Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : GTX460 768MB als Austausch für eine GTX 285 1GB?
JürgenHombrig
2010-10-06, 17:11:44
Hi,
meine GTX 285 1024MB ist kaputt gegangen, nun kann ich als Austausch eine GTX 460 mit 768MB erhalten oder alternativ 101,- Euro.
Ist die GTX 460 768MB vegleichbar?
Was sagt ihr dazu?
Danke euch!
Grüße
Jürgen
Die sind im Schnitt gleich schnell, ja. Sofern du maximal in Full-HD (1.920 x 1.080) mit 4x MSAA spielst, ist die GTX 460/768M eine feine Karte.
MfG,
Raff
Super Grobi
2010-10-06, 17:14:22
Man sollte dir normal schon die 1GB Version anbieten. Das wäre ein tausch, mit dem man leben könnte.
SG
Ne 460'er ist doch viel zu lahm! DirectX11 mal aussen vorgelassen haben sich die FPS in einigen Spielen und Benches gegenüber meiner 470'er nur mariginal verbessert.
Da sollte mindestens ne 470'er als Austausch her!
Lowkey
2010-10-06, 17:28:18
Sind in Sachen Preis und Leistung sehr ähnlich.
san.salvador
2010-10-06, 17:38:01
Sind in Sachen Preis und Leistung sehr ähnlich.
Nicht wirklich, nein.
http://www.anandtech.com/bench/Product/166?vs=156
maximus_hertus
2010-10-06, 17:41:44
Was hier manche für Vorstellungen haben ^^ Vergleichen wir mal die 285 mit der 460/768: Performance ist sehr sehr ähnlich, tendenziell sogar mit Vorteilen auf der 460er. Lautstärke und Stromverbrauch sind dann deutliche Vorteile auf Seiten der 460. Der VRAM ist natürlich unschön, wobei man sagen muss, dass es bis 1920x1200 kein Problem darstellt. Zusammengefasst: Bis 19x12 gleiche Performance, leiser, geringerer Stromverbrauch, DX11, geringerer VRAM. Ergo ein sehr fairer "Tausch".
Leider ist es bei PC-Hardware und vor allem bei Grafikkarten üblich, dass die Halbwertzeit eher kurz ist. Es gibt schlicht keine 285er auf dem Markt, so dass der Händler keine Chance hat, einen 100% gleichen Ersatz zu bieten. Dazu kommen die deutlich höheren Kosten der aktuellen Karten im Vergleich zur letzten Generation.
Nightspider
2010-10-06, 18:56:42
Ne 460'er ist doch viel zu lahm! DirectX11 mal aussen vorgelassen haben sich die FPS in einigen Spielen und Benches gegenüber meiner 470'er nur mariginal verbessert.
Da sollte mindestens ne 470'er als Austausch her!
Von welchem Planeten kommst du denn?
Die GTX460 ist klar besser. Sie ist deutlich leiser, hat kein Spulenfiepen, DX11 und damit in manchen Games bis zu 30% mehr Leistung wie im neuen Civ., ist deutlich stromsparender und geht deutlich besser mit dem VRAM um. Daher hast du bei einer GTX460 kaum weniger Probleme.
1024 mit scheiß Speichermanagement oder 768 MB mit einem sehr guten Speichermanagement ist doch völlig buggy. Die GTX460 ist in den wenigsten Spielen langsamer als die 1GB Version.
Zudem hast du bei der GTX460 ein garantiertes OC Potential von rund 20%
Ne GTX 470 wäre deutlich wertvoller als ne lumpige GTX285 also komm mal auf Boden der Tatsachen du Träumer.
Von welchem Planeten kommst du denn?
Die GTX460 ist klar besser. Sie ist deutlich leiser, hat kein Spulenfiepen, DX11 und damit in manchen Games bis zu 30% mehr Leistung wie im neuen Civ., ist deutlich stromsparender und geht deutlich besser mit dem VRAM um. Daher hast du bei einer GTX460 kaum weniger Probleme.
1024 mit scheiß Speichermanagement oder 768 MB mit einem sehr guten Speichermanagement ist doch völlig buggy. Die GTX460 ist in den wenigsten Spielen langsamer als die 1GB Version.
Zudem hast du bei der GTX460 ein garantiertes OC Potential von rund 20%
Ne GTX 470 wäre deutlich wertvoller als ne lumpige GTX285 also komm mal auf Boden der Tatsachen du Träumer.
Es ging hier lediglich darum darzustellen, dass eine 285 GTX Highend "war" und eine 460'er nur billige Mittelklasse ist!
Ja, selbst meine 470'er kiregt man jetzt für um die 240 Euronen nachgeschmissen. Auch die ist nicht mehr das gelbe vom Ei, aber preisleistungsmässig da angekommen, wo die 285 GTX einmal war!
Lediglich die überteuerte 480'er stellt in meinemn Augen noch Highend dar. Aber wer sich mit einer 460'er zufrieden gibt/geben muss - bitteschön.
Meine OC-470'er AMP rockt jedenfalls jede 460'er vom Tisch. Da könnt ihr/Du noch so sehr ...ähmm. Träumen! ;D
Nightspider
2010-10-06, 19:10:05
Deine GTX470 AMP rockt jede GTX460 ??
Woooow du bist ja der King!!!!!!!!111 :facepalm:
Ne 7950GT war auch mal Highend, würdestdudafür auch noch ne GTX470 verlangen?:rolleyes:
Wieviel der Wert malwar ist völlig irrelevant. Aktuell hat ne GTX285 weniger Wert als ne GTX460.
tombman
2010-10-06, 19:13:09
Hmm, vielleicht kannst du den Händler/Firma auf das 1GB Modell hochhandeln- dann wärs wirklich ein guter Ersatz :)
Deine GTX470 AMP rockt jede GTX460 ??
Woooow du bist ja der King!!!!!!!!111 :facepalm:
Ne 7950GT war auch mal Highend, würdestdudafür auch noch ne GTX470 verlangen?:rolleyes:
Wieviel der Wert malwar ist völlig irrelevant. Aktuell hat ne GTX285 weniger Wert als ne GTX460.
Wie langweilig! Für so Kleinigkeiten reicht meine Zeit nicht!
Es geht hier nicht um den Geldwert, sondern um die Leistung. Und die ist in Relation gesetzt deutlich schlechter!
Rein vom Geldwert erhält man im Gegenzug natürlich keine 470'er oder gar 480'er. Aber in Relation gesetzt müsste sogar eine 480'er ran, da die 285 die schnellste Nvidia Single GPU war.
Aber ja doch. Ich verstehe auch deine Position kleine Nachtspinne. Gut Nacht! ;)
Nightspider
2010-10-06, 19:33:51
Bist du besoffen?
Ich hab dir doch in meinem letztzen Postschon geschrieben das dieGTX460 teils sogarmehr als 30% schneller ist alsne alte GTX285.
Hätteichhiernicht nur lahmes Edge und mein iPad würde ich dir Benchmarks zeigen, bis du Alpträume davon bekommst. GTX460 deutlich langsamer...So ein Schwachsinn!!! Ich hatte ne GTX280 und abgesehen davon das die GTX460 10-20% schneller ist, bietet sie deutlich höheres OC Potential und liegt in aktuellen DX11 spielen zwischen 20und40% vor der alten GTX285
Hmm, vielleicht kannst du den Händler/Firma auf das 1GB Modell hochhandeln- dann wärs wirklich ein guter Ersatz :)
Natürlich ist die 1G-Version besser – die 768-er ist's aber auch schon. Immerhin bietet das Teil neben vergleichbaren Frameraten DX11, ein fettes OC-Potenzial und das auch noch schön leise.
MfG,
Raff
tombman
2010-10-06, 19:39:29
Natürlich ist die 1G-Version besser – die 768-er ist's aber auch schon. Immerhin bietet das Teil neben vergleichbaren Frameraten DX11, ein fettes OC-Potenzial und das auch noch schön leise.
MfG,
Raff
Es gilt aber das max. aus dem Typ herauszuholen- er könnte wegen dem RAM whinen - müßte funken ;)
Nightspider
2010-10-06, 19:40:42
Natürlich ist die 1G-Version besser – die 768-er ist's aber auch schon. Immerhin bietet das Teil neben vergleichbaren Frameraten DX11, ein fettes OC-Potenzial und das auch noch schön leise.
MfG,
Raff
Und in DX11 teils dramatisch Mehrleistung und davon werden immer mehr auf den markt kommen.;)
Bist du besoffen?
Ich hab dir doch in meinem letztzen Postschon geschrieben das dieGTX460 teils sogarmehr als 30% schneller ist alsne alte GTX285.
Hätteichhiernicht nur lahmes Edge und mein iPad würde ich dir Benchmarks zeigen, bis du Alpträume davon bekommst. GTX460 deutlich langsamer...So ein Schwachsinn!!! Ich hatte ne GTX280 und abgesehen davon das die GTX460 10-20% schneller ist, bietet sie deutlich höheres OC Potential und liegt in aktuellen DX11 spielen zwischen 20und40% vor der alten GTX285
Na, du bist mir ja ein Goldiger!
Ich behaupte doch nicht, dass eine GTX 285 schneller ist wie eine 460'er!
Ich habe die 285 GTX lediglich in Beziehung "Highend" - "Mittelklasse" gesetzt!
Das eine "Mittelklasse"-GraKa wie die 460'er Heute eine damalige Highend schlägt sehe ich folgerichtig auch so! Aber wenn der Threadersteller wieder "Highend" will, dann sollte er lieber einen Aufpreis zahlen und eben wieder auf "Highend" umsteigen.
Denn mit der 460'er hat man nicht lange Luft nach oben! Diese Karte sieht Heute gut aus. Aber in 3-6 Monaten ist sie gerade noch ne gute Performance-Alternative. Aber für höchste Details AA/AF und 1920x1080/1200 reicht das lange nicht mehr!
Aber mit der 285 GTX konnte man in der Zeit ihres Zykluses und der dazugehörigen Spiele das tun, weil es eben Highend war.
Spätestens der achso beliebte ****mark 2011, der ja demnächst erscheint, lässt die 460'er abloosen hoch drei, da Wette ich drauf. Selbst ne 470/480'er wird da einbrechen, weil die Latte wieder höher gesetzt wird. Da sollte man vorsorgen.
Von kommenden Spielen ganz zu schweigen. Wenn DX11 richtig eingesetzt wird, dann merkt man die Verkrüppelung der 460'er schnell.
Und mit der 470'er bzw. 480'er wird man das aber auch noch nächstes Jahr gut wegstecken können...
tombman
2010-10-06, 20:20:14
@Gast: Wörter, die einem wichtig erscheinen, schreibt man nicht automatisch groß :ulol:
Da gibts Regeln- lern sie.
@Gast: Wörter, die einem wichtig erscheinen, schreibt man nicht automatisch groß :ulol:
Da gibts Regeln- lern sie.
*Ignore Tombman* is the better way of Life! Tschüsschen! Bussi! :ass: ;D
Nightspider
2010-10-06, 20:51:10
Na, du bist mir ja ein Goldiger!
Ich behaupte doch nicht, dass eine GTX 285 schneller ist wie eine 460'er!
Ich habe die 285 GTX lediglich in Beziehung "Highend" - "Mittelklasse" gesetzt!
Das eine "Mittelklasse"-GraKa wie die 460'er Heute eine damalige Highend schlägt sehe ich folgerichtig auch so! Aber wenn der Threadersteller wieder "Highend" will, dann sollte er lieber einen Aufpreis zahlen und eben wieder auf "Highend" umsteigen.
Denn mit der 460'er hat man nicht lange Luft nach oben! Diese Karte sieht Heute gut aus. Aber in 3-6 Monaten ist sie gerade noch ne gute Performance-Alternative. Aber für höchste Details AA/AF und 1920x1080/1200 reicht das lange nicht mehr!
Aber mit der 285 GTX konnte man in der Zeit ihres Zykluses und der dazugehörigen Spiele das tun, weil es eben Highend war.
Spätestens der achso beliebte ****mark 2011, der ja demnächst erscheint, lässt die 460'er abloosen hoch drei, da Wette ich drauf. Selbst ne 470/480'er wird da einbrechen, weil die Latte wieder höher gesetzt wird. Da sollte man vorsorgen.
Von kommenden Spielen ganz zu schweigen. Wenn DX11 richtig eingesetzt wird, dann merkt man die Verkrüppelung der 460'er schnell.
Und mit der 470'er bzw. 480'er wird man das aber auch noch nächstes Jahr gut wegstecken können...
Das kam so aber nicht in deinem letzten Post rüber. Außerdem hat derTS mit keinem Wort gesagt das er wieder Highend will, außer ich bin blind.
Er fragte ob sie vergleichbar sind, mehr nicht.
Außerdem ist ne GTX460 stark übertaktete fast so schnell wie ne GTX470. Diese rund 30% Differenz entscheiden im 3Dmark2011 auch nicht über ruckeln oder nicht....und bis viele Titel mit zB. tessellation erscheinen sind Ey beide Karten vom alten Eisen.
Und mit dem Thema hat das auch nix mehr zu tun.
Wie wir jetzt hoffentlich eindeutig sagen konnten bietet die GTX460 einige Vorteile zur GTX285 also soll Dr TS ruhig die GTX460 nehmen. Ich würd sogar nen Aufpreis bezahlen da in meinen Augen, vor allem wegen DX11 die GTX460 deutlich besser ist als eine GTX285.
PS: klar bin ich goldig. :D
Wie wir jetzt hoffentlich eindeutig sagen konnten bietet die GTX460 einige Vorteile zur GTX285 also soll Dr TS ruhig die GTX460 nehmen. Ich würd sogar nen Aufpreis bezahlen da in meinen Augen, vor allem wegen DX11 die GTX460 deutlich besser ist als eine GTX285.
PS: klar bin ich goldig. :D
Dem muss und kann ich natürlich nur zustimmen!
Mag sein, dass ich die ursprüngliche Frage etwas anders gedeutet habe und das Thema dadurch nicht gänzlich zielgerichtet auf die Frage des Threaderstellers beantwortet habe. Sorry dafür. *** End ***
tombman
2010-10-06, 21:41:41
*Ignore Tombman* is the better way of Life! Tschüsschen! Bussi! :ass: ;D
Würde dir aber auch IRL helfen, sonst kommst wie ein Hartz4 Proll daher...nimm den Ratschlag an ;)
....und bis viele Titel mit zB. tessellation erscheinen ...
Holy Shit, ich habe jetzt "bis jetzt viele TitteN erscheinen" gelesen...omg :ulol:
@TS: nimm die 460er :) (vorher ein kleiner whine von wegen du willst die 1Gb Version- vielleicht klappts ;))
Spasstiger
2010-10-06, 21:46:11
Würde auch auf 1 GiB VRAM bestehen.
101€ Restwert kommen mir eh sehr wenig vor, hast du keinen Garantieanspruch beim Hersteller?
Nightspider
2010-10-06, 21:53:29
Holy Shit, ich habe jetzt "bis jetzt viele TitteN erscheinen" gelesen...omg :ulol:
@TS: nimm die 460er :) (vorher ein kleiner whine von wegen du willst die 1Gb Version- vielleicht klappts ;))
Dafür könnte in Zukunft auch TS genutzt werden. ;)
Johnny Rico
2010-10-06, 22:05:38
lol, immer der selbe tuffige gast ^^
@Nightspider
lass dich net ärgern
Würde dir aber auch IRL helfen, sonst kommst wie ein Hartz4 Proll daher...nimm den Ratschlag an ;)
Weißt Du was Tombman! Ich verzeihe dir!
Da du ja hier vor längerer Zeit ja deine armselige und rührselige Story über Dich offenbart hast, weiß ich wer dahinter steckt. Da kann sowas schon mal vorkommen! Ich kann mir schon denken warum du andere Abwerten musst, aber ich muss das nicht sagen. Also habe nen schönen Abend, so in deiner ganz eigenen Welt.
Ach ja, und ich freu mich für Dich, das wenigstens dieses Forum dir einen Sinn gibt. Das ist gut, sogar sehr gut.
Aber ich muss jetzt weiter. Denn ich habe besseres zu tun. Bitte versteh das. Danke. Kopf hoch! :wink:
tombman
2010-10-07, 01:01:52
Weißt Du was Tombman! Ich verzeihe dir!
Da du ja hier vor längerer Zeit ja deine armselige und rührselige Story über Dich offenbart hast, weiß ich wer dahinter steckt. Da kann sowas schon mal vorkommen! Ich kann mir schon denken warum du andere Abwerten musst, aber ich muss das nicht sagen. Also habe nen schönen Abend, so in deiner ganz eigenen Welt.
Ach ja, und ich freu mich für Dich, das wenigstens dieses Forum dir einen Sinn gibt. Das ist gut, sogar sehr gut.
Aber ich muss jetzt weiter. Denn ich habe besseres zu tun. Bitte versteh das. Danke. Kopf hoch! :wink:
Wenn ich dir einen guten Ratschlag gebe, dann siehst du das als Abwertung? Und es ist scheißegal, wer dir einen guten Ratschlag gibt, solang der Rat tatsächlich gut ist- auch wenn derjenige der Niederste von allen sein sollte.
Die Wahrheit bleibt die Wahrheit, egal wer sie ausspricht- und sie verliert nichts von ihrer Macht :)
Insofern verzeihe ich dir, junger Padawan ;)
davidzo
2010-10-07, 01:47:56
ich würde die 1Gb version verlangen, da hast du ein recht drauf.
Der eine Gast da oben bringt mich zum Schmunzeln. Zum Topic: Klar die 460 768 nehmen!
Dicker Igel
2010-10-07, 02:03:23
dass eine GTX 285 schneller ist wie eine 460'er!
"als" http://www.abload.de/img/teachqhor.png
JürgenHombrig
2010-10-07, 11:46:52
Ok danke euch erstmal.
Mir kamen die 101,- Euro auch arg wenig vor. :(
Dann werde ich die 460er wohl besser nehmen, mal schauen ob ich die 1GB Variante erhalten kann.
Danke!
Wenn nur die GTX 460 768 rausspringt, aber versuchen keine Sparkle/Palit/Gainward zu bekommen, da die Billig-Lüfter haben. Besser eine Referenz-Version oder z.B. eine Gigabyte.
Du kannst ja nochmal genau schreiben, welche Karte die angeboten wird.
tombman
2010-10-07, 11:59:15
Und keine AMD andrehen lassen, sag du braucht dringend Phys-X und 1GB.
Dann bleibt eh nix anderes als eine 460 1gb übrig- denn langsamer darfs ja nicht werden :)
Nicht wirklich, nein.
http://www.anandtech.com/bench/Product/166?vs=156Obacht! In dem Bench stecken noch ein paar üble Fehler.
Beispielsweise erreichen die im Crysis Warhead Frost Bench mit GTX470 SLi nur 47 FPS. Auflösung 1680x1050. Während sie unter 1920x1200 bei sonst gleicher Einstellung dann auf einmal ca 73 ausgeben. :D
Ich erreiche mit meinem 470er SLi fast doppelten FPS-Wert unter 1680x1050.
In Anbetracht des höheren Kaufpreises der GTX285 würde ich mich nicht mit einem billigeren Produkt abspeisen lassen. Unter einer GTX470 würde ich nichts annehmen. Bei Androhung die Sache dann dem Rechtsanwalt zu übergeben, werden die schnell einlenken.
derguru
2010-10-07, 13:11:50
eine 470gtx ist ein bissel sehr übertrieben,das steht ihm auch nicht zu wenn man nach leistung geht.wie schon von mehreren gesagt passt die 460 1gb perfekt als ersatz und er kann damit auch froh sein weil eine gebrauchte 285gtx nicht soviel wert hat.100€ was der händler angeboten hat ist natürlich eine frechheit.
eine 470gtx ist ein bissel sehr übertrieben,das steht ihm auch nicht zu wenn man nach leistung geht.wie schon von mehreren gesagt passt die 460 1gb perfekt als ersatz und er kann damit auch froh sein weil eine gebrauchte 285gtx nicht soviel wert hat.Wir reden hier von einem Garantiefall und net vom Verkauf gebrauchter Hardware.
Ich hab bisher immer entweder gleiche Hardware bekommen oder bessere. Wobei der Marktpreis des erhaltenen Stückes ungefähr bei dem lag, den ich damals beim Kauf hinlegen musste.
derguru
2010-10-07, 13:22:49
wo steht da was von garantiefall?kann genauso gut gewährleistung sein und ja eine 460gtx 1gb ist die bessere hardware.wenn ich die wahl zwischen 285gtx oder der 460gtx 1gb hätte wüsste ich welche ich nehme.:wink:
ja klar,nehmen wir an er hätte vor knapp 2 jahren die 285gtx für ~600€ gekauft,dann müsste er nach deiner wunschvorstellung jetzt fast 3x470gtx karten bekommen wah?:freak:
wo steht da was von garantiefall?kann genauso gut gewährleistung sein und ja eine 460gtx 1gb ist die bessere hardware.wenn ich die wahl zwischen 285gtx oder der 460gtx 1gb hätte wüsste ich welche ich nehme.:wink:
ja klar,nehmen wir an er hätte vor knapp 2 jahren die 285gtx für ~600€ gekauft,dann müsste er nach deiner wunschvorstellung jetzt fast 3x470gtx karten bekommen wah?:freak:Musst jetzt net blöd kommen. ;(
Lord Wotan
2010-10-07, 20:02:31
Hi,
meine GTX 285 1024MB ist kaputt gegangen, nun kann ich als Austausch eine GTX 460 mit 768MB erhalten oder alternativ 101,- Euro.
Ist die GTX 460 768MB vegleichbar?
Was sagt ihr dazu?
Danke euch!
Grüße
Jürgen
Also die GTX 460 ist der Nachfolger der GTX260.
Somit wäre ein angemessener Tausch für deine GTX285. Entweder eine GTX470 oder wenn eine GTX460 nur die 1 GB Version. Eine GTX460 768MB ist aber eine Frechheit. Weil die Leistungsmäßig weit hinter einer GTX460 1GB und noch weiter hinter einer GTX470 hingt. Und ein Ersatz für einer GTX285 kann nur in der Leistungsklasse so um GTX470 liegen. Alles andere ist als Garantieabwicklung aus meiner siecht abzocke.
Nightspider
2010-10-07, 20:20:41
Also die GTX 460 ist der Nachfolger der GTX260.
Somit wäre ein angemessener Tausch für deine GTX285. Entweder eine GTX470 oder wenn eine GTX460 nur die 1 GB Version. Eine GTX460 768MB ist aber eine Frechheit. Weil die Leistungsmäßig weit hinter einer GTX460 1GB und noch weiter hinter einer GTX470 hingt. Und ein Ersatz für einer GTX285 kann nur in der Leistungsklasse so um GTX470 liegen. Alles andere ist als Garantieabwicklung aus meiner siecht abzocke.
Kiffen hier alle? :mad: so ein Blödsinn!!!!
Das Thema ist abgehakt. Du brauchst jetzt nicht schonwieder den selben Mist schreiben wie der andere Gast. Ne GTX460 hatmehr Wert als ne GTX285 ,selbst die 768MB Version.
Wie wärs mal mit Thread durchlesen anstatt Mist posten?
Wenn man keine Ahnung hat einfach mal die ... ... .
Lord Wotan
2010-10-07, 20:30:00
Was hast du denn für Probleme, Du bist weder Gott noch der Fragesteller. Und es gibt noch andere Meinungen zu der Frage des Themenstarters. Echt was für User hier Freigang haben. Und wer keine Ahnung von Thema tat , hast du ja vorbildlich für uns hier vorgeführt! :freak:
Es geht hier nicht um deinen Hardwaretausch unter Usern, sondern um eine realistische Garantieabwicklung. Echt wer lesen kann ist klar in Vorteil. Und da ist die Abwicklung einer GTX285 1GB mit einer GTX 768MB eben Beschiss. Befasse dich mal mit der Speicheranbindung der GTX 768MB, in Vergleich zur GTX285 1GB!
Nightspider
2010-10-07, 20:41:17
Was hast du denn für Probleme, Du bist weder Gott noch der Fragesteller. Und es gibt noch andere Meinungen zu der Frage des Themenstarters. Echt was für User hier Freigang haben. Und wer keine Ahnung von Thema tat , hast du ja vorbildlich für uns hier vorgeführt! :freak:
Zeig mir mal benchmarks wo eine GTX460 mit 1GB viel schneller ist als eine mit 768 unter alltagstauglichen settings und erklär uns mal wieso ne GTX470 mit 1280MB für 250 Euro der gerechte Ersatz für ne GTX285 mit 1GB und marktwert vonrund 130 Euro ist, während die GTX470 30% schneller ist, teilweise sogar 60%,und ne deutlich bessere technik hat?
Lord Wotan
2010-10-07, 20:46:25
Zeig mir mal benchmarks wo eine GTX460 mit 1GB viel schneller ist als eine mit 768 unter alltagstauglichen settings und erklär uns mal wieso ne GTX470 mit 1280MB für 250 Euro der gerechte Ersatz für ne GTX285 mit 1GB und marktwert vonrund 130 Euro ist, während die GTX470 30% schneller ist, teilweise sogar 60%,und ne deutlich bessere technik hat?
Du vergleichst Apfel mit Birnen. Neupreis einer GTX285 war? Bestimmt nicht 130.-€. Somit
liegt da schon der Vergleich zu mindestens der GTX460 1GB nahe.
Es ist eine Garantieabwicklung und kein Tausch unter Usern.
Jede Computerzeitung die die Versionen GTX 460 1GB und die 768MB zeigt ganz klar das da Welten liegen in Benchmark. Es auch klar die haben unterschiedliche Speicheranbindung.
__________________GTX 460 1GB___________________GTX 460 768MB
Memory bandwith 115200 ______________________86400
Spasstiger
2010-10-07, 20:46:36
Es geht hier nicht um deinen Hardwaretausch unter Usern, sondern um eine realistische Garantieabwicklung.
Korrekt. Und der rechtliche Rahmen kann unter Umständen soweit gehen, dass der Threadstarter vom Kaufvertrag zurücktreten kann, was eine Erstattung des Kaufpreises bedeutet.
Die vom Händler vorgeschlagene Art der Nacherfüllung kann für den Käufer in Einzelfällen mit erheblichen Nachteilen verbunden sein. 768 MiB Grafikspeicher sind eben nicht ausreichend, wenn man 1024 MiB Grafikspeicher nutzen möchte und dies auch ein Kaufkriterium für die ursprüngliche Grafikkarte war.
Am Besten macht sich der Threadstarter mal im BGB ab §433 schlau. Nightspider vielleicht auch ... ;)
Nightspider
2010-10-07, 20:57:35
Du vergleichst Apfel mit Birnen. Neupreis einer GTX285 war? Bestimmt nicht 130.-€. Somit
liegt da schon der Vergleich zu mindestens der GTX460 1GB nahe.
Es ist eine Garantieabwicklung und kein Tausch unter Usern.
Jede Computerzeitung die die Versionen GTX 460 1GB und die 768MB zeigt ganz klar das da Welten liegen in Benchmark. Es auch klar die haben unterschiedliche Speicheranbindung.
Na dann her mit deinen angeblichen Benchmarks,wo DIE WELTEN zwischen einer GTX 460 mit 768MB und 1GB liegen!
Oder gibt's diese doch gar nicht??????
Seit wann bekomm ich den Kaufpreis nach 1,5 Jahren im Garantiefall zurück?
Dann würde ja jeder seine 600Euro HighEnd Karte bei erscheinen der neuen Generation kaputt übertakten um dann die HighEnd Karte der neuen Generation verlangen zu können.
Der Händler ist verpflichtet dir einen adäquaten Ersatz mit gleichem Wert zum Zeitpunkt des Garantiefalls zu stellen!!!!
Lord Wotan
2010-10-07, 21:04:59
Na dann her mit deinen angeblichen Benchmarks,wo DIE WELTEN zwischen einer GTX 460 mit 768MB und 1GB liegen!
Oder gibt's diese doch gar nicht??????
Seit wann bekomm ich den Kaufpreis nach 1,5 Jahren im Garantiefall zurück?
Dann würde ja jeder seine 600Euro HighEnd Karte bei erscheinen der neuen Generation kaputt übertakten um dann die HighEnd Karte der neuen Generation verlangen zu können.
Der Händler ist verpflichtet dir einen adäquaten Ersatz mit gleichem Wert zum Zeitpunkt des Garantiefalls zu stellen!!!!
Er muss aber keinen Wertausgleich unter wert hinnehmen.
Zu deiner Benchmarkfrage alle Hardwarezeitungen schreiben das. Jeder Experte wird das ebenso feststellen. Ist auch klar. Die die 768 Version nur mit 192 Bit an den Grafikchip angebunden ist. Die 1GB Version ist aber mit 256 Bit angebunden. So das ist das eine.
Das andere ist was Spasstiger schreibt. Denn mit der 1GB Version kann mit unter Leistung AA AF viel Größere Auflösung ohne Leistungseinbussen fahren als mit der Version mit 768MB.
derguru
2010-10-07, 21:13:21
Musst jetzt net blöd kommen. ;(
doch muss ich wohl.:wink:
Na dann her mit deinen angeblichen Benchmarks,wo DIE WELTEN zwischen einer GTX 460 mit 768MB und 1GB liegen!
Oder gibt's diese doch gar nicht??????
Seit wann bekomm ich den Kaufpreis nach 1,5 Jahren im Garantiefall zurück?
Dann würde ja jeder seine 600Euro HighEnd Karte bei erscheinen der neuen Generation kaputt übertakten um dann die HighEnd Karte der neuen Generation verlangen zu können.
Der Händler ist verpflichtet dir einen adäquaten Ersatz mit gleichem Wert zum Zeitpunkt des Garantiefalls zu stellen!!!!
ja find ich auch ganz lustig was manche hier für vorstellungen von garantie haben ,vorallem kann der händler dem käufer den stinkefinger zeigen wenn es hart auf hart kommt nach einem halben jahr;)
Zu deiner Benchmarkfrage alle Hardwarezeitungen schreiben das. Jeder Experte wird das ebenso feststellen. Ist auch klar. Die die 768 Version nur mit 192 Bit an den Grafikchip angebunden ist. Die 1GB Version ist aber mit 256 Bit angebunden. So das ist das eine.
Das andere ist was Spasstiger schreibt. Denn mit der 1GB Version kann mit unter Leistung AA AF viel Größere Auflösung ohne Leistungseinbussen fahren als mit der Version mit 768MB.
na dann bist du schonmal kein experte was benchmarkfragen angeht und die rede ist von der 1gb da sollte klar sein,die 768mb stehen hier gar nicht zur diskussion.aber wie gesagt ,eine 470gtx wäre sehr,sehr kulant vom händler aber verlangen kann der käufer das im traum.;D
Lord Wotan
2010-10-07, 21:16:24
Die GTX 460 768MB hat auch nur Raster Operation Units (ROPs) 24. Die 1GB Version hat 32ROPs
maximus_hertus
2010-10-07, 21:16:59
Manche haben echt Vorstellungen....man man man.....wenn es so wäre, wie Spasstieger, Lord Wotan etc. beschreiben, gäbe es wohl kaum noch PC Händler ;)
Also, der Händler hat die Chance, einen defekt in angemessener Zeit nachzubessern, sprich zu reparieren oder gegen einen anderen Artikel auszutauschen. Dieser Artikel muss mindestens die Qualität haben, die der ursprüngliche Artikel hatte.
Um den Wert einer GTX 285 zu beziffern, kann man sich (hier im Forum) mal fragen, was man dafür bereit wäre zu zahlen (für eine neue). Eine 460/768 gibts für 140 - 150 Euro, bietet den gleichen Speed bis 19x12 (alles bis rund 5% +- interessiert nicht wirklich, da zu Spiel/Banchmarkabhängig), ist leiser, hat den geringeren Strombedarf, DX11, mehr "CUDA" Power, "mehr" nutzbaren Speicher (Stichwort Speicher"bug" bei G8x, G9x, G2xx...). Bei gleichem Preis sprcht nahezu nichts für eine 285/1G (natürlich kann man sich einzelne Spezialfälle raussuchen).
Oder anderesrum: Der Händler würde "mir" als Kunden als Austausch eine 285/1G oder eine 460/768 anbieten, da wäre die Entscheidung doch glasklar, die 460 zu nehmen. Es sei denn, man zockt in 2560x1600, was aber wohl nicht der Fall zu sein scheint. Und selbst wenn, dann sind beide Karten eher suboptimal für diese Monstarauflösung.....
Gasti
2010-10-07, 21:23:41
Also die GTX 460 ist der Nachfolger der GTX260.
Somit wäre ein angemessener Tausch für deine GTX285. Entweder eine GTX470 oder wenn eine GTX460 nur die 1 GB Version. Eine GTX460 768MB ist aber eine Frechheit. Weil die Leistungsmäßig weit hinter einer GTX460 1GB und noch weiter hinter einer GTX470 hingt. Und ein Ersatz für einer GTX285 kann nur in der Leistungsklasse so um GTX470 liegen. Alles andere ist als Garantieabwicklung aus meiner siecht abzocke.
Darf man Fragen wie man auf so einen Käse kommt?
Man hat Anspruch auf einen gleichwertigen oder besseren Ersatz.
Wenn man Gegenstände mit raschem Wertverfall kauft ist man selber schuld.
Lord Wotan
2010-10-07, 21:23:49
Manche haben echt Vorstellungen....man man man.....wenn es so wäre, wie Spasstieger, Lord Wotan etc. beschreiben, gäbe es wohl kaum noch PC Händler ;)
Also, der Händler hat die Chance, einen defekt in angemessener Zeit nachzubessern, sprich zu reparieren oder gegen einen anderen Artikel auszutauschen. Dieser Artikel muss mindestens die Qualität haben, die der ursprüngliche Artikel hatte.
Um den Wert einer GTX 285 zu beziffern, kann man sich (hier im Forum) mal fragen, was man dafür bereit wäre zu zahlen (für eine neue). Eine 460/768 gibts für 140 - 150 Euro, bietet den gleichen Speed bis 19x12 (alles bis rund 5% +- interessiert nicht wirklich, da zu Spiel/Banchmarkabhängig), ist leiser, hat den geringeren Strombedarf, DX11, mehr "CUDA" Power, "mehr" nutzbaren Speicher (Stichwort Speicher"bug" bei G8x, G9x, G2xx...). Bei gleichem Preis sprcht nahezu nichts für eine 285/1G (natürlich kann man sich einzelne Spezialfälle raussuchen).
Oder anderesrum: Der Händler würde "mir" als Kunden als Austausch eine 285/1G oder eine 460/768 anbieten, da wäre die Entscheidung doch glasklar, die 460 zu nehmen. Es sei denn, man zockt in 2560x1600, was aber wohl nicht der Fall zu sein scheint. Und selbst wenn, dann sind beide Karten eher suboptimal für diese Monstarauflösung.....
Wo schreibt der Themenstarter was von Händler?
Er schreibt in ist angeboten worden. Das kann auch der Hersteller der Karte gemeint sein.
Und ich bleibe dabei als Ersatz in Garantieabwicklung ist eine GTX460 768MB für eine GTX285 1GB eine Frechheit. Vollkommen unter wert! Ab GTX460 1GB ist der Hardwareaustausch in Garantiefall Realistisch. Was du privat in Forum wie tauscht, ist dein persönliches Unterfangen.
Lord Wotan
2010-10-07, 21:35:21
Wir reden hier von einem Garantiefall und net vom Verkauf gebrauchter Hardware.
Ich hab bisher immer entweder gleiche Hardware bekommen oder bessere. Wobei der Marktpreis des erhaltenen Stückes ungefähr bei dem lag, den ich damals beim Kauf hinlegen musste.
Full Ack
Bei Privattausch zählt der derzeitige Marktpreis für gebrauchte Hardware.
Bei Garantieabwicklung immer der Kaufpreis der Hardware in direkten Vergleich. Wenn ich 290.- bezahlt habe. Würde ich mich bei Garantieabwicklung auch nicht mit einer 130,-€ Karte als Austausch abspeisen lassen.
na dann bist du schonmal kein experte was benchmarkfragen angeht und die rede ist von der 1gb da sollte klar sein,die 768mb stehen hier gar nicht zur diskussion. Doch es steht zur Diskution. Da der Themenstarter nur die Version mit 768 MB zum Austausch abgeboten bekommen hat.
So und zeige mir einen benchmark Test wo die GTX 460 768MB gleich oder besser ist mit der Version GTX 460 1GB!
Man hat Anspruch auf einen gleichwertigen oder besseren Ersatz.
Du sagst es. Und deshalb ist die GTX460 mit 768MB kein gleich werter oder besserer Ersatz zu einer GTX285 1GB. Eine GTX460 mit 1GB wäre aber ein gleich werter Ersatz in Garantiefall zu einer GTX285
maximus_hertus
2010-10-07, 21:46:08
Wenn ich 290.- bezahlt habe. Würde ich mich bei Garantieabwicklung auch nicht mit einer 130,-€ Karte als Austausch abspeisen lassen.
Kann deiner Argumentation nicht ganz folgen:
Angenommen, nV verkauft ab sofort die GTX 480 für 130 Euro. Was wäre dann? Eine 130 Euro Karte wäre ja kein "gerechter" Austausch.... Dann kann der Händler deiner Argumentation nach sich nur noch die Kugel geben oder was?
Vor allem wird gerne vergessen, das man zwischen KAUF und GARANTIEFALL ja die Karte GENUTZT hat, es somit nicht mehr den Wert vom KAUFZEITPUNKT hat.
Lord Wotan
2010-10-07, 21:51:21
Kann deiner Argumentation nicht ganz folgen:
Angenommen, nV verkauft ab sofort die GTX 480 für 130 Euro. Was wäre dann? Eine 130 Euro Karte wäre ja kein "gerechter" Austausch.... Dann kann der Händler deiner Argumentation nach sich nur noch die Kugel geben oder was?
Vor allem wird gerne vergessen, das man zwischen KAUF und GARANTIEFALL ja die Karte GENUTZT hat, es somit nicht mehr den Wert vom KAUFZEITPUNKT hat.
Und du vergleicht einen Privat-Verkauf gebrauchter Hardware mit einer Garantieabwicklung.
Das kann man nicht mit einander vergleichen.
Zur Benutzungsgebühr bei Sachen gibt es doch Höchstrichterliche Rechtsprechung. Einen Wertverlust wegen Nutzung der Sache bei der Hälfte der Garantiezeit bei 1 1/5 Jahren von 3 Jahren um über 50% durch einen Abschlag einer Benutzungsgebühr ist nicht hinnehmbar.
Man kann nämlich nicht so eine Rechnung wie ihr aufmachen bei einer Garantieabwicklung zur gleichsetzung beim Privat Handel mit Gebrauchter Hardware. Es gelten bei Garantieabwicklung eben andere Regeln.
maximus_hertus
2010-10-07, 22:00:14
Ich will dir nicht zu nahe treten, aber zeige mir mal, wo ich das mache (Privat-Verkauf)?
Die Argumentation, eine 130€ Austauschkarte nicht zu akzeptieren ist doch totaler Schwachsinn. Wie schon gesagt, was machst du, wenn eine 480er auf einmal nur noch 130 Euro (Neupreis) kosten sollte (klar wird sie das nicht, es geht mir nur um die Verdeutlichung)? Eine 130€ Karte würdest du doch nicht nehmen wollen......
Und glaub mir, ich habe jede Woche solche Diskussionen, da ich bei einem größeren bekannten Händler arbeite. Viele haben über den Kaufpreis argumentiert, da wollte man für eine defekte 8800GTS/320 eine 470 GTX.... sind ja gleich teuer.... Viele haben sehen es ein und nehmen den Austausch dann an, einige wenige drohen mit Anwalt etc. Ergebnis: Bisher noch keinen einzigen Fall wo das wirklich passiert ist. Noch besser: die Kunden kommen wieder und kaufen ihre Teile weiter bei uns ein (zum größten Teil).
Lord Wotan
2010-10-07, 22:06:27
Ich will dir nicht zu nahe treten, aber zeige mir mal, wo ich das mache (Privat-Verkauf)?
Die Argumentation, eine 130€ Austauschkarte nicht zu akzeptieren ist doch totaler Schwachsinn. Wie schon gesagt, was machst du, wenn eine 480er auf einmal nur noch 130 Euro (Neupreis) kosten sollte (klar wird sie das nicht, es geht mir nur um die Verdeutlichung)? Eine 130€ Karte würdest du doch nicht nehmen wollen......
Und glaub mir, ich habe jede Woche solche Diskussionen, da ich bei einem größeren bekannten Händler arbeite. Viele haben über den Kaufpreis argumentiert, da wollte man für eine defekte 8800GTS/320 eine 470 GTX.... sind ja gleich teuer.... Viele haben sehen es ein und nehmen den Austausch dann an, einige wenige drohen mit Anwalt etc. Ergebnis: Bisher noch keinen einzigen Fall wo das wirklich passiert ist. Noch besser: die Kunden kommen wieder und kaufen ihre Teile weiter bei uns ein (zum größten Teil).
Da habt ihr Glück gehabt. Wenn jemand das aber mal über den Verbraucherschutz klären lassen würde, würdet ihr auf die Nase fallen. Weil es da eben Höchstrichterliche Rechtsprechung in Form eines EU Urteils zur Frage der Benutzungsgebühr als Wertminderung in Garantiefall gibt. Eine Wertminderung von über 50 % bei einer Garantierestlaufzeit von eben 1 1/5 weiteren Jahren ist so nicht OK. So eine Benutzungsgebühr als Wertminderung ist ganz klar Wucher!
derguru
2010-10-07, 22:10:42
Doch es steht zur Diskution. Da der Themenstarter nur die Version mit 768 MB zum Austausch abgeboten bekommen hat.
nein steht nicht weil fast alle die 1gb variante vorgeschlagen haben was auch hinhaut aber ganz sicher nicht eine 470gtx nur weil die 285gtx mal teurer oder mal highend war:wink:
So und zeige mir einen benchmark Test wo die GTX 460 768MB gleich oder besser ist mit der Version GTX 460 1GB!
eine 1gb 460gtx ist locker gleichwertig zur 285gtx +leiser,weniger verbrauch,dx11 ect.
ich gebe dir einfach das zur grundlage weil ich jetzt keine böcke habe dir benchmarks raus zu suchen,einfachste rechnung.
eine 470gtx ist~20% schneller als eine 460gtx 1gb und wieviel schneller ist 470gtx zur 285gtx? :ulol:
maximus_hertus
2010-10-07, 22:13:48
Ist ja schön, dass wir wohl Glück gehabt haben. Aber du hast mir immer noch nicht gezeigt, wo ich von Privat-Gebraucht-Hardwarepreisen etc. ausgehe....
Wenn der Händler richtig gemein ist, könnte er ja ein Gutachten verlangen (Stichwort Beweislastumkehr) und dann stehst du ziemlich doof da...
Spasstiger
2010-10-07, 22:14:46
Wo bleiben denn die Juristen? Ich bin leider nur Laie. Aber es ist einfach falsch, mit Gebrauchtpreisen zu argumentieren. Man zahlt beim Neukauf ja auch die Gewährleistung mit.
Ist die Sache mangelhaft, kann der Käufer, wenn die Voraussetzungen der folgenden Vorschriften vorliegen und soweit nicht ein anderes bestimmt ist,
1.
nach § 439 Nacherfüllung verlangen,
2.
nach den §§ 440, 323 und 326 Abs. 5 von dem Vertrag zurücktreten oder nach § 441 den Kaufpreis mindern und
3.
nach den §§ 440, 280, 281, 283 und 311a Schadensersatz oder nach § 284 Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen.
(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.
(2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.
(3) Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte. Der Anspruch des Käufers beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung; das Recht des Verkäufers, auch diese unter den Voraussetzungen des Satzes 1 zu verweigern, bleibt unberührt.
(4) Liefert der Verkäufer zum Zwecke der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache, so kann er vom Käufer Rückgewähr der mangelhaften Sache nach Maßgabe der §§ 346 bis 348 verlangen.
Der Verkäufer stellt offenbar zwei Optionen: Entweder der Threadstarter nimmt das Angebot zur Nacherfüllung durch Lieferung einer mangelfreien Sache in Form der GTX 460 768 MiB an. Oder beide Seiten treten vom Kaufvertrag und der Threadstarter bekommt den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung zurück.
Bei der angebotenen Form der Nacherfüllung kann sich imo ein erheblicher Nachteil für den Käufer ergeben, weil er weniger Grafikspeicher erhält. Dies lässt sich auch in Benchmarks zeigen.
Und beim Rücktritt vom Kaufvertrag verlangt der Händler imo eine zu hohe Nutzungsentschädigung. Der Umfang der Nutzungsentschädigung ist nicht gesetzlich geregelt, sondern liegt immer im Ermessensspielraum des Händlers. Wenn der Käufer nicht mit der Höhe der Nutzungsentschädigung einverstanden ist, kann er durchaus klagen. Das ist den Händlern auch bewusst und ein übliches Geschäftsrisiko.
Lord Wotan
2010-10-07, 22:14:52
nein steht nicht weil fast alle die 1gb variante vorgeschlagen haben was auch hinhaut aber ganz sicher nicht eine 470gtx nur weil die 285gtx mal teurer oder mal highend war:wink:
eine 1gb 460gtx ist locker gleichwertig zur 285gtx +leiser,weniger verbrauch,dx11 ect.
ich gebe dir einfach das zur grundlage weil ich jetzt keine böcke habe dir benchmarks raus zu suchen,einfachste rechnung.
eine 470gtx ist~20% schneller als eine 460gtx 1gb und wieviel schneller ist 470gtx zur 285gtx? :ulol:
Du verstehst hier was nicht. Denn Themenstarter wurde eine GTX 460 786MB als Ersatz zu seiner GTX 285 1GB angeboten.
Die frage des Themenstarters ist, ob das OK ist.
Und da sage ich und andere das dieses nicht ok ist. Sondern das er für seine GTX 285 mindestens eine GTX 460 1GB bekommen müsste. Verstehe also nicht was du jetzt vom mir willst. Du sagst doch das selber.
Lord Wotan
2010-10-07, 22:19:54
Wo bleiben denn die Juristen? Ich bin leider nur Laie. Aber es ist einfach falsch, mit Gebrauchtpreisen zu argumentieren. Man zahlt beim Neukauf ja auch die Gewährleistung mit.
Der Verkäufer stellt offenbar zwei Optionen: Entweder der Threadstarter nimmt das Angebot zur Nacherfüllung durch Lieferung einer mangelfreien Sache in Form der GTX 460 768 MiB an. Oder beide Seiten treten vom Kaufvertrag und der Threadstarter bekommt den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung zurück.
Bei der angebotenen Form der Nacherfüllung kann sich imo ein erheblicher Nachteil für den Käufer ergeben, weil er weniger Grafikspeicher erhält. Dies lässt sich auch in Benchmarks zeigen.
Und beim Rücktritt vom Kaufvertrag verlangt der Händler imo eine zu hohe Nutzungsentschädigung. Der Umfang der Nutzungsentschädigung ist nicht geregelt, sondern liegt immer im Ermessensspielraum des Händlers. Wenn der Käufer nicht mit der Höhe der Nutzungsentschädigung einverstanden ist, kann er durchaus klagen. Das ist den Händlern auch bewusst und ein übliches Geschäftsrisiko.
Teil Ack
Es gibt ein EU Urteil zur höhe der Nutzungsentschädigung. So weit ich weiß ging es um eine Waschmaschine wo Neckermann eine zu hohe Nutzungsentschädigung als Wertminderung in Garantiefall angezeigt hat. Das ging bis zum Europäischen Gerichtshof. Zu Gunsten des Kunden.
Nightspider
2010-10-07, 22:38:38
Er muss aber keinen Wertausgleich unter wert hinnehmen.
Zu deiner Benchmarkfrage alle Hardwarezeitungen schreiben das. Jeder Experte wird das ebenso feststellen. Ist auch klar. Die die 768 Version nur mit 192 Bit an den Grafikchip angebunden ist. Die 1GB Version ist aber mit 256 Bit angebunden. So das ist das eine.
Das andere ist was Spasstiger schreibt. Denn mit der 1GB Version kann mit unter Leistung AA AF viel Größere Auflösung ohne Leistungseinbussen fahren als mit der Version mit 768MB.
Experte? Wüah? Dachte ich bin hier in nem Hardware-Forum das oft aktueller und schneller ist als Zeitungen á la zB. PCGH (Sorry-net pers- nehmen!). Soll ich dir mal was sagen? Ich scheiß auf viele Experten! Oder glaubst du der Computerbild? Oder dem Hardware-Teil der Gamestar?
Tatsache ist das ich 30 sek. gebraucht habe um diesen Link zu finden, welcher einem DX11 Spiel ein Leistungsplus von bis zu 35% bescheinigt, welches der TS bei einer GTX460 bekommt:
http://www.pcgameshardware.de/aid,776000/Civilization-5-DirectX-11-im-Praxistest-plus-Interview-mit-Firaxis-Graphics-Lead/Strategiespiel/Test/
Und diese 35% Leistungsplus hat der TS auf einer GTX285 nicht. Ebenso hat er bei der GTX285 KEINE Stromersparnis, KEINE Lautstärke"ersparnis", KEINE Optikvorteile durch DX11 und KEIN OC-Potential von rund 20%!
Und ne GTX285 hat generell nen geringeren Wert als ne GTX460 768!
Und da du unfähig bist Benchmarks für deine ""WELTEN""-Unterschiede vorzulegen hast du hier noch ne Benchmark Tabelle mit im Schnitt ~10% (5,6-14%) in normalen Settings! Hat der TS keine Full-HD Auflösung werden die Unterschiede auch noch geringer.
http://www.3dcenter.org/artikel/wie-weit-reicht-der-speicher-der-geforce-gtx-460-768mb
Also zählt man fürs OC ~10% und für DX11 teils 20% drauf hat ne GTX 460, sogar die mit 768MB, 30% mehr Leistung als ne GTX285. Also brauchst du hier nix davon quatschen, das er sogar ne GTX470 verlangen könnte!
Zudem was Spasstiger geschrieben hat. Klar kann ne 1GB Version der GTX460 besser skalieren als ne GTX460 mit 768 MB, allerdings ist ne GTX460 1GB einer GTX285 deutlichst überlegen bei höheren Auflösungen, die über 1GB gehen, da die GTX285 viel stärker einbricht! Die GTX400 Reihe hat ein deutlich bessere Speichermanagement. Dadurch sollte die GTX460 mit 768 kaum einbrechen. Wie man oben in meinem Link sieht ist die GTX460 768 teils nur 5% langsamer in einer Auflösung von 2560*1600!
Von daher, wenn man alles zusammenrechnet ist die GTX460 meist merklich schneller und hat noch diverse andere Vorteile.
Und unterm ganzen Strich zählt für dich: WENN MAN KEINE AHNUNG HAT EINFACH MAL -- DEN REST KENNST DU!
Edit: Hatte den Link zur Tabelle vergessen, ist jetzt eingefügt.
PS: In Zukunft wird DX11 viel mehr Vorteile bringen. Die lächerlich wenigen Spiele, in denen du aktuell minimal FPS durch VRAM Mangel verlierst werden locker durch den DX11 FPS-Vorteil kompensiert.
PPS: Nochmal zu deinen Experten: Es gibt mehr als nur eine Zeitschrift auf dem Markt, welche Infos, Benchmarks und News aus Foren kopieren oder böse ausgedrückt "klauen".
Und eben jene "Zeitschriften-"Experten"" sagen zB.
Die sind im Schnitt gleich schnell, ja. Sofern du maximal in Full-HD (1.920 x 1.080) mit 4x MSAA spielst, ist die GTX 460/768M eine feine Karte.
MfG,
Raff
Natürlich ist die 1G-Version besser – die 768-er ist's aber auch schon. Immerhin bietet das Teil neben vergleichbaren Frameraten DX11, ein fettes OC-Potenzial und das auch noch schön leise.
MfG,
Raff
http://www.forum-3dcenter.org/vbulletin/showpost.php?p=8312106&postcount=2
+
http://www.forum-3dcenter.org/vbulletin/showpost.php?p=8312439&postcount=15
Lord Wotan
2010-10-07, 22:47:29
Experte? Wüah? Dachte ich bin hier in nem Hardware-Forum das oft aktueller und schneller ist als Zeitungen á la zB. PCGH (Sorry-net pers- nehmen!). Soll ich dir mal was sagen? Ich scheiß auf viele Experten! Oder glaubst du der Computerbild? Oder dem Hardware-Teil der Gamestar?
Tatsache ist das ich 30 sek. gebraucht habe um diesen Link zu finden, welcher einem DX11 Spiel ein Leistungsplus von bis zu 35% bescheinigt, welches der TS bei einer GTX460 bekommt:
http://www.pcgameshardware.de/aid,776000/Civilization-5-DirectX-11-im-Praxistest-plus-Interview-mit-Firaxis-Graphics-Lead/Strategiespiel/Test/
Und diese 35% Leistungsplus hat der TS auf einer GTX285 nicht. Ebenso hat er bei der GTX285 KEINE Stromersparnis, KEINE Lautstärke"ersparnis", KEINE Optikvorteile durch DX11 und KEIN OC-Potential von rund 20%!
Und ne GTX285 hat generell nen geringeren Wert als ne GTX460 768!
Und da du unfähig bist Benchmarks für deine ""WELTEN""-Unterschiede vorzulegen hast du hier noch ne Benchmark Tabelle mit im Schnitt ~10% (5,6-14%) in normalen Settings! Hat der TS keine Full-HD Auflösung werden die Unterschiede auch noch geringer.
http://www.3dcenter.org/artikel/wie-weit-reicht-der-speicher-der-geforce-gtx-460-768mb
Also zählt man fürs OC ~10% und für DX11 teils 20% drauf hat ne GTX 460, sogar die mit 768MB, 30% mehr Leistung als ne GTX285. Also brauchst du hier nix davon quatschen, das er sogar ne GTX470 verlangen könnte!
Zudem was Spasstiger geschrieben hat. Klar kann ne 1GB Version der GTX460 besser skalieren als ne GTX460 mit 768 MB, allerdings ist ne GTX460 1GB einer GTX285 deutlichst überlegen bei höheren Auflösungen, die über 1GB gehen, da die GTX285 viel stärker einbricht! Die GTX400 Reihe hat ein deutlich bessere Speichermanagement. Dadurch sollte die GTX460 mit 768 kaum einbrechen. Wie man oben in meinem Link sieht ist die GTX460 768 teils nur 5% langsamer in einer Auflösung von 2560*1600!
Von daher, wenn man alles zusammenrechnet ist die GTX460 meist merklich schneller und hat noch diverse andere Vorteile.
Und unterm ganzen Strich zählt für dich: WENN MAN KEINE AHNUNG HAT EINFACH MAL -- DEN REST KENNST DU!
Da du ja lesen kannst wäre dir aufgefallen das ein User deine Benchmark-Tabellen längst gepostet hat. Und damit kann man belegen das eine GTX 460 768 eben kein Realer Ersatz für eine GTX 285 ist.
http://www.forum-3dcenter.org/vbulletin/showpost.php?p=8312172&postcount=7
Und mit deinen OC Potenzahl zu kommen ist wohl nur als Witz gemeint bei einer Garantieabwicklung. Denn wenn du deine Hardware übertaktest verliehst du sämtliche Garantie. Ist schon ein Ding das DAU´s bei Privaten Gebrauchten Hardware Verkauf für ihre Übertaktungskünste und somit den sofortigen Garantieverlust, überzogene Preise aufrufen.
Unrealswebmaster
2010-10-07, 23:26:38
Da du ja lesen kannst wäre dir aufgefallen das ein User deine Benchmark-Tabellen längst gepostet hat. Und damit kann man belegen das eine GTX 460 768 eben kein Realer Ersatz für eine GTX 285 ist.
http://www.forum-3dcenter.org/vbulletin/showpost.php?p=8312172&postcount=7
Und mit deinen OC Potenzahl zu kommen ist wohl nur als Witz gemeint bei einer Garantieabwicklung. Denn wenn du deine Hardware übertaktest verliehst du sämtliche Garantie.
Wenn er die GT460 /768 nicht nimmt ist er selber schuld :biggrin: Nightspider hat voll meine Unterstützung und Recht.
Lasst ihn doch klagen und was dann dabei rumkommt vetritt keiner von euch oder :confused:
derguru
2010-10-07, 23:28:25
Du verstehst hier was nicht. Denn Themenstarter wurde eine GTX 460 786MB als Ersatz zu seiner GTX 285 1GB angeboten.
Die frage des Themenstarters ist, ob das OK ist.
Und da sage ich und andere das dieses nicht ok ist. Sondern das er für seine GTX 285 mindestens eine GTX 460 1GB bekommen müsste. Verstehe also nicht was du jetzt vom mir willst. Du sagst doch das selber.
du redest von mindestens und von einer 470gtx das total übertrieben ist.
leider gibt es nicht viele benchmark zu beiden karten aber hier hab ich noch was.da gibt es selbst von der 768mb teilweise ein arschtritt.wie gesagt ich halte trotzdem die 768mb variante für nicht angemessen wegen dem kleineren ram.
aber schau selbst,
http://www.itleader.info/2010/08/25/sli-vs-crossfire-which-dual-card-setup-is-the-best/
Lord Wotan
2010-10-07, 23:31:13
Wenn er die GT460 /768 nicht nimmt ist er selber schuld :biggrin: Nightspider hat voll meine Unterstützung und Recht.
Lasst ihn doch klagen und was dann dabei rumkommt vetritt keiner von euch oder :confused:
Frage doch mal beim Verbraucherschutz nach den EU Urteil zur Frage der Wertminderung durch Nutzungsentschädigung.
Vielleicht kommst du selber darauf das er gute Karten hat das bei Gericht zu gewinnen.
Weil eine GTX460 768MB kein fairer realer Ersatz für eine GTX285 1GB ist.
Nightspider
2010-10-07, 23:32:02
Da du ja lesen kannst wäre dir aufgefallen das ein User deine Benchmark-Tabellen längst gepostet hat. Und damit kann man belegen das eine GTX 460 768 eben kein Realer Ersatz für eine GTX 285 ist.
http://www.forum-3dcenter.org/vbulletin/showpost.php?p=8312172&postcount=7
Und mit deinen OC Potenzahl zu kommen ist wohl nur als Witz gemeint bei einer Garantieabwicklung. Denn wenn du deine Hardware Over Clocks verliehst du sämtliche Grantie.
Nicht mal die einfachsten Dinge er weiss, aber andere anmachen tut.
Was hat die Garantieabwicklung mit dem OC-Potential zu tun? Nichts! Das zusätzliche OC-Potential ist eines der vielen Pluspunkte der GTX460.
Hier im Hardware-Forum übertaktet bestimmt ein Großteil seine GTX460.
Prozentual sehen die Benchmarks in deinem Link so aus
:http://www.abload.de/img/benchchf1.jpg
Beachtet man das Battleforge unter DX10.1/11 30% schneller läuft liegt die GTX460 mehr im Plus als im Minus. Zumal die GTX460 mit neueren Treibern bei der Performance mehr zu legt als die GTX285. Wie alt ist der Test und mit welchen Treibern wurde der Benchmarkparkour getestet?
Das anhand von ein paar ausreißern festzumachen ist sinnlos. Stalker CoP alleine dürfte zB. schon 40-60% schneller laufen auf der GTX460 laufen.
Den meisten Tests zufolge liegt die GTX460 in vielen aktuellen Spielen vorne und das auch ohne OC.
Spiele die von DX11 profitieren:
F1 2010
AvP
Battleforge
BC2
Civ 5
Metro 2033
MoH MP Beta
Stalker Call of Priyat
WoW Cataclysm Beta
Crysis 2
Dirt 2
LOTR Online
Duke Nukem Forever
Two Worlds 2
Wieder unterm Strich betrachtet liegen beide Karten eng beieinander. Während die GTX460 tendentiell in etwas älteren Spielen um bis zu 20% langsamer sein kann ist sie in neuen Spielen teils 20-40% schneller.
Und wieso sollte die GTX460 jetzt nochmal kein ädequater Ersatz für die 285 sein? Komm jetzt nicht auf den VRAM zurück denn der ist in den Benchmarks enthalten.
--> GTX460 bietet in Zukunft mehr Leistung, mehr Effekte, bessere Effizienz, bessere Lautstärke und als Plus für die, die es wollen mind. 10% mehr OC-Potential - d.h. 10% mehr Leistung!
Langsam solltest du einsehen das man mit einer GTX460 768 zufrieden sein kann. Wenn er Glück hat, bekommt er vielleicht noch ne 1GB Version, das wäre sehr gut für ihn. Aber ne GTX470 spielt ganz in einer anderen Liga wie die GTX285.
Beispiel Stalker:
GTX470 vs. GTX285: + 94% für die GTX470
http://www.computerbase.de/artikel/grafikkarten/2010/test-nvidia-geforce-gtx-470/15/#abschnitt_stalker__call_of_pripyat
Edit:
Weil eine GTX460 768MB kein fairer realer Ersatz für eine GTX285 1GB ist.
Ich glaub dir ist nicht zu helfen. Ich glaub du solltest deine Definition von "fair" prüfen. Denn genau daran scheitern wir hier in der Diskussion.
Ergo: Scheinbar versteht das ne Wand schneller als du, mein Beileid.
Lord Wotan
2010-10-07, 23:33:52
du redest von mindestens und von einer 470gtx das total übertrieben ist.
leider gibt es nicht viele benchmark zu beiden karten aber hier hab ich noch was.da gibt es selbst von der 768mb teilweise ein arschtritt.wie gesagt ich halte trotzdem die 768mb variante für nicht angemessen wegen dem kleineren ram.
aber schau selbst,
http://www.itleader.info/2010/08/25/sli-vs-crossfire-which-dual-card-setup-is-the-best/
Hallo wird sind doch einer Meinung.
Ich halte auch die GTX 460 768MB für nicht angemessen als Ersatz zu einer ehemaligen Highend Karte GTX285 1GB.
Ich finde es fast schon lustig wie einige hier mit Pragraphen ankommen ohne einen Schimmer davon zu haben, wie diese anzuwenden sind. Geschweige denn wie diese vor Gericht in so einem Fall ausgelegt werden.
Der Verkehrswert von Massenprodukten, zu einem späteren Zeitpunkt X, steht i. d. R. in keinem vernünftigen Zusammenhang zum ursprünglichen Produktpreis. Wurde hier ja bereits richtig dargelegt.
Spätestens wenn man eine Mängelbeseitigung in Betracht ziehen würde, die dem Kunden ja auch zustehen würde, wird klar, dass der Aufwand keinesfalls in Relation zu einem etwaigen Gewinn oder gar dem Produktpreis eines vergleichbaren Produktes zum heutigen Verkehrswert steht.
Die Kosten für den Händler sind schlicht unverhältnismässig hoch. Aus dieser Unverhältnismässigkeit heraus ist es in der deutschen Rechtssprechung so, dass der Verkäufer diese Art der Nacherfüllung verweigern kann! Und das zu Recht!
Das Stichwort hierzu lautet: Unverhältnismäßigkeitseinrede des Verkäufers nach § 439 Abs. 3 BGB
Mehr will ich hierzu gar nicht schreiben, weil es mir so scheint, dass es wieder einige Unbelehrbare gibt. :D
maximus_hertus
2010-10-07, 23:38:57
Mal andersrum: Der Markt besteht aus Angebot und Nachfrage. Wenn ich als Händler noch 285er/1G Karten hätte (neue), was könnte ich für einen Preis verlangen bzw. zu welchemn Preis verkaufen? Wenn ich mir den Markt so anschaue dann sehe ich, dass eine 460/768 das BESSERE GESAMTPAKET darstellt (nicht dramatisch, aber eben doch besser) und ab 140€ den Besitzer wechselt. Ergo ist der Neuwert der 285 eben NIEDRIGER als der Neuwert der 460/768. Bei z.B. 150€ würde ich keum 285er verkauft bekommen.
Schlussfolgerung: Der Preis muss runter, ich muss meine neuen 285 für UNTER 150 verkaufen.
Um mal von der 460 768 v 1G Disk weg zu kommen.
Man hat die Wahl: Wieder eine 285/1G oder die 460/768. Ganz ehrlich, gibt es auch nur einen (ernsthaften) Grund, die 285 zu nehmen? Klar kann man sich Szenarien basteln, in denen eine 460 768 schlechter ausschaut. Aber der Händler kann NICHT von Einzelszenarios ausgehen, sondern vom "ganzen". Schliesslich wurde ja kein "Vertrag" für eine VGA für ein spezielles Spiel sondern dür eine VGA für *alle* Games geschlossen.
Nightspider
2010-10-07, 23:40:52
Ich finde es fast schon lustig wie einige hier mit Pragraphen ankommen ohne einen Schimmer davon zu haben, wie diese anzuwenden sind. Geschweige denn wie diese vor Gericht in so einem Fall ausgelegt werden.
Der Verkehrswert von Massenprodukten, zu einem späteren Zeitpunkt X, steht i. d. R. in keinem vernünftigen Zusammenhang zum ursprünglichen Produktpreis. Wurde hier ja bereits richtig dargelegt.
Spätestens wenn man eine Mängelbeseitigung in Betracht ziehen würde, die dem Kunden ja auch zustehen würde, wird klar, dass der Aufwand keinesfalls in Relation zu einem etwaigen Gewinn oder gar dem Produktpreis eines vergleichbaren Produktes zum heutigen Verkehrswert steht.
Die Kosten für den Händler sind schlicht unverhältnismässig hoch. Aus dieser Unverhältnismässigkeit heraus ist es in der deutschen Rechtssprechung so, dass der Verkäufer diese Art der Nacherfüllung verweigern kann! Und das zu Recht!
Das Stichwort hierzu lautet: Unverhältnismäßigkeitseinrede des Verkäufers nach § 439 Abs. 3 BGB
Mehr will ich hierzu gar nicht schreiben, weil es mir so scheint, dass es wieder einige Unbelehrbare gibt. :D
Thx, endlich mal jemand mit Plan!
Hallo wird sind doch einer Meinung.
Ich halte auch die GTX 460 768MB für nicht angemessen als Ersatz zu einer ehemaligen Highend Karte GTX285 1GB.
Dafür ruderst du aber ziemlich schnell zurück:
Also die GTX 460 ist der Nachfolger der GTX260.
Somit wäre ein angemessener Tausch für deine GTX285. Entweder eine GTX470 oder wenn eine GTX460 nur die 1 GB Version. Eine GTX460 768MB ist aber eine Frechheit. Weil die Leistungsmäßig weit hinter einer GTX460 1GB und noch weiter hinter einer GTX470 hingt. Und ein Ersatz für einer GTX285 kann nur in der Leistungsklasse so um GTX470 liegen. Alles andere ist als Garantieabwicklung aus meiner siecht abzocke.
Noch etwas: Als unverhältnismässig ist, hier auch eine Kaufpreisrückerstattung anzusehen. ;)
Lord Wotan
2010-10-07, 23:45:01
EUGH: keine „Abnutzungsgebühr“ für defekte Ware
http://www.e-recht24.de/news/schuldrecht/819.html
Auszug
Sobald an der gekauften Ware innerhalb der Gewährleistungsfrist ein Mangel auftritt, stehen dem Kunden gegenüber dem Verkäufer zahlreiche gesetzlichen Ansprüche zu. Dies sind vor allem Reparatur oder Ersatzlieferung bzw. Minderung oder Rückabwicklung des Kaufvertrages.
und weiter
Der entschied nun, dass diese „Nutzungsgebühr“ nicht mit europäischem Recht zu vereinbaren ist, insbesondere nicht mit der EU-Richtlinie zum Verbrauchsgüterkauf.
Daraus folgt das er den vollen damaligen Kaufpreis verlangen kann. Oder eben eine denn damaligen Kaufpreis gleichwertige Karte.
Nightspider
2010-10-07, 23:50:18
EUGH: keine „Abnutzungsgebühr“ für defekte Ware
http://www.e-recht24.de/news/schuldrecht/819.html
Mal ganz abgesehen davon was da drin steht (ich bezweifle das dies für PC-Hardware gilt aber du kannst es ja gern bei Computerhändler versuchen!) versuchst du aufgrund eines möglichen Gesetzes Gewinn aus dem Sachverhalt des kaputten Gerätes zu ziehen.
Wo liegt da deine Definition von fairness? Das ist genau wie mit den Leuten die zu McDonald hingehen und nachdem sie den Milchshake zu 50% ausgetrunken habe einen neuen verlangen weil der alte säuerlich geschmeckt hat.
Und da es hier in dem Thread darum ging ob der Deal fair ist gibt es zu deiner (Ursprungs-) Aussage nur ein Wort: FAIL!!!!
Das wäre übrigens ein interessantes Thema für Leonidas, diesen Sachverhalt der Kaufpreisrückerstattung mal rechtlich zu recherchieren und nen Artikel drauß zu machen. Außer ein """Experte""" kann uns hier nun endlich mal sagen was stimmt.
EUGH: keine „Abnutzungsgebühr“ für defekte Ware
http://www.e-recht24.de/news/schuldrecht/819.html
Auszug
Sobald an der gekauften Ware innerhalb der Gewährleistungsfrist ein Mangel auftritt, stehen dem Kunden gegenüber dem Verkäufer zahlreiche gesetzlichen Ansprüche zu. Dies sind vor allem Reparatur oder Ersatzlieferung bzw. Minderung oder Rückabwicklung des Kaufvertrages.
und weiter
Der entschied nun, dass diese „Nutzungsgebühr“ nicht mit europäischem Recht zu vereinbaren ist, insbesondere nicht mit der EU-Richtlinie zum Verbrauchsgüterkauf.
Und? Muss er auch nicht zahlen, er bekommt eine Karte die leistungsmäßig der alten entspricht. Ist das so schwer zu raffen? Die Karte ist nunmal jetzt nicht mehr den damaligen Neupreis wert, das hat NICHTS mit Abnutzung zu tun sondern mit den aktuellen Marktpreisen. Unglaublich wie hier einige empfehlen vor den Europäischen Gerichtshof zu ziehen - noch nerdiger gehts kaum.
Lord Wotan
2010-10-07, 23:54:45
Mal ganz abgesehen davon was da drin steht (ich bezweifle das dies für PC-Hardware gilt aber du kannst es ja gern bei Computerhändler versuchen!) versuchst du aufgrund eines möglichen Gesetzes Gewinn aus dem Sachverhalt des kaputten Gerätes zu ziehen.
Wo liegt da deine Definition von fairness? Das ist genau wie mit den Leuten die zu McDonald hingehen und nachdem sie den Milchshake zu 50% ausgetrunken habe einen neuen verlangen weil der alte säuerlich geschmeckt hat.
Und da es hier in dem Thread darum ging ob der Deal fair ist gibt es zu deiner (Ursprungs-) Aussage nur ein Wort: FAIL!!!!
Das gilt für jegliche Hardware. (Auto, Kühlschrank, PC und auch die Grafikkarte in PC) Das ist geltende Rechtsprechung lt. EU Gericht.
DUnglaublich wie hier einige empfehlen vor den Europäischen Gerichtshof zu ziehen - noch nerdiger gehts kaum.
Du musst nicht bis zum EU Gericht ziehen. Durch das EU Urteil ist jedes Deutsche Gericht verpflichtet das anzuerkennen. Das wird dir auch der Verbraucherschutz bestätigen. Kannst gerne nachfragen.
Und wenn ich als Ersatz für eine Highend Karte die über 300€ gekostet hat, eine Mittelklassekarte bekomme die 130.-€ kostet, ist das nichts was so von Verbraucherschutz gedeckelt ist. Zumal sie eben nicht die gleiche Leistung bringt.
Das wäre übrigens ein interessantes Thema für Leonidas, diesen Sachverhalt der Kaufpreisrückerstattung mal rechtlich zu recherchieren und nen Artikel drauß zu machen. Außer ein """Experte""" kann uns hier nun endlich mal sagen was stimmt. Mal ein Full Ack.
Das gilt für jegliche Hardware. Das ist geltende Rechtsprechung lt. EU Gericht.
Du musst nicht bis zum EU Gericht ziehen. Durch das EU Urteil ist jedes Deutsche Gericht verpflichtet das anzuerkennen. Das wird dir auch der Verbraucherschutz bestätigen. Kannst gerne nachfragen.
Das Urteil hat keine Relevanz für den TS, Herr Google-Hobbyanwalt.
Ganz ehrlich, der TS bekommt eine mehr als gleichwertige Karte. Die hat zwar mehr Speicher, aber der ist auch nur Mittel zum Zweck und die Karte hat nunmal keine schlechtere Performance. Das ist auch nicht verwunderlich wenn man das schlechte Speichermanagement der GTX285 (und deren Abkömmlinge) in Betracht zieht. Er bekommt eine Karte mit der gleichen Performance plus DX11, die Sparsamer und leiser ist und deutlich mehr OC-Potential hat. Sich hier künstlich zu echauffieren und sogar empfehlen den Verbraucherschutz damit zu behelligen (der sicher besseres zu tun hat - nämlich die wirklichen Betrugsfälle) ist in höchstem Maße lachhaft.
Wie dämlich muss man sein um nicht zu raffen, dass der Wert der karte DAMALS nicht zieht? Die GTX285 ist heute nunmal keine 300 Euro wert, ist das so schwer zu begreifen?
Das gilt für jegliche Hardware. Das ist geltende Rechtsprechung lt. EU Gericht.
Du musst nicht bis zum EU Gericht ziehen. Durch das EU Urteil ist jedes Deutsche Gericht verpflichtet das anzuerkennen. Das wird dir auch der Verbraucherschutz bestätigen. Kannst gerne nachfragen.
Und wenn ich als Ersatz für eine Highend Karte die über 300€ gekostet hat, eine Mittelklassenkarte bekomme die 120.-€ kostet, ist das nichts was so von Verbraucherschutz gedeckelt ist. Zumal sie eben nicht die gleiche Leistung bringt.
Diese Nutzungsminderung, die Du hier ansprichst, ist vom EUGH für nicht vereinbar mit EU Recht erklärt worden. Soweit richtig. Die bisherige deutsche Rechtssprechung sah in diesem Punkt anders aus.
Das was die Händler bisher gemacht haben, war i. d. R. in den AGB festgehalten und ist im Laufe der Zeit durch gängige deutsche Rechtsprechung unserer Gerichte untermauert worden. Dieses vorgehen war niemals Bestandteil irgendeines Gesetzes.
Zudem betrifft dies in keinster Weise den § 439 Abs. 3 BGB.
Ich kann nicht verlangen ein komplexes Produkt wie eine Grafikkarte zu reparieren. Die Kosten übersteigen sowohl den ursprünglichen Kaufpreis als auch den Wert eines vergleichbaren Produkts zum jetzigen Zeitpunkt.
Mehr gibt es dazu nicht zu sagen.
Lord Wotan
2010-10-08, 00:12:56
Diese Nutzungsminderung, die Du hier ansprichst, ist vom EUGH für nicht vereinbar mit EU Recht erklärt worden. Soweit richtig. Die bisherige deutsche Rechtssprechung sah in diesem Punkt anders aus.
Das was die Händler bisher gemacht haben, war i. d. R. in den AGB festgehalten und ist im Laufe der Zeit durch gängige deutsche Rechtsprechung unserer Gerichte untermauert worden. Dieses vorgehen war niemals Bestandteil irgendeines Gesetzes.
Zudem betrifft dies in keinster Weise den § 439 Abs. 3 BGB.
Ich kann nicht verlangen ein komplexes Produkt wie eine Grafikkarte zu reparieren. Die Kosten übersteigen sowohl den ursprünglichen Kaufpreis als auch den Wert eines vergleichbaren Produkts zum jetzigen Zeitpunkt.
Mehr gibt es dazu nicht zu sagen.
Nach deiner Rechtsauffassung wäre jeglicher Garantieanspruch null und nichtig.
Und das ist eben mitnichten so.
http://www.telespiegel.de/html/gewahrleistung-garantie-hardwa.html
Auszug
Welche Rechte haben Kunden?
Wenn die Hard- oder Software im Rahmen eines Kaufvertrages mangelhaft ist, muss der Verkäufer zunächst nacherfüllen, also entweder die Hard- und Software austauschen oder reparieren. Scheitert die Nacherfüllung, so können Kunden von dem Vertrag zurücktreten oder die Herabsetzung des Kaufpreises verlangen. Daneben bestehen Ansprüche auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen. Der konkrete Schaden muss im Detail nachgewiesen werden.
Wenn bei einer Reparatur Mängel auftreten, so ist das erste Recht des Käufers ebenfalls die Nacherfüllung. Wenn diese scheitert, können Käufer den Mangel selbst beseitigen und den Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen. Daneben haben Kunden die Möglichkeit, von dem Vertrag zurückzutreten oder die Vergütung zu mindern. Wie bei einem Kaufvertrag bestehen daneben Schadensersatzansprüche, oder es kann der Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangt werden.
derguru
2010-10-08, 00:13:29
eine 460gtx 1gb passt da perfekt sowohl vom marktwert und auch leistungsmäßig imo.eine 460 gtx 768mb oder eine 470gtx ist nicht angemessen.
und mit einem kurzen gespräch mit dem händler wird das bestimmt auch kein problem sein,ist doch klar das der händler erstmal klein anfängt.;)
falls es gleich über den hersteller geht kann er eventuell mehr rausholen weil die meist kulanter sind.
aber hey wie das hier wieder ausartet wegen so einem pubs.;D
Spasstiger
2010-10-08, 00:17:28
Ich hatte mal als Aushilfe so einen Kunden am Telefon, der auf eine Rückerstattung des vollen Kaufpreises bestand, weil eine Nacherfüllung nicht möglich war. Dabei hätte er für die angebotene Erstattung eine nagelneue GTX 260 direkt in der Filiale kaufen können, die defekte Karte war eine 8800 GTX.
Ich hab ihm das als faires, wenn auch letztes Angebot verständlich machen wollen. Ich hab dann mit meinem juristischen Laienwissen den Fehler gemacht, dass ich ihm gesagt habe, dass ihm der volle Kaufpreis nach fast 2 Jahren Nutzung nicht mehr zusteht. Mein Chef hat mich anschließend eines Besseren belehrt und gemeint, dass der Kunde durchaus den vollen Kaufpreis einklagen kann.
Lord Wotan
2010-10-08, 00:27:29
Ich hatte mal als Aushilfe so einen Kunden am Telefon, der auf eine Rückerstattung des vollen Kaufpreises bestand, weil eine Nacherfüllung nicht möglich war. Dabei hätte er für die angebotene Erstattung eine nagelneue GTX 260 direkt in der Filiale kaufen können, die defekte Karte war eine 8800 GTX.
Ich hab ihm das als faires, wenn auch letztes Angebot verständlich machen wollen. Ich hab dann mit meinem juristischen Laienwissen den Fehler gemacht, dass ich ihm gesagt habe, dass ihm der volle Kaufpreis nach fast 2 Jahren Nutzung nicht mehr zusteht. Mein Chef hat mich anschließend eines Besseren belehrt und gemeint, dass der Kunde durchaus den vollen Kaufpreis einklagen kann.
Ist ja auch klar, den Käufer steht bei nicht Erfüllung der Garantieanspruches der volle Ursprüngliche Kaufpreis bei Rückabwicklung des Kaufes zu.
Somit wäre in besagten Fall der Händler gut beraten ihn die bessere Version der GTX460 mit 1GB anzubieten. Er könnte nämlich auch den vollen Ursprünglichen Kaufpreis einfordern um sich dann eine GTX470 von Geld zu Kaufen.
Iruwen
2010-10-08, 00:28:34
Vermischt ihr gerade Herstellergarantie und Händlergewährleistung?
Lord Wotan
2010-10-08, 00:30:03
Vermischt ihr gerade Herstellergarantie und Händlergewährleistung?
Nee die Frage des Themenstarter ist nicht klar, mit wenn er was verhandelt hat.
Philipus II
2010-10-08, 02:03:47
Ist das jetzt eigentlich ein Garantiefall oder ein Fall der Sachmängelhaftung?
Eine GTX460 768MB ist aber eine Frechheit. Weil die Leistungsmäßig weit hinter einer GTX460 1GB.
selten so ein quatsch gelesen
Korrekt. Und der rechtliche Rahmen kann unter Umständen soweit gehen, dass der Threadstarter vom Kaufvertrag zurücktreten kann, was eine Erstattung des Kaufpreises bedeutet.
Die vom Händler vorgeschlagene Art der Nacherfüllung kann für den Käufer in Einzelfällen mit erheblichen Nachteilen verbunden sein. 768 MiB Grafikspeicher sind eben nicht ausreichend, wenn man 1024 MiB Grafikspeicher nutzen möchte und dies auch ein Kaufkriterium für die ursprüngliche Grafikkarte war.
Am Besten macht sich der Threadstarter mal im BGB ab §433 schlau. Nightspider vielleicht auch ... ;)
du das kann auch nach hinten los gehen:
wenn der kauf länger als 6 monate her ist, kann der händler sagen: nö pech gehabt, dann gibbet GARNIX :blubb:
Armaq
2010-10-08, 09:13:00
Ist das jetzt eigentlich ein Garantiefall oder ein Fall der Sachmängelhaftung?
Wo ist der Unterschied? Mal wieder eine Runde Rechtsbegriffe schmeißen? Die Garantie des Herstellers wird, so vermute ich kühn, nur eingreifen, wenn das Produkt einen wie auch immer gearteten Fehler hat. Soweit mich meine Kenntnisse des BGB nicht verlassen haben, ist eine Sache mangelhaft, wenn sie für den gedachten Zweck nicht mehr nutzbar ist bzw. nicht von mittlerer Art und Güte ist. Danach stehen dem Verbraucher diverse Rechte zu (Nacherfüllung, Rücktritt, Schadensersatz).
wo der unterschied liegt kannst du überall nachlesen, der ist nämlich gravierend
Nach deiner Rechtsauffassung wäre jeglicher Garantieanspruch null und nichtig.
Und das ist eben mitnichten so.
http://www.telespiegel.de/html/gewahrleistung-garantie-hardwa.html
Auszug
Welche Rechte haben Kunden?
Wenn die Hard- oder Software im Rahmen eines Kaufvertrages mangelhaft ist, muss der Verkäufer zunächst nacherfüllen, also entweder die Hard- und Software austauschen oder reparieren. Scheitert die Nacherfüllung, so können Kunden von dem Vertrag zurücktreten oder die Herabsetzung des Kaufpreises verlangen. Daneben bestehen Ansprüche auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen. Der konkrete Schaden muss im Detail nachgewiesen werden.
Wenn bei einer Reparatur Mängel auftreten, so ist das erste Recht des Käufers ebenfalls die Nacherfüllung. Wenn diese scheitert, können Käufer den Mangel selbst beseitigen und den Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen. Daneben haben Kunden die Möglichkeit, von dem Vertrag zurückzutreten oder die Vergütung zu mindern. Wie bei einem Kaufvertrag bestehen daneben Schadensersatzansprüche, oder es kann der Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangt werden.
du kannst nichtmal garantie und gewährleistung auseinanderhalten, erst informieren, dann denken, dann posten
Bandit3644
2010-10-08, 10:10:48
ich weiß gar nicht wo hier das problem ist
garantie vergiebt der hersteller die in der regel 1 jahr beträgt obwohl das auch freiwillig ist
gewährleistung gibt der händler und die ist gesetzlich auf 2 jahre und bei gebrauchten sachen auf 1 jahr festgelegt.
sollte seine gtx285 in denn ersten zwei jahren kaputt gegangen sein kann er sich denn vollen kaufpreis zurückholen sofern der händler keine gtx285 für ihn hat.
z.b. meine gtx295 ging nach 22 monaten kaputt und der händler konnte keine neue auftreiben, somit habe ich denn kompletten kaufpreis zurück bekommen.
ich weiß gar nicht wo hier das problem ist
garantie vergiebt der hersteller die in der regel 1 jahr beträgt obwohl das auch freiwillig ist
gewährleistung gibt der händler und die ist gesetzlich auf 2 jahre und bei gebrauchten sachen auf 1 jahr festgelegt.
sollte seine gtx285 in denn ersten zwei jahren kaputt gegangen sein kann er sich denn vollen kaufpreis zurückholen sofern der händler keine gtx285 für ihn hat.
z.b. meine gtx295 ging nach 22 monaten kaputt und der händler konnte keine neue auftreiben, somit habe ich denn kompletten kaufpreis zurück bekommen.
nö, nach 6 monaten kann der händler sagen: is nich, dann stehste ohne alles da
Bandit3644
2010-10-08, 10:25:13
nö, nach 6 monaten kann der händler sagen: is nich, dann stehste ohne alles da
erzähl kein quark und stell die händler nicht als abzocker da
lesen und verstehen
Der Verkäufer haftet dem Käufer für die Beschaffung einer mängelfreien Sache (Mängelhaftung früher: Gewährleistung). Diese Ansprüche verjähren bei Sachen, die seit dem 1. Januar 2002 gekauft wurden, erst innerhalb von zwei Jahren, wobei bei gebrauchten Gegenständen eine Verkürzung auf ein Jahr vertraglich vereinbart werden kann. Früher waren es grundsätzlich nur sechs Monate.
Aber auch nach der neuen Rechtslage stellt nicht jeder Verschleiß gleich einen Mangel dar. Bei Abnutzung und einfachem Verbrauch kann man sich nicht auf Gewährleistungsrechte berufen. Ist z.B. eine Schuhsohle nach einjähriger Benutzung nicht mehr wie neu oder fällt ein Bleistift nach mehreren Wochen intensiver Notizen gänzlich dem Anspitzer zum Opfer, handelt es sich um ganz normale Abnutzung, die natürlich auch nach der neuen Rechtslage keinen Reklamationsgrund darstellt.
Wichtig ist die längere Gewährleistungsfrist von zwei Jahren vor allem, wenn ein Gerät zunächst einige Monate nicht genutzt wird. Erwerben Sie etwa wegen eines Sonderangebots einen Rasenmäher im Oktober und stellen bei der ersten Benutzung Anfang Mai des Folgejahres einen Defekt fest, wäre nach altem Recht eine Reklamation nicht mehr möglich, da mehr als sechs Monate seit Kauf vergangen sind. Nach neuem Recht kann der Verbraucher sich in einem solchen Fall sogar noch Zeit lassen, um das Gerät zu reklamieren. Wichtig ist allerdings, dass im ersten halben Jahr nach dem Kauf der Händler beweisen muss, dass der Fehler nicht schon beim Erwerb vorgelegen hat. Bei späteren Reklamationen liegt die so genannte Beweislast beim Käufer.
erzähl kein quark und stell die händler nicht als abzocker da
lesen und verstehen
du erzählst quark ;) stichwort: beweislastumkehr.
das hat mit abzocken im übrigen garnichts zu tun
also wieder mal: erst informieren, dann denken, dann posten
puntarenas
2010-10-08, 11:19:12
Leute, das hier ist ein Hilfethread. Der Threadstarter hat uns nicht präzise mitgeteilt, ob er gerade mit seinem Händler oder mit dem Kartenhersteller zwecks Austausch im Gespräch ist, aber er wollte in erster Linie auch wissen, ob die angebotene Austauschkarte an sich ein faires Angebot ist.
Ich finde sehr schade, dass sich hier im Thread neben sachlichen Anmerkungen so eine aggressive Grundstimmung mitschwingt. Wenn jemand etwas falsches oder mßverständliches schreibt, dann seid doch so freundlich und korrigiert ihn sachlich fundiert oder fragt höflich nach, wie er das denn nun genau gemeint hat. Persönliche Anfeindungen und Spitzen sind hier völlig deplaziert.
----
Was die Frage des Threadstarters angeht, herrscht ja zudem weitgehend Einigkeit. Die 101€ erschienen keinesfalls akzeptabel, eine GTX460 768MB wäre kein Beinbruch, ist als Austauschangebot aber eher etwas tief gestapelt und die GTX460 1024MB erscheint den meisten hier als fairere Lösung. Ich denke, das kann der Threadstarter gegenüber seinem Gesprächspartner auch ruhigen Gewissens vertreten. Ich bin gespannt, was am Ende dabei rauskommt. :)
Bandit3644
2010-10-08, 13:00:20
Leute, das hier ist ein Hilfethread. Der Threadstarter hat uns nicht präzise mitgeteilt, ob er gerade mit seinem Händler oder mit dem Kartenhersteller zwecks Austausch im Gespräch ist, aber er wollte in erster Linie auch wissen, ob die angebotene Austauschkarte an sich ein faires Angebot ist.
Ich finde sehr schade, dass sich hier im Thread neben sachlichen Anmerkungen so eine aggressive Grundstimmung mitschwingt. Wenn jemand etwas falsches oder mßverständliches schreibt, dann seid doch so freundlich und korrigiert ihn sachlich fundiert oder fragt höflich nach, wie er das denn nun genau gemeint hat. Persönliche Anfeindungen und Spitzen sind hier völlig deplaziert.
----
Was die Frage des Threadstarters angeht, herrscht ja zudem weitgehend Einigkeit. Die 101€ erschienen keinesfalls akzeptabel, eine GTX460 768MB wäre kein Beinbruch, ist als Austauschangebot aber eher etwas tief gestapelt und die GTX460 1024MB erscheint den meisten hier als fairere Lösung. Ich denke, das kann der Threadstarter gegenüber seinem Gesprächspartner auch ruhigen Gewissens vertreten. Ich bin gespannt, was am Ende dabei rauskommt. :)
das ist schon klar aber wenn hier falsche sachen geschrieben werden muss man ja mal was sagen dürfen. dabei geht es nicht mehr darum das die gtx460 leistungstechnisch bei der 285 ist sondern das er das recht hat eine neue 285 zu bekommen oder denn kaufpreis zurückbekommt. wenn er z.b. ca 280 euro für die 285 gezahlt hat dann währe es doch unklug sich mit der 460 zufrieden zu geben die zwischen 150 - 200 euro liegt. ich habe da schon genug erfahrung gesammlt wie z.b. mit der gtx295. anderes beispiel. mainbord von asus hat neu gekostet 189 euro, nach 18 monaten defekt, geld zurückbekommen und punkt, obwohl das board bei einigen händlern noch zu bekommen war für schlappe 70 euro. die kaufpreiserstattung wurde mir auch vom händler angeboten ohne das ich ihn darauf aufmerksam machen musste. das heißt für mich das auch die händler wissen in welchem spielraum sie sich bewegen können.
und was denn gastbeitrag angeht ist es schlicht falsch ich weiß auch nicht was er mit der beweislastumkehr will da es mit der sache der 285 nichts zu tun hat.
maximus_hertus
2010-10-08, 15:11:42
Doch hat es. Der Händler kann ein Gutachten verlangen, was sich für den Endkunden idR nicht lohnt (finanziell).
tombman
2010-10-08, 18:13:49
Also, den damaligen Preis zu verlangen, fände ich total überzogen.
Ich würde so gegenüber dem Partner argumentieren:
1.) Nicht langsamer
2.) Phys-X
3.) 1GB
Wenn alle 3 Kriterien erfüllt werden müssen, dann bleibt eh nix anderes als eine GTX460 mit 1Gb übrig :naughty:
Und jede dieser 3 Forderungen kann leicht argumentativ untermauert werden :cool:
ad 1.) eh klar- Kunde will ja keinen "fps"-Schaden haben
ad 2.) eh klar, warum hat man denn Nvidia gekauft ;)
ad 3.) "es gibt Spiele, die sehr viel Ram brauchen, zb GTA4....blaaaaaaaa, bluuuuuuuuuub" -> Händler versteht :D
Schach - und Matt ;)
Hallo wird sind doch einer Meinung.
Ich halte auch die GTX 460 768MB für nicht angemessen als Ersatz zu einer ehemaligen Highend Karte GTX285 1GB.Ob die alte Karte mal Highend war oder nicht spielt beim Umtausch keine Rolle. "War mal Highend" ist keine Produkteigenschaft.
Trotz allem sollte man auf bestimmte Eigenschaft pochen, wie z.B. der TI auf 1GB Speicher pochen sollte, gerade da dies für unbedachte Käufer das Feature schlecht hin ist und der Support wohl kaum über die Verbesserungen bei GeForce 400 bescheid weiß.
Bandit3644
2010-10-08, 19:20:20
Also, den damaligen Preis zu verlangen, fände ich total überzogen.
Ich würde so gegenüber dem Partner argumentieren:
1.) Nicht langsamer
2.) Phys-X
3.) 1GB
Wenn alle 3 Kriterien erfüllt werden müssen, dann bleibt eh nix anderes als eine GTX460 mit 1Gb übrig :naughty:
Und jede dieser 3 Forderungen kann leicht argumentativ untermauert werden :cool:
ad 1.) eh klar- Kunde will ja keinen "fps"-Schaden haben
ad 2.) eh klar, warum hat man denn Nvidia gekauft ;)
ad 3.) "es gibt Spiele, die sehr viel Ram brauchen, zb GTA4....blaaaaaaaa, bluuuuuuuuuub" -> Händler versteht :D
Schach - und Matt ;)
das hat nichts mit total überzogen zu tun sondern das es jedem zusteht der in denn 2 jahren gewährleistung ist und mal vorausgesetzt der defekt tritt ohne des zutun des kunden auf. aber macht wie ihr wollt ist ja euer geld. wenn ich so denken würde wie einige hier hätte ich ja schon bei meinen beispielen ca. 60% miese gemacht.
nun ja da hatte ich wohl glück und der händler gedacht heute verschenken wir mal geld;).
Nightspider
2010-10-08, 19:33:01
Na klar sollte er das, warum auch nicht.
Dennoch wurde hier viel schwachsinn erzählt und zu unrecht extrem über die GTX460 mit 768 gelästert, was einfach eine Falschaussage ist.
Lord Wotan
2010-10-08, 19:38:23
Ob die alte Karte mal Highend war oder nicht spielt beim Umtausch keine Rolle. "War mal Highend" ist keine Produkteigenschaft.
Was zählt ist der Preis der Karte bei Garantieabwicklung.
Lord Wotan
2010-10-08, 19:46:04
das ist schon klar aber wenn hier falsche sachen geschrieben werden muss man ja mal was sagen dürfen. dabei geht es nicht mehr darum das die gtx460 leistungstechnisch bei der 285 ist sondern das er das recht hat eine neue 285 zu bekommen oder denn kaufpreis zurückbekommt. wenn er z.b. ca 280 euro für die 285 gezahlt hat dann währe es doch unklug sich mit der 460 zufrieden zu geben die zwischen 150 - 200 euro liegt. ich habe da schon genug erfahrung gesammlt wie z.b. mit der gtx295. anderes beispiel. mainbord von asus hat neu gekostet 189 euro, nach 18 monaten defekt, geld zurückbekommen und punkt, obwohl das board bei einigen händlern noch zu bekommen war für schlappe 70 euro. die kaufpreiserstattung wurde mir auch vom händler angeboten ohne das ich ihn darauf aufmerksam machen musste. das heißt für mich das auch die händler wissen in welchem spielraum sie sich bewegen können.
Full Ack
Habe die gleiche Erfahrung bei K&M gemacht musste dort auch ein Mainboard als Garantiefall melden (nach 1 1/5 Jahren). Erst wollte mir so ein Verkäufer für mein 220.-€ Mainboard doch echt als Ersatz ein 120,-€ Mainboard unterschieben. Als ich rabatz gemacht habe , kann ein anderer Verkäufer und auf einmal hatte ich drei Optionen.
Zum einen, 220.-€ Auszahlung, oder ein Mainbard in der Preisklasse 220.-€ oder ein teures Mainboard als 220.-€ mit Zuzahlung meiner Seits. Das gibt auch den Rechtsstatus des Verbraucherrechts in der Sache wieder.
Ob die alte Karte mal Highend war oder nicht spielt beim Umtausch keine Rolle. "War mal Highend" ist keine Produkteigenschaft.Für ne 8800er Ultra bekam ich letztes Jahr von euch (EVGA) eine GTX260 FTW Core 216. Das war kein schlechter Tausch. Die 260er war in allen Belangen der 8800er überlegen.
Nur fehlte mir dann in meiner Sammlung die 8800 Ultra. Die hab ich mir dann für ziemlich viel Kohle neu nachgekauft. ;(
Bandit3644
2010-10-08, 19:49:42
Na klar sollte er das, warum auch nicht.
Dennoch wurde hier viel schwachsinn erzählt und zu unrecht extrem über die GTX460 mit 768 gelästert, was einfach eine Falschaussage ist.
hast schon recht die gtx460 mit 768 ist der 285 schon fast ebenbürtig aber nicht vom neupreis und das ist der knackpunkt. mich ärgert das dem hilfesuchendem themenersteller verkauft wird, er soll sich damit abfinden und froh sein das er überhaupt was bekommt, so nach dem motto ist ja nicht mein geld.
http://www.gamestar.de/hardware/tests/grafikkarten/pcie/2316225/nvidia_geforce_gtx_460_p3.html
Nightspider
2010-10-08, 20:38:59
hast schon recht die gtx460 mit 768 ist der 285 schon fast ebenbürtig aber nicht vom neupreis und das ist der knackpunkt. mich ärgert das dem hilfesuchendem themenersteller verkauft wird, er soll sich damit abfinden und froh sein das er überhaupt was bekommt, so nach dem motto ist ja nicht mein geld.
http://www.gamestar.de/hardware/tests/grafikkarten/pcie/2316225/nvidia_geforce_gtx_460_p3.html
So hat das hier kein einziger im Thread formuliert.
Und von der GTX285 gibt es keinen Neupreis, da nurnoch extrem überteuerte Restbestände verkauft werden. Und wie schon gesagt wurde spielt der damalige Neupreis keine Rolle.
Die GTX460 768 wandert für Rund 140 Euro über die Theke. GTX285 Karten wurden schon vor einem viertel Jahr, als es die GTX460 noch nicht gab für 130-140 Euro verkauft und seit dem sind die Preise ordentlich gerutscht. Die GTX285 dürfte jetzt gebraucht für 110-120 Euro verkauft werden. Und die GTX460 ist derzeit eine Karte mit dem besten P/L Verhältnis.
Lord Wotan
2010-10-08, 21:00:33
So hat das hier kein einziger im Thread formuliert.
Und von der GTX285 gibt es keinen Neupreis, da nurnoch extrem überteuerte Restbestände verkauft werden. Und wie schon gesagt wurde spielt der damalige Neupreis keine Rolle.
Die GTX460 768 wandert für Rund 140 Euro über die Theke. GTX285 Karten wurden schon vor einem viertel Jahr, als es die GTX460 noch nicht gab für 130-140 Euro verkauft und seit dem sind die Preise ordentlich gerutscht. Die GTX285 dürfte jetzt gebraucht für 110-120 Euro verkauft werden. Und die GTX460 ist derzeit eine Karte mit dem besten P/L Verhältnis.
Du willst nicht begreifen was das Verbraucherrecht dazu sagt. Es spielt der Preis bei einer Garantieabwicklung sehr wohl eine rolle. Er muss sich mit mit einer Mittelklasse Grafikkarte mit Preis 130,-€ abfinden, wenn seine Highend Karte 300.-€ gekostet hat. Es geht um einen Garantiefall. Das ist hier oft genug gesagt worden. Es entspricht den Deutschen Verbraucherrechten. Und ist auch so mit den EU Urteil festgelegt worden. Es gibt keine Preisminderung bei einer Garantieabwicklung. Es zählt immer der Preis der Ware als sie gekauft wurde. Ich verstehe echt nicht was daran nicht zu verstehen ist.
Macht euch beim denken in einer Garantiesache, doch mal von euren Gebrauchtwaren Preisen in Internetforen frei! Weil die spielen für diesen Fall gar keine rolle.
Nightspider
2010-10-08, 21:06:02
Du willst nicht begreifen was das Verbraucherrecht dazu sagt. Es spielt der Preis bei einer Garantieabwicklung sehr wohl eine rolle. Er muss sich mit mit einer Mittelklasse Grafikkarte mit Preis 130,-€ abfinden, wenn seine Highend Karte 300.-€ gekostet hat. Es geht um einen Garantiefall.
Entschuldige aber stellst du dich mit Absicht so doof?
Wo hab ich denn von Garantieabwicklung gesprochen???????????
Ich rede in keinster Weise davon, was das Gesetz dir erlaubt oder nicht sondern ich vergleiche nur die Werte von GTX285 und das komplett Topic-unabhängig also NERV NICHT! DANKE!
Ja Mods sorry aber sowas regt mich auf!!! *wusaaaa*
Lord Wotan
2010-10-08, 21:09:34
Entschuldige aber stellst du dich mit Absicht so doof?
Wo hab ich denn von Garantieabwicklung gesprochen???????????
Ich rede in keinster Weise davon, was das Gesetz dir erlaubt oder nicht sondern ich vergleiche nur die Werte von GTX285 und das komplett Topic-unabhängig also NERV NICHT! DANKE!
Ja Mods sorry aber sowas regt mich auf!!! *wusaaaa*
Scheinbar hast du dann die Frage des Themenstarters nicht verstanden. Denn um genau das was dich nervt, geht es hier. Und nicht darum was du wie Privat verkaufen oder Tauschen kannst. Und genau das versuchen hier dir die verschiedensten User über mehrere Seiten begreiflich zu machen.
Du willst nicht begreifen was das Verbraucherrecht dazu sagt. Es spielt der Preis bei einer Garantieabwicklung sehr wohl eine rolle. Er muss sich mit mit einer Mittelklasse Grafikkarte mit Preis 130,-€ abfinden, wenn seine Highend Karte 300.-€ gekostet hat. Es geht um einen Garantiefall. Das ist hier oft genug gesagt worden. Es entspricht den Deutschen Verbraucherrechten. Und ist auch so mit den EU Urteil festgelegt worden. Es gibt keine Preisminderung bei einer Garantieabwicklung. Es zählt immer der Preis der Ware als sie gekauft wurde. Ich verstehe echt nicht was daran nicht zu verstehen ist.
Dann verlinke doch mal ein solch passendes Urteil.
Logischerweise wird der Hersteller in seinen freiwilligen Garantie-Bedingungen wohl Abnutzungsgebühr und den Ersatz durch ein gleichwertiges Produkt geregelt haben.
Lord Wotan
2010-10-08, 21:14:08
Dann verlinke doch mal ein solch passendes Urteil.
Logischerweise wird der Hersteller in seinen freiwilligen Garantie-Bedingungen wohl Abnutzungsgebühr und den Ersatz durch ein gleichwertiges Produkt geregelt haben.
Urteil wurde verlinkt. Lese alles, ich bin nicht deine Private Suchmaschine.
Nightspider
2010-10-08, 21:14:16
Scheinbar hast du dann die Frage des Themenstarters nicht verstanden. Denn um genau das was dich nervt, geht es hier. Und nicht darum was du wie Privat verkaufen oder Tauschen kannst.
Nein du Checker denn neben der Teil-/Kaufpreisrückerstattung stand ihm noch die GTX460 768 zur Auswahl.
Und damit ist mein letzten Post nicht nur relevant für den TS sondern Topic unabhängig von deinem nervigen Gesetzes-Gedöns um den es bei meinem Post nicht im geringsten ging und nun hör auf unser aller Zeit zu stehlen.
darkcrawler
2010-10-08, 21:14:20
das ist schon klar aber wenn hier falsche sachen geschrieben werden muss man ja mal was sagen dürfen.
junge du schreibst unfug, lies § 476 BGB. :rolleyes:
und was denn gastbeitrag angeht ist es schlicht falsch ich weiß auch nicht was er mit der beweislastumkehr will da es mit der sache der 285 nichts zu tun hat.
jo, weil du davon nichts weisst, ist es schlicht falsch :freak: geile einstellung
Full Ack
Habe die gleiche Erfahrung bei K&M gemacht musste dort auch ein Mainboard als Garantiefall melden (nach 1 1/5 Jahren). Erst wollte mir so ein Verkäufer für mein 220.-€ Mainboard doch echt als Ersatz ein 120,-€ Mainboard unterschieben. Als ich rabatz gemacht habe , kann ein anderer Verkäufer und auf einmal hatte ich drei Optionen.
Zum einen, 220.-€ Auszahlung, oder ein Mainbard in der Preisklasse 220.-€ oder ein teures Mainboard als 220.-€ mit Zuzahlung meiner Seits. Das gibt auch den Rechtsstatus des Verbraucherrechts in der Sache wieder.
nur weil du der meinung bist, spiegelt das nicht gültiges deutsches recht wider, also gilt auch für dich:
junge du schreibst unfug, lies § 476 BGB. :rolleyes:
Lord Wotan
2010-10-08, 21:15:43
junge du schreibst unfug, lies § 476 BGB. :rolleyes:
nur weil du der meinung bist, spiegelt das nicht gültiges deutsches recht wider, also gilt auch für dich:
[QUOTE}junge du schreibst unfug, lies § 476 BGB. :rolleyes:
Lese die anderen Urteile weil deine Meinung unterdrückt das Verbraucherrecht. Händler kann sich nicht darauf berufen.
Auch das wurde verlinkt. Mir sind die User am "Liebsten", die nichts von Deutschen Verbraucherschutz wissen. Weil die vertreten immer so tolle Meinungen zu Rechtsfragen.
darkcrawler
2010-10-08, 21:20:16
Lese die anderen Urteile weil deine Meinung unterdrückt das Verbraucherrecht. Händler kann sich nicht darauf berufen.
Auch das wurde verlinkt. Echt was für User die Posten ohne die Beiträge zu lesen.
entgegen manch anderem mitglied untermauere ich meine meinung mit paragraphen.
und du redest am thema vorbei, hab ich was von preisminderung is rechtens geschrieben? neee- siehste, ich hab nämlich herrn "indemthemanichtwissend-bandito" nur aufgezeigt, das er im unrecht bezüglich der beweislastumkehr ist :tongue:
Lord Wotan
2010-10-08, 21:23:34
neee- siehste, ich hab nämlich herrn "indemthemanichtwissend-bandito" nur aufgezeigt, das er im unrecht bezüglich der beweislastumkehr ist :tongue:
Das war gar nicht mein Thema oder das Thema des Themenstarters. Meine Antworten bei diesen Thema beziehen sich auf die Frage des Themenstarters und seinen Rechte als Verbraucher nach EU Rechtsprechung und Deutschen Verbraucherschutz. Und dazu gibt es hier auch mindestens von zwei User Beispiele, wie Händler das richtig umgesetzt hatten. Und genau danach, kann man die Frage des Themenstartes, nur als Abziehversuch eines Händlers werten.
darkcrawler
2010-10-08, 21:27:34
Das war gar nicht mein Thema oder das Thema des Themenstarters. Meine Antworten bei diesen Thema beziehen sich auf die Frage des Themenstarters und seinen Rechte als Verbraucher nach EU Rechtsprechung und Deutschen Verbraucherschutz.
du willst nur nicht wahrhaben, dass es neben deinen "ich will AAABBEER meinen vollen kaufpreis" in deinem fall auch die option:
"Nö, du bekommst garnix" gibt.
(...und jetzt fang nich wieder mit verbraucherschutzblabla an, lies den o.g. paragraphen nach und lerne dazu)
deine tollen userbeispiele sind nix weiter als kulanz
Lord Wotan
2010-10-08, 21:31:12
du willst nur nicht wahrhaben, dass es neben deinen "ich will AAABBEER meinen vollen kaufpreis" in deinem fall auch die option:
"Nö, du bekommst garnix" gibt.
Der Händler hat doch den Garantiefall anerkannt. Sonst hätte er nicht dieses für den Händler günstige einseitige Angebot gemacht. Also was ist dein Problem?
Du willst einfach nicht verstehen, das es bei Garantieabwicklungen keine rechtlich haltbare Wertminderung gibt. Wenn du dich auf so was einlässt, ist das ja deine Sache. Kann sich jeder Händler freuen, das es Menschen wie dich gibt. Die man in Garantiefall mit wenig zufrieden stellen kann.
Wenn hier in Forum aber jemand nachfragt ob das OK ist. Dann ist es eben nicht OK. Weil es ein Urteil des EU Gerichtshofes gibt. Und weil es das Deutsche Verbraucherrecht gibt.
darkcrawler
2010-10-08, 21:33:45
Der Händler hat doch den Garantiefall anerkannt. Sonst hätte er nicht dieses für den Händler günstige einseitige Angebot gemacht. Also was ist dein Problem?
Du willst einfach nicht verstehen, das es bei Garantieabwicklungen keine rechtlich haltbare Wertminderung gibt.
wo habe ich von garantie geredet? nirgends
ich rede von gewährleistung
fazit: du kennst den unterschied anscheinend nicht und blubberst weiter fröhlich die gleiche leiher :)
du willst nur nicht wahrhaben, dass es neben deinen "ich will AAABBEER meinen vollen kaufpreis" in deinem fall auch die option:
"Nö, du bekommst garnix" gibt.
(...und jetzt fang nich wieder mit verbraucherschutzblabla an, lies den o.g. paragraphen nach und lerne dazu)
deine tollen userbeispiele sind nix weiter als kulanz
...und das willst du immer noch nicht wahrhaben, ne, geeeehhhhht jaaaaa garnich :D
Bandit3644
2010-10-08, 21:35:49
entgegen manch anderem mitglied untermauere ich meine meinung mit paragraphen.
und du redest am thema vorbei, hab ich was von preisminderung is rechtens geschrieben? neee- siehste, ich hab nämlich herrn "indemthemanichtwissend-bandito" nur aufgezeigt, das er im unrecht bezüglich der beweislastumkehr ist :tongue:
keine angst ich habe das schon verstanden und für dich mal die richtige definition rein gesetzt. so nun verrate mir mal wie das auf die gtx285 anzuwenden ist da ich mal davon ausgehe das die karte älter als 12 monate ist.
§ 476 BGB sieht eine Beweislastumkehr im Gewährleistungsrecht vor. Grundsätzlich müsste der Käufer nicht nur beweisen, dass die Kaufsache mangelhaft ist sondern auch dass dieser Mangel bereits vor Gefahrübergang bestand. Aufgrund von § 476 BGB wird in den ersten sechs Monaten vermutet, dass der Mangel bereits vor Gefahrübergang bestand. Der Käufer muss damit nur noch den Mangel beweisen, das Vorliegen bei Gefahrübergang wird vermutet (BGHZ 159, 215). Der Verkäufer muss dann beweisen, dass die Sache beim Gefahrübergang mangelfrei war.
kurze ergänzung: das lässt sich doch leicht aushebeln mit denn 6 monaten da es dem händler völlig egal sein kann da er das über denn hersteller mit der garantie regelt oder?
darkcrawler
2010-10-08, 21:43:23
keine angst ich habe das schon verstanden und für dich mal die richtige definition rein gesetzt. so nun verrate mir mal wie das auf die gtx285 anzuwenden ist da ich mal davon ausgehe das die karte älter als 12 monate ist.
soll ichs nochmal schreiben, es steht hier schon gefühlte 1000x,
aber nochmal extra für dich: nach 6 monaten kann der händler dir jegliche nachbesserung (o.ä.) im bezug auf die gewährleistung verweigern, es sei denn du kannst nachweisen, dass der mangel bereits bei übergabe der sache (=kauf) schon bestanden hat.
viel spass beim nachweisen
:D
und wenn dus jetzt immer noch nicht verstanden hast, dann kann dir wohl keiner helfen es zu verstehn ;)
Lord Wotan
2010-10-08, 21:44:36
Ich hatte vor kürzen erst bei K&M meine Gigabyte GTX 460 1GB Karte als Gewährleistung geltend gemacht. Ich hatte diese Karte von 08.08.2010 bis 04.10.2010. Ich habe als Ausgleich eine bessere teurere Karte (MSI Hawk GTX 460 1GB) mit Aufpreis bekommen. So was steht in meinen K&M Profil Austausch in Garantiefall.
darkcrawler
2010-10-08, 21:45:51
Ich hatte vor kürzen erst bei K&M meine Gigabyte Karte als Geweährleistung geltend gemacht. Ich hatte diese Karte von 08.08.2010 bis 04.102010. Ich habe als Ausgleich eine bessere teuerere Karte mit Aufpreis bekommen. So was steht in meinen K&M Profil Austausch in Garantiefall.
na und, was sagt uns das jetzt, schreibt K&M das BGB :confused:
Schrotti
2010-10-08, 21:46:13
Eine GTX 460 1GB wäre ein vernünftiger Austausch gewesen.
Alles andere ergibt keinen Sinn.
Lord Wotan
2010-10-08, 21:47:50
soll ichs nochmal schreiben, es steht hier schon gefühlte 1000x,
aber nochmal extra für dich: nach 6 monaten kann der händler dir jegliche nachbesserung (o.ä.) im bezug auf die gewährleistung verweigern, es sei denn du kannst nachweisen, dass der mangel bereits bei übergabe der sache (=kauf) schon bestanden hat.
viel spass beim nachweisen
:D
und wenn dus jetzt immer noch nicht verstanden hast, dann kann dir wohl keiner helfen es zu verstehn ;)Er hat es in Fall des Themenstarters anerkannt. Nur das zählt.
Eine GTX 460 1GB wäre ein vernünftiger Austausch gewesen.
Alles andere ergibt keinen Sinn.
Genau was ich sage.
Das ich dir mal ein Full Ack gebe, hätte ich nicht gedacht.
darkcrawler
2010-10-08, 21:50:57
Er hat es in Fall des Themenstarters anerkannt. Nur das zählt.
hehe, ja nee, is klar, redest wieder ummen brei rum
IMHO habt ihr beiden nicht den blassesten schimmer, was gewährleistung bedeutet, dass merkt man schnell an eurem geschreibsel (wie ca. 99% der bundesbürger auch, die gewährleistung nicht von garantie trennen können, könnt ihr euch dazu zählen :D )
Lord Wotan
2010-10-08, 21:52:37
hehe, ja nee, is klar, redest wieder ummen brei rum
IMHO habt ihr beiden nicht den blassesten schimmer, was gewährleistung bedeutet, dass merkt man schnell an eurem geschreibsel (wie ca. 99% der bundesbürger auch, die gewährleistung nicht von garantie trennen können, könnt ihr euch dazu zählen :D )
Liest du was man schreibt. Ich habe dir doch das Beispiel von K&M geschrieben. Und du willst krampfhaft dafür sorgen das ein User von einen Händler über den Tisch gezogen wird. Wie gesagt sei so wie du bist, bei den Händler und wir haben den Aufschwung für diese Händler. Es wird halt immer wieder ein ..... Geboren. Die Händler wird deine Meinung jedenfalls freuen. Dann an dir sparen die sich eine Goldene Nase. Es gibt aber zum Glück auch andere, die wissen was ihre Rechte als Verbraucher sind. Und die lassen sich eben nicht über den Tisch ziehen.
Bandit3644
2010-10-08, 21:57:13
Er hat es in Fall des Themenstarters anerkannt. Nur das zählt.
Genau was ich sage.
Das ich dir mal ein Full Ack gebe, hätte ich nicht gedacht.
genau so sehe ich das auch und damit hat sich das mit der beweislastumkehr erledigt.
deshalb meine frage an darkcrawler wie er das mit 285 meint, konnte ja nicht wissen das hier allgemein mit § rumgeworfen wird. im übrigen kenne ich keinen hardware shop der das so behandelt mit der beweislast. bei alternate steht es in deren agb gut beschrieben und so werden es wohl die meisten machen.
Was zählt ist der Preis der Karte bei Garantieabwicklung.Was zählt sind Produkteigenschaften, nicht der Preis. Der spielt nur dann eine Rolle wenn keine Nachbesserung möglich ist oder kein Produkt mit gleichwertigen Produkteigenschaften als Austausch angeboten werden kann.
Lord Wotan
2010-10-08, 22:01:04
Was zählt sind Produkteigenschaften, nicht der Preis. Der spielt nur dann eine Rolle wenn keine Nachbesserung möglich ist oder kein Produkt mit gleichwertigen Produkteigenschaften als Austausch angeboten werden kann.
Eben und das ist nicht der Fall. Und dann kann er den Kauf Rückabwickeln und sich den vollen Kaufpreis auszahlen lassen. Und das ohne Minderung des damaligen Kaufpreises
Bandit3644
2010-10-08, 22:05:30
Was zählt sind Produkteigenschaften, nicht der Preis. Der spielt nur dann eine Rolle wenn keine Nachbesserung möglich ist oder kein Produkt mit gleichwertigen Produkteigenschaften als Austausch angeboten werden kann.
dann frag ich mich warum mein händler meine gtx 295 mit vollem kaufpreis von 430 euro an mich zurückerstatte hat? das ding war wie gesagt 22 monate alt und bei meinem mainbord das selbe spiel ,18 monate alt.
es wahren im übrigen 2 verschiedene händler aber 2 der größten onlineshops.
dann haben die wohl keine ahnung von ihrem job und ihr seit die überflieger und habt natürlich recht;)
Lord Wotan
2010-10-08, 22:06:34
genau so sehe ich das auch und damit hat sich das mit der beweislastumkehr erledigt.
deshalb meine frage an darkcrawler wie er das mit 285 meint, konnte ja nicht wissen das hier allgemein mit § rumgeworfen wird. im übrigen kenne ich keinen hardware shop der das so behandelt mit der beweislast. bei alternate steht es in deren agb gut beschrieben und so werden es wohl die meisten machen.
Wie gesagt bei K&M ebenfalls mehrfach sonee Positiven Erfahrungen gemacht.
Wenn ich aber sehe mit was hier einige zufrieden sind. Müsste ich eigentlich Hardwarehändler werden. Denn in Fall der Fälle sind die mit minderer Austausch-Ware zufrieden. Und ich würde Kohle ohne ende machen.
dann frag ich mich warum mein händler meine gtx 295 mit vollem kaufpreis von 430 euro an mich zurückerstatte hat? das ding war wie gesagt 22 monate alt und bei meinem mainbord das selbe spiel ,18 monate alt.
es wahren im übrigen 2 verschiedene händler aber 2 der größten onlineshops.
dann haben die wohl keine ahnung von ihrem job und ihr seit die überflieger und habt natürlich recht;)
Full Ack
Ho Ho Ho, nee die sind von der Heilsarmee und verschenken gerne Geld, ohne Grund!;D
dann frag ich mich warum mein händler meine gtx 295 mit vollem kaufpreis von 430 euro an mich zurückerstatte hat? das ding war wie gesagt 22 monate alt und bei meinem mainbord das selbe spiel ,18 monate alt.
es wahren im übrigen 2 verschiedene händler aber 2 der größten onlineshops.
dann haben die wohl keine ahnung von ihrem job und ihr seit die überflieger und habt natürlich recht;)Dann hattest du glück. Ich hab selbst mal im Support gearbeitet und weiß zufällig was man wirklich machen muss.
Lord Wotan
2010-10-08, 22:14:55
Dann hattest du glück. Ich hab selbst mal im Support gearbeitet und weiß zufällig was man wirklich machen muss.
Dann kannst du bestätigen das wenn die Voraussetzungen für eine Kauf Rückabwicklung erfüllt sind, es keine Geldminderung für Nutzungszeiten gibt. Wie es das EU Urteil in der Frage geklärt hat.
Bandit3644
2010-10-08, 22:24:39
Dann hattest du glück. Ich hab selbst mal im Support gearbeitet und weiß zufällig was man wirklich machen muss.
na dann erleuchte mich doch mal bitte und sag mir einfachem kunden mal wie das gemacht wird.
ich kaufe mir eine graka sagen wir ne gtx 295 die ihren dienst leistet und ich bin zufrieden. so nun nach 22 monaten geht die kaputt und ich ärgere mich aber mir fällt ein ich habe ja 24 monate gewährleistung und schicke das ding zum händler.
so die karte gibt es nicht mehr und der hersteller kann sie weder reparieren noch ein ersatzmodel besorgen. was macht mann nun im support ??
Liest du was man schreibt. Ich habe dir doch das Beispiel von K&M geschrieben. Und du willst krampfhaft dafür sorgen das ein User von einen Händler über den Tisch gezogen wird. Wie gesagt sei so wie du bist, bei den Händler und wir haben den Aufschwung für diese Händler. Es wird halt immer wieder ein ..... Geboren. Die Händler wird deine Meinung jedenfalls freuen. Dann an dir sparen die sich eine Goldene Nase. Es gibt aber zum Glück auch andere, die wissen was ihre Rechte als Verbraucher sind. Und die lassen sich eben nicht über den Tisch ziehen.
ich will wofür sorgen? ich schreibe was recht und gesetz bezüglich der gesetztlichen gewährleistung ist, stellst du dich mit absicht so dusselig? das hat überhaupt nix mit übern tisch ziehn zu tun.
wie ich schon sagte, ihr habt imho keinen blassen davon, für mich EOT hier, ihr seit eh lern- und erklärungsresistent :cu:
tombman
2010-10-08, 22:55:16
Gibts denn hier keine Anwälte, die es wirklich wissen (Aussagen vma auch ohne Gewehr und Bazooka) ? :)
Ansonsten bzgl der Streitereien: :popcorn:
Dann kannst du bestätigen das wenn die Voraussetzungen für eine Kauf Rückabwicklung erfüllt sind, es keine Geldminderung für Nutzungszeiten gibt. Wie es das EU Urteil in der Frage geklärt hat.Warum drehst du einem schon wieder das Wort im Munde um?
Lord Wotan
2010-10-08, 23:05:08
Warum drehst du einem schon wieder das Wort im Munde um?
Ich verdrehe nichts, sondern ich stelle dir eine ganz einfache Frage. Kannst du bitte darauf antworten, als Experte in Support eines Hardwarehändlers. Kannst du das bestätigen, wenn die Voraussetzungen für eine Kauf- Rückabwicklung erfüllt sind, es keine Geldminderung für Nutzungszeiten gibt?
Wo verdrehe ich dir, mit dieser einfachen Frage, denn deine Worte?
Denn andere User meinten, das man immer eine Geldminderung für Nutzungszeiten bei einer Kauf-Rückabwicklung bei allen Voraussetzungen dieser, hinnehmen muss.
Und da du sagst du bist Experte in der Frage, wollte ich von dir gerne dazu eine Antwort.
Eben und das ist nicht der Fall. Und dann kann er den Kauf Rückabwickeln und sich den vollen Kaufpreis auszahlen lassen. Und das ohne Minderung des damaligen KaufpreisesWas kann er denn mit der GT 460 768 MB nicht machen was er mit der GTX 285 1024 MB machen konnte?
Ich verdrehe nichts, sondern ich stelle dir eine Frage. Kannst du bitte darauf antworten, als Experte in Support eines Hardwarehändlers.Du warst bei "Highend-Produkt" und schwenkst dann plötzlich um als du merkst, dass deine Argumentation unsicher ist.
tombman
2010-10-08, 23:06:20
Was kann er denn mit der GT 460 768 MB nicht machen was er mit der GTX 285 1024 MB machen konnte?
GTA4 flüssiger zocken :D
na dann erleuchte mich doch mal bitte und sag mir einfachem kunden mal wie das gemacht wird.
ich kaufe mir eine graka sagen wir ne gtx 295 die ihren dienst leistet und ich bin zufrieden. so nun nach 22 monaten geht die kaputt und ich ärgere mich aber mir fällt ein ich habe ja 24 monate gewährleistung und schicke das ding zum händler.
so die karte gibt es nicht mehr und der hersteller kann sie weder reparieren noch ein ersatzmodel besorgen. was macht mann nun im support ??Warum kann der Hersteller kein Ersatzmodell besorgen? Da könnte fast eine GTX 470 reichen.
GTA4 flüssiger zocken :DZockt der TS GTA4? Und ist es auf der 460 mit 768 MB wirklich langsamer als auf der GTX 285?
tombman
2010-10-08, 23:10:04
Zockt der TS GTA4?
Aber natürlich tut er das :naughty:
Und natürlich auch haufenweise Phys-X games :naughty:
Unter einer GTX460 mit 1Gb würde ich das Gegenüber nicht davonkommen lassen- müßte funken :)
edit zu deinem edit: klar isses das, GTA4 frißt locker 1.5Gb Ram...
edit 2: schau, schlimmstenfalls kann er dem Partner ne Geschichte aufdrücken, er hätte per Cuda ein Programm geschrieben, daß 1 Gb Ram braucht und welches jetzt, o weh o weh, nicht mehr funken würde mit einer 768Mb Karte ;)
Ramgröße ist nun mal eine wesentliche Produkteigenschaft, da kann sich der Händer/Hersteller nicht darum herumdrücken ;)
1Gb + Phys-X + nicht-langsamer = GTX460 1GB (minimal) :cool:
GTA4 flüssiger zocken :D
Das sollte erstmal bewiesen werden, dass hier 1GB@Pre-GF400-Speichermanagement im Vorteil gegenüber 768MB@GF400-Speichermanagement im Vorteil sind. ;)
Aber die 1GiB zu begründen sollte wohl kein so großes Problem sein und mit einer 1GB GTS 450 kann der Händler auch nicht kommen, da die wieder weniger CUDA-Cores hat. :D
tombman
2010-10-08, 23:16:11
Das sollte erstmal bewiesen werden, dass hier 1GB@Pre-GF400-Speichermanagement im Vorteil gegenüber 768MB@GF400-Speichermanagement im Vorteil sind. ;)
Aber die 1GiB zu begründen sollte wohl kein so großes Problem sein und mit einer 1GB GTS 450 kann der Händler auch nicht kommen, da die wieder weniger CUDA-Cores hat. :D
Siehe edit ;)
Unter einer 460er mit 1Gb kann sich der Händler nicht herauswinden :D
Bandit3644
2010-10-09, 08:23:02
Warum kann der Hersteller kein Ersatzmodell besorgen? Da könnte fast eine GTX 470 reichen.
ja sorry hab ich vergessen zu erwähnen, das war zu zeiten als es noch keine gtx 470 gab und 200 serie nicht mehr hergestellt wurde und kein händler mehr eine gtx der 200 serie mehr hatte.
Philipus II
2010-10-09, 15:28:28
Wo ist der Unterschied? Mal wieder eine Runde Rechtsbegriffe schmeißen? Die Garantie des Herstellers wird, so vermute ich kühn, nur eingreifen, wenn das Produkt einen wie auch immer gearteten Fehler hat. Soweit mich meine Kenntnisse des BGB nicht verlassen haben, ist eine Sache mangelhaft, wenn sie für den gedachten Zweck nicht mehr nutzbar ist bzw. nicht von mittlerer Art und Güte ist. Danach stehen dem Verbraucher diverse Rechte zu (Nacherfüllung, Rücktritt, Schadensersatz).
Der Unterschied ist ziemlich gross.
Die Garantie hat Garantiebedingungen, die vom Garantiegeber relativ frei gewählt werden können. Es ist durchaus möglich, dass ein Austausch gegen Karten, die in etwa gleichschnell sind, ausdrücklich vorgesehen ist. Handelt es sich um einen Garantiefall, sollte man die Garantieerklärung/Bedingungen lesen.
Die Sachmängelhaftung hingegen ist gesetzlich sehr weitgehend geregelt.
Spasstiger
2010-10-09, 15:50:09
Zockt der TS GTA4? Und ist es auf der 460 mit 768 MB wirklich langsamer als auf der GTX 285?
Zumindest werden auf der GTX 460 768 MiB weniger Details dargestellt als auf der GTX 285, weil weniger Grafikspeicher vorhanden ist. Wenn er nicht mit irgendwelchen Hacks das Spiel austrickst, kann er mit der GTX 460 768 MiB auch nicht die gleiche Detailstufe wie mit der GTX 285 auswählen.
ja sorry hab ich vergessen zu erwähnen, das war zu zeiten als es noch keine gtx 470 gab und 200 serie nicht mehr hergestellt wurde und kein händler mehr eine gtx der 200 serie mehr hatte.Als Händler hätte ich gefragt ob du ein SLI-Motherboard hast und dir dann 2x GTX 275 angeboten.
Zumindest werden auf der GTX 460 768 MiB weniger Details dargestellt als auf der GTX 285, weil weniger Grafikspeicher vorhanden ist. Wenn er nicht mit irgendwelchen Hacks das Spiel austrickst, kann er mit der GTX 460 768 MiB auch nicht die gleiche Detailstufe wie mit der GTX 285 auswählen.Dann steht noch immer die Frage ob der TS GTA4 spielt.
Armaq
2010-10-09, 21:01:27
Der Unterschied ist ziemlich gross.
Die Garantie hat Garantiebedingungen, die vom Garantiegeber relativ frei gewählt werden können. Es ist durchaus möglich, dass ein Austausch gegen Karten, die in etwa gleichschnell sind, ausdrücklich vorgesehen ist. Handelt es sich um einen Garantiefall, sollte man die Garantieerklärung/Bedingungen lesen.
Die Sachmängelhaftung hingegen ist gesetzlich sehr weitgehend geregelt.
Willst du mich jetzt verarschen? Das war keine Frage.
Spasstiger
2010-10-09, 21:15:06
Dann steht noch immer die Frage ob der TS GTA4 spielt.
Wenn es ihm egal wäre, den Grafikspeicher abzurüsten, dann hätte er diesen Thread nicht gestartet. Für die Wahl zwischen 104€ und einer GTX 460 768 MiB braucht er keine Beratung im Forum.
Es gibt auch Texturmods für diverse Spiele, die sich über 1 GiB VRAM freuen. Z.B. für Fallout 3, wo das HD-Texturpack fast schon obligatorisch ist, um eine PC-würdige Optik zu bekommen.
Lord Wotan
2010-10-10, 13:42:26
Dann hattest du glück. Ich hab selbst mal im Support gearbeitet und weiß zufällig was man wirklich machen muss.
Also du willst sagen das er Glück gehabt hat. Also das die Firma grundlos ohne Rechtsgrundlage Geld verschenkt?
Und da du der Beantwortung der Frage ausweist, stelle sie sich noch mal.
Kannst du bestätigen, wenn die Voraussetzungen für eine Kauf- Rückabwicklung erfüllt sind, es keine Geldminderung für Nutzungszeiten gibt? Also wenn man mal 300.-€ bezahlt hat, diese auch voll wiederbekommt, wenn die Voraussetzungen für eine Kauf- Rückabwicklung erfüllt sind und man von dieser Gebrauch macht!
Bitte nicht wieder abschweifen, ein einfaches Ja oder Nein wäre nett!
urfaust
2010-10-10, 13:58:04
unglaublich, 8 Seiten bzw. 155 Beiträge für eine simple Beratung
LovesuckZ
2010-10-10, 14:28:51
Also du willst sagen das er Glück gehabt hat. Also das die Firma grundlos ohne Rechtsgrundlage Geld verschenkt?
Und da du der Beantwortung der Frage ausweist, stelle sie sich noch mal.
Kannst du bestätigen, wenn die Voraussetzungen für eine Kauf- Rückabwicklung erfüllt sind, es keine Geldminderung für Nutzungszeiten gibt? Also wenn man mal 300.-€ bezahlt hat, diese auch voll wiederbekommt, wenn die Voraussetzungen für eine Kauf- Rückabwicklung erfüllt sind und man von dieser Gebrauch macht!
Bitte nicht wieder abschweifen, ein einfaches Ja oder Nein wäre nett!
Bei einer Kaufrückabwicklung können beide Seiten gemäß §812 Geld und Gut zurückfordern. Hier spielt die Abnutzung keine Rolle. Dafür benötigt man auch keine Entscheidung des EuGH.
Fakt ist jedoch auch, dass der Kaufpreis für §439 keine Rolle spielt, da Ersatz bedeutet, dass ein anderes Gut des gleichen Produktes erhält und nicht ein Gut, was zum Ersatzzeitpunkt dem selben Neupreis hat.
Lord Wotan
2010-10-10, 14:41:17
Bei einer Kaufrückabwicklung können beide Seiten gemäß §812 Geld und Gut zurückfordern. Hier spielt die Abnutzung keine Rolle. Dafür benötigt man auch keine Entscheidung des EuGH.
Fakt ist jedoch auch, dass der Kaufpreis für §439 keine Rolle spielt, da Ersatz bedeutet, dass ein anderes Gut des gleichen Produktes erhält und nicht ein Gut, was zum Ersatzzeitpunkt dem selben Neupreis hat.
Man kann auf Rückabwicklung unter bestimmten Voraussetzung bestehen. Nur das ist meine Frage. Und dann gibt es denn vollen Kaufpreis erstattet. Und dann darf von Händler der Rückerstattungspreis eben nicht gemindert werden. Und dann zählt sehr wohl das EU Urteil, weil durch selbiges ist es zur Deutschen Rechtsprechung für Verbraucher geworden. Daran muss sich jeder Händler halten.
Meine frage bezieht sich nicht darauf was vorher wie abgewickelt wird, sondern nur darauf, das unter bestimmten Voraussetzung eben auf Kaufrückabwicklung laut Verbraucherschutz bestehen kann und das man dann den vollen Kaufpreis von Händler erstattet bekommen muss! Ganz einfache Sache, die man mit ja oder nein beantworten kann.
LovesuckZ
2010-10-10, 14:45:29
Und was hat das mit dem Thema zu tun? Hier wurde erstmal Ersatz in Form einer GTX460-768mb angeboten. Wenn der TS dies nicht will, muss er es dem Verkäufer sagen und/oder vor's Gericht gehen.
Lord Wotan
2010-10-10, 14:57:18
Und was hat das mit dem Thema zu tun? Es wurde behauptet in Thema, das ein Abzug des Geldes normal und rechtens ist bei Kaufrückabwicklung. Weil man angeblich nur den Zeitwert erstattet bekommt. Was nicht der Fall ist.
Hier wurde erstmal Ersatz in Form einer GTX460-768mb angeboten. Wenn der TS dies nicht will, muss er es dem Verkäufer sagen und/oder vor's Gericht gehen.
Ich denke es reicht wenn er zum Verbraucherschutz geht. Weil wie andere User auch schon festgestellt haben, es kein Korrekter Ersatz für seine GTX285 1GB ist.
Iruwen
2010-10-10, 15:17:01
Willst du mich jetzt verarschen? Das war keine Frage.
Verhältst du dich im RL eigentlich auch so? Du hast hier immer einen unmöglichen Ton am Leib...
Armaq
2010-10-10, 17:09:52
Verhältst du dich im RL eigentlich auch so? Du hast hier immer einen unmöglichen Ton am Leib...
Die Frage kannst du erst einmal beantworten, dann können wir uns ja wieder unterhalten.
Ich halte nichts von unseren lieben Hobby-Beratern, die mit ihrem Nichtwissen auch noch prahlen wollen.
Also du willst sagen das er Glück gehabt hat. Also das die Firma grundlos ohne Rechtsgrundlage Geld verschenkt?
Und da du der Beantwortung der Frage ausweist, stelle sie sich noch mal.
Kannst du bestätigen, wenn die Voraussetzungen für eine Kauf- Rückabwicklung erfüllt sind, es keine Geldminderung für Nutzungszeiten gibt? Also wenn man mal 300.-€ bezahlt hat, diese auch voll wiederbekommt, wenn die Voraussetzungen für eine Kauf- Rückabwicklung erfüllt sind und man von dieser Gebrauch macht!
Bitte nicht wieder abschweifen, ein einfaches Ja oder Nein wäre nett!Im Kontext ist deine Frage nach Bestätigung gleichwertig mit "Kannst du bestätigen, dass Christian Wulff derzeit Bundespräsident ist?"
Lord Wotan
2010-10-10, 17:59:09
Im Kontext ist deine Frage nach Bestätigung gleichwertig mit "Kannst du bestätigen, dass Christian Wulff derzeit Bundespräsident ist?"
Danke, das du das als Experte in Support bestätigen konntest. Damit dürften die Vertreter der Wertminderungstheorie bei Kaufrückabwicklung wohl jetzt lese sein. Eine Wertminderung bei Kaufrückabwicklung gibt es schlicht nicht. Wer das als Händler trotzdem probiert verstößt ganz klar gegen die Verbraucherrechte und wenn er es mit Nutzungsgebühr oder Zeitwert versucht gegen das EU Recht.
LovesuckZ
2010-10-10, 18:00:19
Ich halte nichts von unseren lieben Hobby-Beratern, die mit ihrem Nichtwissen auch noch prahlen wollen.
Das betrifft dich jedoch genauso. §434 BGB definiert, wann ein Sachmangel vorliegt. Dank dem BGB gibt es jedoch eine Gewährleistungspflicht für Verkäufer, wo jedoch nach 6 Monaten die Beweistlastumkehr zu gunsten des Verkäufers eintrifft.
Das ist ein riesiger Unterschied zur freiwilligen Verpflichtung des Herstellers für Mängel innerhalb einer bestimmten Zeit.
Lord Wotan
2010-10-10, 18:04:52
Das betrifft dich jedoch genauso. §434 BGB definiert, wann ein Sachmangel vorliegt. Dank dem BGB gibt es jedoch eine Gewährleistungspflicht für Verkäufer, wo jedoch nach 6 Monaten die Beweistlastumkehr zu gunsten des Verkäufers eintrifft.
Das ist ein riesiger Unterschied zur freiwilligen Verpflichtung des Herstellers für Mängel innerhalb einer bestimmten Zeit.
Das spielt aber in besagten Fall keine Rolle, da Händler die Gewährleistungspflicht anerkannt hat, sonst hätte er kein für den Händler günstiges Angebot unterbreitet. Kausaler Zusammenhang eben.
LovesuckZ
2010-10-10, 18:15:21
Das spielt aber in besagten Fall keine Rolle, da Händler die Gewährleistungspflicht anerkannt hat, sonst hätte er kein für den Händler günstiges Angebot unterbreitet. Kausaler Zusammenhang eben.
Da der Verkäufer Ersatz angeboten hat, also seine Pflichten nach §439 erfüllt, muss der Kunde nach nach §440 nachweisen, dass der Ersatz "unzumutbar" für ihn sei.
Danke, das du das als Experte in Support bestätigen konntest. Damit dürften die Vertreter der Wertminderungstheorie bei Kaufrückabwicklung wohl jetzt lese sein. Eine Wertminderung bei Kaufrückabwicklung gibt es schlicht nicht. Wer das als Händler trotzdem probiert verstößt ganz klar gegen die Verbraucherrechte und wenn er es mit Nutzungsgebühr oder Zeitwert versucht gegen das EU Recht.Warum bringst du Wertminderung ins Spiel wo du vorher noch über ehemaliges Highend geredet hast, was nun mal keine Produkteigenschaft ist? Der Wert einer Grafikkarte ist nicht der ehemalige Kaufpreis. Ein Austauschprodukt mit gleichen oder besseren Produkteigenschaften tuts auch und wird vom Garantiesteller natürlich immer vorgezogen.
Das betrifft dich jedoch genauso. §434 BGB definiert, wann ein Sachmangel vorliegt. Dank dem BGB gibt es jedoch eine Gewährleistungspflicht für Verkäufer, wo jedoch nach 6 Monaten die Beweistlastumkehr zu gunsten des Verkäufers eintrifft.
Das ist ein riesiger Unterschied zur freiwilligen Verpflichtung des Herstellers für Mängel innerhalb einer bestimmten Zeit.Der Kunde kann sich aussuchen ob er zum Händler oder zum Hersteller geht. Der Hersteller muss mindestens das gesetzliche Minimum anbieten, erst darüber hinaus kann er Garantie zu seinen Konditionen anbieten.
LovesuckZ
2010-10-10, 18:50:32
Warum bringst du Wertminderung ins Spiel wo du vorher noch über ehemaliges Highend geredet hast, was nun mal keine Produkteigenschaft ist? Der Wert einer Grafikkarte ist nicht der ehemalige Kaufpreis. Ein Austauschprodukt mit gleichen oder besseren Produkteigenschaften tuts auch und wird vom Garantiesteller natürlich immer vorgezogen.
Das BGB ist bezüglich des Wertes der Sache auch sehr eindeutig - siehe §439 Abs. 3 Satz 2:
Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand[...]
Der Kunde kann sich aussuchen ob er zum Händler oder zum Hersteller geht. Der Hersteller muss mindestens das gesetzliche Minimum anbieten, erst darüber hinaus kann er Garantie zu seinen Konditionen anbieten.
Nein, Gewährleistungsansprüche ergeben sich aus einem wirksamen Kaufvertrag. Diesen schließt man nicht mit dem Hersteller ab. Eine garantie ist eine Produkteigenschaft. Und wenn der Hersteller bei der Garantie angibt, dass man die Sache immer erst zum Verkäufer schicken müsste, dann muss man das auch einhalten.
So war es mal. So ist es aber nicht mehr. Ich könnte mich immer wieder amüsieren wie Leute die keine berufliche Support-Erfahrung haben, wissen wollen, was nun gilt.
Lord Wotan
2010-10-11, 10:32:53
Da der Verkäufer Ersatz angeboten hat, also seine Pflichten nach §439 erfüllt, muss der Kunde nach nach §440 nachweisen, dass der Ersatz "unzumutbar" für ihn sei.
Das ist doch ganz einfach, mit 786MB kann man nicht in der gleichen Auflösung und Qualität ruckelfrei Spielen wie mit 1GB! Es gibt eben bei Spielen die Grafikspeicherfresser. Und wenn die 1GB neben anderen Sachen damals Kaufentscheidend waren, hat der Händler die Brille auf. Und da muss ich mich als Kunde in Gewährleistungsverfahren nicht mit weniger zu Frieden geben.
Nehmen wir mal an die 40nm Fertigung wäre nicht so ein Desaster gewesen und es gäbe jetzt eine zur GTX 285 gleichwertige bzw. leicht schnellere NV-Karte mit 1GiB Speicher für unter 100€. Wäre das kein fairer und gesetzesgerechter Austausch?
Oder würdest du jetzt auf eine ~300€ Karte pochen, die in diesem Gedankenmodell wohl gar schneller als die GTX 480 wäre? :|
Lord Wotan
2010-10-11, 10:38:28
So war es mal. So ist es aber nicht mehr. Ich könnte mich immer wieder amüsieren wie Leute die keine berufliche Support-Erfahrung haben, wissen wollen, was nun gilt.
Das gilt immer noch. Bitte deine Interne Anweisung damals in Support nicht als allgemeingültige Praxis hinstellen. Es ist nämlich schon mehrmals von mir und anderen User darauf hingewiesen worden. Was gute Praxis namhafte Händler wie K&M und Alternate ist. Und die verschenken bestimmt kein Geld, wenn es dazu nicht eine Rechtsgrundlage gibt.
Es ist müßig, über etwas zu schreiben/diskutieren, wenn man den halbwegs genauen Sachverhalt des Threadstarters nicht kennt.
Hier, vor Allem die Frage Gewährleistung oder Garantie.
Mal Allgemein: Bei Garantie - einem freiwilligem Versprechen (meist) des Herstellers, kann der Garantiegeber die Bedingungen relativ frei und im Umfang bestimmen. Weitestgehend hat der Garantiegeber hier nach seinen Bedingungen die freie Wahl, wie er das Garantieversprechen einlöst.
Bei Gewährleistung ist es ein wenig kniffliger. Hier greifen die BGB-Regelungen, die weitestgehend von EU-Richtlinien geprägt sind. Wichtig ist hier, dass diese nur! gegenüber dem Händler gelten (also dem, der das Geld bekommen hat).
Erst einmal wird vorgeschrieben, dass die Sache mangelfrei zu sein hat -> § 433 I Satz 2 BGB.
Was ein Mangel ist, schreibt § 434 BGB vor.
Was passiert, wenn ein Mangel auftritt?
Der Käufer hat das Recht der Nacherfüllung, § 437 BGB, die es in verschiedenen Formen gibt.
Da gibt es Nachlieferung, Nachbesserung nach § 439 Abs. I BGB, Minderung oder gar Rücktritt, welcher aber verschieden ausgestaltet ist, je nach Sachlage.
Hier wird es interessant für den Thread: Die Grafikkarte des Threadstarters gibt es nicht mehr -Was nun?
Außerhalb des Kaufrechts gilt weiterhin das allgemeine BGB. In dem Fall § 275 I BGB einschlägig. Der Händler kann die Leistung verweigern, wenn die Leistung für ihn unmöglich ist. -> gibt es dieses Modell nicht, dann ist Essig und der Händler darf verweigern.
Was passiert nun? Zum § 275 BGB gibt es für den anderen Teil auch ein Gegenstück: § 323 BGB. Die Normen bilden quasi ein Paar. Den behalten wir mal im Hinterkopf. Es gibt eine speziellere Norm: § 440 Satz 1 BGB, der den Rücktritt regelt. Hier gibt es den (deklaratorischen) Verweis, dass in bestimmten Fällen ein sofortiger Rücktritt möglich ist. Auffallend passt hier § 323 II Nr. 3 BGB. Also wäre ein sofortiger Rücktritt möglich.
1. Fall: Der Käufer will Rücktritt
So nun ist das Vorgeplänkel überstanden und nun steht im Raum, was passiert: es entsteht ein Rückgewährschuldverhältnis.
Das bestimmt sich nach § 346 ff. BGB. Im Wesentlichen steht da drin, dass die Leistungen untereinander zurück abzuwickeln sind. Also Geld zurück und Sache zurück. Aber dass ist nicht der ganze Regelungsgehalt. Threadrelevant ist nun § 347 BGB! Je nach Fallgestaltung Absatz 1 oder 2. Nach dieser Norm besteht ein Anspruch des Gläubigers (hier des Händlers), dass der Schuldner (hier der Käufer), den gezogenen Nutzen (Vorteil aus der Sache -> hier zoggen) zu ersetzen hat. Also kann der Händler einen Abzugsposten geltend machen. Der Käufer bekommt also nicht alles wieder. Das ist ein Recht des Händlers, sofern er es geltend macht. Macht er es geltend, dann ist die Frage der Höhe wichtig. Das ist hier Fall-abhängig und kommt auf die Art der Sache an. Oft und gern gesehen werden 3% des Warenpreises pro Monat angesetzt. Bei so kurzlebigen Produkten eher auch mehr, da halte ich auch 5% für realistisch.
Fall 1a: Was wäre wenn eine Lieferung noch möglich wäre?
Hier finden die Worte zu § 275 BGB usw. keine Anwendung. Ein Rücktritt gibt es ohne Weiteres hier nicht. Hier ist normal § 437 Nr. 1 BGB i.V.m. § 439 I BGB einschlägig. In dem Fall läuft es meist auf eine Nachlieferung hinaus. Der Händler ist verpflichtet, eine mangelfreie Sache nachzuliefern. Nun wie im Fall I hat er die Sache genutzt und eine Vorteil gezogen. Ungeklärt war bis vor ca. 2-3 Jahren, ob man für die Nutzungen einen Wertersatz verlangen kann. Das wurde höchstrichterlich geklärt, dass im Falle der Nachlieferung kein Wertersatz verlangt werden kann. Je nach Sichtweise wäre beides vertretbar. Ursache: § 439 Absatz 4 BGB, weil dieser auch auf § 347 BGB verweist.
Aber hier kommt wieder die oben angesprochene Herkunft der Regelungen aus EU-Richtlinien zu tragen, nach der so was zu Ungunsten des Verbrauchers ausgeschlossen ist. Dem Verbraucher soll die Wahrnehmung seiner Rechte nicht erschwert werden. (zum Nachlesen: http://www.lrz.de/~Lorenz/urteile/viiizr200_05.htm)
Das beantwortet auch die Frage von Lord Wotan: Bei Nachlieferung/Nachbesserung ist kein Wertersatz zulässig, aber bei Rücktritt ist dieser zulässig.
Fall 2: Angebot Geld oder anderen Ersatz.
Erst einmal gilt alles im Fall 1 gesagtes. Am Ende macht der Händler ein Angebot: Geld oder andere Ware als Ersatz. Das ist ein neues Vertragsangebot, um die Schuld des Händlers zum erlöschen zu bringen.
Im Normalfall gilt § 362 I BGB. Hier bietet er an, eine andere Art der Erfüllung gewählt werden, um die Schuld zu begleichen, § 364 I BGB.
Ob das Angebot gewählt wird, ist am Ende eine wirtschaftliche Überlegung - und genau die Frage des Threadstarters.
Bleibt also: Wir sind auf Seite 9 und immer noch besteht keine Einigkeit, ob eine 460 GTX (768mb) eine 285 GTX (1024mb) schlägt.
darkcrawler
2010-10-11, 14:33:01
hehe Ric, so isses, aber wotan und bandit wollen (oder können?) das nicht begreifen (obwohl man entsprechende paragraphen bzw. hinweise aufs bgb postet, da kommt nur zurück als "argument": aber k&m hat das so und so gemacht ;D )
Das spielt aber in besagten Fall keine Rolle, da Händler die Gewährleistungspflicht anerkannt hat, sonst hätte er kein für den Händler günstiges Angebot unterbreitet. Kausaler Zusammenhang eben.
du hast noch nicht einen beweis/quelle/paragraph/AZ erbracht, im gegensatz zu deinen diskussiongegner, derart, dass du deine meinung (ohne argumente!) als allgemeingültig darstellst.
(für den verbraucher ungünstiger) fakt ist:
a) nach 6 monaten kann der händler von dir, auch ganz speziell in dem geschilderten falle des TE ein gutachten einfordern, dass bestätigt, dass der defekt bereits zum zeitpunkt des kaufes bestand (kannste in 99% der fälle nicht, ergo pech gehabt und tschüss) oder
b) nutzungsbetrag vom ursprünglichen kaufpreis abziehen (z.b. gem. AFA-Tabelle), da ursprünglicher artikel nicht mehr lieferbar ( oder eben dem angebotenen, im gesamtpaket doch sehr akzeptablem 460er fermi)
die entsprechenden §§ liest du hier zuhauf, nur kommt von dir immer das gleiche unfundierte bla.. samt anschuldigung einer straftat
Die Frage kannst du erst einmal beantworten, dann können wir uns ja wieder unterhalten.
Ich halte nichts von unseren lieben Hobby-Beratern, die mit ihrem Nichtwissen auch noch prahlen wollen.
na dann machs doch besser oder halt dich eben mit 2-deutigen kommentaren zurück ;)
Armaq
2010-10-11, 16:36:52
Das betrifft dich jedoch genauso. §434 BGB definiert, wann ein Sachmangel vorliegt. Dank dem BGB gibt es jedoch eine Gewährleistungspflicht für Verkäufer, wo jedoch nach 6 Monaten die Beweistlastumkehr zu gunsten des Verkäufers eintrifft.
Das ist ein riesiger Unterschied zur freiwilligen Verpflichtung des Herstellers für Mängel innerhalb einer bestimmten Zeit.
Ich denke als Dipl. Wirtschaftsjurist kann ich das sehr gut unterscheiden. Zumal ich, anscheinend zu undeutlich, explizit erwähnt habe wozu sich der TS nicht geäußert hat. Er wollte auch keine Anspruchsprüfung sondern eine Einschätzung der Leistung bzgl. der aktuellen Lage. Die hat er auch bekommen. Was danach kam ist typisch und unnötig.
Edit: Über mir steht alles außerdem nochmal zusammen gefasst.
puntarenas
2010-10-11, 19:10:46
@darkcrawler
Full-Quotes von längeren Beiträgen sind schon nervig, Komplettzitate direkt unter dem beantworteten Beitrag erst recht, aber ein doppeltes Komplettzitat von jeweils 12 Absätzen? :ulol:
Kannst du das bitte rausnehmen, der Text steht doch sowieso direkt darüber.
darkcrawler
2010-10-11, 19:33:31
nuja, i dacht doppelt hält bessa :freak:
Lord Wotan
2010-10-12, 00:08:07
Bleibt also: Wir sind auf Seite 9 und immer noch besteht keine Einigkeit, ob eine 460 GTX (768mb) eine 285 GTX (1024mb) schlägt.
Eben und das ist kein Korrekter Ersatz für eine 285 GTX (1024mb). Warum das so ist haben etliche User beschrieben.
Es gibt spiele die sind wahre Grafikkartenspeicherfresser. Und es gibt Auflösungen die gehen schlicht mit 786MB nur als Diashow. Wenn für den Käufer damals die 1GB Grafikspeicher ein Grund waren die Karte zu kaufen ist ein Angebot mit einer Karte die nur 768mb hat.
: sonst ergibt der Post keinen Sinn
Lord Wotan verwies auf folgende Quelle: http://www.e-recht24.de/news/schuldrecht/819.html
Mit sollte belegt werden, dass auch bei Rückabwicklung eines Verbrauchsgüterkaufes eine Minderung unzulässig ist.
Lord Wotan
Sorry, leider der oben beschriebene Fall:
Leider ist deine Quelle unpräzise:
Google mal die Entscheidung: C-404/06
oder nimm die Primärquelle: http://curia.europa.eu/jurisp/cgi-bin/form.pl?lang=de&newform=newform&Submit=Suchen&alljur=alljur&jurcdj=jurcdj&jurtpi=jurtpi&jurtfp=jurtfp&alldocrec=alldocrec&docj=docj&docor=docor&docop=docop&docav=docav&docsom=docsom&docinf=docinf&alldocnorec=alldocnorec&docnoj=docnoj&docnoor=docnoor&radtypeord=on&typeord=ALL&docnodecision=docnodecision&allcommjo=allcommjo&affint=affint&affclose=affclose&numaff=C-404%2F06&ddatefs=&mdatefs=&ydatefs=&ddatefe=&mdatefe=&ydatefe=&nomusuel=&domaine=&mots=&resmax=100
http://curia.europa.eu/jurisp/cgi-bin/form.pl?lang=de&newform=newform&Submit=Suchen&alljur=alljur&jurcdj=jurcdj&jurtpi=jurtpi&jurtfp=jurtfp&alldocrec=alldocrec&docj=docj&docor=docor&docop=docop&docav=docav&docsom=docsom&docinf=docinf&alldocnorec=alldocnorec&docnoj=docnoj&docnoor=docnoor&radtypeord=on&typeord=ALL&docnodecision=docnodecision&allcommjo=allcommjo&affint=affint&affclose=affclose&numaff=C-404%2F06&ddatefs=&mdatefs=&ydatefs=&ddatefe=&mdatefe=&ydatefe=&nomusuel=&domaine=&mots=&resmax=100
Lord Wotan
2010-10-12, 00:23:35
: sonst ergibt der Post keinen Sinn
Lord Wotan verwies auf folgende Quelle: http://www.e-recht24.de/news/schuldrecht/819.html
Mit sollte belegt werden, dass auch bei Rückabwicklung eines Verbrauchsgüterkaufes eine Minderung unzulässig ist.
Lord Wotan
Sorry, leider der oben beschriebene Fall:
Leider ist deine Quelle unpräzise:
Google mal die Entscheidung: C-404/06
oder nimm die Primärquelle: http://curia.europa.eu/jurisp/cgi-bin/form.pl?lang=de&newform=newform&Submit=Suchen&alljur=alljur&jurcdj=jurcdj&jurtpi=jurtpi&jurtfp=jurtfp&alldocrec=alldocrec&docj=docj&docor=docor&docop=docop&docav=docav&docsom=docsom&docinf=docinf&alldocnorec=alldocnorec&docnoj=docnoj&docnoor=docnoor&radtypeord=on&typeord=ALL&docnodecision=docnodecision&allcommjo=allcommjo&affint=affint&affclose=affclose&numaff=C-404%2F06&ddatefs=&mdatefs=&ydatefs=&ddatefe=&mdatefe=&ydatefe=&nomusuel=&domaine=&mots=&resmax=100
http://curia.europa.eu/jurisp/cgi-bin/form.pl?lang=de&newform=newform&Submit=Suchen&alljur=alljur&jurcdj=jurcdj&jurtpi=jurtpi&jurtfp=jurtfp&alldocrec=alldocrec&docj=docj&docor=docor&docop=docop&docav=docav&docsom=docsom&docinf=docinf&alldocnorec=alldocnorec&docnoj=docnoj&docnoor=docnoor&radtypeord=on&typeord=ALL&docnodecision=docnodecision&allcommjo=allcommjo&affint=affint&affclose=affclose&numaff=C-404%2F06&ddatefs=&mdatefs=&ydatefs=&ddatefe=&mdatefe=&ydatefe=&nomusuel=&domaine=&mots=&resmax=100
Für mich ist das nicht ausgeschlossen, aber zugegeben es bedarf dazu einen Kunden der sich ebenfalls bis zum EU Gerichtshof durch klagt.
Ich brauchte das bis jetzt jedenfalls nicht. Weil K&M in der Frage sehr Kundenfreundlich agiert.
Für mich sind jedenfalls in Fall des Themenstarters beide Angebote des Händler eine Frechheit. Eine Karte mit 1GB die mindestens 300.-€ gekostet hat. Dafür gerade mal 100.-€ zu geben oder eben eine 786MB Karte ist ein Unding.
Für mich sind jedenfalls in Fall des Themenstarters beide Angebote des Händler eine Frechheit. Eine Karte mit 1GB die mindestens 300.-€ gekostet hat. Dafür gerade mal 100.-€ zu geben oder eben eine 786MB Karte ist ein Unding.Dein Rechtsempfinden und die tatsächliche Rechtslage passen nicht immer zusammen. Wie teuer die alte Karte war spielt keine Rolle bei der Wahl eines Austauschproduktes.
Das gilt immer noch. Bitte deine Interne Anweisung damals in Support nicht als allgemeingültige Praxis hinstellen. Es ist nämlich schon mehrmals von mir und anderen User darauf hingewiesen worden. Was gute Praxis namhafte Händler wie K&M und Alternate ist. Und die verschenken bestimmt kein Geld, wenn es dazu nicht eine Rechtsgrundlage gibt.Was du denkst was gilt und was tatsächlich gilt, muss nicht immer übereinstimmen. Ich habe weder Zeit noch Lust, dich von irgendwas zu überzeugen. Ich berichtigte dich nur, damit sich nicht andere Leser von deiner Selbstüberzeugung beeindrucken lassen und deine Ansicht (die in Teilen falsch ist) für die gültige Rechtsgrundlage halten.
Dein Rechtsempfinden und die tatsächliche Rechtslage passen nicht immer zusammen. Wie teuer die alte Karte war spielt keine Rolle bei der Wahl eines Austauschproduktes.
[...]Willst du damit andeuten, dass die Art des Austauschproduktes auf eine Ermessenssache des Händlers/Herstellers hinausläuft? Wenn dem so ist, sind für Willkür Tür und Tor geöffnet. Auch moralische Gesichtspunkte fallen mir da spontan ein.
Ich denke, dass in gewisser Weise neben dem rechtlichen Aspekt auch folgende Punkte entscheidend sein können:
- Sympthatie bei persönlichem Kontakt
- Reklamationsrate beim Händler
- bisheriges Auftragsvolumen beim Händler
- aber auch finanzielle Geschäftslage des Händlers
Mir ist erst vor 14 Tagen eine Sparkle GTX 275 abgeraucht. Ich habe sofort beim Händler reklamiert. Im Vergleich zum Threadersteller bietet er mir für 40 EUR Aufpreis entweder eine MSI Cyclone 460 GTX mit 1024 MB oder aber eine Gigabyte 470 GTX SOC mit 1280 MB für 70 EUR an!
Die Gigabyte hat er zwar nicht vorrätig. Habe mich aber für diese entschieden und muss halt ca. 10 Tage warten, dafür dass es meiner Meinung nach ein äußerst Faires Angebot darstellt. Aber mit weniger hätte ich mich wohl auch nicht zufrieden gegeben!
Allerdings kaufe ich schon seit Jahren dort, auch wenn die Ware mal etwas teurer ist als im Versand.
Willst du damit andeuten, dass die Art des Austauschproduktes auf eine Ermessenssache des Händlers/Herstellers hinausläuft? Wenn dem so ist, sind für Willkür Tür und Tor geöffnet. Auch moralische Gesichtspunkte fallen mir da spontan ein.Produkteigenschaften spielen eine Rolle. Der ehemalige Kaufpreis oder "das war mal Highend" ist in diesem Zusammenhang keine Produkteigenschaft. Manchmal denken Kunden sie hätten beim Austauschprodukt 200 Euro Verlust gemacht, dabei ist das aktuelle Midrange-Produkt welches das alte Highend-Produkt ersetzt, sogar schneller. Dass der Lüfter kleiner und die Karte leichter ist sind keine Produkteigenschaft0rn welche irgendwie den Wert des Austauschprodukts mindern.
Man kann zum Beispiel locker eine 9600 GT für eine 7950 GX2 geben. Die 9600 ist sogar schneller (möglicherweise mit Ausnahme von Unreal Tournament, das weiß ich jetzt nicht.) Trotzdem finden einige dass das unfair das sei – als ob man mit dem einmaligen Kauf eines Highend-Produktes ein Abonnement hätte, immer das aktuelle Highend-Produkt zu haben.
Das ist von beiden Seiten schwierig. Der Kunde ist verärgert dass das Produkt defekt ist und er nun Aufwand hat. Er möchte neben einem Ersatz dafür auch irgendeine Form der Genugtuung. Der Händler oder Hersteller könnte sich nun großzügig zeigen. Allerdings ruft das dann leider die Kunden auf den Plan, die sowas gezielt ausnutzen. Man kann Hardware defekt machen ohne dass man etwas von außen sieht und dann via RMA auf ein kostenloses Upgrade hoffen. Das kanns ja auch nicht sein.
Ich persönlich würde beim Angebot der GTX 460 mit 768 MB versuchen, eine 1024-MB-Version rauszuhandeln. Notfalls mit kleinem (aber wirklich kleinem) Aufpreis. Dabei ist die Speichermenge auch eher eine psychologische Sache. Ich bin so ein Spast der gerne viel Speicher hat (2048 MiB derzeit auf der Graka.)
tombman
2010-10-12, 20:27:25
Ich persönlich würde beim Angebot der GTX 460 mit 768 MB versuchen, eine 1024-MB-Version rauszuhandeln.
Diese Quintessenz wurde eh schon eh vor vielen Seiten festgestellt.
Jetzt muß der TS es nur noch tun, was, erfahrungsgemäß, die größe Hürde bei noobs ist :(
Lord Wotan
2010-10-13, 20:31:53
Mir ist erst vor 14 Tagen eine Sparkle GTX 275 abgeraucht. Ich habe sofort beim Händler reklamiert. Im Vergleich zum Threadersteller bietet er mir für 40 EUR Aufpreis entweder eine MSI Cyclone 460 GTX mit 1024 MB oder aber eine Gigabyte 470 GTX SOC mit 1280 MB für 70 EUR an!
Die Gigabyte hat er zwar nicht vorrätig. Habe mich aber für diese entschieden und muss halt ca. 10 Tage warten, dafür dass es meiner Meinung nach ein äußerst Faires Angebot darstellt. Aber mit weniger hätte ich mich wohl auch nicht zufrieden gegeben!
Allerdings kaufe ich schon seit Jahren dort, auch wenn die Ware mal etwas teurer ist als im Versand.
Genau so sollte Support ablaufen.
Hier stimmt ja auch die Relation zueinander.
GastJürgenHombrig
2010-10-25, 15:34:23
Danke für die ganzen Beiträge, muss mich leider nur noch mal melden - gibt Ärger!
Jetzt will der Händler nicht mal mehr in eine GTX 460 tauschen! Die Zusage war aber auch nur mündlich von einem Mitarbeiter, ist also nicht nachweisbar und somit nichts wert.
Nun habe ich schriftlich, dass nur noch die Gutschrift von 101,- Euro erfolgen kann.
Ich habe ebenso schriftlich eine Liste erhalten, bei dem aufgelistet ist wie der Hersteller gegenüber dem Zulieferer verfährt, schaut mal:
EOL duration:
1.5 to 2 years - 20% reimbursed from last market price
1 to 1.5 years - 40%
0.5 to 1 year - 60%
3 to 6 months - 80%
Das sind also Restwert-Angaben. Hersteller ist Inno3D. Bezahlt habe ich für die Karte damals 303,- Euro und sie war knapp 19 Monate alt.
Angeblich wären die 101,- schon mehr als der Hersteller denen gutgeschrieben hätte.
tombman
2010-10-25, 15:40:16
Den Händler würd ich so richtig ficken. Dich hat nicht zu interessieren, wieviel der Händler Verlust macht, wenn er seiner Gewährleistungspflicht nachzukommen hat.
Schick ihm doch eine Liste wie hoch deine Miete oder deine Autokosten sind :ulol:
Gast Berlin
2010-10-25, 16:16:06
Danke für die ganzen Beiträge, muss mich leider nur noch mal melden - gibt Ärger!
Jetzt will der Händler nicht mal mehr in eine GTX 460 tauschen! Die Zusage war aber auch nur mündlich von einem Mitarbeiter, ist also nicht nachweisbar und somit nichts wert.
Nun habe ich schriftlich, dass nur noch die Gutschrift von 101,- Euro erfolgen kann.
Ich habe ebenso schriftlich eine Liste erhalten, bei dem aufgelistet ist wie der Hersteller gegenüber dem Zulieferer verfährt, schaut mal:
EOL duration:
1.5 to 2 years - 20% reimbursed from last market price
1 to 1.5 years - 40%
0.5 to 1 year - 60%
3 to 6 months - 80%
Das sind also Restwert-Angaben. Hersteller ist Inno3D. Bezahlt habe ich für die Karte damals 303,- Euro und sie war knapp 19 Monate alt.
Angeblich wären die 101,- schon mehr als der Hersteller denen gutgeschrieben hätte.
tja,schuld eigene,hättest gleich "JA" gesagt, hättest du wahrscheinlich die GTX460 !!! ;) ....... so halt,anderer Tag,anderer Deal :)
Iruwen
2010-10-25, 16:25:22
Da du die Sache mit der GTX 460 nicht belegen kannst hast du Pech gehabt wenn der Händler nach sechs Monaten auf die Beweislastumkehr pocht. Ganz ehrlich: nimm die 101€ und kauf da einfach nichts mehr. Das ist den Ärger nicht wert.
Gast Berlin
2010-10-25, 16:33:23
da kannste eine kaufen von dem Geld :)
"XFX GTX285 muss weg ;) was sollte rein?"
http://www.forum-3dcenter.org/vbulletin/showthread.php?p=8348298#post8348298
Wenn du die Original-Rechnung hast, wende dich an Inno3D. Im Gewährleistungszeitraum kann man auch zum Hersteller gehen. Die meisten Firmen heben extra ein paar alte Karten für RMA auf, möglicherweise bekommst du ein gleiches Modell als Ersatz.
Wenn du die Original-Rechnung hast, wende dich an Inno3D. Im Gewährleistungszeitraum kann man auch zum Hersteller gehen. Die meisten Firmen heben extra ein paar alte Karten für RMA auf, möglicherweise bekommst du ein gleiches Modell als Ersatz.
...oder besser: lass es lord wotan übernehmen, der dreht sich deutsches recht, wie ers brauch :D
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