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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Arbeitsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht bei Arbeitsunfähigkeit?


HyperX
2010-08-13, 12:17:17
Hallo, Mein Vater hat vor einiger Zeit eine Arbeitsunfähigkeit und Arbeitslosigkeitsversicherung abgeschlossen. Nun ist er seit einiger Zeit Krank geschrieben und ist auch vom Arzt Arbeitsunfähig geschrieben worden. Nun weigert sich die Versicherung aber zu Zahlen und zwar weil unser Arzt meinen Vater Dauerhaft Arbeitsunfähig geschrieben hat, in diesem Falle würde die Versicherung nicht wirksam. :confused: Gerade haben wir bei der Versicherung angerufen und nachgefragt, angeblich würde die Versicherung nicht Zahlen da mein Vater aufgrund seiner Behinderung nun einen Rentenantrag gestellt hat, die Begründung der Versicherung ist das wenn! mein Vater die Rente bewilligt bekommt er die Zahlung der Versicherung zurück zahlen müsste, weil er dann als Rentner nicht Arbeitsunfähig wäre. Aber weder ist der Rentenantrag bewilligt noch ist diesbezüglich irgend eine Entscheidung gefallen.

Meine Frage ist nun was können wir tun? Denn es ist doch paradox das eine Arbeitsunfähigkeitsversicherung im falle einer Arbeitsunfähigkeit nicht Zahlt nur weil es sich möglicherweise um eine Dauerhafte Arbeitsunfähigkeit handelt.


Mfg. HyperX

Matrix316
2010-08-13, 12:28:24
Ich glaube die Arbeitsunfähigkeit gilt dann nur bis man in Rente geht, weil normal ist ein Rentner ja nicht mehr aufm Arbeitsmarkt...;(

HyperX
2010-08-13, 12:29:53
Ich glaube die Arbeitsunfähigkeit gilt dann nur bis man in Rente geht, weil normal ist ein Rentner ja nicht mehr aufm Arbeitsmarkt...;(

Jap, das ist ja auch einleuchtend. Aber mein Vater ist kein Rentner und es ist auch noch nicht gesagt das er das in
Zukunft sein wird. Die Versicherung kann doch jetzt nicht die Zahlung verweigern nur weil sich dieser Fakt in
Zukunft ändern könnte. Und genau das ist es ja was ist nicht verstehe.

Außerdem müsste die Versicherung noch Rückwirkend zahlen, da wir der Versicherung schon einige Zeit mitgeteilt haben
das mein Vater erkrankt ist, aber diese Lässt sich ewig Zeit.

Surrogat
2010-08-13, 12:32:04
Anwalt maybe? :rolleyes:

nur so als Idee jetzt....

HyperX
2010-08-13, 12:37:07
Anwalt maybe? :rolleyes:

nur so als Idee jetzt....

Hehe, ich wusste das, dass kommt. :freak:

Aber eventuell hat hier ja jemand Erfahrung mit solchen Versicherungen. Denn sonderlich einleuchtend ist die
Aussage der Versicherung meiner Meinung nach nicht. Es kann doch nicht davon abhängig sein wie Lange jemand
Arbeitsunfähig wird, genau für solche fälle existiert diese Versicherung doch. Außerdem habe ich mir eben mal die
Unterlagen der Versicherung angeguckt, dort existiert keine Ausschlussregelung bezüglich Dauerhafter Arbeitsunfähigkeit
oder ähnlichem. Und auch die Zahlung aufgrund eines Unentschiedenen Antrags zu Verweigern halte ich für äußerst
zweifelhaft.

Franklin
2010-08-13, 12:41:17
Versicherungen winden sich schlimmer wie Aale wenn es ums Bezahlen geht.
Da wird nur ein Fachanwalt helfen können.
Die Materie ist zu komplex.

der_roadrunner
2010-08-13, 12:42:48
Wie alt ist denn dein Vater?

der roadrunner

Mr.Fency Pants
2010-08-13, 12:43:45
Ich würde mich bei so etwas Wichtigem auch nicht auf "Bei mir war das so..." oder "könnte,..." Aussagen in einem HW Forum verlassen. Selbst wenn dir hier jemand seine Erfahrungen mitteilt, was bringt es dir? Um das zu klären und ggfs. das Recht dann durchzusetzen solltet ihr auf jeden Fall mit einem Anwalt sprechen. Niemand hier kennt den genauen Wortlaut der Versicherung, noch die Bedingungen, etc.

Also, ab zum Anwalt, alles andere macht keinen Sinn.

HyperX
2010-08-13, 12:50:08
Wie alt ist denn dein Vater?

der roadrunner

Er steckt in den guten Sechzigern :freak:


Daher ist es auch Wahrscheinlich das der Rentenantrag Erfolg haben wird, aber dennoch stehen dann noch die Zahlungen
der Versicherung aus.

nggalai
2010-08-13, 13:20:06
Gerade haben wir bei der Versicherung angerufen und nachgefragt, angeblich würde die Versicherung nicht Zahlen da mein Vater aufgrund seiner Behinderung nun einen Rentenantrag gestellt hat, die Begründung der Versicherung ist das wenn! mein Vater die Rente bewilligt bekommt er die Zahlung der Versicherung zurück zahlen müsste, weil er dann als Rentner nicht Arbeitsunfähig wäre. Aber weder ist der Rentenantrag bewilligt noch ist diesbezüglich irgend eine Entscheidung gefallen.
Das wichtigste Wort habe ich hervorgehoben.

Arbeitsunfähigkeit ist nicht Erwerbsunfähigkeit. Liegt bereits ein möglicher Rentenantrag in der Luft, ist Dein Vater nicht arbeitsunfähig, sondern erwerbsunfähig (respektive wird die Erwerbsfähigkeit geprüft werden müssen). Würde er nicht selbst glauben, erwerbsunfähig zu sein, hätte er ja den Antrag nicht gestellt. Entsprechend fällt es aus dem Rahmen einer Arbeitsunfähigkeitsversicherung. [1]

Schau Dir am Besten nochmals den Schein des Arztes genau an. Schreibt er da echt „dauerhaft arbeitsunfähig?“ Steht etwas wegen der geschätzten Erwerbsfähigkeit drinne? Auf wessen Anraten wurde der Rentenantrag gestellt? Wer hat die Behinderung diagnostiziert, und weshalb?

Alles Beste! Und Anwalt einschalten, insbesondere falls das Amt bei der Rentenprüfung meint: „Nö, der ist gar ned erwerbsunfähig … höchstens eingeschränkt erwerbsfähig.“ Dann geht das Gezanke um mögliche Versicherungsgelder erst richtig los.



[1]: Klassisches Beispiel für eine Arbeitsunfähigkeit ist der selbständige Handwerker, der nach einem Unfall seine Hände nicht benutzen kann. Dann springt die Arbeitsunfähigkeitsversicherung ein, zumindest bis klar ist, wie es mit den Händen weitergehen wird. Er muss ja nicht zwangsläufig erwerbsunfähig sein; wenn der Hand-Schaden zu groß ist, dass er als Uhrmacher weitermachen kann, hindert ihn nur die Wirtschaftssituation daran, als Verkäufer in einem Uhrengeschäft sein Auskommen zu verdienen. Entsprechend schwierig wird es, bei Verlust von „lediglich“ der Feinmotorik, die für den Job nötig wäre, mit einem Rentenantrag durchzukommen. Das ist dann der Punkt, wo das Ämtergehampel losgeht, weil bei Angestellten das Arbeitsamt meint „nö, der ist mit 57 als ehemaliger Uhrmacher nicht vermittelbar“, bei Selbständigen die Versicherung sagt „Dauerhaft arbeitsunfähig? Nene, dann beantragen Sie mal schön eine Rente!“ und der Rententräger hustet „Hey, aber er kann ja in einem Büro was machen. Maximal gibt’s 30 % Rente!“

Und schon bricht das Jahreseinkommen auf Sozialsatz zusammen.

Alexander
2010-08-13, 14:19:25
mein Vater aufgrund seiner Behinderung nun einen Rentenantrag gestellt hat
Welchen Rentenantrag? Auf Arbeitsunfähigkeitsrente oder will er vorzeitig (mit Abschlägen) die normale Altersrente erhalten?

Hat er wirklich eine Arbeitsunfähigkeitversicherung oder Erwerbsunfähigkeitsversicherung?


@nggalai
Du redest doch über Arbeits- und Berufsunfähigkeit. Nicht über Arbeits- und Erwerbsunfähigkeit.

nggalai
2010-08-13, 14:27:49
Nein, Alexander. Ich meine Arbeits- und Erwerbsunfähgikeit.

http://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitsunf%C3%A4higkeit

Arbeitsunfähigkeit (in Österreich Krankenstand[1]) liegt vor, wenn der Arbeitnehmer aufgrund seines Gesundheitszustandes nicht fähig ist, seine zuletzt ausgeübte oder eine ähnlich geartete Beschäftigung auszuüben. Unbeachtet dagegen bleibt, ob der Versicherte noch in der Lage ist, eine sonstige Tätigkeit (z. B. Verweisungsberufe) zu verrichten.
Arbeitsunfähigkeit liegt auch vor, wenn sich der Arbeitnehmer im Krankenhaus oder zur medizinischen Rehabilitation befindet. Detailfragen zur Arbeitsunfähigkeit sind in den "Arbeitsunfähigkeits-Richtlinien" (AURL) in der Fassung vom 1. Dezember 2003 geregelt.
Der Begriff der Arbeitsunfähigkeit ist vom rentenrechtlichen Begriff der Erwerbsminderung (früher Erwerbsunfähigkeit) und dem beamtenrechtlichen Begriff der Dienstunfähigkeit zu unterscheiden.

Wenn es um eine Rente geht, dreht es sich in solchen Fällen in der Regel um eine Erwerbsminderungsrente. Das ist eine Stufe „härter“ als die Arbeitsunfähigkeit, die die oben erwähnte Versicherung deckt. Reha, Krankenhaus etc. kein Problem, gegebenenfalls auch Lohnausgleich wegen einer anderen, vielleicht deutlich „geringqualifizierteren“ Tätigkeit für einige Zeit (Wiedereingliederung). Aber wenn es um die Erwerbsfähigkeit dreht, was beim Wort „Rente“ abseits der Altersrente sofort die Frage ist, hat die Versicherung selten noch was mit zu tun.

Wurschtler
2010-08-13, 14:29:30
Versicherungen winden sich schlimmer wie Aale wenn es ums Bezahlen geht.
Da wird nur ein Fachanwalt helfen können.
Die Materie ist zu komplex.

Richtig!
Wenn eine Versicherung ordentlich Geld zahlen muss, dann werden die auch mit allen Mittel (wie z.B. Falschauskünfte oder Ignoranz) versuchen, sich davor zu drücken.

Ich würde auch sofort einen Anwalt einschalten.

Ich weiß schon, warum ich nahezu keine freiwilligen Versicherungen mehr habe.
Alles Parasiten.

Alexander
2010-08-13, 14:45:09
Nein, Alexander. Ich meine Arbeits- und Erwerbsunfähgikeit.
Habe mich verschrieben. Ich meinte:

Du redest doch über Berufs- und Erwerbsunfähigkeit. Nicht über Arbeits- und Erwerbsunfähigkeit.

Arbeits- und Berufsunfähigkeit ist also das selbe. Man kann den zuletzt ausgeübten Beruf nicht mehr ausüben, ist aber grundsätzlich noch arbeitsfähig. Die Arbeitsunfähigkeitsversicherungen kamen erst auf als vor einigen Jahren die Berufsunfähigkeitsrente abgeschafft wurde.

mbee
2010-08-13, 14:52:06
Richtig!
Wenn eine Versicherung ordentlich Geld zahlen muss, dann werden die auch mit allen Mittel (wie z.B. Falschauskünfte oder Ignoranz) versuchen, sich davor zu drücken.

Ich würde auch sofort einen Anwalt einschalten.

Ich weiß schon, warum ich nahezu keine freiwilligen Versicherungen mehr habe.
Alles Parasiten.
3DC-Stammtisch at it's best again...:rolleyes:

Wartet doch erst einmal ab, bis die Sache halbwegs klar ist: Wenn es sich wirklich um eine Erwerbsunfähigkeit und damit ggf. erfolgende Frühverrentung handelt, zahlt die Versicherung, sofern es eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist, je nach Klausel ggf. nicht. Wenn es eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung ist, zahlt diese (je nach Klausel) i.d.R. nur, wenn der Betroffene keine 3 Stunden am Stück mehr arbeiten könnte.

Generell gilt aber bei solchen Problemen: Wie hier schon erwähnt, Anwalt einschalten und nicht in einem Hardware-Forum nach tollen "Tipps" fragen...

nggalai
2010-08-13, 14:59:09
Habe mich verschrieben. Ich meinte:

Du redest doch über Berufs- und Erwerbsunfähigkeit. Nicht über Arbeits- und Erwerbsunfähigkeit.

Arbeits- und Berufsunfähigkeit ist also das selbe. Man kann den zuletzt ausgeübten Beruf nicht mehr ausüben, ist aber grundsätzlich noch arbeitsfähig. Die Arbeitsunfähigkeitsversicherungen kamen erst auf als vor einigen Jahren die Berufsunfähigkeitsrente abgeschafft wurde.
Es ist fast dasselbe – die Arbeitsunfähigkeit ist etwas schwammiger und schließt auch „verwandte Tätigkeitsfelder“ mit ein, nicht nur den letzten Beruf. Das ist in sofern relevant da bei einer dauerhaften Arbeitsunfähigkeit, aber keiner Erwerbsunfähigkeit/minderung, das Arbeitsamt Angestellte alle möglichen „Scheißjobs“ zumuten kann – in der Technik kann der arbeitslose Ingenieur ja generell ned mehr (artverwandt!), also hopp zu MacD, das ist jetzt auch zumutbar.


Zum Thema: Arbeitsunfähigkeitsversicherungen sind für Angestellte mit gesetzlicher Krankenkasse wirklich nur worst-case Versicherungen. Die Krankenkasse zahlt anständig lange Krankengeld (1,5 Jahre?), nachdem der Arbeitgeber oder das Arbeitsamt bereits sechs Wochen den Lohn weiterzahlten. Wenn diese Zeit am Stück nicht reicht liegt es nahe, dass eine Behinderung, zumindest eine Erwerbsminderung, vorliegt. Dann folgt eh ein Rentenantrag.

Entsprechend sehe ich eine solche Versicherung echt nur für Selbständige und/oder Nicht-Beamten-Privatpatienten als sinnvoll an. Ein typischer Fall einer für viele Menschen unnötige Versicherung, die aber allen möglichen Leuten aufs Auge gedrückt wird.

Aber bevor es zu theoretisch wird – @HyperX, ist Dein Vater denn selbständig erwerbend oder angestellt und privatversichert?