechte Idee. Man kann dort nichts gewinnen.

Wenn man warum auch immer trotzdem hingeht dann sollte man zumindest davon Abstand nehmen zur Sache auszusagen, sondern sich nur ausweisen, zuhören und wieder gehen. Ich hoffe du hast das Protokoll nicht auch noch unterschrieben.

EureDudeheit
2010-07-22, 17:12:36
Du kannst vor der Polizei nicht uneidlich falsch Aussagen, weil die Polizei keine "zuständige Stelle" ist

Air Force One
2010-07-22, 17:16:20
Hi 3dzocker,

Die Aussage bei der Polizei muss man eig. sich nochmal durchlesen und dann noch zusätzlich Unterschreiben.
Diese geht dann an den Staatsanwalt.

Lügen bei der Aussage darft du schon, bzw. es hat keine Rechtlichen Folgen.
Problematisch wird es erst, wenn du wirklich unter Eid eine falsche Aussage von dir gibst.

PS: Bin kein Rechtsberater, sondern habe da nur Erfahrung....

Black-Scorpion
2010-07-22, 19:26:15
Hi 3dzocker,

Die Aussage bei der Polizei muss man eig. sich nochmal durchlesen und dann noch zusätzlich Unterschreiben.
Diese geht dann an den Staatsanwalt.

Lügen bei der Aussage darft du schon, bzw. es hat keine Rechtlichen Folgen.
Problematisch wird es erst, wenn du wirklich unter Eid eine falsche Aussage von dir gibst.

PS: Bin kein Rechtsberater, sondern habe da nur Erfahrung....
Selbst uneidliche Falschaussage ist Strafbar und lügen darf man mit Sicherheit nicht.
Du kannst Details weglassen aber nicht lügen.

Air Force One
2010-07-22, 19:35:27
Selbst uneidliche Falschaussage ist Strafbar und lügen darf man mit Sicherheit nicht.
Du kannst Details weglassen aber nicht lügen.

Hast eine PN.

Philipus II
2010-07-22, 20:33:24
Hast du die problematische Aussage vor Gericht getätigt?
Hast du nur bei der Polizei Dreck verzählt und dabei keinen Unbeteiligten wider besseren Wissens belastet, sollte nichts rauskommen.

deekey777
2010-07-22, 20:39:05
Du kannst vor der Polizei nicht uneidlich falsch Aussagen, weil die Polizei keine "zuständige Stelle" ist
Es sei denn, die Polizei tritt als Hilfsbeamtin der StA auf, oder?

EureDudeheit
2010-07-22, 20:47:13
Es sei denn, die Polizei tritt als Hilfsbeamtin der StA auf, oder?

StA ist doch auch keine zuständige Stelle, worauf willste hinaus?

deekey777
2010-07-22, 20:56:00
StA ist doch auch keine zuständige Stelle, worauf willste hinaus?
Hm, wo habe ich das nur her? Hm.. ;(

3dzocker
2010-07-22, 22:38:23
ich hab meiner Meinung nach weder bei der Polizei, noch vor Gericht gelogen.
Die Aussage die ich laut Akte vor Gericht gemacht haben soll, stimmt so einfach nicht. Da fehlt ein entscheidender Zusatz. Bei der Polizei hab ich den Tatvorwurf bestritten und meine Aussage jetzt noch einmal wiederholt und darauf gepocht, dass der Polizist das so aufschreibt wie es war. Nach dem Lesen des Protokolls hab ich das für gut befunden und unterschrieben.
Ich bin mir zu 100% sicher dass so wie es war auch vor Gericht gesagt zu haben. Deshalb war ich sehr erstaunt in der Akte diesen Vorwurf SO zu lesen.
Ich hab jetzt nur Angst dass im Verhandlungsprotokoll das so steht, wie in der Akte. Es heißt ja die Sieger schreiben die Geschichte...

tschau

Ric
2010-07-22, 22:39:28
Polizei hab ich den Tatvorwurf bestritten

Bist du als Beschuldigter, oder als Zeuge gehört worden. Das macht einen elementaren Unterschied?

3dzocker
2010-07-22, 22:59:45
Beschuldigter

tschau

Ric
2010-07-22, 23:16:40
... Als beschuldigter darf man lügen, bis sich die Balken biegen. Es gibt KEINE Strafbarkeit eines Beschuldigten wegen falschen eidlichen/uneidlichen Aussagen (Strafbarkeit wegen uneidlicher Aussage/Strafvereitelung usw). Es besteht keine Selbstbelastungspflicht. - Nur Zeugen unterliegen der Wahrheitspflicht

Ist ein Fehler in der Aussage, dann teile das mit (z.B. schriftlich), und begründe dass damit, dass ein Fehler in dem Protokoll ist. - Dir steht es auch frei zu Schweigen, was dir sicherlich mitgeteilt worden ist.

3dzocker
2010-07-22, 23:21:33
JETZT bin ich Beschuldigter, damals bei der Verhandlung war ich Zeuge. Aufgrund meiner Aussage als Zeuge bin ich jetzt Beschuldigter. Sorry...

tschau

Ric
2010-07-22, 23:28:06
Also: Schilder doch mal den Sachverhalt! So ergibt das keinen Sinn.

Wie war es denn wirklich????


War es eher so:
Es gab ein ANDERES Strafverfahren, bei dem du vor Gericht als Zeuge ausgesagt hast. Das soll falsch gewesen sein?

Oder
Es gab ein ANDERES Strafverfahren, bei dem du vor der Polizei als Zeuge ausgesagt hast. Das soll falsch gewesen sein?

Müller-Lüdenscheidt
2010-07-22, 23:30:45
JETZT bin ich Beschuldigter, damals bei der Verhandlung war ich Zeuge. Aufgrund meiner Aussage als Zeuge bin ich jetzt Beschuldigter. Sorry...

tschau

Tja deswegen wird dir jeder Anwalt abraten bei der Polizei eine Aussage zu machen. Wenn in einem Jahr oder so dann mal Verhandlung ist, weiste eh nicht mehr genau was man dort wörtlich erzählt hat. Und wenn Du damals dein Friedrich-Wilhelm druntergesetzt hast, kannste jetzt nicht kommen und sagen, da fehlt was. Besonders wenn man offenbar bereits nachgewiesen hat, dass Du falsch ausgesagt hast.

ShadowXX
2010-07-22, 23:39:04
Tja deswegen wird dir jeder Anwalt abraten bei der Polizei eine Aussage zu machen. Wenn in einem Jahr oder so dann mal Verhandlung ist, weiste eh nicht mehr genau was man dort wörtlich erzählt hat. Und wenn Du damals dein Friedrich-Wilhelm druntergesetzt hast, kannste jetzt nicht kommen und sagen, da fehlt was. Besonders wenn man offenbar bereits nachgewiesen hat, dass Du falsch ausgesagt hast.
Er hat ja nicht falsch ausgesagt, sondern im Gerichtsprotokoll fehlt ein Teil seiner Aussage...

3dzocker
2010-07-22, 23:49:47
ok, dann gaaanz kurz chronologisch:

Tat vom Kumpel
Anzeige gegen Kumpel
Vorladung für mich als Zeuge, um ne Aussage bei der Polizei zu machen
Verhandlung, als Zeuge geladen, ausgesagt

Jetz:
Vorladung bei den Bullen wegen "falscher uneidlicher Aussage" als Beschuldigter, in dieser Verhandlung

Die Vorladung hab ich bekommen aufgrund einer Aussage die ich so NICHT gemacht hab. Und bei den Bullen das richtig zu stellen, kann doch nicht falsch sein. Zumal ich wirklich darauf rumgeritten bin, dass der Bulle das so aufschreibt wie es war.

Die Aussage "Ich habe gesehen wie Herr xxx Herrn yyy nicht geschlagen hat." hab ich auf den Zeitraum bezogen in dem ich anwesend war. Und das hab ich auch so vor Gericht explizit gesagt.
Das heißt der Tatvorwurf in der Akte ist SO einfach Schwachsinn...

tschau

Ric
2010-07-22, 23:58:23
hmmm... vor Gericht - schwierig, schwierig.

Problem ist, dass es gerichtlich protokolliert worden ist. Das heisst es liegt eine öffentliche Urkunde vor. Hier hilft die bloße Behauptung, dass die Aussage falsch protokolliert worden ist, nichts. - Kommt also darauf an, was der genaue Wortlaut ist.

Ich weiss ja nicht, wieweit du strafrechtlich vorbelastet ist, aber auf Grund des gerichtlichen Protokolls - vermutlich verbunden mit dem Beweismittel Richter -, kann einiges auf dich zukommen. Hier sehe ich ein echtes Problem für dich.

Nimm fachkundige Hilfe in Anspruch!!!

Müller-Lüdenscheidt
2010-07-23, 00:05:17
Er hat ja nicht falsch ausgesagt, sondern im Gerichtsprotokoll fehlt ein Teil seiner Aussage...

Schon klar, deswegen kriegt er eine Ladung wegen Falschaussage.
Klingt doch ziemlich sonnenklar. Er hat für sein Kumpel ausgesagt, so der hat Herrn XY wohl doch eine vor die Mappe gehauen und nun ist er eben wegen Falschaussage dran.

Walkman
2010-07-23, 00:19:12
Ist man denn verpflichtet Freunde zu belasten?

Ric
2010-07-23, 00:20:10
Ja - Gibt kein Zeugnisverweigerungsrecht bei Freunden.

EureDudeheit
2010-07-23, 08:30:11
ok, dann gaaanz kurz chronologisch:

Tat vom Kumpel
Anzeige gegen Kumpel
Vorladung für mich als Zeuge, um ne Aussage bei der Polizei zu machen
Verhandlung, als Zeuge geladen, ausgesagt

Jetz:
Vorladung bei den Bullen wegen "falscher uneidlicher Aussage" als Beschuldigter, in dieser Verhandlung

Die Vorladung hab ich bekommen aufgrund einer Aussage die ich so NICHT gemacht hab. Und bei den Bullen das richtig zu stellen, kann doch nicht falsch sein. Zumal ich wirklich darauf rumgeritten bin, dass der Bulle das so aufschreibt wie es war.

Die Aussage "Ich habe gesehen wie Herr xxx Herrn yyy nicht geschlagen hat." hab ich auf den Zeitraum bezogen in dem ich anwesend war. Und das hab ich auch so vor Gericht explizit gesagt.
Das heißt der Tatvorwurf in der Akte ist SO einfach Schwachsinn...

tschau


In dem Fall, würde ich einen Fachanwalt für Strafrecht kontaktieren.

Kosh
2010-07-23, 15:24:31
Naja, ich würde dem Gerichtsprotokol mehr glauben schneken, als deiner Aussage, das da ein Zusatz fehlt.

Vielleicht bist du auch der Meinung,das du damals den Zusatz gesagt hast, hast ihn aber gar nicht gemacht.

Aber wenn du eh angeklagt wurdest, bist du im Forum hier doch total falsch und solltest das ganze einem Anwalt erzählen.

Senfgnu
2010-07-23, 19:09:06
Auch Protokolle enthalten Fehler. Und die Aussagen "Ich habe nicht gesehen, dass er ihn geschlagen hat" und "Ich habe gesehen, dass er ihn nicht geschlagen hat", sind sich doch sehr ähnlich.
Das Beweismittel Richter ist zumindest bei einer Amtsgerichtsverhandlung auch nicht so gravierend.

Sowas kann leicht mal falschrum gesagt, falsch protokolliert und falsch verstanden werden. Deswegen: Anwalt anrufen, mit etwas Glück kommts da nichtmal zur Verhandlung.