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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Job-Kündigungsfristen


Gwaihir
2010-08-05, 15:31:44
In meinem früheren Arbeitsvertrag stand immer genau drin, wie lange die Kündigungsfrist ist, bei dem einen 3 Monate, bei dem anderen 4 Wochen... aus meinem jetzigen Vertrag werde ich aber nicht ganz schlau. Da steht nur drin "sofern nicht anders vereinbart gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen". Wikipedia sagt dazu, das hieße dann 4 Wochen. Kann ich aber nicht so ganz glauben, weil ich bisher immer davon ausging, dass 3 Monate normal seien und dass ich auch 3 Monate hätte. Aber davon steht nichts im Vertrag... wo würde ich so ein "sofern nicht anders vereinbart" finden? Es gibt zwar Ergänzungsverträge (der anfangs befristete Vertrag wurde 2x verlängert und dann kam die Verlängerung ins unbefristete Verhältnis), aber da steht auch nichts davon drin...

Ich kann hier ja niemanden in der Firma fragen, die riechen sonst dass ich gehen will ;-)

Annator
2010-08-05, 15:34:21
Willst du kündigen?

Gwaihir
2010-08-05, 15:36:14
Stimmt, das hätte ich dabeischreiben sollen: Ja.

synergie
2010-08-05, 15:46:48
Während der Probezeit:
2 Wochen zum Kalendertag
Nach der Probezeit:
4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende

Beschäftigungsdauer mindestens 2 Jahre:
1 Monat zum Ende des Kalendermonats
Beschäftigungsdauer mindestens 5 Jahre:
2 Monate zum Ende eines Kalendermonats
Beschäftigungsdauer mindestens 8 Jahre:
3 Monate zum Ende eines Kalendermonats
Beschäftigungsdauer mindestens 10 Jahre:
4 Monate zum Ende eines Kalendermonats
Beschäftigungsdauer mindestens 12 Jahre:
5 Monate zum Ende eines Kalendermonats
Beschäftigungsdauer mindestens 15 Jahre:
6 Monate zum Ende eines Kalendermonats

Pinoccio
2010-08-05, 15:52:22
@ts: Ist das jetzt irgendwie eine Frage? Wenn ja, welche?

@Synergie: Das sind die Kündigungsfristen des Arbeitgebers nach § 622 Abs. 2 BGB (http://bundesrecht.juris.de/bgb/__622.html).

mfg

Gwaihir
2010-08-05, 15:56:05
Die Frage ist vereinfacht gefragt: Wie lange ist denn nun meine Kündigungsfrist, wenn ich selbst kündige? Es ist nicht explizit im Vertrag gesagt, nur "gesetzliche Kündigungsfristen".

synergie
2010-08-05, 15:59:54
@Synergie: Das sind die Kündigungsfristen des Arbeitgebers nach § 622 Abs. 2 BGB (http://bundesrecht.juris.de/bgb/__622.html).

mfg

Ah ok danke! Wenn ich deinen link richtig interpretiere, dann beträgt die Kündigungsfrist eines AN lediglich 4 Wochen zum 15ten oder Ende eines Monats. Auch wenn der, sagen wir mal, 20 Jahre dort gearbeitet hat? Klingt irgendwie komisch...

Pinoccio
2010-08-05, 16:13:20
Ah ok danke! Wenn ich deinen link richtig interpretiere, dann beträgt die Kündigungsfrist eines AN lediglich 4 Wochen zum 15ten oder Ende eines Monats. Auch wenn der, sagen wir mal, 20 Jahre dort gearbeitet hat? Klingt irgendwie komisch...Nein, d.h. fast.
(4) Von den Absätzen 1 bis 3 abweichende Regelungen können durch Tarifvertrag vereinbart werden. Im Geltungsbereich eines solchen Tarifvertrags gelten die abweichenden tarifvertraglichen Bestimmungen zwischen nicht tarifgebundenen Arbeitgebern und Arbeitnehmern, wenn ihre Anwendung zwischen ihnen vereinbart ist.

Längere Fristen für den AN sind also möglich, mit folgender Einschränkung:

(6) Für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitnehmer darf keine längere Frist vereinbart werden als für die Kündigung durch den Arbeitgeber.

mfg

Annator
2010-08-05, 17:48:31
Stimmt, das hätte ich dabeischreiben sollen: Ja.

4 Woche dann.

Wenn du die Kündigung abgibts und einfacht nicht mehr zur Arbeit erscheinst kann es evtl. zu Schadensersatz Forderungen kommen. Kommt drauf an als was du arbeitest.

Gwaihir
2010-08-05, 19:14:03
Neeee, so schlimm ist es nicht, ich bin sogar bereit, meinen Nachfolger ordentlich anzulernen.

Aber mal eine Bewerbungsfrage: Ich habe natürlich kein Arbeitszeugnis von meinem jetzigen Arbeitgeber. Kann ich es einfach in der Bewerbung weglassen?

Dum_Di_Dum
2010-08-05, 19:18:46
lass dir doch eines ausstellen

JaDz
2010-08-05, 19:31:46
Sehr unauffällig. Möglicherweise soll der es ja erst bei erfolgreicher Bewerbung erfahren?

sei laut
2010-08-05, 20:40:47
Aber mal eine Bewerbungsfrage: Ich habe natürlich kein Arbeitszeugnis von meinem jetzigen Arbeitgeber. Kann ich es einfach in der Bewerbung weglassen?
Im Moment ja. 1-2 Monate nach Beendigung sollte es aber in den Bewerbungen auftauchen. (war bei mir zwar auch nicht so und bin trotzdem wieder beschäftigt - schön ists aber nicht)

Senior Sanchez
2010-08-05, 21:44:33
Sehr unauffällig. Möglicherweise soll der es ja erst bei erfolgreicher Bewerbung erfahren?

Man kann sich ja auch ein Zwischenzeugnis ausstellen lassen. Da spricht nichts dagegen und ist IMO jetzt nicht soo unüblich.

Annator
2010-08-06, 07:30:47
Neeee, so schlimm ist es nicht, ich bin sogar bereit, meinen Nachfolger ordentlich anzulernen.

Aber mal eine Bewerbungsfrage: Ich habe natürlich kein Arbeitszeugnis von meinem jetzigen Arbeitgeber. Kann ich es einfach in der Bewerbung weglassen?

Lass dir einfach eine Beurteilung erstellen. :-) Nennt sich dann glaube ich Zwischenzeugnis.

medi
2010-08-06, 13:13:22
Man kann sich ja auch ein Zwischenzeugnis ausstellen lassen. Da spricht nichts dagegen und ist IMO jetzt nicht soo unüblich.

Wäre für mich als AG aber ein eindeutiges Zeichen, dass der MA sich woanders bewerben will und würde demzufolge Misstrauen erwecken und ein schlechtes Arbeitsklima verursachen. Weiss nicht ob das so clever ist sich ein Zwischenzeugnis ausstellen zu lassen.

Gwaihir
2010-08-06, 15:27:40
Ich lass es einfach weg... sagen einige Websites auch. Das umworbene Unternehmen sieht ja selbst, dass ich noch beschäftigt bin...

Senior Sanchez
2010-08-06, 18:29:56
Wäre für mich als AG aber ein eindeutiges Zeichen, dass der MA sich woanders bewerben will und würde demzufolge Misstrauen erwecken und ein schlechtes Arbeitsklima verursachen. Weiss nicht ob das so clever ist sich ein Zwischenzeugnis ausstellen zu lassen.

Man könnte es auch einfach als Einschätzung sehen, wie zufrieden das Unternehmen mit der eigenen Arbeit ist. Das kann eventuell auch für Gehaltsverhandlungen ganz nützlich sein.

medi
2010-08-07, 06:41:27
Man könnte es auch einfach als Einschätzung sehen, wie zufrieden das Unternehmen mit der eigenen Arbeit ist. Das kann eventuell auch für Gehaltsverhandlungen ganz nützlich sein.

Dafür ist - zumindest in der Firma wo ich schaffe, und ich glaube in so ziemlich jeder größeren Firma - das jährliche Mitarbeitergespräch zuständig. Dort schätzen man sich selbst und der AG einen ein und bekommt sogar Noten.