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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Sind diese Kosten rechtens?


der_roadrunner
2010-08-05, 19:09:42
Hallo,

mein Mainboard, was ich im November 2008 gekauft habe, hatte sich ja vor kurzem verabschiedet. Siehe auch diesen Thread dazu: http://www.forum-3dcenter.org/vbulletin/showthread.php?t=481721

Nun hatte ich das Board an Händler zurückgeschickt. Dieser hat es geprüft und den gleichen Fehler festgestellt. Nun hat mir dieser im Zuge der Gewährleistung einen kostenpflichtigen Umtausch in Höhe von 19,50€ angeboten. Ist das rechtens? Immerhin sind ja zwei Jahre gesetzlich geregelt und der Zeit sollte das Ganze doch kostenlos sein oder etwa nicht?

der roadrunner

Gideon Wyett
2010-08-05, 19:12:27
Naja bei der Gewährleistung musst du nachweisen, dass der Fehler nicht schon vorher bestand. Also ist das wohl imo rechtens.

Sven77
2010-08-05, 19:13:07
Ja ist rechtens... Beweislastumkehr und so. Ansonsten kannst du ihn bitten das Board an Gigabyte zu schicken, oder das selbst tun, die gewähren dir dann evt. Garantie.

Rooter
2010-08-05, 20:38:52
Welcher Händler war das denn? Nur für den Fall dass ich bei denen auch mal etwas kaufe. Oder machen das mittlerweile alle so?

MfG
Rooter

der_roadrunner
2010-08-06, 16:44:11
Es handelt sich bei dem Händler um VV-Computer (http://www.vv-computer.de/). Ich hatte halt damals alles dort bestellt, weil's über geizhals relativ günstig war. Wenn mal wieder was ausfällt schicke ich es dann wohl lieber direkt an den Hersteller.

der roadrunner

Senior Sanchez
2010-08-06, 18:28:47
Es handelt sich bei dem Händler um VV-Computer (http://www.vv-computer.de/). Ich hatte halt damals alles dort bestellt, weil's über geizhals relativ günstig war. Wenn mal wieder was ausfällt schicke ich es dann wohl lieber direkt an den Hersteller.

der roadrunner

Innerhalb der ersten sechs Monate immer an den Händler schicken! Denn mit dem hast du den Vertrag geschlossen und wenn irgendetwas nicht geht, dann hast du nach dreimaligem Fehlversuch der Reparatur die Chance auf Wandlung. Beim Hersteller dagegen nicht...

Aber zu deinem Fall: Hat denn der Händler jetzt eingeräumt, dass es ein Sachmangel ist und unter die Gewährleistung fällt? Oder sagt er, dass es kein Gewährleistungsfall ist? Für ersteres finde ich es sehr seltsam, dass er dann Gebühren einkassieren will.

Stormtrooper
2010-08-06, 18:32:00
Welcher Händler war das denn? Nur für den Fall dass ich bei denen auch mal etwas kaufe. Oder machen das mittlerweile alle so?

MfG
Rooter

Sorry für OT.
Macht die Telekom auch.
Mein Iphone nach einem Jahr und 5 Tage abgegeben wegen defekt.
Keine Gewährleistung keine Kulanz, nun hab ich alles beim roten T gekündigt.

Sven77
2010-08-06, 18:36:18
Das ist ja auch ein bisschen anderer Fall.. das iPhone hat an sich nur 1 Jahr Garantie. Das Mainboard von dem hier gesprochen wird 2 Jahre. Der Händler will sich aber wohl die Garantieabwicklung mit dem Hersteller versilbern lassen

nymand
2010-08-06, 18:52:44
Das ist ja auch ein bisschen anderer Fall.. das iPhone hat an sich nur 1 Jahr Garantie. Das Mainboard von dem hier gesprochen wird 2 Jahre. Der Händler will sich aber wohl die Garantieabwicklung mit dem Hersteller versilbern lassen

Das macht vv schon lange. Mein Nach 1,x Jahren defektes Bequiet netzteil (neuwert 50,x€) hat bei vv 20€ Bearbeitungsgebühr gekostet, um es zu Bequiet zu schicken. Da BeQuiet aber keinen direktsupport bei Waren >1 Jahr anbietet, blieb mir nix anderes übrig.

Nur kaufen würde ich bei VV nie wieder was :D

pippo
2010-08-06, 19:35:53
Sorry für OT.
Macht die Telekom auch.
Mein Iphone nach einem Jahr und 5 Tage abgegeben wegen defekt.
Keine Gewährleistung keine Kulanz, nun hab ich alles beim roten T gekündigt.

Versteh ich nicht, warum gehst da nicht zu Apple? Ich hatte da noch nie ein Problem damit, wenn ich kurz über der Garantie war.



Wie Sanchez schon sagte, es wäre interessant zu wissen, ob er den Mangel eingeräumt hat. Wenn ja, darf er hierfür keine Gebühren berechnen

der_roadrunner
2010-08-06, 20:15:01
Tja, gute Frage. Hier habt ihr mal der Text aus der Mail:


"Sehr geehrte(r) Kunde / Kundin

der von Ihnen reklamierte Artikel weist bei uns den gleichen Fehler
auf. Da sich der Artikel nur noch in der Gewährleistung bzw.
freiwilligen Herstellergarantie befindet, ist die Abwicklung
kostenpflichtig. Es fallen 19,50 Euro für Versand, Verpackung und
RMA-Beantragung sowie Rückversand zu Ihnen an. Falls Sie eine
Abwicklung wünschen, bitte wir Sie, den Betrag auf folgendes Konto
zu überweisen:"

der roadrunner

san.salvador
2010-08-06, 20:26:27
Wieso sollte der Händler auch die kosten übernehmen?

boxleitnerb
2010-08-06, 20:40:08
Gut zu wissen...VV ist damit für mich gestorben.
Gibt es Hersteller, die innerhalb der Garantie die Versandkosten fürs Einschicken übernehmen? Wenn du es selbst zu Gigabyte schicken würdest, wärst du 5,90 los, würdest es nach der Reparatur dann wohl umsonst zugeschickt bekommen.

zerwi
2010-08-06, 21:08:33
Gut zu wissen...VV ist damit für mich gestorben.
Gibt es Hersteller, die innerhalb der Garantie ...

Wie oft denn noch ? Garantie != Gewährleistung

Senior Sanchez
2010-08-06, 21:21:06
Wie oft denn noch ? Garantie != Gewährleistung

Hast du auch mal genau gelesen?
Laut meinem Leseverständnis kann boxleitnerb das nämlich richtig unterscheiden. (Man betrachte auch mal die Posts von anderen Nutzern und da erfährt man, dass Gigabyte nämlich 2 Jahre Garantie gibt)

CoconutKing
2010-08-06, 21:27:15
mein Ga-EP45-extreme hat nach registrierungsaktion sogar 4 oder 6 jahre garantie bekommen

KinGGoliAth
2010-08-06, 22:14:56
ich meine hier kürzlich etwas ähnliches zum thema gewährleistung und vv computer gelesen zu haben.

rechtens ist es sicherlich schon aber nicht der gute ton im umgang mit dem kunden.

ausserhalb der 6 monatigen garantie gegenüber dem händler würde ich generell immer alles direkt zum hersteller schicken.

Philipus II
2010-08-06, 22:20:53
Da BeQuiet aber keinen direktsupport bei Waren >1 Jahr anbietet, blieb mir nix anderes übrig.

Stimmt nicht. Meins haben sie getauscht. Nett nachfragen per Mail und gut.
Nur die 4€ Versand hinwärts musste ich zahlen.

@TS:
Rechtlich sauber ist das Schreiben von VV nicht.
Sie könnten die Abwicklung ablehnen und behaupten, der Fehler wäre bei Übergabe noch nicht vorgelegen. Dann müsstest du glaubhaft machen, dass es anders wäre.
Das haben sie aber nicht mitgeteilt.

Ich würde jetzt eine nette Mail an den Hersteller schicken und mir bestätigen lassen, dass ein solcher Fehler immer dann auftritt, wenn der Mangel im Keim schon von Anfang an da war. Macht der das mit, würde ich den Händler darauf hinweisen und bei Bedarf die Sache an den Rechtsanwalt übergeben- Rechtsschutz rulez:cool:

Wenn du keine Rechtsschutz hast, bleibt dir wohl kaum eine Alternative, als dieser miesen Praxis nachzugeben.

der_roadrunner
2010-08-06, 22:36:09
Nee, bin nur ein armer Student, da ist keine Rechtschutz drin.

Dann werde ich das wohl so machen müssen. Ist ja immerhin trotzdem günstiger als ein neues Board zu kaufen. ;)

der roadrunner

Senior Sanchez
2010-08-06, 22:36:26
Wenn du keine Rechtsschutz hast, bleibt dir wohl kaum eine Alternative, als dieser miesen Praxis nachzugeben.

Wieso? Er kann sichs doch noch zurückschicken lassen?

Philipus II
2010-08-06, 22:48:05
Wird üblichweise nur gebührenpflichtig gemacht.
Ob man dann 9,90 für die Rücksendung zahlt oder 19,90 für die Abwicklung...

der_roadrunner
2010-08-06, 22:51:35
Eben. Zumal ich ja dann auch wieder was für den Versand zu Gigabyte zahlen müsste. Im Endeffekt käme es wohl auf das Gleiche raus.

der roadrunner

Sven77
2010-08-06, 23:23:32
Wieso sollte der Händler auch die kosten übernehmen?

Weil es alle anderen auch tun? Müssen tut er gar nichts, im Prinzip kann er ja auch nach 6 Monaten sagen "Geht mich nix mehr an..". Aber wegen sowas zahl ich auch gerne etwas mehr in Läden wie Alternate, die einem auch schonmal Ersatz schicken obwohl die Garantieabwicklung seitens des Herstellers noch fraglich ist.

Rooter
2010-08-07, 00:20:40
Wenn du es selbst zu Gigabyte schicken würdest, wärst du 5,90 los, würdest es nach der Reparatur dann wohl umsonst zugeschickt bekommen.
Wieso? Er kann sichs doch noch zurückschicken lassen?Eben, ich würde es mir postwendend zurück schicken lassen und es selber an den Hersteller schicken.
Von VV habe ich auch schon vorher nicht viel gehalten...

MfG
Rooter

Philipus II
2010-08-07, 00:37:49
Fast alle Händler drücken sich. Die Rechtsschutzversicherung lohnt aber wohl mehr als der Aufpreis durch Auswahl eines fairen Händlers:biggrin:

Oid
2010-08-07, 01:37:44
Einmal für alle:

Garantieansprüche hat typischerweise nur der Händler gegenüber dem Hersteller. Shops wie vv-Computer gewähren allerdings ihren Kunden keine Garantie, sondern nur die gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistung, welche wegen der Beweislastumkehr in 99,999% der Fälle faktisch nur sechs Monate beträgt.

Im Falle eines Defektes, der nach den sechs Monaten auftritt, schickt man nun sein Gerät an den Händler, der wiederum seine Garantieansprüche beim Hersteller geltend macht und dafür - im Fall von vv-Computer - unverschämt hohe Gebühren verlangt.

Man kann das Gerät natürlich auch direkt an den Hersteller schicken, allerdings gewähren die meisten Hersteller keinen Endkundensupport, sondern eben nur die Garantie dem Händler gegenüber. Das ist man auf die Kulanz des Herstellers angewiesen.

Ich kann die Eingangsfrage zwar nicht eindeutig beantworten, aber ich vermute mal, dass diese Gebühr rechtens ist. Trotzdem ist es eigentlich eine Sauerei und mich würde es nicht wundern, wenn da Absprachen zwischen Händlern und Herstellern getroffen werden. Imho eine Sache, mit der sich der Gesetzgeber mal befassen sollte.


Wie Sanchez schon sagte, es wäre interessant zu wissen, ob er den Mangel eingeräumt hat. Wenn ja, darf er hierfür keine Gebühren berechnen
Nein. Wenn vv-Computer festellt, dass das Gerät defekt ist, dann heisst das nur dass vv Garantieansprüche gegenüber dem Hersteller geltend machen kann. Damit der Defekt unter die Gewährleistung des Kunden fallen würde, müsste der Kunde beweisen, dass das Gerät bereits beim Kauf defekt war (was quasi unmöglich ist). Es sei denn der Defekt trat innerhalb von sechs Monaten auf, dann müsste der Händler beweisen, dass das Gerät beim Kauf in Ordnung war.

Das macht vv schon lange. Mein Nach 1,x Jahren defektes Bequiet netzteil (neuwert 50,x€) hat bei vv 20€ Bearbeitungsgebühr gekostet, um es zu Bequiet zu schicken. Da BeQuiet aber keinen direktsupport bei Waren >1 Jahr anbietet, blieb mir nix anderes übrig.

Nur kaufen würde ich bei VV nie wieder was :D
BeQuiet bietet für seine Netzteile in der Regel 3 Jahre Garantie für den Endkunden (ergo man kann defekte Geräte direkt an BQ schicken) und innerhalb des ersten Jahres einen Vorort-Austausch-Service. Das Geld für vv-computer hättest du dir sparen können ;P.

nymand
2010-08-07, 10:24:07
Stimmt nicht. Meins haben sie getauscht. Nett nachfragen per Mail und gut.
Nur die 4€ Versand hinwärts musste ich zahlen.


Meinst du VV oder BeQuiet? Bei BeQuiet hab ich die Hotline angerufen und ein "nöö - geh zum Händer gesagt bekommen". Stimmt wohl :freak:

nymand
2010-08-07, 10:27:09
BeQuiet bietet für seine Netzteile in der Regel 3 Jahre Garantie für den Endkunden (ergo man kann defekte Geräte direkt an BQ schicken) und innerhalb des ersten Jahres einen Vorort-Austausch-Service. Das Geld für vv-computer hättest du dir sparen können ;P.

Das wäre schön gewesen, war aber wie gesagt nicht so! Ka, wie die das heute regeln, damals wurde ich innerhalb von 3min abgeschmettert.

Philipus II
2010-08-07, 12:45:35
Meinst du VV oder BeQuiet? Bei BeQuiet hab ich die Hotline angerufen und ein "nöö - geh zum Händer gesagt bekommen". Stimmt wohl :freak:
direkt bei BeQuiet...
Meist reicht es, wenn man sagt, der Händler arbeitet nicht mit mir zusammen, der wird den Garantiefall nicht abwickeln.

Oid
2010-08-07, 14:58:15
Das wäre schön gewesen, war aber wie gesagt nicht so! Ka, wie die das heute regeln, damals wurde ich innerhalb von 3min abgeschmettert.

http://www.be-quiet.net/be-quiet.net/index.php?StoryID=9

Mhm, dann handhaben sie das scheinbar erst seit kurzem so.

nymand
2010-08-07, 18:23:57
http://www.be-quiet.net/be-quiet.net/index.php?StoryID=9

Mhm, dann handhaben sie das scheinbar erst seit kurzem so.

Das ist ja immerhin schön zu sehen, dass sie das nun geändert haben. =)

Kurgan
2010-08-07, 18:32:33
Hast du auch mal genau gelesen?
Laut meinem Leseverständnis kann boxleitnerb das nämlich richtig unterscheiden. (Man betrachte auch mal die Posts von anderen Nutzern und da erfährt man, dass Gigabyte nämlich 2 Jahre Garantie gibt)
Das wäre dann eine Herstellergarantie, da ist nicht der Händler für zuständig. Außer dieser hat das mit dem hersteller so vereinbart, ob dem so ist erfährt man vom hersteller ;)

btw:
Amazon lässt alles direkt zum hersteller schicken im falle garantie/gewährleistung. was ja auch nicht unsinnig ist, amazon (und ebenso vv und alle anderen händler) haben gar nicht das know how um ein mobo oder notebook zu reparieren. die würden das also nur in einen karton packen und an den hersteller schicken. was abgesehen von zusätzlichen kosten dann auch locker nochmal zusätzlich 1-2 wochen versand etc. kostet.

nymand
2010-08-08, 09:58:30
Das wäre dann eine Herstellergarantie, da ist nicht der Händler für zuständig. Außer dieser hat das mit dem hersteller so vereinbart, ob dem so ist erfährt man vom hersteller ;)

btw:
Amazon lässt alles direkt zum hersteller schicken im falle garantie/gewährleistung. was ja auch nicht unsinnig ist, amazon (und ebenso vv und alle anderen händler) haben gar nicht das know how um ein mobo oder notebook zu reparieren. die würden das also nur in einen karton packen und an den hersteller schicken. was abgesehen von zusätzlichen kosten dann auch locker nochmal zusätzlich 1-2 wochen versand etc. kostet.

Nur dumm, dass viele (eigentlich fast alle) Hersteller gar keine Garantiefälle vom Endkunden annehmen, sondern nur vom Händler. Un nu?

der_roadrunner
2010-08-08, 18:32:41
Nur dumm, dass viele (eigentlich fast alle) Hersteller gar keine Garantiefälle vom Endkunden annehmen, sondern nur vom Händler. Un nu?

Ja leider. Ist mir übrigens gestern Abend wieder eingefallen. Ich hatte ja Gigabyte angeschrieben und die meinten halt, ich solle das Board an den Händler schicken.

Bin trotzdem etwas enttäuscht von VV Computer. Ich hatte ja nicht nur das Board da gekauft. In Zukunft werde ich den Shop dann wohl meiden.

der roadrunner

Kurgan
2010-08-08, 22:30:17
Nur dumm, dass viele (eigentlich fast alle) Hersteller gar keine Garantiefälle vom Endkunden annehmen, sondern nur vom Händler. Un nu?
normal, dein vertragspartner ist nunmal der händler. einzige ausnahme wäre eine garantie seitens des herstelles.

und was das nicht annehmen von endkundengewährleitsungsfällen angeht: falsch. mit dem entsprechenden druck wickeln die hersteller dies ab. beispiel amazon, da wird nicht ein einziges defektes teil hingeschickt ;)
wobei die hersteller nicht müssen, weil du als endkunde letztlich kein vertragsverhältnis mit denen hast.

nymand
2010-08-08, 22:36:26
normal, dein vertragspartner ist nunmal der händler. einzige ausnahme wäre eine garantie seitens des herstelles.

und was das nicht annehmen von endkundengewährleitsungsfällen angeht: falsch. mit dem entsprechenden druck wickeln die hersteller dies ab. beispiel amazon, da wird nicht ein einziges defektes teil hingeschickt ;)
wobei die hersteller nicht müssen, weil du als endkunde letztlich kein vertragsverhältnis mit denen hast.

Wieso ist Amazon ein Beispiel dafür, dass du alles über den Hersteller abwickelst? Dieser Logik kann ich nicht folgen! Btw. wenn man alles über die Hersteller abwickelt, dann verzichtet man u.A. darauf, dass man nach dem 3ten Reparaturversuch vom Vertrag zurücktreten kann. Da der Händler ja gar nicht involviert war. Welche Hersteller konntest du denn schon zur Garantieleistung zwingen (Der dies nicht freiwillig macht)?

Kurgan
2010-08-09, 05:46:12
Wieso ist Amazon ein Beispiel dafür, dass du alles über den Hersteller abwickelst? Dieser Logik kann ich nicht folgen! Btw. wenn man alles über die Hersteller abwickelt, dann verzichtet man u.A. darauf, dass man nach dem 3ten Reparaturversuch vom Vertrag zurücktreten kann. Da der Händler ja gar nicht involviert war. Welche Hersteller konntest du denn schon zur Garantieleistung zwingen (Der dies nicht freiwillig macht)?
Amazon ist ein Beispiel, weil die grundsätzlich technische geräte an den hersteller verweisen. grundsätzlich kann man den kram auch an ama versenden, es ist nicht so das die es ablehnen würden, aber ama ist ein händler, der gar rnicht die möglichkeit hat was zu reparieren. was glaubst du was ama, saturn, medimarkt oder sonstwer mit dem defekten 60" plasma macht, wenn der bei denen aufschlägt? aufschrauben? :freak:

ob der händler, der hersteller oder ein beauftragter einer der beiden den 3. versuch unternommen hat ist für dein wandlungsrechts gänzlich ohne interesse.

nymand
2010-08-09, 09:38:40
ob der händler, der hersteller oder ein beauftragter einer der beiden den 3. versuch unternommen hat ist für dein wandlungsrechts gänzlich ohne interesse.

DAS kenn ich aber jetzt grundsätzlich anders. Bin aber wohl wie du zu faul nen Beweis rauszugooglen :wink: Vertragspartner ist der Händler. Durch die Garantieabwicklung über den Hersteller übergehst du den Händler