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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Krankenkasse oder Versicherung bei kaputtem Zahn?


Gast
2010-09-26, 22:36:12
Huhu,
hatte dieses Wochenende echt Pech und mir hat nen Kumpel in der Disko nen Stück vom Zahn ausgeschlagen...
War 5 Minuten da, hatte gerade eine Flasche angesetzt um zu trinken und genau da hat er mich iwie ausversehen angerempelt und schon hat nen Stück vom schneidezahn gefehlt.

Ich frag mich jetzt wie man die Sache am besten lösen kann?
Wenn ich morgen zum Zahnarzt gehe und sage, dass ihm das passiert ist, muss er das doch sicher bezahlen bzw. seine Versicherung?
Den Stress würde ich ihm gern ersparen, v.a. weils einfach ne dumme Situation war, die so jedem hätte passieren können...

Nur übernimmt meine Krankenkasse (AOK) das auch, wenn ich sage es ist einem Fremden passiert und der war gleich wieder abgetaucht und unauffindbar?

Will kein Sozialschmarotzer sein, aber auch kein Arsch als Kumpel, also ich hoffe ihr versteh das Dilemma nen bisschen und könnt mir da weiterhelfen...

Gruß

PHuV
2010-09-27, 15:06:35
Dein Kumpel haftet. Die AOK übernimmt erst mal die Kosten. Sie schickt Dir einen Fragebogen zum Unfallhergang zu und fragt Dich aber auch direkt nach dem Verursacher, den Du nennen mußt. Das weitere regelt dann normalerweise die AOK. Wenn Dein Kumpel das verursacht hat, so er auch dafür gerade stehen. Wenn Du die Kosten der AOK aufdrückst, ohne dabei den Verursacher zu nennen, bist Du ganz klar ein Sozialschmarozer. Es spielt keine Rolle, ob das jedem hätte passieren können. Dein Kumpel ist hoffentlich auch versichert, und dann gibt es keinen Ärger. Er gesteht seine Schuld hier ein, füllt ein Formular aus, er bzw. seine Versicherung zahlt, und fertig. Also, wo liegt das Problem?

cartman5214
2010-09-27, 22:10:13
Dein Kumpel haftet.

Sicher?

Hier ein schuldbares Handeln als Basis für die Haftung reinzupacken wird nicht einfach. Der Freund wird sich weder mit Absicht gegen die Flasche bewegt haben noch irgendwelche Tätigkeiten vorgenommen haben die nicht in nen Zappelschuppen gehören.Wo war der Fehler vom Freund?

Das ist wohl eher als Pech einzustufen oder das allseits berühmte Lebensrisiko. Im Gedränge haben sich zwei Leute berührt, etwas vollkommen normales für die Umgebung. Das da ne Flasche im Weg wwar...

PHuV
2010-09-28, 00:17:37
Sicher?

Hier ein schuldbares Handeln als Basis für die Haftung reinzupacken wird nicht einfach.

Das spielt rein rechtlich keine Rolle. Jeder muß aufpassen. Ob er schuld ist, habe ich ja nicht gesagt. Er hat aber den Schaden verursacht, also haftet er.


Der Freund wird sich weder mit Absicht gegen die Flasche bewegt haben noch irgendwelche Tätigkeiten vorgenommen haben die nicht in nen Zappelschuppen gehören.Wo war der Fehler vom Freund?

Das behauptest Du jetzt. Für Haftung muß Du weder Schuld noch mit Absicht gehandelt habe. Bei der Haftung geht es alleine darum, daß Du oder jemand anderes einen Schaden verursacht hat.


Das ist wohl eher als Pech einzustufen oder das allseits berühmte Lebensrisiko. Im Gedränge haben sich zwei Leute berührt, etwas vollkommen normales für die Umgebung. Das da ne Flasche im Weg wwar...

Und? Warum soll der Freund nicht für den Schaden aufkommen? Er hätte ja vorsichtig sein können, wie jeder von uns es tagtäglich sein muß, egal wo er unterwegs ist. Das was Du jetzt da rechtfertigen willst, ist ein billiges Rausstehlen aus der Verantwortung. Das funktioniert aber so nicht. Wir haben immer Verantwortung, jederzeit, egal wann und wo.

Ich sehe darin kein Drama. Wer Schaden verursacht, haftet. Dafür hat man doch eine Haftpflichtversicherung, wo liegt das Problem? :rolleyes:

Stell Dir einfach vor, es ist Autoverkehr, sein Freund fährt Dich hinter ihm, und der TS muß plötzlich bremsen, und sein Freund knallt hinter im drauf. Dann haftet er auch, er hätte ja Abstand halten können. Und genau so ist es hier, er hätte Abstand halten können, er hätte aufpassen können, er hätte vorausschauen können. Das tat er eben nicht, genau deshalb ist es auch passiert. Pech, und dann haftet er, egal wer ihn gestoßen hat oder nicht.

Michamel2k
2010-09-28, 00:24:16
Sicher?

Hier ein schuldbares Handeln als Basis für die Haftung reinzupacken wird nicht einfach. Der Freund wird sich weder mit Absicht gegen die Flasche bewegt haben noch irgendwelche Tätigkeiten vorgenommen haben die nicht in nen Zappelschuppen gehören.Wo war der Fehler vom Freund?

Das ist wohl eher als Pech einzustufen oder das allseits berühmte Lebensrisiko. Im Gedränge haben sich zwei Leute berührt, etwas vollkommen normales für die Umgebung. Das da ne Flasche im Weg wwar...

Der Kumpel hat nicht schuldhaft aber dennoch fahrlässig (billigend in Kauf nehmend) gehandelt.

cartman5214
2010-09-29, 00:30:44
@PHuV FÜr die Haftung muss zwingend Schuld, für die Eintrittspflicht des Haftpflichtversicherers zwingend keine Absicht bestehen.

Das Beispiel mit dem Auto krankt an der jeweiligen Umgebungssituation. Im Strassenverkehr ist Abstand der Normalzustand. Jeder der ihn unterschreitet nimmt die möglichen Folgen billigend oder sogar vorsätzlich in Kauf. Innerhalb einer Menschenmenge ist der direkte Kontakt mit Mitmenschen normal, unerwünschte Kontakte gehören einfach dazu.

Bei der Schuldfrage als Grundlage für die Haftung beginnt es bereits strittig zu werden. Kann dem Freund eine Fahrlässigkeit vorgeworfen werden? Hat er es wirklich billigend in Kauf genommen durch eine einfache Körperbewegung eine Körperverletzung zu verursachen?

Nochmal, der Freund hat den Schaden verursacht. Soviel ist klar. Eine Haftung nur auf Grund der Ursache und Kausalität zu begründen geht aber nicht, hier muss immer noch das widerrechtliche, schuldhafte Verhalten begründet werden. Grundlage für ein Verschulden ist Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Vorsatz scheidet aus, soweit sind wir uns ja einig. Fahrlässigkeit ist festgelegt als das Außerachtlassen der erforderlichen Sorgfalt. Und auch bei Beachtung der notwendigen Sorgfalt kann man im Gedränge in einer Disco mal ne falsche Bewegung machen oder gerempelt werden. Das hierdurch eine Körperverletzung resultiert weil ich jemanden berühre der gerade ne Flasche am Hals hat ist weder vorherzusehen noch der Normalfall.

Andere Frage: Kann ich im dichten Gewühl einer Disco oder anderer Veranstaltungen eine Flasche zum Trinken ansetzen wenn ich nicht sicherstellen kann das mir in dem Gedränge niemand in die Quere kommt?

PHuV
2010-09-29, 14:44:24
Grundlage für ein Verschulden ist Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Vorsatz scheidet aus, soweit sind wir uns ja einig. Fahrlässigkeit ist festgelegt als das Außerachtlassen der erforderlichen Sorgfalt. Und auch bei Beachtung der notwendigen Sorgfalt kann man im Gedränge in einer Disco mal ne falsche Bewegung machen oder gerempelt werden. Das hierdurch eine Körperverletzung resultiert weil ich jemanden berühre der gerade ne Flasche am Hals hat ist weder vorherzusehen noch der Normalfall.

Für das Verschulden, so weit mir gesetzlich bekannt ist, muß nicht immer Fahrlässigkeit oder Vorsatz gelten. Beispiel: Du fährst mit Auto, vor Dir ein Sattelschlepper mit Geröll, ein Stein fliegt runter, Dein Reifen schleudert in unglücklich auf Deinen Hinterfahrer, so daß seine Scheibe kaputt geht. Da handelst Du weder fahrlässig noch mit Vorsatz, bist aber trotzdem haftbar (das ist so auch in der Praxis vorgekommen). Im Endeffekt muß dann ein Richter entscheiden, ob es fahrlässig war oder nicht.


Andere Frage: Kann ich im dichten Gewühl einer Disco oder anderer Veranstaltungen eine Flasche zum Trinken ansetzen wenn ich nicht sicherstellen kann das mir in dem Gedränge niemand in die Quere kommt?

Nein, weil dann handelt man IMHO fahrlässig. Ich tät mir bei dichtem Gedränge nichts reinschieben oder so rumlaufen, so daß andere dadurch verletzt werden würden.

cartman5214
2010-09-29, 18:36:04
Für das Verschulden, so weit mir gesetzlich bekannt ist, muß nicht immer Fahrlässigkeit oder Vorsatz gelten. Beispiel: Du fährst mit Auto, vor Dir ein Sattelschlepper mit Geröll, ein Stein fliegt runter, Dein Reifen schleudert in unglücklich auf Deinen Hinterfahrer, so daß seine Scheibe kaputt geht. Da handelst Du weder fahrlässig noch mit Vorsatz, bist aber trotzdem haftbar (das ist so auch in der Praxis vorgekommen). Im Endeffekt muß dann ein Richter entscheiden, ob es fahrlässig war oder nicht.

Nope, ist ein unabwendbares Ereigniss und zudem ein Zeichen dafür das der Abstand zu gering war. Zusätzlich kommt das Problem das der LKW wenn schon denn schon haftbar wäre da es sich hierbei um einen Verlust von Ladung handelt.

Auf die Schnelle: http://www.tagesspiegel.de/zeitung/versicherung-haftung-bei-steinschlag-durch-vorausfahrenden/240994.html



Nein, weil dann handelt man IMHO fahrlässig. Ich tät mir bei dichtem Gedränge nichts reinschieben oder so rumlaufen, so daß andere dadurch verletzt werden würden.
Q.E.D. Wieso sollte der Freund zahlen wenn der TE sich dehenden Auges in die Gefahr begibt?

Ric
2010-09-29, 18:47:31
Verwechselt nicht verschuldensunabhängige Gefährdungshaftung (z.B nach dem StVG) mit der verschuldensabhängigen Haftung.

Hier also nur § 823 I BGB oder § 823 II BGB i.V.m § 229 StGB

Beides erfordert Verschulden, also Vorsatz oder Fahrlässigkeit.

Bestenfalls sehe ich bei der Schilderung geringe Fahrlässigkeit - wenn überhaupt. Tendenz eher im Bereich Pech - allgemeines Lebensrisiko. Entscheidend sind die Umstände des Vorfalls, die hier nicht hervorgehen. Der Fahrlässigkeitsvorwurf müsste begründet sein und ist nicht schon gegeben, wenn ein Schaden eingetreten ist.

Philipus II
2010-09-29, 18:56:13
@TS: Sei halt einfach ehrlich und gut. Alles andere will ich hier auch nicht unterstützen und gebe daher ausnahmesweise keine Tipps:wink:

PHuV
2010-09-30, 00:48:38
Auf die Schnelle: http://www.tagesspiegel.de/zeitung/versicherung-haftung-bei-steinschlag-durch-vorausfahrenden/240994.html


Du hast Recht, ich hatte das echt anders in Erinnerung. Da war das aber mit dem sichtbaren Stein der Fall, und einer mußte zahlen.


Q.E.D. Wieso sollte der Freund zahlen wenn der TE sich dehenden Auges in die Gefahr begibt?

Nicht so ganz, wir kennen ja die genauen Umstände des Hergangs nicht. Die könnten ja auch abseits gestanden haben, der Freund hat rumgealbert, und könnte unbedacht eine Bewegung auf ihn hin gemacht haben, was dann zum Vorfall führte.