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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Verwarnung im Strassenverkehr


Heeragon
2010-08-02, 17:03:38
Hallo

Ich werde aus dem Schreiben nicht ganz schlau und die Behörde hat wohl schon zu!

Ich habe die Tage ein Schreiben zugestellt bekommen mit der Forderung von 35€ Verwarnungsgeld.
Reicht das bezahlen aus oder muss der eine Wisch auch noch mit zurück geschickt werden.(Von wegen:Verstoss wird zugegeben etc...):confused:
Hab keine Lust das aus der Sache noch ein Bußgeld wird.

Philipus II
2010-08-02, 17:05:50
Üblicherweise steht das drauf.

Heeragon
2010-08-02, 17:09:50
JA da steht das wenn man nicht innerhalb einer Woche (MAn hat ja nix anderes zu tun) überweist, die ganze Sache in ein Bußgeldverfahren übergeht.

Ich bin mir aber nicht ganz sicher ob der Zettel auf dem man ankreuzen kann:

[] Vertoss wird zugegeben

[]Verstoss wird nicht zugegeben... Begründung:




auch wieder zurück muss....

Morale
2010-08-02, 17:15:29
Hatte ich letztens auch, normal muss man ja nur schreiben wenn man nicht zugibt oder was anmerken will, wurde dann von der Polizeidienststelle angerufen warum ich es noch nicht zurückgeschickt habe, da hab ich denen gesagt wusst ich nicht normal muss man doch nicht, er meinte dann doch bei dem schon, und hat mich dann gefragt ob ich zugebe. Gab kein extra Bußgeld.

Also wenn du es zugibst schicks einfach zurück.

Edith:

Ist ein Überweisungsträger dabei?
Dann eifnach überweisen das sollte langen.

Fairy
2010-08-02, 17:18:23
Musst du deine Anschrift auf dem Zettel auch eintragen?

Argo Zero
2010-08-02, 17:18:28
Also bei Knollen und Strafen ohne Punkte in Flensburg reicht es idR das Geld zu bezahlen ohne etwas zurück zu schicken. Seltsame Scheine ihr bekommt :confused:

Heeragon
2010-08-02, 17:36:23
Hatte ich letztens auch, normal muss man ja nur schreiben wenn man nicht zugibt oder was anmerken will, wurde dann von der Polizeidienststelle angerufen warum ich es noch nicht zurückgeschickt habe, da hab ich denen gesagt wusst ich nicht normal muss man doch nicht, er meinte dann doch bei dem schon, und hat mich dann gefragt ob ich zugebe. Gab kein extra Bußgeld.

Also wenn du es zugibst schicks einfach zurück.

Edith:

Ist ein Überweisungsträger dabei?
Dann eifnach überweisen das sollte langen.

JA war dabei, Geld wurde Freitag per Online Banking überwiesen

Musst du deine Anschrift auf dem Zettel auch eintragen?
Nur falls die Angaben auf der Vorderseite abweichen, was sie nicht tun.

Fairy
2010-08-02, 18:04:39
http://dejure.org/gesetze/OWiG/111.html
Ich weiß jetzt nicht genau, ob das Schreiben zugleich eine Bestätigung deiner Adresse ist. Wenn ich in der Situation wäre, würde ich es hinschicken und den Verstoß zugeben. Bezahlt hast du ja schon. Damit sollte die Sache eigentlich aus der Welt sein. Sicher bin ich mir aber keinesfalls. Kannst ja noch mal in Ruhe Google bemühen.

drexsack
2010-08-02, 18:07:23
Ansich müsste Bezahlen reichen, so kenne ich es zumindest hier aus Kiel.

(del)
2010-08-02, 19:35:39
Bezahlen, fertig. Ich mach das seit Urzeiten so ;)

Butter
2010-08-02, 21:53:27
Bezahlen, fertig. Ich mach das seit Urzeiten so ;)
Hier wird es auch so gemacht...

Heeragon
2010-08-03, 20:24:26
Schreiben liegt hier noch neben mir.Hoffe ihr habt Recht und es wird kein Bußgeldverfahren! :D