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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Anspruch auf Unterhalt?


Gast
2010-09-20, 16:21:40
Hallo, meine Eltern sind geschieden und leben auch getrennt wobei meine Mutter, bei der ich wohne, mehr als mein Vater verdient. Da ein Studium, dass ich jetzt mit 22 beginne, finanziell nicht möglich wäre ohne bafög habe ich dieses beantragt und frage mich gerade ob mein Vater mir außerdem noch Unterhalt zahlen müsste oder ob das nicht geht bzw wovon dies abhängig ist.

Gast
2010-09-21, 01:08:55
Reicht Bafög nicht?

Gast
2010-09-21, 23:55:40
Das hängt von seinem Einkommen ab und von deinem Ausbildungsverlauf. Allgemein lässt sich sagen, dass die Eltern beide zahlen müssen und zwar jeweils anteilig ihrem Einkommen. Deine Mutter also ein wenig mehr als dein vater. Beide müssen aber nicht bedingungslos alles unterstützen, wenn zB dein Studium zu lange dauert, du nicht vom Fleck kommst oder du willenlos die Fächer wechselst.

Hendrik
2010-09-24, 14:20:49
Wie viel Bafög du bekommen wirst, errechnet sich ja aus den Einkommen der Eltern, wie bereits schon erwähnt wurde. Wenn ein Elternteil allerdings bereits wieder verheiratet sein sollte, dann wird das Einkommen des Elternteils und des neuen Ehegatten oder der neuen Ehefrau zusammengerechnet, auch wenn du quasi nichts mit dem Stiefvater oder der Stiefmutter zu tun hast.
Da du bei deiner Mutter wohnst, erhältst du schon mal nicht den Zuschuss, den man bekommt, wenn man nicht bei den Eltern lebt. Dein Bafög-Satz wird wohlmöglich nicht sonderlich hoch sein.
Ob dein Vater dir nun Unterhalt zahlen muss, hängt davon ab, wie viel er verdient.
Auf dem Bafög-Bescheid wird übrigens genau aufgelistet, wie viel deine Eltern dir eigentlich im Monat geben müssen. Natürlich wird das vom Bafög-Amt nicht kontrolliert, ob du nun wirklich z. B. die dir zustehenden 150 Euro vom Vater bekommst.
An deiner Stelle würde ich erstmal den Bescheid abwarten.

Gast
2010-09-24, 19:29:04
Wenn ein Elternteil allerdings bereits wieder verheiratet sein sollte, dann wird das Einkommen des Elternteils und des neuen Ehegatten oder der neuen Ehefrau zusammengerechnet, auch wenn du quasi nichts mit dem Stiefvater oder der Stiefmutter zu tun hast.
Nein, das Einkommen von Stiefeltern wird nicht dazugerechnet, ansonsten hätte der Betroffene ja drei oder vier Elternteile. Der neue Mann der Mutter kann Millionär sein, das spielt beim Bafög keine Rolle, denn er muss auch keinen Unterhalt leisten.