PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Tickets bei eBay verkauft - Käufer nicht zur übergabe erschienen


sid412
2010-08-01, 22:18:09
Moinsen,

vor ein paar Tagen habe ich Tickets für den Liga Total Cup verkauft und wollte mich heute mit der Käuferin heute vorm Stadion treffen.
Diese ist nicht erschinen mit dem Grund, dass sie auf der Autobahn stehen würde mit einem Totalschaden und auf die Polizei wartet. Habe ihr dann noch geschrieben, ob sie es bis x Uhr schaffen würde. Sie verneinte dies.

Da ja nun der Cup gelaufen ist und ich die Karten natürlich nicht weiterverkaufen konnte, da es ja ihre sind wollte ich mal fragen wie die Rechtslage ist.

Sie hat eine Zahlpflicht richtig?
Sofern Sie sie nicht zahlen sollte, kann ich Rechtlich dagegen vorgehen oder?
Immerhin ist sie ja nicht zum Treffpunkt erschienen und nicht ich.

Gruß und danke für antworten =)

Fairy
2010-08-01, 22:29:12
Kurz und knapp: Sie muss natürlich bezahlen. Falls sie nicht zahlt, kannst du auch dagegen vorgehen.

sid412
2010-08-01, 22:34:23
Ich muss jetzt auch nicht die Tickets ihr dann noch senden sofern sie diese verlangt oder?

Hab se zwar noch, aber keine lust zur Post zu rennen extra :D

Fain .. da bin ich beruhigt :)

Fairy
2010-08-01, 22:41:07
Bei Verlangen der Tickets müssen die dem Käufer natürlich auch zugesandt werden. Er hat ja dafür bezahlt. Was sie dann allerdings damit will ... :confused:

Und noch was: Dieser Beitrag stellt keine Rechtsberatung dar. ;)

Argo Zero
2010-08-01, 22:44:25
Streng genommen muss sie der Verkäufer beim Käufer selbst abholen.
Das Schicken per Post & co. ist eigentlich nur ein mittlerweile standardisierter Service.
Es sei denn in deiner Auktion stand, dass du im Falle des Falles auch mit der Post verschickst.

Fairy
2010-08-01, 22:46:27
Naja, streng genommen müsste sie dann ja auch das Geld gleich mitbringen, sofern die Bezahlung am Stadion vereinbart war. Aber das sind Kleinigkeiten, die wohl eher zweitrangig sind.

sid412
2010-08-01, 23:02:47
Naja .. wenn wir uns treffen wollten, dann wird sie das geld schon bei gehabt haben.

Hab ihr nun ne Mail geschickt wo ich sie bat, den Betrag mir zu überweisen.

KinGGoliAth
2010-08-01, 23:15:33
Naja .. wenn wir uns treffen wollten, dann wird sie das geld schon bei gehabt haben.

Hab ihr nun ne Mail geschickt wo ich sie bat, den Betrag mir zu überweisen.

moralisch bist du sicherlich im recht, rechtlicher möglicherweise / wahrscheinlich auch aber ob sich die leute auch von selber an sowas gebunden fühlen ist natürlich wieder eine vollkommen andere sache.
zumindest die verkaufsgebühren kannst du dir von ebay dann zurückholen. ist aber natürlich nur ein kleiner trost wenn man jetzt auf wertlosen und ungenutzen tickets für x euro sitzen bleibt.



ps:
über meinen Telekom bzw T-Mobile Shop.

desert
2010-08-01, 23:17:42
Eine andere frage ist ja noch, ob du überhaupt berechtigt warst die karten weiter zuverkaufen.

Da sind ja mittlerweile immer mehr stadionbetreiber dagegen und sperren die leute dann teilweise von der verstaltung aus.

Also mal lesen was in den agb´s stand oder steht.

GBWolf
2010-08-02, 08:28:16
Auf die Bezahlung würde ich bestehen, die Kosten kann sie sich ja vom Unfallverursacher zurückholen, dafür braucht Sie aber die Tickets.

Unioner86
2010-08-02, 12:46:48
Streng genommen muss sie der Verkäufer beim Käufer selbst abholen.
Das Schicken per Post & co. ist eigentlich nur ein mittlerweile standardisierter Service.
Es sei denn in deiner Auktion stand, dass du im Falle des Falles auch mit der Post verschickst.

Du meinst es sicherlich andersherum,oder?;)

LuckyLuke2k
2010-08-02, 22:13:25
Wie so häufig wird es wohl auf ein Kompromiss raus kommen. Ich denke das ist für beide Seiten fair. Würde mal mit 3/4 die Verhandlungen beginnen. Viel Glück

Argo Zero
2010-08-02, 22:31:53
Du meinst es sicherlich andersherum,oder?;)

Richtig :)

ux-3
2010-08-03, 21:41:51
Diese ist nicht erschinen mit dem Grund, dass sie auf der Autobahn stehen würde mit einem Totalschaden und auf die Polizei wartet.

Sofern Sie nicht die Schuld am Unfall trägt, könnte es sogar sein, dass die Karten vom Schuldigen bezahlt werden müssen.

Philipus II
2010-08-03, 23:09:35
Das ist aber nicht dein Problem.
Dein Vertragspartner ist der Käufer.
Ich persönlich würde auf den vollen Betrag bestehen. Mit einer Rechtsschutz im Rücken kann man notfalls auch klagen...

Cyv
2010-08-03, 23:51:22
berichte bitte hier was sich ergibt. Das ist ein durchaus interessanter Fall.

Ich würde auch auf die Bezahlung bestehen, schließlich hättest du sie auch an jemand anders verkaufen können, der erschienen wäre. Daher ists für dich ein verlust.

Philipus II
2010-08-04, 00:38:46
Für all diejenigen, denen es im Gegensatz zu mir keinen Spass macht, sich zu streiten, ist es halt die Frage, ob man sich den Stress antut.

GBWolf
2010-08-04, 08:54:00
Für all diejenigen, denen es im Gegensatz zu mir keinen Spass macht, sich zu streiten, ist es halt die Frage, ob man sich den Stress antut.


Das ist, finde ich eine Prinzipsache die ausdiskutiert werden muss. Bzw. da gibts eigentlich keine Diskussion, der Käuferin wird halt mitgeteilt, dass Sie bitte die ausstehenden Kosten da und dahin überweist und du ihr die Tickets zuschickt, was sie damit macht ist ihr Brot.

Normalerweise ist es selbstverständlich, dass man die Tickets noch bezahlt!

sid412
2010-08-10, 23:22:38
Kleiner Zwischenstand:

Habe bei eBay "problem klären" eingeschaltet. Die Käuferin hat immernoch nicht gezahlt und wie es aussieht, wird sie die Tickets auch nicht bezahlen. 37 Tage nach Angebotsende wird automatisch der Fall geschlossen. Und auch sonst drohen der Dame keine weiteren Konsequenzen.

Was kann ich nun tun?!
Rechtsanwalt einschalten für nen kleinen Betrag kommt eig. nicht in frage.
Letztendlich bin ich doch der gearschte oder?

Sind die eBay Regeln so gelockert worden, dass wenn man einen Artikel nicht bezahlt relativ glimpflich aus der sache rauskommt trotz eines bestehendes Kaufvertrages über eBay?!

Pisst mich ein wenig an ...

Philipus II
2010-08-10, 23:32:17
Ein gerichtlicher Mahnbescheid ist schnell beantragt und kostet nur rund 20€ an Gebühren, die man der Forderung zuschlagen kann. Wie gesagt, ich würds auch bei 20€ durchziehen, alleine um für zukünftige Kandidaten das sehr eindrucksvolle Druckmittel Urteilkopie mit eigenem Namen zu haben. Das soll sehr beeindruckend auf ähnliche Leute wirken, wenn man liest, dass der Gegenüber letztes Mal wegen 20€ den Rechtsweg eingeschlagen hat...
Hast du schon eine Zahlungsaufforderung geschickt? Würde ich auf jeden Fall machen.

Drehrumbumm
2010-08-12, 01:21:12
würd auch erstmal eine schriftliche Zahlungsaufforderung (als Einschreiben/Rückschein) senden, naiv gedacht könnte sie ja auch im Moment soviel mit den Unfallfolgen zu tun haben, dass sie keine Zeit für Emails hat... :rolleyes:
Wenn das nichts hilft, evtl. noch nen Mahnbescheid, aber das käme mir dann schon auf den Streitbetrag drauf an..