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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Ist es illegal für einen Mobilfunkanbieter...


Silent3sniper
2010-09-17, 18:02:04
...gesendete Daten auf Sachen wie User Agent (Browser), verwendete Ports (Skype, Instant Messaging, P2P, VPN) o.ä. zu prüfen? Ist das nicht eine krasse Verletzung der Privatsphäre? Ist das überhaupt technisch machbar?

Wenn ja, was kann man machen, um zu verhindern, dass man erkannt wird?


Warum ich diese Frage stelle:

o2 bietet Internet-Packs an, seit dem 1.6 ist Tethering nur bei dem größten/teuersten Tarif erlaubt. Ich bin Altkunde, mir wird Tethering offiziell erlaubt, möchte aber auf 1gb upgraden. Dabei würde ich wohl dieses Recht als Altkunde verlieren. Wenn das sowieso nicht überprüfbar ist, werde ich es trotzdem machen - allerdings nur wenn keine Gefahr einer Kostenfalle besteht.

Alternativ könnte o2 ja auch einfach (falls sie den Unterschied Smartphone / Laptop ausmachen können) eine Verbindung drosseln (GPRS), wo wir wieder bei der Frage sind, ob es überhaupt technisch feststellbar und gesetzlich erlaubt ist.

Anfangs wurde gemunkelt o2 macht das ganze nur um für die kleinen Kunden Support in dieser Richtung leisten zu müssen, allerdings gibt es nirgends verifizierte Aussagen.
Ich denke hier wird sich der ein oder andere Spezialist finden, der über die technischen Hintergründe genug weiß.

http://de.wikipedia.org/wiki/Deep_Packet_Inspection


Absurd:

Tablet (Android)
Smartphone (Android)

Rein theoretisch wäre es dem Telefon erlaubt, dem Tablet nicht. Aber offensichtlich gibt es keinen Unterschied zwischen den beiden.

Silent3sniper
2010-09-18, 20:20:40
Das kann ja fast nicht sein, gibts im 3dcenter nur noch Leute in der Spielw...Lounge?

Black-Scorpion
2010-09-18, 20:33:29
Warum sollte es illegal diese Daten zu erheben? Das meiste sendet der Browser eh freiwillig. ;)

Pinoccio
2010-09-18, 21:38:27
Das kann ja fast nicht sein, gibts im 3dcenter nur noch Leute in der Spielw...Lounge?Du willst deinen Anbieter bescheißen und fragst, ob er es merken könnte?

Technisch kann dein Anbieter natürlich Verschiedenes machen, ganz ohne DPI, solange du nicht ausschließlich verschlüsselten Verbindungen zu Rechner außerhalb des Netztes deines Anbieters unternimmst.
Und laut AGB hast du es ihm vermutlich erlaubt, da nachzuschauen.

mfg

Mark
2010-09-18, 21:50:04
Und wie schauts aus wenn man einfach die WiFi Thethering Function eines Android Handys benutzt?

Denn technisch surft ja nur das Handy im Netz, nicht der Laptop

basti333
2010-09-18, 23:41:38
Du willst deinen Anbieter bescheißen und fragst, ob er es merken könnte?

Technisch kann dein Anbieter natürlich Verschiedenes machen, ganz ohne DPI, solange du nicht ausschließlich verschlüsselten Verbindungen zu Rechner außerhalb des Netztes deines Anbieters unternimmst.
Und laut AGB hast du es ihm vermutlich erlaubt, da nachzuschauen.

mfg

Nun ja, laut AGB habe ich ihm soetwas vielleicht erlaubt, aber das hat null aussagekraft wenn es gesetzeswidrig ist und das wir sowas wie eine Fernmeldegeheimnis haben könnte es durchaus rechtswiedrig sein wenn ein Mobilfunkanbieter es überprüft.

Ich habe aber noch von keinem fall gehört in dem es tatsächlich überprüft wurde und es ärger hab. Ich habe nurmal irgendwo in einem Nebensatz gelesen das die Telekom das angeblich als einziger anbieter machen würde (angeblich blockiert die Telekom instant messaging, wenn man nicht seperat dafür bezahlt, um mehr ging es da aber nicht). Mein Tipp: Hol dir zum testen für 5€ eine zweite Sim-Karte von O2, wenn es damit funktioniert weißt du bescheid.


Und wie schauts aus wenn man einfach die WiFi Thethering Function eines Android Handys benutzt?

Denn technisch surft ja nur das Handy im Netz, nicht der Laptop

Naja, in manchen AGB wird auch explizit Tethering ausgeschlossen, aber auch wenn das nicht dort steht, dürfte es wohl eindeutig sein, wenn dort steht das der "Mobilfunkanschluss nicht von einem Notebook"(oder so ähnlich) benutzt werden darf. Ansonsten ist das alles wieder interpretationssache und bisher gab es ja noch keine größeren probleme, also ist der Streitfall wohl noch ziemlich theoretisch.