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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Gutschein weiterverkaufen


Plavix
2010-09-12, 20:29:21
Hallo liebe Gemeinde,

Ich habe damals meiner Freundin ein Gutschein geschenkt.
Da ich mich aber von meiner Freundin getrennt habe wollte ich den Gutschein jetzt verkaufen.

Oder verstoße ich gegen die AGB

§ 15 Wiederverkauf
Jeglicher gewerbliche und kommerzielle Weiterverkauf der erworbenen Gutscheine - auch von Rabatt-Codes von .... - ohne Einholung einer vorherigen Zustimmung durch die JSG ist verboten. Für jeden Verstoß gegen das vorgenannte Verbot zahlt der Verursacher der JSG eine Vertragsstrafe in Höhe von € 2.500,-. Der Erwerber sagt verbindlich zu, Gutscheine und/ oder Rabatt-Codes ausschließlich für private Zwecke zu nutzen.

Darf ich es als privater Anbieter verkaufen?

Black-Scorpion
2010-09-12, 20:32:03
Du weißt aber schon das der Gutschein nicht dir gehört? Du hast ihn verschenkt und damit gehört er deiner Ex.

Skorpion
2010-09-12, 22:19:38
Du weißt aber schon das der Gutschein nicht dir gehört? Du hast ihn verschenkt und damit gehört er deiner Ex.
#2
Ehre ist manchen echt nix mehr Wert.

Plavix
2010-09-12, 22:39:09
Sind wir hier bei soziale Angelegenheiten und ist das eine Antwort auf meine Frage. NEIN:P

Zur Info:
Wenn sie es nicht geschafft hat den seit 2 Jahren einzulösen und der bald verfällt,habe ich wohl das recht den zu Verkaufen....
Denn diesen Gutschein kann man nur zu 2 einlösen und man kann schlecht alleine hingehen.....

Unioner86
2010-09-12, 22:42:47
Wie jetzt verstehe ich nicht.Ich muß mit dir dort gemeinsam hingehen....:confused:

Wolf2k
2010-09-12, 23:01:15
Wahrscheinlich nen Bungeedoppelsprung oder so.... Erzähl mal und klar darfst du den weiterverkaufen, machst das ja nicht um Profit draus zuschlagen

Daredevil
2010-09-12, 23:10:29
Durch die Schenkung bist du weder Eigentümer noch Besitzer dieses Gutscheins, deswegen hast du auch nicht das recht, ihn weiter zu veräußern.

Du verkaufst diesen Gutschein weder gewerblich noch kommerziell, sondern Privat. Deswegen ist der Verkauf an sich laut dem §15 kein Problem, wenn da nicht Problem 1 wäre, das er gar nicht dir gehört.

Black-Scorpion
2010-09-13, 17:33:11
Sind wir hier bei soziale Angelegenheiten und ist das eine Antwort auf meine Frage. NEIN:P
Warum sollte ich auf eine Frage antworten die sich erledigt hat weil der Gutschein dir nicht gehört?
Sie kann mit dem Gutschein machen was sie will. Du kannst damit gar nichts machen. Solltest du ihn trotzdem verkaufen, steht ihr das Geld zu und nicht dir.

'edit'
Wenn er den Gutschein hat ist er Besitzer, aber nicht Eigentümer.