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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Apple lässt per einstweiliger Verfügung den "Ei-Pott" verbieten


urfaust
2010-08-21, 21:05:29
http://www.bilder-hochladen.net/files/dssb-7v.jpg

Apple hat das mittelständisches, deutsche Unternehmen Koziol wegen dessen Produkt, dem Eierbecher Ei-Pott, verklagt und Recht bekommen.

Vielleicht haben die momentanen Probleme mit seinen Produkten (Antennagate, explodierende iPods, Sicherheitslücken in iOS etc.) Apple doch mehr zugesetzt, als es der ewig lächelnde Steve Jobs zugeben mag. Diesen Eindruck vermittelt zumindest ein gerade beendeter und von Apple angestoßener Gerichtsprozess gegen das (vergleichsweise) winzige deutsche Unternehmen Koziol. Nie gehört? Kein Wunder, ist Koziol doch auch kein Konkurrent des Giganten aus dem Silicon Vallley, sondern produziert in erster Linie harmlose Geschenk- und Büroartikel. Aber dennoch hatte Koziol ein Produkt im Angebot, welches Apple offenbar ein gewaltiger Dorn im Auge war: Es geht um den sogenannten Ei-Pott, einen -richtig geraten- Eierbecher. Apple klagte wegen einer (natürlich unbestreitbaren) Namensähnlichkeit mit seinem Musikplayer iPod vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht - und bekam Recht. Koziol muss nun den Namen seines Produkts Ei-Potts ändern oder läuft Gefahr mit einem Ordnungsgeld in Höhe von 250.000 Euro belegt zu werden. Dazu äußern, weshalb eine dermaßen unsouveräne oder zumindest doch humorlose Umgangsweise mit derartigen Lappalien gepflegt wird, wollte sich Apple bislang nicht.

Quelle: Hanseatisches OLG


;D;D;D

Dr. House-Meister
2010-08-21, 21:20:26
vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht

Das erklärt Einiges.

Argo Zero
2010-08-21, 22:51:14
Das erklärt Einiges.

Zufall, aber der Meinung bin ich auch. Lahmärsche da oben.. ;)

DarkFox
2010-08-21, 23:03:58
Ich war schneller ;)http://www.forum-3dcenter.org/vbulletin/showthread.php?p=8222270#post8222270

Spasstiger
2010-08-21, 23:08:51
Starkes Stück, denn Ei-Pott ist einfach die niederdeutsche Übersetzung von Eierbecher. Das ist nichtmal ein Kunstwort.

PacmanX100
2010-08-22, 05:22:56
An deren Stelle sollten sie das Urteil anfechten und Apple auf Schadensersatz verklagen, die Umbenennung ist nicht kostenfrei und das Wort ist sicherlich nicht schützenswert genug.
Außerdem scheinen sie nicht in direkter Konkurrenz zu stehen, was auf ein Fehlurteil hinweist, die Chancen stünden gut.
So etwas ist einfach dämlich, zum einen versagten alle die über den Fall entscheiden durften, zum anderen sollten die Mitarbeiter des Unternehmens besseres zu tun haben als so einen Unsinn zu vollbringen.
Seriös ist etwas anderes!

Als nächstes kommt dann wohl der I-Diot. ;)
Allerdings verwundere die Ausführung, dass koziol zwar jedes andere Produkt seines Sortiments eiPOTT nennen dürfe, nur eben keinen Eierbecher.

Black-Scorpion
2010-08-22, 09:14:33
Das zuständige Gericht hat damit leider nicht zum ersten mal bewiesen das dort die unfähigsten Juristen Deutschlands sitzen.
Apple wird schon wissen warum sie mit dem Schwachsinn nicht zu einen anderen Gericht gegangen sind. ;)

Jobst hat wohl Angst das ihm einer den Ei-Pott an die Nüsse hängt. :rolleyes:

(del)
2010-08-22, 09:27:23
Das zuständige Gericht hat damit leider nicht zum ersten mal bewiesen das dort die unfähigsten Juristen Deutschlands sitzen.
Apple wird schon wissen warum sie mit dem Schwachsinn nicht zu einen anderen Gericht gegangen sind. ;)

Jobst hat wohl Angst das ihm einer den Ei-Pott an die Nüsse hängt. :rolleyes:Tatsache. Ich bin bislang auch davon ausgegangen, dass man in Deutschland noch Dinge wie den Gerichtsstand berücksichtigt. Aber in diesem Prozess war das zuständige Gericht ja völlig ab vom Schuss.

Apple Deutschland ist in Feldkirchen bei München und Koziol in Erbach beheimatet. Gibt es unter den Landes- und Oberlandesgerichten möglicherweise auf bestimmte Gebiete spezialisierte Gerichte, die sich explizit mit solchen Rechtsstreitigkeiten befassen, d.h. bestimmte Fälle werden automatisch an solchen Gerichten verhandelt?

{655321}-Hades
2010-08-22, 09:32:28
LOL, ich war vorgestern mit Resistansen beim Müller und wollte das Ding tatsächlich noch kaufen. X-D Naja, es wäre wohl ein begehrtes Sammlerstück geworden.

Black-Scorpion
2010-08-22, 10:12:59
Tatsache. Ich bin bislang auch davon ausgegangen, dass man in Deutschland noch Dinge wie den Gerichtsstand berücksichtigt. Aber in diesem Prozess war das zuständige Gericht ja völlig ab vom Schuss.

Apple Deutschland ist in Feldkirchen bei München und Koziol in Erbach beheimatet. Gibt es unter den Landes- und Oberlandesgerichten möglicherweise auf bestimmte Gebiete spezialisierte Gerichte, die sich explizit mit solchen Rechtsstreitigkeiten befassen, d.h. bestimmte Fälle werden automatisch an solchen Gerichten verhandelt?
Ich kenne es auch nur so. Wäre ja auch komisch wenn nicht. Dann bräuchte man den Gerichtsstand auch nicht, wenn eh jeder da hin geht wo er will.

An deren Stelle würde ich auf alle Fälle das Urteil anfechten. Kann ja nicht sein das Apple machen kann was sie wollen.
Zumal das Urteil eh an Lächerlichkeit nicht zu überbieten ist.
Erstens kann man den Begriff nicht schützen und zweitens sind das völlig verschieden Bereiche wo absolut keine Verwechslungsgefahr besteht.

foobi
2010-08-22, 10:54:47
Tatsache. Ich bin bislang auch davon ausgegangen, dass man in Deutschland noch Dinge wie den Gerichtsstand berücksichtigt.Dem ist auch so.

Aber in diesem Prozess war das zuständige Gericht ja völlig ab vom Schuss.Jein. Rechtsverstöße im Internet finden sozusagen an jedem Ort statt, überall. Wenn ich in Hamburg sitze und mir die Webseite von Koziol ansehe, dann wird mir der Eierbecher auch in Hamburg angeboten, ähnlich als ob das Unternehmen dort Briefwurfsendungen austragen hätte lassen. Daher erlaubt es das Prozessrecht auch dort zu klagen. Und da die Richter am LG sowie am OLG Hamburg in der Vergangenheit regelmäßig bei Rechtstreitigkeiten über das Internet klägerfreundlich geurteilt haben und diesbzeüglich wenig bis garkeinen Sachverstand haben erkennen lassen, klagen eben alle dort.
Es gibt zwar schon länger Pläne für Gerichte, die speziell für Rechtsverstöße über das Internet zuständig sein sollen, bisher existieren diese aber nicht. Und solange hat das (O)LG Hamburg viel zu tun.

Monger
2010-08-22, 11:13:09
Hab den Ei-Pott auch in einem Haushaltswarengeschäft hier in der Stadt gesehen. Fand das eine saulustige Idee! :D

Aber so langsam nervt mich diese vollkommene Humorlosigkeit von Apple. Die gehen mit einer Aggressivität gegen Banalitäten vor, das ist schon peinlich. Weder ist ihre Marke hier in Gefahr, noch ihre Gewinne. Es ist nichtmal ansatzweise die selbe Branche.

Miles Teg
2010-08-22, 11:21:12
Hab den Ei-Pott auch in einem Haushaltswarengeschäft hier in der Stadt gesehen. Fand das eine saulustige Idee! :D

Aber so langsam nervt mich diese vollkommene Humorlosigkeit von Apple. Die gehen mit einer Aggressivität gegen Banalitäten vor, das ist schon peinlich. Weder ist ihre Marke hier in Gefahr, noch ihre Gewinne. Es ist nichtmal ansatzweise die selbe Branche.


Noch nicht ... :upara:

Madman123456
2010-08-22, 11:23:17
Wer sitzt den da im OLG? Die sind schon ein bisschen doof oder?

"Ei-Pott" ist ein ausdruck der bekannt war bevor Apple seine mp3 Player herstellte.
Nun unterstelle ich mal das die Firma ihr Produkt deswegen so genannt hat um den Witz mit der Namens Ähnlichkeit zum Dialekt Ausdruck zur vermarktung zu nutzen.
Anders ausgedrückt, hätte Apple seinen mp3 player anders genannt, gäbe es den "Ei-Pott" nicht.

Wenn aber "Ei-Pott" ein tatsächlich gebräuchlicher Ausdruck für den Eierbecher wäre und tatsächlich gebräuchlich war bevor Apple sein Produkt auf die Massen losließ, dann haben die Leute im Oberlandesgericht dort oben einen falschen Beruf.
Die sollten wissen, das Ausdrücke einer Sprache oder eines Dialekts nicht patentrechtlich geschützt werden können.

Andre
2010-08-22, 11:29:28
Hab den Ei-Pott auch in einem Haushaltswarengeschäft hier in der Stadt gesehen. Fand das eine saulustige Idee! :D

Aber so langsam nervt mich diese vollkommene Humorlosigkeit von Apple. Die gehen mit einer Aggressivität gegen Banalitäten vor, das ist schon peinlich. Weder ist ihre Marke hier in Gefahr, noch ihre Gewinne. Es ist nichtmal ansatzweise die selbe Branche.

Das ist eben Apple. Alles für den Kunden.

(del)
2010-08-22, 11:44:54
Dem ist auch so.

Jein. Rechtsverstöße im Internet finden sozusagen an jedem Ort statt, überall. Wenn ich in Hamburg sitze und mir die Webseite von Koziol ansehe, dann wird mir der Eierbecher auch in Hamburg angeboten, ähnlich als ob das Unternehmen dort Briefwurfsendungen austragen hätte lassen. Daher erlaubt es das Prozessrecht auch dort zu klagen. Und da die Richter am LG sowie am OLG Hamburg in der Vergangenheit regelmäßig bei Rechtstreitigkeiten über das Internet klägerfreundlich geurteilt haben und diesbzeüglich wenig bis garkeinen Sachverstand haben erkennen lassen, klagen eben alle dort.
Es gibt zwar schon länger Pläne für Gerichte, die speziell für Rechtsverstöße über das Internet zuständig sein sollen, bisher existieren diese aber nicht. Und solange hat das (O)LG Hamburg viel zu tun.
Danke für die Information. Jetzt ist es mir klar. :smile:

rotkäppchen
2010-08-22, 13:24:22
das erinnert mich an intel.

die haben doch auch alles verklagt, das "inside" drinnen hatte.

einige communities mussten sich deswegen umbenennen.

_DrillSarge]I[
2010-08-22, 13:38:23
sehr gut. endlich geht es diesen ganzen schmarotzerfirmen, die was von apples endsieg abgreifen wollen, an den kragen.
:)

derwalde
2010-08-22, 16:19:09
I[;8223081']sehr gut. endlich geht es diesen ganzen schmarotzerfirmen, die was von apples endsieg abgreifen wollen, an den kragen.
:)

diese eierbecherhersteller sollte apple so lange verklagen, bis die auf den letzten cent ausgeblutet sind. HAIL TO JOBS.

:(

#44
2010-08-22, 16:53:03
Die sollten wissen, das Ausdrücke einer Sprache oder eines Dialekts nicht patentrechtlich geschützt werden können.
Und du solltest wissen, dass das Patentrecht lange nicht das einzige Wettbewerbsrecht ist :wink:

€: Ich würde das eher für einen ganz normalen wettbewerbsrechtlichen Vorgang halten. Aber hey, da ist ja Apple. Naja jeder News-Klick generiert Werbeeinnahmen. Und mit Apple-News kriegt man die wohl gut zusammen, auch wenn die Fanboys und Hasser nur zum Flamen vorbeischauen... Kein Wunder also, dass die IT-News-Portale großflächig "informieren".

DK2000
2010-08-23, 13:08:43
Zumal die Darbietung des Produkts auch sehr an den Ipod anlehnte:
http://www.koziol-gluecksfabrik.de/custom/koziol_gf/ausleitungen/20100813/images/Internet_450x450/3076099.tif_Internet_450x450.jpeg

Denke dass im Endeffekt nicht nur der Name sondern diese Kombination den Ausschlag gegeben hat dass Apple gewonnen hat. Bin der letzte der Apple verteidigt aber hier wollten wohl ein paar Eierköpfe wohl ganz besonders schlau sein! Die Quittung kam postwendend von den anderen I-Erköpfen... ;)

McDonalds hat auf der anderen Seite auch vor kurzem das "Mc" verloren...
http://www.spiegel.de/wirtschaft/service/0,1518,647651,00.html

Sven77
2010-08-23, 13:12:41
Zumal die Darbietung des Produkts auch sehr an den Ipod anlehnte:
http://www.koziol-gluecksfabrik.de/custom/koziol_gf/ausleitungen/20100813/images/Internet_450x450/3076099.tif_Internet_450x450.jpeg

"anlehnte" ;D

Ganon
2010-08-23, 13:22:12
Ein krasses Fail für die Hater :ugly: *scnr*

MiamiNice
2010-08-23, 13:25:01
http://www.bilder-hochladen.net/files/dssb-7v.jpg




;D;D;D

Na, nun kommt Mädels. Ich kann den Witz durchaus verstehen den sich die Firma da gemacht hat und mich auch köstlich drüber amüsieren.

Aber:

Ich kann auch Apple verstehen das sie das Ding nicht im freien Markt sehen wollen. Ich hätte auch geklagt.

Was daran jetzt ein Applefail ist verstehe ich nicht. Jede adnere Firma darf Ihre "Ideen" schützen nur Apple nicht? Ist das ein Darkfox Thread oder was -.-

Letzendlich hat die Firma Eierbecher produziert und gehofft das sie durch die Bekannheit des Design mehr absetzen. Ob das so Fair ist? Natürlich geht ja gegen Apple oder wie? ^^

DarkFox
2010-08-23, 13:33:29
da die beiden Produkte absolut nichts miteinander zu tun haben, ist die Entscheidung unsinnig.
Zumal es dem Gericht um den Namen geht, das kopierte Design wird gar nicht erwähnt.
Wie man da Verwechslungsgefahr erkennen kann, ist auch unklar. Wenn sie einen MP3-Player produzieren würden und den "Ei-Pott" nennen würden, wäre die Sache klar.

Ganon
2010-08-23, 13:40:11
Es geht hier schlicht um Markenschutzrecht und Geschmacksmusterrecht.

Du kannst auch keinen Koffer rausbringen der iXBoxs heißt und zufällig ähnlich aussieht. Da würde dir Microsoft auch einen netten Brief vom Anwalt schicken.

FeuerHoden
2010-08-23, 14:01:48
da die beiden Produkte absolut nichts miteinander zu tun haben, ist die Entscheidung unsinnig.
Zumal es dem Gericht um den Namen geht, das kopierte Design wird gar nicht erwähnt.
Wie man da Verwechslungsgefahr erkennen kann, ist auch unklar. Wenn sie einen MP3-Player produzieren würden und den "Ei-Pott" nennen würden, wäre die Sache klar.

Um es mal im Appledenk auszudrücken:

Natürlich gibt es eine Verwechslungsgefahr. Frag mal deine Oma was ein Ipod oder ein Desire oder ein Core2Duo ist. Die meisten unter 18 jährigen ohne eigenes Einkommen bekommen ihre Apple Produkte von den Eltern oder Großeltern geschenkt, Oma mag sich vl. wundern aber dann geht sie eben in den Laden und kauft dem Enkel einen Ei-Pott weil er ihn sich so sehr wünscht und das ist ein Ipod von Apple der weniger verkauft wird.

DarkFox
2010-08-23, 14:03:58
Um es mal im Appledenk auszudrücken:

Natürlich gibt es eine Verwechslungsgefahr. Frag mal deine Oma was ein Ipod oder ein Desire oder ein Core2Duo ist. Die meisten unter 18 jährigen ohne eigenes Einkommen bekommen ihre Apple Produkte von den Eltern oder Großeltern geschenkt, Oma mag sich vl. wundern aber dann geht sie eben in den Laden und kauft dem Enkel einen Ei-Pott weil er ihn sich so sehr wünscht und das ist ein Ipod von Apple der weniger verkauft wird.
Das sorgt wenigstens für Spaß und gute Laune, wenn der Enkel einen Eierbecher unterm Weihnachtsbaum findet ;D
Apple: -10 Charisma mal wieder.

FeuerHoden
2010-08-23, 14:14:06
Man kann auch sagen das sich Apple die Mühe gemacht hat eine Herde von Designern monatelang zu foltern bis diese das Ipod Design fertig gestellt hatten und Koziol kopiert einfach das Design. Und Apple und Koziol Produkte haben die gleiche Aufgabe: Sie machen den Käufer/Besitzer cool bzw. weniger uncool und da kann es sich Apple natürlich nicht gefallen lassen das irgendein anderer herkommt und die eigenen Lorbeeren wegfuttert.

hmx
2010-08-23, 14:51:01
Es geht hier schlicht um Markenschutzrecht und Geschmacksmusterrecht.

Du kannst auch keinen Koffer rausbringen der iXBoxs heißt und zufällig ähnlich aussieht. Da würde dir Microsoft auch einen netten Brief vom Anwalt schicken.

Schlechtes Beispiel. Eipott ist ein ganz normales Wort iXBoxs nicht.

Hydrogen_Snake
2010-08-23, 14:58:22
diese eierbecherhersteller sollte apple so lange verklagen, bis die auf den letzten cent ausgeblutet sind. HAIL TO JOBS.

:(

Die gibts bald nur noch bei Apple ;D;D;D Immer diese scheiß copycats ;D

Ganon
2010-08-23, 15:00:17
Es ist aber ein Unterschied, dass sie sowas eiPott (beachte das kleine ei) nennen und das ganze auch noch wie einen iPod auf den ersten Blick aussehen lassen.

Würde das Teil wie ein 08/15 Eierbecher aussehen, würde das keine Sau jucken.

Monger
2010-08-23, 15:01:05
Man kann auch sagen das sich Apple die Mühe gemacht hat eine Herde von Designern monatelang zu foltern bis diese das Ipod Design fertig gestellt hatten und Koziol kopiert einfach das Design.
Also, dass jetzt bereits auf Quadern und Halbkugelförmigen Ausbuchtungen Markenrecht bestehen soll, finde ich schon hart.

Der Ei-Pott hat nunmal - außer von der ungefähren Form her - wenig mit dem IPod zu tun. Weder von der Farbe noch vom Material noch von den Knöpfen/Funktionen oder sonst irgendwas. Das ist ungefähr so wie wenn man einen Mülleimerhersteller verklagen würde, weil seine Produkte eine ähnliche Form wie Kaffeetassen haben.

ed1k
2010-08-23, 15:08:56
Klare Sache! Gericht hat richtig entschieden.
@Hater. Nichts besseres zu tun?

resistansen
2010-08-23, 15:28:29
LOL, ich war vorgestern mit Resistansen beim Müller und wollte das Ding tatsächlich noch kaufen. X-D Naja, es wäre wohl ein begehrtes Sammlerstück geworden.

ich wollte schon sagen....DAMN IT... du hast es nicht gekauft X-D

aber-- jetzt weißt du, wie es ausgesehen hätte ^^

ShadowXX
2010-08-23, 15:46:57
Es geht hier schlicht um Markenschutzrecht und Geschmacksmusterrecht.

Du kannst auch keinen Koffer rausbringen der iXBoxs heißt und zufällig ähnlich aussieht. Da würde dir Microsoft auch einen netten Brief vom Anwalt schicken.
Da wäre ich nicht so sicher.....ich kenne mehrere von solchen Klagen und da hat oft auch der freche Namens-Nutznießer gewonnen.

Normalerweise ist es so, dass wenn die Produkte nicht direkt oder ansatzweise indirekt in Konkurrenz zueinander stehen, das Markenschutzrecht nicht greift.
Und im Urteil ging es nicht um das Aussehen, deshalb ist das mit dem Geschmacksmusterrecht hinfällig.

Davon abgesehen ist das Grunddesign sicher nicht Geschützt, da ich unzählige MP3-Player von Mitbewerbern kennen die dem iPod ähnlicher sind als der eiPott.

Es ist schon so das das eher wieder mal ein typisches OLG HH-Urteil ist.

MiamiNice
2010-08-23, 16:19:27
da die beiden Produkte absolut nichts miteinander zu tun haben, ist die Entscheidung unsinnig.
Zumal es dem Gericht um den Namen geht, das kopierte Design wird gar nicht erwähnt.
Wie man da Verwechslungsgefahr erkennen kann, ist auch unklar. Wenn sie einen MP3-Player produzieren würden und den "Ei-Pott" nennen würden, wäre die Sache klar.

Ich kann Dir, mal wieder, nicht folgen.

Den

Es geht hier schlicht um Markenschutzrecht und Geschmacksmusterrecht.

Das Gericht hätte gar nicht anderes entscheinden können. Wen da jetzt statt Apple z.b. Google gestanden hätte, hätte es wahrscheinlich nichtmal News drüber gegeben.

Nochmal zum mitmeißeln :)

Das Teil sieht einen iPod ähnlich und nutzt einen ähnlich klingenden Namen. Sry DarkFox aber für mich bekommst Du Dich damit +10 auf Apple Hater Konto ^^

DarkFox
2010-08-23, 16:23:54
Ich kann Dir, mal wieder, nicht folgen.

Den



Das Gericht hätte gar nicht anderes entscheinden können. Wen da jetzt statt Apple z.b. Google gestanden hätte, hätte es wahrscheinlich nichtmal News drüber gegeben.
weil die Produkte absolut nichts miteinander zu tun haben, ist das Markenschutzrecht nicht anwendbar. Sieh dir einfach den Beitrag oberhalb deinem an.
Und wenn sowas bei einem anderen Hersteller nicht berichtet wird: Na und? Was hat das mit der Sache zu tun?

Ansonsten schau dir einfach mal andere Urteile dieser Richter an. Wenn es nach denen geht, haftet auch ein Blogbetreiber für die Kommentare die andere hinterlassen. Ein inkompetenter Haufen ist das.

Freakazoid
2010-08-23, 16:27:32
Also, dass jetzt bereits auf Quadern und Halbkugelförmigen Ausbuchtungen Markenrecht bestehen soll, finde ich schon hart.

Der Ei-Pott hat nunmal - außer von der ungefähren Form her - wenig mit dem IPod zu tun. Weder von der Farbe noch vom Material noch von den Knöpfen/Funktionen oder sonst irgendwas. Das ist ungefähr so wie wenn man einen Mülleimerhersteller verklagen würde, weil seine Produkte eine ähnliche Form wie Kaffeetassen haben.

Die Form des Ei-Potts ist also zufällig? Das kann mir niemand erzählen.
Es ist doch so, dass ohne Apples Produkte der Becher niemals Aufmerksamkeit hätte und sich verkaufen würde. Ob das für eine Klage reicht hat halt mit Markenrecht zutun.

MiamiNice
2010-08-23, 16:30:05
Also ich sehe z.b. schon Rechte verletzt wen jemand z.b. ein Design und Namen von mir entwendet und für die eigenen Produkte benutzt. Da wäre es mir auch egal ob das Geschäftsfeld ein komplett anderes ist oder nicht. Geklaut ist geklaut da hilft auch nix das die Idee wirklich gut und sehr funny war.

Vielleicht habe ich auch einfach nur eine falsche Auffassung von Recht und Unrecht ;)

Es ist doch so, dass ohne Apples Produkte der Becher niemals Aufmerksamkeit hätte und sich verkaufen würde.

Wohl wahr.

Der Kopierer wollte einfach was von Applekuchen ab haben. Die Idee war sogar sehr geil aber klauen und die Werbewirkung eines Herstellers für sich ausnutzen ist nicht.

DarkFox
2010-08-23, 16:35:03
Also ich sehe z.b. schon Rechte verletzt wen jemand z.b. ein Design und Namen von mir entwendet und für die eigenen Produkte benutzt. Da wäre es mir auch egal ob das Geschäftsfeld ein komplett anderes ist oder nicht. Geklaut ist geklaut da hilft auch nix das die Idee wirklich gut und sehr funny war.

Vielleicht habe ich auch einfach nur eine falsche Auffassung von Recht und Unrecht ;)
Wenn ein rechteckiger Kasten mit einem weiteren Rechteck drin und einem Kreis geschützt werden kann, na dann gute Nacht. Mein alter Sansa e200 sieht genau so aus, btw.
Zudem verwendet es nicht den gleichen Namen, sondern eine parodistische Abwandlung, die auch Sinn macht. Es sind 2 deutsche Wörter, die durch Apple eine neue lustige Bedeutung haben.

Wie kann sowas Apple schaden? Oder hab ich Apples neue Eierbecherkonferenz verpasst? ;)

Und noch was: muss man wirklich alles verklagen, was nur irgendwie möglich ist?
Wenn man so beliebt ist, muss man eben auch mit den Konsequenzen leben.

MiamiNice
2010-08-23, 16:50:41
Es macht keinen Sinn darüber zu palavern ob das jetzt Recht ist oder nicht. Ich kann es allemal nachvollziehen, Du halt nicht :)
Ich hinterfrage da gerne was sich der Urheber dabei gedacht haben mag und in diesem Fall komme ich zu dem Schluss das er einfach aus der Bekanntheit dieser Form + den Namens Geld schlagen wollte. Man schmückt sich nicht mit fremden Federn also finde ich die Verfügung korrekt. Die Form und der Name sind bekannt und man identifiziert damit eine bestimmte Marke, und dieses gilt es zu schützen.

DarkFox
2010-08-23, 16:53:55
nur mal so, was eine Alternative sein könnte: ein kleiner Aufkleber vorne drauf, auf dem steht, dass es nichts mit iPod oder Apple zu tun hat und alle wären glücklich.

Aber nein, Apple ist ja gut, also sind alle die kreativen Produkte, die nicht von Onkel Steve abgesegnet wurden, böse. Aber nein, da muss man die Juristenkeule rausholen und ein dummes Gericht finden, die sich davon beeindrucken lassen. Es war btw. der 3.Versuch...

Gut, dass für dich die Sache so einfach ist.

#44
2010-08-23, 21:08:02
Schlechtes Beispiel. Eipott ist ein ganz normales Wort iXBoxs nicht. Das hat nach meinem Verständnis markenrechtlich keine Auswirkungen. Siehe ausserdem unten.

Normalerweise ist es so, dass wenn die Produkte nicht direkt oder ansatzweise indirekt in Konkurrenz zueinander stehen, das Markenschutzrecht nicht greift. Wie interpretierst du (2) 2. u. (2) 3.? (http://bundesrecht.juris.de/markeng/__14.html)

---

Urteilsbegründung (http://www.aufrecht.de/index.php?id=6593) via Heise (http://www.heise.de/newsticker/meldung/iPod-vs-eiPOTT-Urteilsbegruendung-veroeffentlicht-1064220.html)

Denn das Zeichen „eiPott“ besitzt aus sich heraus keinen klar erkennbaren und eindeutigen Sinngehalt. Es handelt sich – wie schon ausgeführt – um ein Kunstwort, das für Eierbecher nicht üblich ist. Hinter dem Wort „EIPOTT“ ließen sich auch andere Gegenstände vermuten, z.B. ein Kochtopf für Eier, ein elektrischer Eierkocher, ein mit Abbildungen von Eiern geschmückter Kaffeebecher oder ein eiförmiges Behältnis. Die Bedeutung als Eierbecher erschließt sich nur in der Verwendung des angegriffenen Zeichens im Zusammenhang mit dem angebotenen Produkt.

thade
2010-08-23, 21:22:01
Klare Sache! Gericht hat richtig entschieden.
@Hater. Nichts besseres zu tun?


Eben und nein die haben nichts besseres zu tun. :)

DarkFox
2010-08-23, 21:26:29
Eben und nein die haben nichts besseres zu tun. :)
Unglaublich produktive Beiträge. Dass dieser Beschluss vom wahrscheinlich inkompetentesten Gericht Deutschlands kommt, interessiert euch nicht?

Ganon
2010-08-23, 21:30:49
Dass dieser Beschluss vom wahrscheinlich inkompetentesten Gericht Deutschlands kommt, interessiert euch nicht?

Nö, es dürfte allen schlicht egal sein, bis auf Leuten wie dich, die bei jeder Meldung über Apple abgehen wie nix gutes. Wenn du sonst nichts besseres mit deiner Freizeit anzufangen weißt, als in einem Forum über Apple zu jammern... meine Güte... wundere dich eben nicht, dass es niemanden wirklich interessiert :ugly:

DarkFox
2010-08-23, 21:34:32
Oh mal wieder ein persönlicher Angriff, wer hätte das gedacht?!
Wenn ein Gericht immer wieder seine Inkompetenz bei "neuen" Themen beweist, kann man solche Beschlüsse kritisch sehen, oder nicht?
Die Helden in Hamburg haben z.B. so Dinger rausgehauen: http://www.golem.de/0712/56429.html

thade
2010-08-23, 21:37:56
Ja das interessiert mich total. Hätte ich bloß die heutige Mountainbike Tour abgesagt und hätte ich mich über die Meldung in meinem fensterlosen Keller geärgert. Man ihr habt Probleme, fast ja noch schlimmer als die ganzen PC-Hardliner die im Forum vertreten sind.

MfG der Apple- und Konsolendau!

Ganon
2010-08-23, 21:38:04
Wenn ein Gericht immer wieder seine Inkompetenz bei "neuen" Themen beweist, kann man solche Beschlüsse kritisch sehen, oder nicht?

http://www.forum-3dcenter.org/vbulletin/showpost.php?p=8222270&postcount=2114

Ach darum so viel Argumentation gegen das Gericht und nicht gegen Apple... soso :ugly:

#44
2010-08-23, 21:38:44
Unglaublich produktive Beiträge. Dass dieser Beschluss vom wahrscheinlich inkompetentesten Gericht Deutschlands kommt, interessiert euch nicht?

Ist mein Beitrag auch unproduktiv (woher kommt sonst der Plural - ist doch nach deinem letzten Beitrag erst ein anderer Post erschienen, welcher wiederum thades erster hier war)?

Aber ich verstehe schon das Argumente ganz schlimm sein müssen in so einer Diskussion. Es scheint die Hauptsache ist, man hat einen Standpunkt der durch starke Gefühle gestützt wird.

€: Wo das Markenrecht jetzt so eine "neue Sache" sein soll erschließt sich mir übrigens auch nicht.

DarkFox
2010-08-23, 21:45:44
Ist mein Beitrag auch unproduktiv (woher kommt sonst der Plural - ist doch nach deinem letzten Beitrag erst ein anderer Post erschienen)?

Aber ich verstehe schon das Argumente ganz schlimm sein müssen in so einer Diskussion. Es scheint die Hauptsache ist, man hat einen Standpunkt der durch starke Gefühle gestützt wird.
Habe edk1 damit gemeint. Ein "war ja klar" bei einem umstrittenen Thema bei einem umstrittenen Gericht hilft niemandem.

Und thade: dich interessiert das Thema immer hin so sehr, dass du einen inhaltslosen Beitrag hingesetzt hast ;)

Ganon: Im Apple-saugt Thread kritisiere ich natürlich mehr die absolute Absurdheit, mit der Apple gegen völlig harmlose, parodistische Sachen vorgeht.
Siehe Zensur bei Futuramafolge.

Das Gericht spielt lediglich eine weitere Rolle bei dieser Geschichte. Und da so Markensachen zumindest eher nicht zu den klassischen Gerichtsurteilen gehört, bin ich bei so einem Gericht besonders kritisch.

urfaust
2010-08-23, 21:51:05
Ich war schneller ;)http://www.forum-3dcenter.org/vbulletin/showthread.php?p=8222270#post8222270

hat aber schon einen eigenen Thread verdient dieses Unding by Apple. :tongue:

Ganon
2010-08-23, 21:59:49
@DarkFox

Na wenn du sonst nix besseres zu tun hast außer Google zu verteidigen und Apple zu bashen... kannst ja auch gerne mal ein Produkt Namens iXBoxs oder Guugel rausbringen... was meinst du wie schnell du Post bekommst ;)

Da wollte jemand unerlaubt auf Apples Rücken Geld verdienen. Apple geht dagegen vor... wen stört es? Die Hater. Wen interessiert es? Die Hater. Wen sonst noch? Niemanden... :ugly:

DarkFox
2010-08-23, 22:04:29
Tja, wenn deine Beispiel sich jetzt noch aus bestehenden Wörtern einers Wörterbuchs zusammensetzen, wäre es noch besser;) Und wenn man es dann noch eine parodistische Note hat und einen völlig anderes Themenfeld besetzt, wie das original Produkt, würde ich mich wirklich ärgern.
Und wieso überhaupt "auf dem Rücken Apples"? Wo besteht denn der Schaden? Das ist wie wenn der Vatikan einer Bäckerei verbietet ein "Papst-brot" anzubieten, oder sowas in der Art.

#44
2010-08-23, 22:14:09
Also ist deine grundsätzliche Kritik am Markenrecht und nicht an Apple oder dem Gericht?

Denn das Markenrecht erlaubt das. Das Gericht muss dementsprechend urteilen. Und beinahe jede Firma würde ihre Interessen wahren.

Ganon
2010-08-23, 22:16:27
Und wieso überhaupt "auf dem Rücken Apples"? Wo besteht denn der Schaden?

Das ist doch überhaupt nicht der Punkt.

Egal was für ein Produkt es ist. Die Intension des Herstellers ist doch sofort erkennbar. Man macht eine oberflächliche Form des iPods nach, macht ein kleines deutsches Wortspiel mit rein und lässt es auf der Verpackung wie ein iPod aussehen.

Der Kunde sieht es "oh wie niedlich kaufe ich", aufgrund des Zusammenhangs mit dem Apple iPod. Und hier ist der knackpunkt. Man WILL einen Zusammenhang zum iPod bringen. Und das kannst selbst du einfach nicht leugnen. Und genau HIER ist der Punkt, warum Apple dagegen vorgeht.

Man stellt einen offensichtlichen Zusammenhang zu einem Produkt eines anderen Herstellers her mit entsprechenden Schutzmarken. Und das geht so einfach nicht. Nicht umsonst Schützt jeder Hersteller seinen Produktnamen auch immer auf "ähnlich klingende" Namen ab. Darum wirst du auch keinen Laden aufmachen können der BörgerKing heißt und auch keinen Laden der sich A&C nennt.

Das nur Hater da irgendwas absurdes drinnen erkennen können ist mir klar, aber wundere dich nicht, wenn es auf andere nicht zutrifft :ugly:

hmx
2010-08-24, 00:05:32
@DarkFox

Na wenn du sonst nix besseres zu tun hast außer Google zu verteidigen und Apple zu bashen... kannst ja auch gerne mal ein Produkt Namens iXBoxs oder Guugel rausbringen... was meinst du wie schnell du Post bekommst ;)

Da wollte jemand unerlaubt auf Apples Rücken Geld verdienen. Apple geht dagegen vor... wen stört es? Die Hater. Wen interessiert es? Die Hater. Wen sonst noch? Niemanden... :ugly:

Die Fanboys auch, denn sie sind hie rim Thread und beschimpfen Leute denen es um die ausnutzung des Patentrechts geht als "Hater".

DK2000
2010-08-24, 13:39:16
http://www.koziol.de/global/show_picture.asp?id=aaaaaaaaaaanlfl&w=170&h=170

Pressemitteilung als Word Dokument (inklusive leerer Seite, böse diese leeren Zeilen!)... :freak:

"...Verwunderlich daher auch die Ausführung, dass koziol zwar jedes andere Produkt seines Sortiments eiPOTT nennen dürfe, nur eben keinen Eierbecher...." :freak:

http://www.koziol.de/go/id/fdi/

#44
2010-08-24, 13:50:18
"...Verwunderlich daher auch die Ausführung, dass koziol zwar jedes andere Produkt seines Sortiments eiPOTT nennen dürfe, nur eben keinen Eierbecher...."

Wie kann man das aus der Urteilsbegründung rauslesen?

3. Allerdings kann die Antragstellerin die Verwendung des Zeichens „eiPott“ nur für Eierbecher verbieten lassen. Es besteht keine Begehungsgefahr, dass das Zeichen von den Antragsgegnern für sonstige Behälter für Haushalt und Küche verwendet wird.

Sollte koziol wieder erwarten und unsinnigerweise doch eines ihrer anderen Produkte so nennen, denke ich, dass auch das unterbunden werden kann.

gerry7
2010-08-24, 14:09:57
Ich hoffe mal mein schöner Kaffeebecher ähhhh iPott wird nicht verboten:rolleyes:

https://www.shopssl.de/WebRoot/Store/Shops/es104221_mug-shop/4810/8EF0/8330/E9E5/A9F6/50ED/8961/7053/wk_4630_ipott_back_002E_jpg_m.jpg

:freak:

Sven77
2010-08-24, 14:11:10
Ich hoffe mal mein schöner Kaffeebecher ähhhh iPott wird nicht verboten:rolleyes:

https://www.shopssl.de/WebRoot/Store/Shops/es104221_mug-shop/4810/8EF0/8330/E9E5/A9F6/50ED/8961/7053/wk_4630_ipott_back_002E_jpg_m.jpg

:freak:

Hehe, den hab ich auch ^^

Black-Scorpion
2010-08-24, 17:44:31
Wie kann man das aus der Urteilsbegründung rauslesen?



Sollte koziol wieder erwarten und unsinnigerweise doch eines ihrer anderen Produkte so nennen, denke ich, dass auch das unterbunden werden kann.
Das würde erst einmal voraussetzen das Apple sich den Begriff auf alle vorhandenen Gruppen und Untergruppen hat eintragen lassen.
Das möchte ich mit Sicherheit bezweifeln.
Es ist schlicht ein Unding das sich ein Gericht so über den Tisch ziehen lässt.

Apple hat mit Sicherheit keinen Markenanspruch bei Sachen außerhalb von Elektronik und Kommunikation.

#44
2010-08-24, 18:21:52
Dann gilt folgende Frage jetzt nicht nur ShadowXX sondern auch dir:
Wie interpretierst du (2) 2. u. (2) 3.? (http://bundesrecht.juris.de/markeng/__14.html)


Das was du meinst, fällt mmn. unter (2) 1.

Zu dem was du "Sicherheit" nennst:
Die Gemeinschaftswortmarke IPOD ist unter anderem für „Geräte und Behälter für Haushalt und Küche“ geschützt.

Aber klar - das Gericht hat sich über den Tisch ziehen lassen. Noch einer der sowas Behauptet ohne scheinbar auch nur die Begründung überflogen zu haben.

€: Apple hat sich die Wortmarke iPod in der EU in allen Kategorien gesichert, wenn ich das richtig interpretiere: Nr. 002422806, 003957768 und 004748133 (oder einfach Wortlaut der Marke entspricht ipod eingeben) (http://oami.europa.eu/CTMOnline/RequestManager/de_Result_NoReg).

Black-Scorpion
2010-08-24, 19:54:04
Und wenn es eine große Firma darauf anlegen würde nicht mehr lange.
Man kann sich zwar alles sichern begibt sich aber aufs Glatteis wenn es Gruppen betrifft die mit dem eigentlichen Produkt nichts zu tun haben.
Bestes Beispiel ist der berühmte Begriff Explorer.