PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Leidiges Thema, Gewährleistung, Händler und was nun?


nemesiz
2010-10-30, 21:30:53
Hallo Community, versuche mich mal kurz zu fassen.

xx.08.2010 zum Release eine Xbox Slim im Gamestop gekauft.
Xbox Slim erinnert "hin und hier" einen Rasenmäher*

* ich bezeichne es als lautes Brummen und Flappern, nehme mal an der Lüfter bzw. dessen Lager hat einen Schlag, ist aber nicht immer!

Sodele, man ist ja nicht auf den Kopf gefallen und weiss dass es
Nachbesserung
sowie
Ersatzlieferung
gibt.

Also mal hingeschlappt zum Gamestop, sodele, dieser blockiert natürlich sofort, wir nehmen nichts an, sind wir nicht zuständig, musst du mit Microsoft alles ausmachen.

Ersatzlieferung, ja ne ist klar, sowas gibts nicht, du kannst nur reparieren lassen aber wie gesagt, nicht unser Problem, wir haben einen Vertrag mit Microsoft, du musst dich an die wenden.

So, Ersatzlieferung seitens Microsoft gibts schonmal garnicht, das ist Händlersache.

Nun stößt mir da einiges auf,
-das Abblocken,
-das "sind wir nicht zuständig, Microsoft und nicht wir"
-Ersatzlieferung, sowas gibts nicht

Nun gut, das BGB ist da wieder etwas schwammig, entstehen wenn ich nach 2 Monaten einen Defekt bemerke und eine neue Konsole will, unverhältnismäßig hohe Kosten für Gamestop, ich sag mal nein*

*Box ist auch noch nicht beim Support registriert, Gott sei Dank, denn genau wenn ich das mache hab ich das Problem dass der Händler sich rausreden kann, genau das wird ja versucht zu erreichen.

Also lange Rede kurzer Sinn, was tun?

PS: Die Ersatzlieferungssache scheint für 99,9% des Verkaufpersonals, auch der großen Läden, ne Urban Legend zu sein.

Philipus II
2010-10-30, 21:33:15
Fordere sie in Gegenwart eines Zeugen auf, nachzubessern. Wenn sie das verweigern, trete vom Kaufvertrag zurück und fordere das Geld ein.
Verweigern sie dieses, veranlasst du einen Mahnbescheid. Gehen sie darauf nicht ein, lass deinen Anwalt klagen.

nemesiz
2010-10-30, 23:12:25
Fordere sie in Gegenwart eines Zeugen auf, nachzubessern. Wenn sie das verweigern, trete vom Kaufvertrag zurück und fordere das Geld ein.
Verweigern sie dieses, veranlasst du einen Mahnbescheid. Gehen sie darauf nicht ein, lass deinen Anwalt klagen.


so würde man bei was richtig großem vorgehen, aber bei der Box?
Ist halt irgendwie wieder ne saudoofe Situation, mich ärgert einfach dieses Dummverkaufe vom Kunden.

Ulkigerweise ist Saturn auch der Meinung sowas wie Ersatzlieferung gibts nicht, hab da mal so Spasshalber nachgefragt.

Naja mal schaun wie ich da nun vorgehe, wenn ich mich an Microsoft wende gibts

-das Problem dass der Händler sich rauswindet
-ich den Händler übergehe, kann zum Nachteil werden
-die Box ca. 2 Wochen weg ist, ärgerlich halt
-der Fehler genau dann vllt, nicht auftritt (kann aber auch GS passieren).

Spasstiger
2010-10-30, 23:30:47
Du hast kein Recht auf Ersatzlieferung, sondern ein Recht auf Nachbesserung. Wenn dem Händler unverhältnismäßige Kosten durch die Lieferung einer mangelfreien Sache (in deinen Worten "Ersatzlieferung") entstehen, kann er diese Form der Nachbesserung verweigern.
Wenn der Händler nicht nachbessern kann, darfst du vom Kaufvertrag zurücktreten.

nemesiz
2010-10-31, 10:24:21
Du hast kein Recht auf Ersatzlieferung, sondern ein Recht auf Nachbesserung. Wenn dem Händler unverhältnismäßige Kosten durch die Lieferung einer mangelfreien Sache (in deinen Worten "Ersatzlieferung") entstehen, kann er diese Form der Nachbesserung verweigern.
Wenn der Händler nicht nachbessern kann, darfst du vom Kaufvertrag zurücktreten.

Richtig, nur drückst du dich unglücklich falsch aus, sei es drum, genau das hab ich ja gesagt.

Richtig ist, ich,wir, jeder hat ein Recht auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Die Entscheidung liegt erstmal bei mir.

Sollten jedoch bei eine Ersatzlieferung enorme Kosten für den Händler anfallen kann dieser eine Ersatzlieferung verweigern und auf Nachbesserung bestehen.

Da liegt der Punkt, bei einem 0815 Elektronikgerät welches weder registriert, umgebaut noch sonst was wurde, dieses vorrätig vorhanden ist können keine unverhältnismäßigen Kosten entstehen, selbst das Einschicken und Reparieren erfolgt auch für den Händler in diesem Falle umsonst.

Anders z.B. ein selbstzusammengestellter PC mit Teilen aus dem Ausland incl. Zoll und und.

So, also damit kommt Gamestop schonmal nicht durch, man versucht sich hier wieder einfach zu drücken und versucht sogar gänzlich sich rauszureden indem man den Kunden zum Hersteller schickt, jeder der ein wenig Ahnung hat sollte wissen dass dies auch zum Nachteil werden kann. Schon mit der Registrierung der Box bei Microsoft für Supportzwecke sorgt dafür dass z.B. Gamestop hier nicht mehr in der Pflicht steht.

Ich kenne ja das Gesetz nur wie bringt man das nun durch, ich hab ja selbst im Support gearbeitet und und, naja Kundenfreundlichkeit und Fachwissen sehen halt anders aus.

Werd nochmal Microsoft drauf ansprechen und die Gamestop Hotline bemühen. Der Laden wird mir immer Unsympatischer.

Preise - mies
Ankauf/Verkauf - mieser geht nicht
Support - mies , es geht nur ums verkaufen
Angebote - billiger als bei uns geht nicht (ja ne, Saturn hats 30,- billiger)

man man man, ärgerlich das ganze, einschicken wäre das letzte was ich nun wollte.

Spasstiger
2010-10-31, 10:33:13
@nemesiz: Ich drücke mich nicht unglücklich falsch aus, das tust du. Du erfindest nämlich Begriffe, die in keinem Gesetzestext stehen und gibst den Begriffen aus dem Gesetzestext eine andere Bedeutung. Klar, dass die Händler stur stellen, wenn du mit solchen Begriffen ankommst.

P.S.: Eine Registrierung beim Hersteller mindert die Gewährleistungsansprüche in keinster Weise.

/EDIT: Ok, Nacherfüllung hab ich mit Nachbesserung verwechselt, wobei die Begriffe wohl in diesem Zusammenhang hier äquivalent sind. Nacherfüllung ist halt der aktuelle juristische Begriff, in früheren Gesetzestexten hieß es Nachbesserung. Die Nacherfüllung kann nach Wahl des Kunden entweder in Form der Lieferung einer mangelfreien Sache oder durch Beseitigung des Mangels stattfinden. Der Händler kann beide Arten der Nacherfüllung ablehnen, wenn diese unverhältnismäßig sind. Ist eine Nacherfüllung nicht möglich, können beide Seiten vom Kaufvertrag zurücktreten.

Stormtrooper
2010-10-31, 10:49:12
Bleibt dir nur der Weg über den Rechtsanwalt.
Forder aber auch die Fahrtkosten vom Laden zurück.

Spasstiger
2010-10-31, 10:52:18
Jetzt ist noch keine Zeit für den Rechtsanwalt, außer nemesiz hat zuviel Geld. nemesiz muss dem Händler erstmal eine angemessene Frist zur Nacherfüllung setzen. Wenn die Frist verstreicht, ohne dass der Händler reagiert, muss nemesiz vom Kaufvertrag zurücktreten und eine Erstattung des Kaufpreises fordern. Wenn dann der Händler immer noch nicht reagiert, kann man einen Anwalt ins Spiel kommen lassen.

Unfug
2010-10-31, 11:07:50
Ich hatte ein ähnliches Problem. Bei Saturn.

Ein Asus Netbook 1018P hat 1 Monat gehalten dann BlackScreen. Vor Ort bei Saturn wurde nach einem Ersatzgerät (Nacherfüllung, BGB 439) gefragt.
Die Aussage des Saturnleiters war:"Man muss Asus die Möglichkeit geben es zu reparieren".
Jetzt ist es über Saturn eingesendet worden und in 2 Wochen setz ich eine Frist auf, dass ich das Notebook in den weiteren 2 Wochen haben will.
Ich glaub anders gehts nie.

nemesiz
2010-10-31, 11:24:26
Ich hatte ein ähnliches Problem. Bei Saturn.

Ein Asus Netbook 1018P hat 1 Monat gehalten dann BlackScreen. Vor Ort bei Saturn wurde nach einem Ersatzgerät (Nacherfüllung, BGB 439) gefragt.
Die Aussage des Saturnleiters war:"Man muss Asus die Möglichkeit geben es zu reparieren".
Jetzt ist es über Saturn eingesendet worden und in 2 Wochen setz ich eine Frist auf, dass ich das Notebook in den weiteren 2 Wochen haben will.
Ich glaub anders gehts nie.

Richtig, nur heisst es nicht zwischen dir und ASUS. Es steckt da zu viel schwammiges und zu viel unwissenheit eine Rolle, ich hatte das Theater auch schon so oft, beispiel Handy, gekauft, 3 Tage später defekt.

Geplante Dauer der rep. ca 14 Tage, Neugerät nicht möglich und auch keinen Anspruch darauf, genau diese Aussagen sind ja falsch.

Es geht einfach darum dass man eben doch laut BGB ein Recht darauf hat der Händler dies aber unter bestimmten Bedingungen ablehnen kann, so , diese sind in meinem Fall zumindest laut mir nicht gegeben.

Sagte ja, mal schaun was die Gamestop Zentrale so sagt.

Fakt ist, hier erkennt man wieder einen guten Händler, oder eben einen Schlechten. Macht mal den Test und fragt in nem Elektromarkt nach, die sagen es besteht kein Recht in dieser Hinsicht, nunja das ist j klar widerlegbar.

Philipus II
2010-10-31, 11:30:14
@Unfug
Asus muss man keine Chance geben.
Der Vertragspartner beim Kaufvertrag ist ausschließlich der Händler. Dein Gewährleistungsanspruch besteht daher gegen den Händler.
Dieser wiederrum kann aber Subunternehmer mit der Reparatur betrauen, das ist klar.

Ich setze die Frist zur Nachbesserung immerschon bei Reklamation der Sache. 14 Tage sind i.A. ausreichend. Im Vergleich zu den üblichen Abwicklungszeiten sind 14 Tage Wartezeit immerhin eine Verbesserung.


Mein Vorteil ist halt, dass ich das volle Programm bei Bedarf auch durchziehen könnte. Mir macht streiten Spass und eine Rechtsschutz macht das ganze zu einer guten Freizeitgestaltung:biggrin:

Viele Händler bewegen sich übrigens, wenn man mit dem BGB argumentiert und die passenden Paragraphen beifügt.

CSI
2010-10-31, 12:54:36
Da liegt der Punkt, bei einem 0815 Elektronikgerät welches weder registriert, umgebaut noch sonst was wurde, dieses vorrätig vorhanden ist können keine unverhältnismäßigen Kosten entstehen, selbst das Einschicken und Reparieren erfolgt auch für den Händler in diesem Falle umsonst.

Nicht ganz korrekt, denn die Kosten entstehen dem Händler dadurch, das er ein repariertes Gerät zurückbekommen, welches nicht mehr als Neu verkauft werden kann. Es kommen noch mehrere Faktoren hinzu, die hier aber nicht so große Beachtung finden sollten. Schlussendlich darf der Händler entscheiden, was er macht, du kannst ihm nur eine angemessene Frist stellen, in welcher Zeit das erledigt sein muss (14 Werktage zum Beispiel)