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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Verkauf von Spielen - USK18, Indiziert, Beschlagnahmt?


Mr_Snakefinger
2010-11-08, 21:44:40
Hallo zusammen,

hab da aus aktuellem Anlass mal ne Frage zum Verkauf von Ü18 Titeln..

Also: Für "normale" USK18-Titel nutze ich schon länger Roteerdbeere. Durch deren Altersverifikation und bei entsprechendem Versand dürfte da ja soweit auch alles in trockenen Tüchern sein (rechtlich).

Aber wie sieht das eigentlich bei indizierten oder beschlagnahmten Titeln aus?

Frage deswegen, weil ich vor nicht allzu langer Zeit bei einem Arbeitskollegen einen Xbox360-Titel abgegriffen habe, der in D scheinbar beschlagnahmt ist, wenn ich die Meldungen dazu auf Schnittberichte.com lese.

Thx 4 help. :)

Deathcrush
2010-11-08, 21:50:58
Ich glaube das beschlagnahmte Titel nicht verkauft werden dürfen, der Besitz aber straffrei bleibt. Indizierte Titel kannst du weiterhin verkaufen, z.B. Rote Erdbeere.

Mr_Snakefinger
2010-11-08, 21:55:21
Hm.... Nach Lesen der entsprechenden Paragraphen und dem Beschluss des Amtsgerichts Hamburg zur Beschlagnahme des Titels (war übrigens schon 2007) hab ich mir das auch so gedacht....

Indiziert war eigentlich klar, die Titel kann ich ja auch so regulär Beziehen, dürfen halt nur nicht aktiv beworben und ausgestellt werden.
Aber bei den beschlagnahmten war/bin ich mir nicht wirklich sicher...

Aber gut, dann werd ich das Dingen halt im Regal stehen lassen oder einfach in die Tonne entsorgen, wenn es sein muss...

Tortyfumi
2010-11-10, 00:49:40
Falls die Spiele bei Amazon verfügbar sind dort, oder halt http://www.quoka.de und Konsorten

derpinguin
2010-11-10, 01:09:37
Indizierte und beschlagnahmte gibts AFAIK nicht bei Amazon.

siegemaster
2010-11-10, 06:01:21
Man darf beschlagnahmte Spiele besitzen aber nicht damit handeln.

RainingBlood
2010-11-10, 06:43:57
Indiziert (Liste A) - darf nicht beworben und nur an Erwachsene verkauft werden

Indiziert (Liste B) - Spiel ist beschlagnahmt, darf nicht verkauft werden, Besitz legal

DeusExMachina
2010-11-10, 07:08:25
Liste B ist NOCH NICHT beschlagnahmt, kann aber noch beschlagnahmt werden. Ist also gewissermaßen ein heißer Kandidat für's Beschlagnahmtwerden.

RainingBlood
2010-11-10, 07:10:10
hm, steht so in der aktuellen ComputerBlöd. Naja, wird ja aischer auch auf der usk Homepage stehen.

siegemaster
2010-11-10, 07:19:00
Naja bei einer Liste B Indizierung macht die BPjM einfach zusätzlich die Anzeige bei den zuständigen Staatsanwalten um eine Beschlagnamung zu erwirken. Dazu muss immer eine Anzeige vorliegen, von ob die nun von der BPjM kommt oder sonstwoher ist egal. Dann wird ein verfahren eingeleitet um festzustellen ob eine Beschlagnahmung notwendig ist.

€: Das hat aber letztendlich nichts damit zu tun ob die Spiele tatsächlich Beschlagnahmt werden/wurden oder nicht.

Tomi
2010-11-10, 08:04:20
Bei Beschlagnahmtes gibt es aber 2 Bereiche. Die wegen überhöhter Gewalt (wird man hier beim Verkauf erwischt, bleibt es denk ich noch "harmlos") und die mit Nazisymbolen wie aktuell Black Ops in der UK Version (ist noch nicht beschlagnahmt). Verkauft man sowas, fällt man lt StGB gleich noch unter "Verbreitung verfassungsfeindlicher Symbole" und das wird dann ungemütlich.

siegemaster
2010-11-10, 16:44:45
Bei Beschlagnahmtes gibt es aber 2 Bereiche. Die wegen überhöhter Gewalt (wird man hier beim Verkauf erwischt, bleibt es denk ich noch "harmlos") und die mit Nazisymbolen wie aktuell Black Ops in der UK Version (ist noch nicht beschlagnahmt). Verkauft man sowas, fällt man lt StGB gleich noch unter "Verbreitung verfassungsfeindlicher Symbole" und das wird dann ungemütlich.

Jo, Spiele mit Verfassungsfeinlichen Symbolen werden nicht nur "Beschlagnahmt" sondern "Beschlagnahmt und Eingezogen".

IMHO ist es aber auch schon Strafbar mit Spielen mit Verfassungfeindlichen Symbolen zu Handeln bevor diese überhaupt von den Behörden registriert wurden.

Rooter
2010-11-10, 19:55:58
Jo, Spiele mit Verfassungsfeinlichen Symbolen werden nicht nur "Beschlagnahmt" sondern "Beschlagnahmt und Eingezogen".Was ist der Unterschied? Dass eingezogene auch nicht besessen werden dürfen, oder was?

MfG
Rooter

Ric
2010-11-10, 20:02:14
Beschlagnahme bedeutet erst mal, dass die Datenträger in staatlichen Gewahrsam gehen.

Eingezogen, siehe Einziehung, bedeutet, dass die Datenträger dem ursprünglichen Besitzer endgültig entzogen werden und ggf. vernichtet werden.

Poekel
2010-11-10, 20:06:32
Indizierte Spiele darfst du auf der Erdbeere verkaufen, wenn diese nur von über 18 Jährigen eingesehen werden können. Afaik läuft das bei Plattformen wie Xjuggler und Filmundo so. Wie es bei der Erdbeere aussieht weiss ich nicht. Beim Versand musst du dann natürlich auch sicherstellen, dass auch nur die entsprechende Person das Paket erhält (Einschreiben mit Altersnachweis).

Bei beschlagnahmten Sachen ist die Lage aber wohl sehr unklar. Es gibt glaub ich unterschiedliche Auffassungen darüber, ob der Verkauf in geschlossenen Nutzergruppen unter Umständen rechtskonform ist (da keine öffentliche Verbreitung). Spätestens hier geht man aber ein größeres Risiko ein, dass die Staatsanwaltschaft zu einer Hausdurchsuchung vorbeikommt.

Black-Scorpion
2010-11-10, 20:13:23
Nein da ist nichts unklar. Beschlagnahmte Spiele darf man besitzen aber nicht damit handeln. Verkauf ist Handel und damit verboten.

airbag
2010-11-10, 20:17:27
Bestes Beispiel dürfte Manhunt sein.
http://de.wikipedia.org/wiki/Manhunt ---> Stehen auch die Paragraphen mit dabei

Poekel
2010-11-10, 20:39:11
Nein da ist nichts unklar. Beschlagnahmte Spiele darf man besitzen aber nicht damit handeln. Verkauf ist Handel und damit verboten.

Hab hier nur Teilwissen aus anderen Foren, aber demzufolge wurde Verbreitung vom OLG Münster so definiert, dass du ein Produkt vielen oder unbekannten Personen anbietest. Der Verkauf an einen volljährigen Freund wäre demnach nicht illegal (und kleine geschlossene Nutzergruppen könnten evtl. auch darunterfallen). Das hiesse aber immer noch nicht, dass andere Gerichte anders entscheiden würden, aber sehr wohl, dass es nicht ganz so klar ist, wie es scheint.