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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Frage zu Leistungsübernahme durch die BG


Masterp
2010-08-22, 12:40:48
Moin,

ich benötige Informationen oder entsprechende Hinweise zu dem Thema:

Komplette Leistungsübernahme durch die Berufsgenossenschaft im Rehafall.

Kurze Erläuterung des Problem:


Meine Freundin hatte durch ein Wegeunfall zur Arbeit vor Jahren einen schweren Autounfall. Als Kostenträger ist die Berufsgenossenschaft zuständig, die auch die Umschulung finanziert haben. Nun ist die berufliche Umschulung abgeschlossen und die Berufsgenossenschaft möchte an dieser Stelle die weiteren Kostenübernahme für Bewerbungskosten, berufliche Wiedereingliederung, Fahrtkosten ect. nicht mehr tragen und verweist Sie nun zum Arbeitsamt ab.

Mit dem Arbeitsamt hat meine Freundin auch Rücksprache gehalten und die sagen klar, dass die Berufsgenossenschaft auch weiterhin für die finanzielle Wiedereingliederung zuständig sei, da dies klar zur Wiedereingliederung gehöre. Ausserdem wurde das wohl damals zwischen Berufsgenossenschaft und Arbeitsamt mündlich beschlossen!

Ich kann die Aussage vom Arbeitsamt soweit unterstreichen, da ich vor Jahren die selbe Prozedure mit einer Berufsgenossenschaft durchlebt habe und diese auch versucht haben, die üblichen Restleistungen einzusparen, indem die mich zum Arbeitsamt abschieben wollten. Auch damals sagte mir das Arbeitsamt, dass die BG weitere Leistungen übernehmen müssten.

Soweit zur Problematik. Jetzt steht meine Freundin vor dem Problem, dass zwei Leistungsträger nicht zahlen wollen.
Ehrlich gesagt, glaube ich der BG kein Wort, daher wäre jetzt zu wissen, was man da machen könnte.

- Fachanwalt für Sozialrecht aufsuchen ?

- Gibts hier eventuell Leute, die ähnliche Erfahrungen haben ?

kampino222
2010-08-27, 11:39:44
Auf jeden Fall einen Anwalt zu Rate ziehen !
Die BG versucht sich Grundsätzlich aus allem Raus zu winden !
Und bitte nichts auf eigene Faust unternehmen da die BG nur auf Formfehler wartet und dann aus dem Schneider ist !
Habe dieses leider selber erfahren müssen weil ich dachte das die Sachlage bei mir ganz klar wäre!

Masterp
2010-08-27, 13:01:06
Danke für deine Antwort. Ja so seh ich das auch.


EDIT: Meine Freundin hat heut ein Brief von der BG bekommen, dass sie die weiteren Kosten zur beruflichen nun doch übernehmen, und das jetzt, wo der Typ vom Arbeitsamt bei der BG angerufen- und denen mitgeteilt hat, dass das Arbeitsamt nicht zuständig sei.


Daher für alle User, die Leistungen durch die BG beziehen: Lasst euch nicht verarschen von der Berufsgenossenschaft. Die BG muss zahlen!