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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Frage zur Wohnungsbesichtigung nach der Kündigung der Mietwohnung


Attila
2010-07-23, 12:36:31
Wir haben Ende Juni 2010 unsere Mietwohnung zum 30. September 2010 gekündigt.

Jetzt will der Vermieter der die Wohnung schon unter Immobilien-Scout ins Netz gestellt hat, die Wohnung mit neuen Interesenten besichtigen.

Ich habe mich im Vorfeld schon einmal schlau gemacht was ich dulden muss. In dieser Woche haben schon 5 Besichtigungen stattgefunden. Jetzt habe ich dem Vermieter mitgeteilt das er in der Woche am Dienstag und Donnerstag in der Zeit von 15 bis 18 Uhr jeweils an einem Tag 2 Besichtigungen machen kann. Der Vermieter möchte aber mehr Termine haben vor allem in den frühen Abendstunden damit auch berufstätige Termine war nehmen können. Das habe ich abgelehnt mit dem Hinweis auf die Privatsfähre.

Bitte teilt mir Eure Meinung mit ob ich mich richtig verhalte, der Vermieter hat schon mit gerichtlichen Mitteln gedroht.

Desti
2010-07-23, 14:13:11
1-2 Termine pro Woche. Alles andere verweigern. Auf schriftliche Ankündigung bestehen.

http://www.stern.de/wirtschaft/immobilien/immobilien/wohnungsbesichtigung-mieter-sollten-fremde-im-auge-behalten-548753.html

Skorpion
2010-07-23, 16:17:18
Ich habe im Moment das gleiche Problem nur will ich GARKEINEN vorher reinlassen. Es geht niemanden fremdes etwas an, wie ich hier in der Wohnung lebe, zumal es meist etwas unaufgeräumt aussieht.

Muss ich die überhaupt gestatten? Dürfte der Vermieter einfach ohne meine Erlaubnis in die Wohnung?

_CaBaL_
2010-07-23, 17:07:01
Ich habe im Moment das gleiche Problem nur will ich GARKEINEN vorher reinlassen. Es geht niemanden fremdes etwas an, wie ich hier in der Wohnung lebe, zumal es meist etwas unaufgeräumt aussieht.

Muss ich die überhaupt gestatten? Dürfte der Vermieter einfach ohne meine Erlaubnis in die Wohnung?

Ohne deine Erlaubnis, darf der Vermieter nicht in die Wohnung. Der hat nur Zutrittsrechte bei einem Notfall.

Was Du aber nicht verweigern darfst, sind Besichtigungen wenn Du schon gekündigt hast.

GBWolf
2010-07-23, 18:53:44
Wir haben Ende Juni 2010 unsere Mietwohnung zum 30. September 2010 gekündigt.

Jetzt will der Vermieter der die Wohnung schon unter Immobilien-Scout ins Netz gestellt hat, die Wohnung mit neuen Interesenten besichtigen.

Ich habe mich im Vorfeld schon einmal schlau gemacht was ich dulden muss. In dieser Woche haben schon 5 Besichtigungen stattgefunden. Jetzt habe ich dem Vermieter mitgeteilt das er in der Woche am Dienstag und Donnerstag in der Zeit von 15 bis 18 Uhr jeweils an einem Tag 2 Besichtigungen machen kann. Der Vermieter möchte aber mehr Termine haben vor allem in den frühen Abendstunden damit auch berufstätige Termine war nehmen können. Das habe ich abgelehnt mit dem Hinweis auf die Privatsfähre.

Bitte teilt mir Eure Meinung mit ob ich mich richtig verhalte, der Vermieter hat schon mit gerichtlichen Mitteln gedroht.

Ich finde du verhältst dich richtig, aber ob das rechtlich so ist weiß ich nicht.

Attila
2010-07-23, 19:52:17
Vielen Dank für die Antworten, da bin ich ja erleichtert das ich alles richtig gemacht habe.