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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Deutsche Bahn: Rückerstattung der Fahrkosten ?


Logan
2010-09-20, 20:52:59
Hallo liebe 3dc gemeinde :D

Geht um folgendes, meine frau war zu besuch bei bekannten in Karlsruhe, und so um 15:00 uhr ruft die mich an und fragt ob ich gucken kann wann die züge fahren. Habe ihr dann empfohlen den um 18:01 zunehmen kostet zwar bisschen, aber die fahrt dauert dann nicht so lange und sie ist dann rechtzeitig zu hause (aachen), und ist auch ausgeruht für die arbeit morgen. Tja und eben ruft die mich an und sagt das der zug bis jetzt insgesamt mehr als 1std. verspätung hat. Gerade auf die DB seite geschaut und dort steht +90min. Das ist doch echt ne sauerei, da bezahlt man etwas mehr um schneller zu hause zusein und im endeffekt läuft es darufhin das man mit dem bummelzug fast noch schneller ist und billiger ist der auch noch.

Kenn mich da jetzt nich so aus, aber weiss jemand ob man die mehrkosten gegenüber einem günstigen ticket erstattet kriegt ? Weil das ist doch echt zum mäusemelken :mad:

[dzp]Viper
2010-09-20, 21:00:03
Sie soll sich dort vor Ort an einen Info-Termin an die Mitarbeiter der Bahn wenden. Normal gibts so so krassen Verspätungen einen gewissen Anteil zurück. Zwischen 10 und 30% wenn ich mich nicht irre..

piefke
2010-09-20, 21:01:23
Palim Palim (https://www.bahn.de/p/view/home/kontakt/fahrgastrechte-formular.shtml)

Logan
2010-09-20, 21:09:35
Thx :up:

btw: Saubande @ DB :mad: :usad:

Simon Moon
2010-09-20, 21:36:48
Palim Palim (https://www.bahn.de/p/view/home/kontakt/fahrgastrechte-formular.shtml)


Kein Anspruch besteht in folgenden Fällen:


Außerhalb des Eisenbahnbetriebes liegende Umstände, die von der Eisenbahn nicht vermieden bzw. abgewendet werden konnten.
Eigenes Verschulden des Reisenden.
Verhalten Dritter, das von der Eisenbahn nicht vermieden bzw. abgewendet werden konnte.



Heisst das nun, das gilt nur wenn die Bahn die Schuld selber eingesteht?

pubi
2010-09-20, 21:42:24
Heisst das nun, das gilt nur wenn die Bahn die Schuld selber eingesteht?
Ja. Das klappt zwar oft trotzdem, kann dann aber als großzügige Kulanz präsentiert werden. (y)

piefke
2010-09-20, 21:53:33
Heisst das nun, das gilt nur wenn die Bahn die Schuld selber eingesteht?

Bin ich denn von der Bahn?? :biggrin:

Ich sag nur Selbstmörder, Naturkatastrophen und Castor-Blockaden...

Logan
2010-09-20, 22:30:30
OK frau hat eben angerufen, bahnmitarbeiter haben schon im zug die formulare ausgeteilt, und die meinten wohl was von 25% . :mad: Nochmal SAUBANDE !!!! :usad:

sei laut
2010-09-20, 23:06:33
a) Was die meinen, ist Schnuppe. Warte einfach ab.
b) Früher gabs satte 0%.

Taigatrommel
2010-09-21, 00:35:44
Heisst das nun, das gilt nur wenn die Bahn die Schuld selber eingesteht?
Sämtliche Zugverspätungen inklusive Gründe werden aufgezeichnet und gespeichert, so das man dies nachprüfen kann. Die Gründe sind ja relativ klar bezeichnet:

Wer erst eine Minute vor Abfahrt zum Bahnhof gehetzt kommt und den Zug verpasst -> Keine Erstattung, Verschulden des Reisenden.
Selbstmörder springt vor den Zug -> Keine Erstattung, da die Bahn nichts für die Einwirkung der Person konnte und keinen Einfluss auf die nachfolgenden Ermittlungen und die Streckensperrung hat.
Sitzblockaden durch Menschen auf den Gleisen (gibt es inzwischen vermehrt...) -> Ebenfalls keine Erstattung, da Einwirkung Dritter.
Sturm, Unwetter und dadurch verursachte Schäden (Streckensperrung) -> Keine Erstattung, da höhere Gewalt.
Störung am Fahrzeug, wordurch Weiterfahrt ausfällt oder sich verzögert -> Wird erstattet, da Schuld der Bahn, solange halt nicht durch Fremdeinwirkung verursacht.
Verspätungen durch Bauarbeiten an der Strecke -> Wird erstattet, da eigene Sache der DB. Allerdings auch nur, wenn die Verspätung nicht in den Fahrplan eingearbeitet wurde und somit "ausserplanmäßig" ist.


Hier gibt es weitere Infos:
Fahrgastrechte Eisenbahn (http://www.bahn.de/p/view/service/fahrgastrechte/nationale_regelungen.shtml)

Wer sich im Nachhinein unfair behandelt fühlt, kann seinen Fall auch von der unabhängigen Schlichtungsstelle für Personenverkehr (http://www.soep-online.de/) vornehmen lassen. Diese prüfen dann den Fall nochmals.


Die hier erwähnten 25% sind übrigens korrekt. Von 60 bis 119 Minuten gibt 25% Erstattung, ab 120 Minuten gibt es 50% erstattet. Bis 59 Minuten hingegen gibt es gar nichts - was ein Problem darstellt, dem wird/wurde aber meines Wissens nach auf den Zahn gefühlt, nachdem es unangenehme Presse gab.

Simon Moon
2010-09-21, 01:07:53
Ja. Das klappt zwar oft trotzdem, kann dann aber als großzügige Kulanz präsentiert werden. (y)

Wenn man den öffentlichen Verkehr als Grundversorgung betrachtet ist das imo das Mindeste.

Sämtliche Zugverspätungen inklusive Gründe werden aufgezeichnet und gespeichert, so das man dies nachprüfen kann. Die Gründe sind ja relativ klar bezeichnet:

Ist die Bahn denn gegen die genannten Schäden nicht versichert?

kiX
2010-09-21, 01:29:21
Ist die Bahn denn gegen die genannten Schäden nicht versichert?

Ich denke schon, dass die Bahn dagegen versichert ist, aber das bedeutet zurecht nicht, dass der Fahrgast dann auch ein Anrecht auf Erstattung hat. (Oder ist er selbst versichert? ;))
Der Bahn selbst entstehen ja auch Kosten durch solche Verspätungen, die nicht durch die %-Erstattungen entstehen.

Sorkalm
2010-09-21, 01:57:50
Also ich hab meine Erstattung, die auf einer Verspätung wegen "Personen im Gleis" basierte, bekommen ...

Das Geld wird übrigens nicht von der Deutschen Bahn überweisen, sondern vom Servicecenter Fahrgastrechte, was vom "Tarifverband der Bundeseigenen und
Nichtbundeseigenen Eisenbahnen in Deutschland" betrieben wird. Bei meinen Verspätungen kam es immer nur "im Auftrag der DB Fernverkehr AG" (waren aber auch immer Fernverkehrszüge)...

Simon Moon
2010-09-21, 15:10:20
Ich denke schon, dass die Bahn dagegen versichert ist, aber das bedeutet zurecht nicht, dass der Fahrgast dann auch ein Anrecht auf Erstattung hat. (Oder ist er selbst versichert? ;)) Der Bahn selbst entstehen ja auch Kosten durch solche Verspätungen, die nicht durch die %-Erstattungen entstehen.

Es würde wohl auf alle Fälle zur Pünktlichkeit der Bahn beitragen. Es ist immer wieder erstaunlich, unter welch widregen Umständen etwas funktionieren kann, wenn Entschuldigungen nicht gelten. Aber wenn man als Bankkunde per se schlechten Service haben will, dann lobt man die Bank natürlich für ihre Kulanz. ;)