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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Heizkosten 2009/2010, auch ich habe eine Frage dazu?


duty
2010-11-01, 09:47:22
nach dem ich es vergeblich in s.g. Verbraucher Foren versucht hatte wo ich dann nur gegen Geld und ABO Falle ? man mir nur die Frage beantworten möchte bin jetzt sehr verunsichert und versuche es hier mal,
bin über Googlesuche "Heizkosten" auf dieses Forum hier gestoßen " !


Unser Haus ist zwar schon etwas älter aber noch gut Wärme Isoliert,
als im Winter mal 2 Tage die Heizung komplett ausgefallen war meine Wohnung immer noch mit 22 bis 23 c gut warm, es handelt sich um ein /Mehrfamilienhaus/ das ausschließlich mit Fern Wärme versorgt wird , Warm Wasser und Heizung .

ich habe eine kleine 1 Zimmer Wohnung 39.5 qm, mein gesamter Verbrauch für Heizung und Warm Wasser ist erheblich gesunken lt Zähler , weil ich sehr sparsam damit umgehe, die Dusche wird nur noch 1 x die Woche benutzt 10 min, Warm Wasser verbrauche ich sehr wenig , Heizung wird nur eine benutzt auf kleinster Stufe.

aber die gesamt Kosten belaufen von mitte 2009 bis mitte 2010 auf 667 € Jährlich gesammte Kosten für meine Wohnung .

ich will einfach nur wissen ob das so hin kommen kann, oder ob das nicht stimmt ?


vielleicht bekomme ich hier mal Antwort zu meiner Heiz Kosten Frage,
währe schön wenn wegen so was möchte ich nichts Extra einen teuren Anwalt bemühen nur um eine Frage zu stellen .

vad4r
2010-11-01, 10:55:40
Warum fragst Du uns?

Frage doch mal Dein Vermieter, wie er die Kosten erhebt, der muß Dir ja eine Auskunft geben.
Falls es Dein erstes Jahr in der Wohnung ist: Vielleicht sind es noch die Durchschnittswerte der alten/ anderen Mieter. Es wird dann abgelesen und nachgerechnet....

Aber 56Euro im Monat empfinde ich als wenig.....

duty
2010-11-01, 12:04:08
meinst also das ist noch im Rahmen ?
ich kann meinen Vermieter nicht fragen weil es keinen gibt und ich eine
Unparteiisch Antwort will,
ja ca. ~ 55 € im Monat kann man sagen Warm Wasser und eine Heizung auf das Jahr / 12 gerechnet , meinst also das ist im Rahmen ?
nur wurde die Dusche auf a 12 Monate bei b 1 x Wöchentlich nur benutzt . :confused:
und nicht wie das bei vielen so ist, das die jeden Tag duschen das istja dann noch teuer

nymand
2010-11-01, 12:08:24
meinst also das ist noch im Rahmen ?
ich kann meinen Vermieter nicht fragen weil es keinen gibt und ich eine
Unparteiisch Antwort will,
ja ca. ~ 55 € im Monat kann man sagen Warm Wasser und eine Heizung auf das Jahr / 12 gerechnet , meinst also das ist im Rahmen ?nur wurde die Dusche nur 1 x Wöchentlich benutzt . :confused:

Einen Tipp kann ich dir geben: Nutze die Dusche öfter als 1x die Woche ;D

Alexander
2010-11-01, 12:40:09
Aber 56Euro im Monat empfinde ich als wenig.....
In Anbetracht der Wohnungsgröße ist es relativ viel.

@duty
Wenn es sich bei dieser Fernwärme um Abwärme einer Kraftwerks handelt, dann zahlt man normalerweise eine seeeeeeeehr hohe Grundgebühr für die Versorgung. Der tatsächliche Verbrauch fällt kaum ins Gewicht. Soll heißen: Du zahlst defacto genauso viel, egal ob zu ein mal die Woche oder ein mal am Tag duschst. Sparen sinnlos.

Lass dir vom vermieter die Abrechnung geben, Dann siehst du wieviel % der Kosten auf die Grundgebühr entfallen.

duty
2010-11-01, 23:06:59
nee ist reine und normale Fernwärme ,
ich steige da trotzdem nicht durch ,
die Heizung die im Betrieb ist hat keinen Zähler dieser wurde einfach nicht trotz mehrfacher Aufforderung an gebraucht , die geschätzten Werte sind aber für den harten Winter mit 15 noch ok ich hatte ganz führt mal einen Verbrauch von 25 wo ich nicht gespart hatte .. (der Heiz Körper hat deswegen keinen Zähler mehr, weil der alte Heiz Körper kaputt war und gegen einen Neuen getauscht wurde vor 3 Jahren ),
Es gibt leider keine Stelle wo man sich vorab erkundigen kann ob so eine Abrechnung rechtens ist , der Mieter Verein ist für mich nicht zuständig ein Anwalt tut nichts und hält erst mal die Hände auf, also mit Anwälten habe ich sehr schlechte Erfahrungen gemacht .

aus der Ab-Rechnung werde ich trotzdem nicht schlau und der Hausverwalter sagt es sei alles richtig und in Ordnung , ich habe leider keinen den ich fragen kann, außer im Web. vielleicht die ein zigste Hoffnung noch ?

new_vision
2010-11-02, 08:28:51
Hausverwalter? Ist es eine Eigentumswohnung oder eine Mietwohnung? Bist du in Fall a) Eigentümer? Es kann nicht sein, dass der Heizkörper getauscht und kein Verbrauchsmesser angebracht wurde. Gibt es schriftliche Aufforderungen, die fehlende Abrechnungseinheit zu installieren? Eine Schätzung ist statthaft, wenn ein offensichtlicher Fehler (Defekt) in der Abrechnungseinheit vorliegt, sobald dieser Fehler allerdings bekannt ist, muß er behoben werden. Der Hausverwalter ist somit in der Pflicht, sobald ihm ein Mangel bekannt ist, für die Beseitigung dessen zu sorgen, dies wird normalerweise auch in der Eigentümerversammlung besprochen. Es liegt allerdings an dem betroffenen Eigentümer, diesen Mangel kund zu tun.

duty
2010-11-02, 12:29:57
Hausverwalter? Ist es eine Eigentumswohnung oder eine Mietwohnung? Bist du in Fall a) Eigentümer? Es kann nicht sein, dass der Heizkörper getauscht und kein Verbrauchsmesser angebracht wurde. Gibt es schriftliche Aufforderungen, die fehlende Abrechnungseinheit zu installieren? Eine Schätzung ist statthaft, wenn ein offensichtlicher Fehler (Defekt) in der Abrechnungseinheit vorliegt, sobald dieser Fehler allerdings bekannt ist, muß er behoben werden. Der Hausverwalter ist somit in der Pflicht, sobald ihm ein Mangel bekannt ist, für die Beseitigung dessen zu sorgen, dies wird normalerweise auch in der Eigentümerversammlung besprochen. Es liegt allerdings an dem betroffenen Eigentümer, diesen Mangel kund zu tun.


>Gibt es schriftliche Aufforderungen<
ja gibt es sogar nachweisbar,
ich hatte 1 x per Fax mitgeteilt und sogar den Heizkörper Typ genannt das der Ablese Firma mitgeteilt gleich nach dem einbau der neuen Heizkörper , die haben nicht darauf reagiert , dann hatte der Ableser selber 3 x das extra notiert , das habe ich selber gesehen, nun kein book mehr da hinterher zu rennen .
Mit dem Verbrauch habe ich aber z.z keinen Nachteil weil ich im letzten Quatal über 6Moante geheizt hatte im Gegensatz zu früher wo ich nur 3 Monate , wir hatten ja einen sehr langen und kalten Winter.

Das hat aber nichts mit meiner Frage zu tun, ich habe nur noch wenige Tage Zeit
die Nachzahlung zu bezahlen , bevor mir mit einem Anwalt gedroht wird ? wenn ich nicht zahle.

new_vision
2010-11-02, 12:54:02
Wenn es dich nicht stört, dass dein Verbrauch nur geschätzt wurde (und du deiner Meinung nach im Endeffekt eigentlich mehr verbraucht hast als abgerechnet wurde), dann zahl. Nur sollte dir klar sein, dass eventuell in der Hausgemeinschaft irgendwann irgendwer die Rechnung anzweifelt (da die eigenen Verbräuche prozentual gesehen natürlich bei den anderen Parteien nach oben gehen). Und dann ist die Glückseeligkeit vorbei. Wahrscheinlich primär für die Hausverwaltung, aber sekundär auch für dich, da dann ein eventuell gutes Verhältnis innerhalb der Eigentümergemeinschaft passe sein kann. Beim Geld hören dann die Freundschaften auf.

Was an der Rechnung ist dir denn nicht klar? Zuerst kommt die Aufrechnung des Gesamtenergiebedarfs, dann die Übersich über die Gesamtkosten der Heizungsanlage, dann dein persönlicher Verbauch. Auf der zweiten Seite werden Heizungs- und Warmwasserkosten nach Fläche/Verbrauch abgerechnet (40% nach Fläche, 60% nach Verbrauch - oftmals wird 30/70 genommen, ist aber kein Muss. Gibt's bestimmt 'nen Beschluß der Eigentümer, dass es so gehandhabt werden soll) und abschließend werden deine Heizkostenvorauszahlungen mit der Sollzahlung verglichen und somit verbleibt eine Nachzahlung zu deinen Lasten.

667 € für Heizung und Warmwasser für's Jahr ist nicht unverhältnismäßig teuer (meines Erachtens nach) und die Abrechnung an sich ist auch nicht fehlerbehaftet bzw. scheint plausibel. Die Verbrauchsablesungen kann ich freilich nicht beurteilen und auch nicht den Gesamtverbrauch oder gestiegene Energiekosten, da mußt du dir schon die Abrechnungen der letzten Jahre mal anschauen und nach Abweichungen schauen.

duty
2010-11-02, 13:06:03
ich Dank dir erst mal für das Info ,
meinst wenn ein Eigentümer das mal anzweifeln sollte dann soll er,
ich kann ja Beweisen das ich rechtzeitig mitgeteilt hatte
schön per Fax mit qualifiziertes PC Fax Protokoll ,:biggrin:
der Ableser selber auch das notiert "Text kein Zähler muß montiert werden" habe ich selber gesehen , es ist nicht meine Pflicht Jahrelang da hinterher zu rennen, es gibt noch zahlreiche andere Ungereimtheiten in der Gemeinschaft wo für die Eigentümer selber u.a nix können .

new_vision
2010-11-02, 13:10:48
Hausverwalter sitzen meist auf einem ungeheuer hohe Ross, weil niemand der Eigentümer sich Gedanken macht, ob die Abrechung korrekt ist. Ich will ja nicht wissen, was da an Schindluder getrieben wird. Für die Hausverwaltungen ist das natürlich leicht verdientes Geld.

:O

duty
2010-11-02, 13:16:12
ich war früher mal im Mieter Verein das war ok ,
nur sind die nicht für uns zuständig und ja nicht jeder Eigentümer kann sich gleich einen teuren Anwalt leisten und eine Frage kostet gleich ca. 70 €, Rechtsschutz zahlt keine Beratung z,b, nur wenn geklagt wird ,
die Anwälte in meiner Stadt kannst knicken ,die zocken nur ihre Mandaten ab .

TigersClaw
2010-11-02, 13:25:24
Du duscht nur 1x die Woche? Mir kommt gleich das kotzen. Alter bist Du ein Ferkel.

Alexander
2010-11-02, 18:47:01
Mit dem Verbrauch habe ich aber z.z keinen Nachteil weil ich im letzten Quartal über 6Moante geheizt hatte im Gegensatz zu früher wo ich nur 3 Monate , wir hatten ja einen sehr langen und kalten Winter.
Denk doch mal ein wenig mit. Jeder der Mieter hat in diesem kalten Winter mehr geheizt.

0,5% der gesamten Wohnfläche entfällt auf deine Wohnung. Aber 1% der gesamten Heizkosten (60% Verbrauchskosten Heizung). Heizt du doppelt so viel pro Quadratmeter wie die anderen Mieter? Diese hohe Zahl ist auf die Schätzung zurückzuführen. Die Schätzung kostet dich 158 Euro zu viel. Abzocke.

Warmwasser: Wie die 5 Einheiten zustande kommen ist nicht nachvollziehbar. Wenn es eine pauschale pro Wohnung sein sollte, dann sinds 78 Wohnungen mit einer Durchschnittsgröße von 100 Quadratmetern. Sehr unwahrscheinlich. Zudem sollte man den Verbrauch pro Kopf ansetzen und nicht pro Wohnung.

Nehmen wir einfach mal an es wären 100 Wohnungen und man würde die Summe (60% Verbrauchskosten Warmwasser) durch 100 teilen. --> 110 Euro statt 140€.

Ich würde 100 Euro nachzahlen und wegen dem Rest Widerspruch einlegen. Er soll die Schätzung (15 Einheiten) sowie die 5 Einheiten beim Warmwasser plausibel erklären.

duty
2010-11-02, 23:35:58
Denk doch mal ein wenig mit. Jeder der Mieter hat in diesem kalten Winter mehr geheizt.

Diese hohe Zahl ist auf die Schätzung zurückzuführen. Die Schätzung kostet dich 158 Euro zu viel. Abzocke.
Ich würde 100 Euro nachzahlen und wegen dem Rest Widerspruch einlegen. Er soll die Schätzung (15 Einheiten) sowie die 5 Einheiten beim Warmwasser plausibel erklären.

das die Schätzung was kostet davon steht aber irgendwo was´? , das bezahle ich natürlich nicht, das mit dem 5 ist der Verbrauch Warm Wasser Zähler das ist richtig, der Zähler geht bis 40 also das stimmt so schon , ich hatte vorher immer alle Werte notiert .

alt Rechnung 2006 bis 2007 hatte ich 452.01 € etwa gleicher Verbrauch ohne Schätzung
da war die MwSt 17 % heute ist 19 % sind nur ca. 9 € mehr ..

nach Aussagen einer anderen Eigentümerin ist es wohl so, das die die Werte vom vor Jahr nehmen wenn geschätzt wird, ohne das es was extra kostet ?
sie hat mit der Ablese Firma wie sie sagt, auch schon oft Probleme gehabt,
bei mit wurde ja kein Zähler montiert .