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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Dürfen Clubfotos in Zeitschriften gedruckt werden?


Liarnd
2010-10-14, 22:54:33
Ihr kennt ja sicher diese Partyfotografen die durch die Clubs ziehen, Bilder schießen und sie dann auf ihrer Homepage darstellen.
Von mir wurde ein solches Foto einer Zeitschrift gedruckt, auf dem Bild bin nur ich zu sehen. Hat mich selber ein bisschen verwundert, v.a. weil ichs über Freunde erfahren habe.
Das Foto stammt soweit ich weiß von einer solchen Seite und müsste über 1 Jahr alt sein.

die fotos sind öffentlich nur in einem Miniformat sichtbar, ansonsten muss man sich auf der Seite registrieren.
Kann jemand mehr außer bloßes Halbwissen liefern, ob das rechtens ist?

Grey
2010-10-14, 22:56:36
Nein ist es nicht. Recht am eigenen Bild im Persönlichkeitsrecht.

cartman5214
2010-10-14, 23:15:18
Nein ist es nicht. Recht am eigenen Bild im Persönlichkeitsrecht.
Falsch.
§ 23 KunstUrhG
(1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:
1. Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte;
2. Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen;
3. Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;
4. Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient.

Nicht der TE ist fotografiert worden sondern der Club in welchem sich der TE gerade aufhielt.

Grey
2010-10-14, 23:20:04
Imo in jedem Fall anfechtbar, weil er lt. seiner Aussage alleiniges Motiv des Fotos ist.

tombman
2010-10-14, 23:23:23
Jo, wenn er 90% des Bildinhalts darstellt, dann wird der Fotograph es schwer haben das als Gebäude/Umgebungsaufnahme zu bezeichnen...

Liarnd
2010-10-14, 23:34:14
Falsch.
§ 23 KunstUrhG
(1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:
1. Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte;
2. Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen;
3. Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;
4. Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient.

Nicht der TE ist fotografiert worden sondern der Club in welchem sich der TE gerade aufhielt.

Oh dann wird das ein bisschen heikler, das Foto ist nämlich Textbezogen.
Es geht um einen neuen Massagestuhl in dem Club. Das Bild ist auf mich zugeschnitten, sodass man mich ab Oberkörper draufsitzen sieht. Links und rechts schaut noch bisschen Rückenlehne hervor.
Außerdem ist es aber auch noch der alte Massagestuhl;)
Von meinem Blick zu urteilen könnte man denken, dass ich entweder rotzevoll war oder der Massagestuhl unglaublich gute Arbeit leistet.
Abend ist schon länger her, vielleicht haben sie das Foto ja ungefragt gemacht, als ich geträumt habe.. ;-)

Grey
2010-10-14, 23:37:58
Wieso ist das heikel? Einfach klare Ansage an die Spaßvögel von der Zeitschrift, dass das Foto entweder zensiert werden soll oder raus genommen. Gegenstände haben kein Recht, du schon.

Philipus II
2010-10-15, 00:19:18
Die meisten Clubs haben nette AGB. Die dürfen dich zumindest nach ihren AGB voll kommerziell verwerten:wink:

sei laut
2010-10-15, 08:49:47
Die meisten Clubs haben nette AGB. Die dürfen dich zumindest nach ihren AGB voll kommerziell verwerten:wink:
Wenn das Bild aber nicht dem Club gehört (laut Aussage des Threadstarter), hat sich der Einwand erledigt.

nggalai
2010-10-15, 09:39:06
Wenn das Bild aber nicht dem Club gehört (laut Aussage des Threadstarter), hat sich der Einwand erledigt.
Jein. Als Party-Photograph kann ein Club gegebenenfalls ein Hausverbot aussprechen, wenn der Photograph nicht volle Nutzungsrechte an seinen Werken einräumt. Ein Club ist kein öffentlicher Raum. Durch die AGB der Clubs für die Besucher ist der „Model Release“ oft stillschweigend gegeben. [1]

Anders gesagt: Club findet Photo seiner Kundschaft im Netz und kann, wenn die Voraussetzungen stimmen, vom Photographen einen auch für Werbezwecke ausreichenden Abzug verlangen. Auch wenn der Photograph das Bild bereits andersweitig veräußert oder publiziert hat. Und die Lizenz entsprechend weiterveräußern, z.B. an Werbeagenturen. Entsprechend haben viele professionelle Club-Photographen einen Rahmenvertrag mit „ihren“ Clubs, damit es nicht zu Streitereien kommt.

[1]: Das Recht am eigenen Bild ist einerseits wie oben aufgeführt nicht immer „höchste Instanz“, andererseits darf ein Photo auch verwendet werden, wenn das Einverständnis des Photographierten stillschweigend vorliegt. Diese Model Release muss in unseren Breitengraden nicht zwingend schriftlich erfolgen. Theoretisch reicht es, wenn der Photograph den Daumen hochhält und der Photographierte nickt – oder der Photograph meint, stillschweigendes Einverständnis erkannt zu haben. In Extremfällen (Street) kann ein Gericht gegebenenfalls schon den Fakt, dass Dich der Photographierte nicht angepöbelt hat, obwohl er Dich gesehen hat, als stillschweigendes Einverständnis werten.

Wird dann oft zur Ermessenssache des Gerichts, das in der Regel jedoch dem Photographen recht gibt. Ausgenommen schwerwiegendere Fälle wie „illegal photographierte Personen“ (i.e. in privater Umgebung ohne Einwilligung des Betreibers) oder ehrverletzende Assoziationen wie z.B. ein Photo einer Party, dann Dein Kopf groß auf der Plakatwand und darunter „Alkohol macht Dich zum Idioten“. Insbesondere der letzte Punkt ist aber immer strittig, daher:

Wegen den eher mühsamen Streitigkeiten setzen Agenturen allerdings solche „stillschweigenden” Photos kaum für Werbung ein. Der Imageverlust für den Kunden könnte zu schwer wiegen. Die wollen schon rein aus international-rechtlichen Gründen was Schriftliches in der Hand halten.

Hatten wir hier im Forum nicht einmal so einen Fall, wo ein retuschiertes Photo von einer Brauerei eingesetzt wurde?

Liarnd
2010-10-15, 11:19:52
Jein. Als Party-Photograph kann ein Club gegebenenfalls ein Hausverbot aussprechen, wenn der Photograph nicht volle Nutzungsrechte an seinen Werken einräumt. Ein Club ist kein öffentlicher Raum. Durch die AGB der Clubs für die Besucher ist der „Model Release“ oft stillschweigend gegeben. [1]

Anders gesagt: Club findet Photo seiner Kundschaft im Netz und kann, wenn die Voraussetzungen stimmen, vom Photographen einen auch für Werbezwecke ausreichenden Abzug verlangen. Auch wenn der Photograph das Bild bereits andersweitig veräußert oder publiziert hat. Und die Lizenz entsprechend weiterveräußern, z.B. an Werbeagenturen. Entsprechend haben viele professionelle Club-Photographen einen Rahmenvertrag mit „ihren“ Clubs, damit es nicht zu Streitereien kommt.

[1]: Das Recht am eigenen Bild ist einerseits wie oben aufgeführt nicht immer „höchste Instanz“, andererseits darf ein Photo auch verwendet werden, wenn das Einverständnis des Photographierten stillschweigend vorliegt. Diese Model Release muss in unseren Breitengraden nicht zwingend schriftlich erfolgen. Theoretisch reicht es, wenn der Photograph den Daumen hochhält und der Photographierte nickt – oder der Photograph meint, stillschweigendes Einverständnis erkannt zu haben. In Extremfällen (Street) kann ein Gericht gegebenenfalls schon den Fakt, dass Dich der Photographierte nicht angepöbelt hat, obwohl er Dich gesehen hat, als stillschweigendes Einverständnis werten.

Wird dann oft zur Ermessenssache des Gerichts, das in der Regel jedoch dem Photographen recht gibt. Ausgenommen schwerwiegendere Fälle wie „illegal photographierte Personen“ (i.e. in privater Umgebung ohne Einwilligung des Betreibers) oder ehrverletzende Assoziationen wie z.B. ein Photo einer Party, dann Dein Kopf groß auf der Plakatwand und darunter „Alkohol macht Dich zum Idioten“. Insbesondere der letzte Punkt ist aber immer strittig, daher:

Wegen den eher mühsamen Streitigkeiten setzen Agenturen allerdings solche „stillschweigenden” Photos kaum für Werbung ein. Der Imageverlust für den Kunden könnte zu schwer wiegen. Die wollen schon rein aus international-rechtlichen Gründen was Schriftliches in der Hand halten.

Hatten wir hier im Forum nicht einmal so einen Fall, wo ein retuschiertes Photo von einer Brauerei eingesetzt wurde?

Also mir ging es eher auch darum, ob der Club-Fotograph das Foto einfach so an eine Werbeagentur oder sei es direkt an eine Zeitschrift weiterveräußern und diese es dann auch ohne mein Wissen abdrucken darf.
Aber dein Text liest sich so, als wäre das sowieso erlaubt?

nggalai
2010-10-15, 16:40:57
Also mir ging es eher auch darum, ob der Club-Fotograph das Foto einfach so an eine Werbeagentur oder sei es direkt an eine Zeitschrift weiterveräußern und diese es dann auch ohne mein Wissen abdrucken darf.
Aber dein Text liest sich so, als wäre das sowieso erlaubt?
Deshalb habe ich „jein“ geschrieben. :) Es ist weder sowieso erlaubt noch nicht. Das Problem ist 1) das stillschweigende Einverständnis sowie 2) die AGB des Clubs plus 3) etwaiger Rahmenvertrag mit dem „offiziellen“ Club-Photographen. Es kommt auf die Kombination an. Und im Streitfall auf die Ansicht des Gerichts.

1) ist schwierig zu belegen, besonders dann, wenn 2) strittig ist. Im europäischen Raum müssten die AGB ja vor dem Vertragsabschluss (i.e. Angebot, den Club mit oder ohne Bezahlung zu betreten, annehmen) vorliegen, damit sie gelten. Im Nachhinein oder „aber das hätten Sie auf der Website nachlesen können“ gilt nicht oder nur eingeschränkt. Wackelt 2), kommt man mit 1) nur noch durch, wenn der Photograph eindeutig belegen kann, dass Du stillschweigend eingewilligt hast. Ohne Unterschrift schwierig, daher schrecken die meisten seriösen Medien und Agenturen vom stillen Einverständnis ab. Etwaige Abfindungen oder Medienecho wären eher unangenehm.

Und ja, das Urheberrecht gehört tierisch reformiert. Solche Regelungen wurden getroffen, als man noch nicht damit rechnen musste, dass Dich jemand mit dem Handy photographiert, das Bild innerhalb von einer Minute auf Twitter steht und ein paar Stunden später von der Google Image Search erfasst ist. Oder, zynisch gesagt, vor einer Zeit, wo man damit rechnen musste, dass der Betroffene überhaupt mitbekommt, dass sein Konterfei gerade drei Städte weiter Werbung für Dosensuppe macht. :upara:

nggalai
2011-06-10, 06:46:23
*Rauskram*

Und so kann’s kommen …

Amtsgericht verlangt zwingend Model-Release bei Club-Photos.

http://www.presserecht-aktuell.de/urteile/fotorecht/urteil-veroffentlichung-von-massenaufnahmen-diskofotos-nur-mit-einwilligung-der-abgebildeten/

Kurzfassung:

- Bereits das Anfertigen einer Photographie ohne die explizite Einwilligung des Photographierten ist rechtswidrig, ganz ab davon, ob es veröffentlicht wird oder nicht.
- Stillschweigendes Einverständnis gilt auf Verlangen eines identifizierbaren Gastes nicht.
- Ebenso sind Passagen in den AGB „überraschend“ und nicht zulässig.

Das alles gilt für den Fall von „eindeutig erkenn- und identifizierbaren“ Personen im Bild. Ums „eindeutig“ könnten sich in Zukunft weitere Gerichte streiten; so oder so gibt’s bis zu 250.000 Euro Ordnungsgeld oder 6 Monate Ordnungshaft bei wiederholter Zuwiderhandlung des Photographen/Medienpartners.

Das Urteil ist fast genau zwei Jahre alt, entsprechend werden die Clubs wohl darauf reagiert haben. Es wurde auch nicht angefochten, ergo …

NiCoSt
2011-06-10, 07:30:26
wurde dein foto in einer regelmäßig erscheinenden Zeitschrift gedruckt oder was?

falls ja: was willst du jetzt machen? Die komplette Auflage ist wahrscheinlich schon gedruckt, nächsten Monat gibts ne neue, ohne dein Bild. Die schon verkauften Zeitschriftren wirst du doch eh nie wieder zurückrufen können, so what?

AtTheDriveIn
2011-06-10, 19:37:03
Geld abgreifen?

Black-Scorpion
2011-06-10, 20:07:05
Vom Fotograf, aber nicht von der Zeitung/Zeitschrift. Das Bild gehört dem Fotograf und nicht dir.