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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Frage zu Ferienjob und Steuer


MSABK
2010-08-20, 00:16:37
Hi

Ich mache in den Sommerferien gerade einen Ferienjob, nun bin ich mir wegen der Steuer nicht so sicher wie das gehandhabt wird.

Wiki sagt folgendes:

Ist auf der Lohnsteuerkarte die Steuerklasse I eingetragen (was bei Studenten und Schülern die Regel sein dürfte), bleibt ein Monatslohn bis 898,65 Euro ohne Steuerabzug.

Ich werde in dem Ferienjob diesen Monat 1600€ brutto verdienen, wird da jetzt der Differenzbetrag von 701,35€ versteuert?

pippo
2010-08-20, 02:39:25
Wenn ich mich noch recht erinnere wird alles versteuert, du bekommst es aber beim Lohnsteuerjahresausgleich wieder zurück

MSABK
2011-06-06, 12:56:45
Hallo, ich habe noch eine Frage.

Mann darf ja max 50 Tage arbeiten. Ist damit, 50 Tage am Stück gemeint?

Hintergrund ist, ich habe dieses Jahr als Aushilfe glaub ca. 20 Tage gearbeitet, jetzt würde ich in den Sommerferien 45 Tage am Stück arbeiten.

Poekel
2011-06-06, 16:14:38
Wenn jetzt schon klar ist, dass du über die 50 Tage kommst, wird spätestens ab Vertragsschluss wohl die Versicherunspflicht greifen. Sollte es unklar sein, eventuell erst ab Überschreiten der 50 Tage.

Für die Steuern selbst ist das unerheblich, solange du unter dem Jahresfreibetrag bleibst.

http://www.studis-online.de/StudInfo/Studienfinanzierung/jobben.php?seite=3#II1a

MSABK
2011-06-06, 16:54:48
Guter Link, danke.

Bei mir sieht es so aus:

Hab im Januar bei Firma A 7 Tage gearbeitet, im Mai bei Firma B 6 Tage. Und bald werde ich wieder bei Firma A arbeiten, da darf ich dann 37 Tage arbeiten, so habe ich das jetzt verstanden.

Poekel
2011-06-06, 17:14:54
So wie ich das verstanden hab, ist der Zeitpunkt wichtig, ab dem du weißt, dass du über 50 Tage kommst.

Wenn du jetzt wieder bei Firma A anfängst, und diese Firma dir 45 Tage zusichert (am besten vertraglich), bist du anscheinend direkt für die kompletten 45 Tage versicherungspflichtig.

Evtl. ists aber möglich (aber nicht zwangsweise risikofrei), im Vertrag 37 Tage einzubauen, um am Ende der 37 Tage "unvorhergesehen" noch eine Woche dranzuhängen, die dann versicherungspflichtig wäre.