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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Interessantes Urteil zum Verbraucherschutz


Avalox
2010-11-03, 22:42:26
SPON berichtet; dass der BGH festgestellt hat, dass der Händler bei einem Versandhandel das Produkt ohne Abzug einer Nutzungsentschädigung zurück nehmen muss, auch wenn das Produkt durch das Testen des Kunden komplett unbrauchbar geworden ist. Hier im Fall eines Wasserbettes:

"Jetzt stärkte der Bundesgerichtshof das Rückgaberecht dort noch einmal - selbst, wenn der Händler einen Totalverlust erleidet.

Einen sogenannten Wertersatz müsse der Verbraucher nur leisten, wenn er das Produkt tatsächlich genutzt hat, nicht aber, wenn der Wertverlust "ausschließlich auf die Prüfung der Sache zurückzuführen ist"."


http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,727041,00.html

Wolf2k
2010-11-03, 23:12:38
Auch gerade gelesen, ich hab nur schon ein Wasserbett. :P Aber das ist gut zu wissen, vorallem, bei Elektronikprodukten schon ab und zu meine Probleme gehabt....

Oberon
2010-11-03, 23:14:46
Der Dummdreistigkeit wird immer mehr Tür und Tor geöffnet, unglaublich.
Du bist Deutschland...

Nightspider
2010-11-03, 23:14:46
Dann muss der Versandhandel bestimmt Umkosten hinnehmen, weil Leute Produkte beschädigen und der Handel sie als B-Ware weiterverkaufen oder verschrotten muss.

Klingt für mich eher nach "jetzt kann jeder Käufer noch schlampiger mit Neuware umgehen-das Recht ist ja auf seiner Seite".

Exxtreme
2010-11-03, 23:17:23
"Ich habe wirklich nicht übertaktet! Ich habe das nur in den Computer reingesteckt und der Grafikchip ist nach paar Minuten durchgebrannt".


Ohhh mann ... was das bedeutet sollte klar sein. Die Händler werden die höheren Verluste auf die Preise umlegen.

Oberon
2010-11-03, 23:18:37
Ohhh mann ... was das bedeutet sollte klar sein. Die Händler werden die höheren Verluste auf die Preise umlegen.
Erstens das und zweitens kommen jetzt noch mehr Rückläufer wieder als "Neuware" in den Umlauf.

KinGGoliAth
2010-11-03, 23:32:31
Der Dummdreistigkeit wird immer mehr Tür und Tor geöffnet, unglaublich.
Du bist Deutschland...
"Ich habe wirklich nicht übertaktet! Ich habe das nur in den Computer reingesteckt und der Grafikchip ist nach paar Minuten durchgebrannt".


Ohhh mann ... was das bedeutet sollte klar sein. Die Händler werden die höheren Verluste auf die Preise umlegen.

japp, das kann heiter werden.
oder -auf der anderen seite- wird vielleicht verstärkt ein reger austausch von blacklists erfolgen.
so eine art schufa für den versandhandel. :freak:
wer seine bestellung verdächtig oft kaputt bekommt oder zurückgehen läßt darf im shop nicht mehr bestellen.

deekey777
2010-11-03, 23:37:37
SPON berichtet; dass der BGH festgestellt hat, dass der Händler bei einem Versandhandel das Produkt ohne Abzug einer Nutzungsentschädigung zurück nehmen muss, auch wenn das Produkt durch das Testen des Kunden komplett unbrauchbar geworden ist. Hier im Fall eines Wasserbettes:

"Jetzt stärkte der Bundesgerichtshof das Rückgaberecht dort noch einmal - selbst, wenn der Händler einen Totalverlust erleidet.

Einen sogenannten Wertersatz müsse der Verbraucher nur leisten, wenn er das Produkt tatsächlich genutzt hat, nicht aber, wenn der Wertverlust "ausschließlich auf die Prüfung der Sache zurückzuführen ist"."


http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,727041,00.html
Man sollte zwar vorsichtig sein, wenn SPON irgendwelche Urteile wiedergibt, aber das ergibt Sinn: In einem Laden mache ich die Ware auch auf, um diese in irgendeiner Weise zu testen.

Aber warum klagt man auf Wertersatz? Versperrt das Rücktrittsrecht bei FAG etwa die Geltendmachnung von Schadensersatzansprüchen wegen Verletzung einer Schutzpflicht?

duty
2010-11-03, 23:38:50
Das ist die Kehrseite man bekommt Gebrauchte Ware als Neu,
aber anderes gesehen kann man sich die Ware ja sonst nicht
vor dem Kauf an kucken?
Gibt aber auch Leute die das alles mißbrauchen und in Wirklichkeit gar nicht kaufen wollen, sondern nur ausprobieren wollen, der dumme ist dann der Händler,
ich bestell mir morgen erst mal einen Ferrari den großen V12, 2 Wochen kostenloser Leihwagen.


Das mag zwar Verbraucher-freundlich sein nur habe ich z.b. kein book auf gebrauchte Ware die schon mal benutzt wurde ,

da muß das Gesetz nach gebessert werden ,
z.b das man ein mal die Möglichkeit hat ohne Rückgabe-Recht dafür aber garantiert Neu Ware, (man sich also vor dem Kauf genau überlegen oder vielleicht wo anders sich das an kuckt), oder die Bestellung wo man damit rechnen muß das man gebraucht Ware bekommt , die man aber immer wieder zurück geben kann .

blackbox
2010-11-04, 00:19:44
Eigentlich erscheint das auch logisch: man darf das Produkt testen. Dafür ist das Widerrufsrecht ja auch gedacht. So verstehe ich auch das Urteil. Mehr als Testen ist nicht drin. Im Falle eines Wasserbetts ist das natürlich bitter für den Versender, denn nach dem Testen kann man ein Wasserbett kaum mehr in den Neuzustand versetzen. Bitter, aber auch richtig. Es gibt in meinen Augen Produkte, die sich einfach nicht für den Versand eignen. Dazu gehören Lebensmittel und auch Wasserbetten.

Auch Kleidung und Schuhe finde ich hochproblematisch und die Rücksendequote ist ja laut Spiegel extrem hoch. Kleidung passt selten beim ersten Mal. Jedoch ist hier das Missbrauchspotential sehr hoch.

Dass die Rücksendequote auch bei den anderen Produkten so hoch ist, verwundert mich. 15% sind keine Peanuts mehr. Das sollte doch den Einzelhändler aufhorchen lassen. Hier könnte der Einzelhandel punkten.

Avalox
2010-11-04, 09:40:24
Das ist die Kehrseite man bekommt Gebrauchte Ware als Neu,
aber anderes gesehen kann man sich die Ware ja sonst nicht
vor dem Kauf an kucken?


Im Gegenteil.

Ich denke, auch dieses sollte neu betrachtet werden.

Denn der Neuverkauf von Retourware wurde ja immer so begründet, dass diese durch den Test des Kunden ja nicht abge-/benutzt wurde. So also letztendlich den Wert behält.
Da das Urteil oben aber nun den Fall beschreibt, dass das Produkt sogar bei einem Totalwertverlust für den Händler zurück genommen werden muss, ist dieses Argument ja nun eigentlich nicht mehr so zu halten. Es ist eine Entkoppelung des Wertverlusts von der Rücknahme. Ein auch massiver Wertverlust kann durchaus auftreten und trotzdem hat der Händler dieses Produkt zurück zu nehmen.
Kann der Händler nun solche eindeutig wertreduzierten als "neu" oder "ungebraucht" verkaufen?

Bin mal gespannt, wann der erste vor Gericht zieht.
Allerdings hat der Kunde ja eh wenig Sorgen, da dieser ja bei nichtgefallen der konkret gelieferten Ware z.B. weil er Testspuren erkennt, dieses eh schon heute innerhalb der Frist zurück senden kann. Eben solange bis er eine Ware bekommt welche seinen Erwartungen entspricht.

Bin mal gespannt wie dieses weitergeht.

Black-Scorpion
2010-11-04, 17:33:50
Man sollte zwar vorsichtig sein, wenn SPON irgendwelche Urteile wiedergibt, aber das ergibt Sinn: In einem Laden mache ich die Ware auch auf, um diese in irgendeiner Weise zu testen. Das bezweifle ich in den meisten Fällen aber ganz sicher. Wo außer bei Klamotten und Schuhen testet man im Laden den Artikel?

Das Urteil zeigt wie kurzsichtig und unfähig selbst Richter beim BGH sein können.
Jetzt wird schon vom obersten Gericht der Betrügerei Tür und Tor geöffnet.

raschomon
2010-11-04, 23:09:29
Das bezweifle ich in den meisten Fällen aber ganz sicher. Wo außer bei Klamotten und Schuhen testet man im Laden den Artikel?

Das Urteil zeigt wie kurzsichtig und unfähig selbst Richter beim BGH sein können.
Jetzt wird schon vom obersten Gericht der Betrügerei Tür und Tor geöffnet.

Wenn Händler und Kunden sämtlich anständig wären, wenn sie alle die hohen moralischen Verhaltensstandards anstrebten, die ich anzumahnen nicht müde werde, dann wäre alles in bester Ordnung und ein entsprechendes Urteil nicht nötig gewesen. Leider verdirbt aber der real existierende Kapitalismus mit seiner klaren Präferenz für die rücksichtslose Nutzenmaximierung des Einzelnen gründlich die Sitten. Ein zu hoher Preis den wir da entrichten. Um es auf einen Nenner zu bringen: in dieser Welt ist zu viel Exxtreme - und zu wenig raschomon. ;D

duty
2010-11-04, 23:30:13
Im Gegenteil.

Kann der Händler nun solche eindeutig wertreduzierten als "neu" oder "ungebraucht" verkaufen?

Bin mal gespannt, wann der erste vor Gericht zieht.
Allerdings hat der Kunde ja eh wenig Sorgen, da dieser ja bei nichtgefallen der konkret gelieferten Ware z.B. weil er Testspuren erkennt, dieses eh schon heute innerhalb der Frist zurück senden kann. Eben solange bis er eine Ware bekommt welche seinen Erwartungen entspricht.

Bin mal gespannt wie dieses weitergeht.

was 1 x oder 2 x benutzt wurde ist nicht mehr Neu sondern Gebrauchte Ware
egal durch wehn das benutzt wurde und das bekommt man bei eBay gebraucht dann wesentlich billiger als beim Händler selber , nur weil es vom Online Händler kommt soll man für diese Gebrauchte Ware denn den Neu Preis bezahlen , das kann es ja nicht seien

ich finde das mit dem Rückgabe Recht überhaupt nicht in Ordnung ,
meine Sicht als Kunde, lieber so wie es früher war das man nur zurück geben kann wenn man es noch nicht benutzt hatte im Original Zustand , das haben die Händler dann auch anstandslos zurück genommen "einer sagte mir mal Wort wörtlich" ich will das meine Kunden Neue Ware bekommen und nicht gebrauchte Sachen, daher nehme ich nur zurück wenn es im Original ist, weil Gebrauchte Sachen kann nicht so verkaufen .
Wenn die Händler eine s.g. Pauschale sagen wird mal von 30-60 € berechnen würden,
wenn man die Ware benutzt hat, ist das ok. wenn die das dann anschließend wieder als s.g. B-Ware wieder billiger verkaufen weil schon benutzt wurde .

Eigentlich ist es auch unzulässig, gebrauchte Ware als Neu zu verkaufen .

Lowkey
2010-11-04, 23:45:26
Das sind doch jetzt alles Spekulationen?!

Wo kann ich nachlesen, dass es sehr viele böse Kunden gibt, die Ware mißbräuchlich im Sinne des FAG behandeln? Ich höre dauernd von Übertaktern, die 20 CPUs bestellen, austesten und zurückschicken. Auf der anderen Seite wird dann wieder gesagt, dass der Marktanteil an Übertaktern verschwindend gering ist.
Nach den Änderungen im FAG in den letzten Jahren hieß es auch, dass die Preise steigen. Aber nichts ist passiert, außer dass kleine Händler das Gesetz ernst nehmen und große Händler auf Kulanz sehr tolerant geworden sind. Die Trennung von Garantie und Gewährleistung ist mittlerweile auch fließend. Reagiert der Hersteller auf Garantieleistungen mit starker Verzögerung (Asus 3 Monate), dann übernimmt in der Regel der Händler nach 4-6 Wochen auf Kulanz eine Reparatur bzw. Austausch.
Die Gesamtsituation hat sich die letzten Jahre deutlich zugunsten der Käufer verbessert - trotz allen Weltuntergangsprophezeiungen.

Schrotti
2010-11-04, 23:52:17
Ich teste keine Hardware (übertakten) und schicke diese dann wieder zurück.

Wenn die gut geht dann habe ich Glück und wenn nicht dann Pech.